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1% Regelung Berechnung unstimmig für mich

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 10:48

Wer kennt sich da aus

Hab ja nun eine 1% Regelung für einen Firmenwagen (Leihwagen von einer Autovermietung)

Toyota AYGO Listenpreis angeblich 10700€ macht 107,00€

Wohnung-Arbeitsstätte 9KM

0,03%x10700x 9 KM =28,89

Geldwerter Vorteil 28,89 €

Angesetzt 15 Fahrten x0,30 € =40,50€

abzurechnender Geldwerter Vorteil 11,61 €

Macht in der Summe 135,89 € die mir in Rechnung gestellt werden.

Nun wirds lustig . Auch wenn ich den Wagen auch nur 5 Tage im Monat nutze zahl ich diese Summe.

Der Wagen wird nur auf Montage genutzt.

Stimmt das so oder reimt sich meine Firma da was zusammen.??

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2014 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von Domme2602

 

Wenn das immer nur Mietautos sind, die du dann einen gewissen Zeitraum für die Montage benutzt und die dann wieder abgegeben werden, dann erscheint mir die 1%-Regelung irgendwie falsch... Allein schon, weil dein Arbeitgeber die entstehenden Kosten ja auch absetzen kann.

Privatnutzung dieser Mietwagen ist dann jedoch schon wieder eine ganz andere Geschichte...

Für die Berechnung des geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter ist vollkommen unerheblich, ob das für die Privatnutzung zur Verfügung gestellte Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist. Maßgeblich ist, ob der Mitarbeiter das Fahrzeug privat nutzen kann.

Und für die Berechnung dieses geldwerten Vorteils gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale Versteuerung oder die Ermittlung des Privatanteils mittels Fahrtenbuch.

Wenn Du meinst, dass die Versteuerung des geldwerten Vorteils entfiele, weil der AG die Kosten für das Auto absetzen kann, täuschst Du Dich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (wobei ich nicht verstehe, weshalb Du das im Zusammenhang mit einem Mietwagen erwähnst - auch ein gekauftes oder geleastes Auto setzt der AG ab, wenn es betrieblich genutzt wird).

Gruß

Der Chaosmanager

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Das stimmt so, es handelt sich ja um Pauschalen.

Wenn dir das nicht gefällt, steht es dir frei, ein Fahrtenbuch zu führen und nur den tatsächlichen gelderten Vorteil zu versteuern.

[Ich habe deine Berechnung nicht kontrolliert]

am 25. Mai 2014 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von eumel1de

 

Macht in der Summe 135,89 € die mir in Rechnung gestellt werden.

Ich nehme an, dass Dir die o. g. Summe nicht in Rechnung gestellt wird, sondern dass Du diesen Betrag versteuerst.

Ansonsten: Wie Nr. 5 sagte, kannst Du den geldwerten Vorteil mindern, indem Du ein Fahrtenbuch führst und somit nur die tatsächliche Privatnutzung versteuerst.

Gruß

Der Chaosmanager

Hierbei sollte angemerkt werden, dass der tägliche Arbeitsweg meistens als Privatnutzung angesehen wird.

Dabei solltest du dir durchrechnen, ob sich das Ganze für dich lohnt oder nicht.

Oder musst du den Firmenwagen annehmen?

am 25. Mai 2014 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Domme2602

Hierbei sollte angemerkt werden, dass der tägliche Arbeitsweg meistens als Privatnutzung angesehen wird.

... wobei, wenn der TE - wie er sagt - häufig auf Montage ist, gar keine täglichen Arbeitswege anfallen dürften. Insofern könnte die Fahrtenbuchmethode schon günstiger sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 17:23

Ist halt bisschen kompliziert mit meiner Firma.

Über 6 Jahre hab ich Leihwagen die über die Firma angemietet wurden.

Spritkosten wurden willkürlich übernommen mal ja mal nein oder Teilweise.

Gut ich konnt das Auto auch privat nutzen ,wenn ich die Spritkosten selbst getragen habe.

Fahrtenbuch auch nur sporatisch.

Auch kam es immer drauf an mit wieviel Personen auf Montage gefahren wurde.

Ist halt ne Leihfirma,wo alles ein bisschen schwammig gehalten wurde.

Finanzamt hat ja meine Steuererklärungen abgesegnet,eigentlich hat ich kaum Nachteile.

Nun muss wohl voriges Jahr ne Steuerprüfung gewsen sein oder wie auch immer,jedenfalls

kam dann diese 1% Regelung auf mich zu, hab dann mal unterschrieben ,weil ich ja danach erst mal kein

Auto genutzt habe,da keine Montage.

Nun musste ich mal wieder auf Montage, was ja mit Bus und Bahn selten möglich ist.

Also Auto gemietet und nach 1 Woche wieder abgegeben,da ein Kollege mich mitnimmt.

Was mich wurmt ist halt ob 1 Tag oder einen Monat ich zahl 135 € pauschal,das kanns nicht sein.

Wenn das so stimmen sollte werd ich wohl auf diese Regelung in Zukunft verzichten.

Habs jetzt erst auf meinem Lohnschein gesehen,

Erst mal Firma kontaktieren.

Zitat:

Original geschrieben von eumel1de

Fahrtenbuch auch nur sporatisch.

....

Nun muss wohl voriges Jahr ne Steuerprüfung gewsen sein oder wie auch immer,jedenfalls

kam dann diese 1% Regelung auf mich zu ...

Die 1%-Regelung kommt nicht von ungefähr.

Ich kenn ja euren Laden nicht, aber ein Fahrtenbuch muß genau und penibel geführt werden und vollständig sein, also kein Larifari nach Lust und Laune.

Da verstehen die Kameraden vom FA keinen Spaß, die lehnen das Fahrtenbuch ab und dann heißt es nur noch "1%-Regelung".

Hast du die 135 Euro netto weniger?

Also 1% Regelung kenn ich ehrlichgesagt nur von FESTEN Firmenwagen, die du dann durchgehend das ganze Jahr über nutzen kannst.

Wenn das immer nur Mietautos sind, die du dann einen gewissen Zeitraum für die Montage benutzt und die dann wieder abgegeben werden, dann erscheint mir die 1%-Regelung irgendwie falsch... Allein schon, weil dein Arbeitgeber die entstehenden Kosten ja auch absetzen kann.

Privatnutzung dieser Mietwagen ist dann jedoch schon wieder eine ganz andere Geschichte...

Aber wie gesagt: Wenn du wirklich penibel ein Fahrtenbuch führst, können dir kaum Kosten entstehen, wenn eben der privat genutzte Anteil gegen 0 geht ;)

am 26. Mai 2014 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von Domme2602

 

Wenn das immer nur Mietautos sind, die du dann einen gewissen Zeitraum für die Montage benutzt und die dann wieder abgegeben werden, dann erscheint mir die 1%-Regelung irgendwie falsch... Allein schon, weil dein Arbeitgeber die entstehenden Kosten ja auch absetzen kann.

Privatnutzung dieser Mietwagen ist dann jedoch schon wieder eine ganz andere Geschichte...

Für die Berechnung des geldwerten Vorteils für den Mitarbeiter ist vollkommen unerheblich, ob das für die Privatnutzung zur Verfügung gestellte Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist. Maßgeblich ist, ob der Mitarbeiter das Fahrzeug privat nutzen kann.

Und für die Berechnung dieses geldwerten Vorteils gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale Versteuerung oder die Ermittlung des Privatanteils mittels Fahrtenbuch.

Wenn Du meinst, dass die Versteuerung des geldwerten Vorteils entfiele, weil der AG die Kosten für das Auto absetzen kann, täuschst Du Dich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (wobei ich nicht verstehe, weshalb Du das im Zusammenhang mit einem Mietwagen erwähnst - auch ein gekauftes oder geleastes Auto setzt der AG ab, wenn es betrieblich genutzt wird).

Gruß

Der Chaosmanager

@ Chaosmanager:

Da hatte ich dann wohl etwas durcheinander gebracht :)

Danke für die kurze Nachhilfestunde ;)

am 27. Mai 2014 um 23:47

Zeit- oder Leiharbeitsfirmen rechnen meist nur larifari ab. Daher ham sie jetz wohl Probleme mit dem Finanzamt und der 1%-Regelung.

Es ist schwer zu sagen, was Du tun sollst. Ich bin unabhängig, täte mir Moped holen und zulassen und dat Auto nur noch bei denen im Hof parken, dann haste 0% Privatnutzung und die 1%-Regel zieht nich.

Is aber ne Ermessensfrage...

Arbeitgeber will es dem FA gut tun, damit andere Leichen im Keller nicht rauskommen, und das wohlmöglich nun auf Kosten der AN... Aber kann auch sein dass AN dies zu weit ausgenutzt ham... Da kann man als Außenstehender eigtl nicht mitreden.

Bei mir bleiben Firmenfahrzeuge immer auf dem Hof stehen, da gibbet dann keine Diskussionen mit AN oder Finanzamt. Und wenn der AN das Auto auch privat nutzen will, dann unterschreibt er 1%-Regelung, und dat wird dem FA dann auch so mitgeteilt.

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