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1% Regelung / Geldwerter Vorteil / kein deutscher Listenpreis verfügbar

Themenstarteram 3. Mai 2008 um 12:59

Hallo Beisammen,

wenn ich mir als Firmenwagen ein nicht in Deutschland offiziell verfügbares Modell hole, z.B. einen Infinit FX45, auf welcher Basis wird dann die 1% Regel angewendet, da diese sich ja normalerweise auf den Dt. Bruttolisten-Preis bezieht... ?

Herzlichen Dank

Claus

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2008 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

PS: zählen jetzt Fahrten zur Arbeit als Dienstfahrt oder Privatfahrt? (ich frage, da die Strecke ja ebenfalls versteuert wird)

Das sind im steuerrechtlichen Sinne Privatfahrten.

Oliver

 

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am 13. Mai 2008 um 10:40

Ich denke mal, es ist ziemlich überflüssig, sich darüber Gedanken zu machen, ob man nun 400,- Euro oder 500,- Euro im Monat nach der 1%-Regelung versteuert.

 

Vielmehr  sollte man sich darüber Gedanken machen, wie man das Ganze vermeiden kann; z.B. mit einem GPS-gestützten Fahrtenbuch.

Zitat:

Original geschrieben von SAT-Locator

Ich denke mal, es ist ziemlich überflüssig, sich darüber Gedanken zu machen, ob man nun 400,- Euro oder 500,- Euro im Monat nach der 1%-Regelung versteuert.

Vielmehr sollte man sich darüber Gedanken machen, wie man das Ganze vermeiden kann; z.B. mit einem GPS-gestützten Fahrtenbuch.

Sorry, aber ich halte von diesem GPS Fahrtenbuch nicht viel. Es ist nur eine Taktik der Arbeitgeber, ihre Autos so wenig wie möglich privat nutzen zu lassen.

Zumal die Beispiele ja mal extremst überzogen sind.

4000km privatanteil bei 35000km/Jahr ist doch der größte Witz den ich je gesehen habe. Allein der Sommerurlaubsanteil ist in der Regel drüber (Südfrankreich, Spanien, Italien). Hinzu kommen noch Winterurlaub und sonstige Fahrten (Besuch der Eltern, Freunde, Sohn/Tochter leiht sich das Auto aus uvm.)

Nebenbei wird der Vergleich mit der 1% Regelung mit einem Fahrzeug gemacht, das einen sehr hohen Listenpreis hat.

Nehmen wir mal 10000 km/Jahr Privatanteil und vergleichen das ganze mal mit einem 30000€ Listenpreis Fahrzeug, sieht das ganze schon ganz anders aus.

PS: Zählen Fahrten von zu Hause zur Arbeit und zurück als Privatfahrten oder als Dienstfahrten?

 

@shasi:

gibt es in deutschland einen Importeur, der festgelegte Preislisten hat? Wenn nicht, dann musst du schauen, wo der Infinity her ist (Japan oder USA) und den dortigen Listenpreis bzw. Exportpreis und zzgl. Zoll und deutscher MwSt nehmen. Die Einzelheiten solltest du aber beim Finanzamt erfragen, die können dir das genau sagen.

am 13. Mai 2008 um 16:52

Bei der vorstehenden Frage ging es um einen Firmenwagen; nicht um einen privatgenutzten Dienstwagen.

 

Im Falle eines durch den Arbeitgeber gestellten Dienstwagens sollte man sich einmal vor Augen halten, daß der private Nutzungsumfang durchaus im Interesse des Arbeitgebers festgelegt werden kann. Und ob es dem gefällt, daß sich Dritte das Fahrzeug ausleihen oder damit umfangreiche Urlaubsreisen unternommen werden, sei einmal dahingestellt. Aber dafür gibt es ja die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu treffen. Einem Arbeitgeber "Taktik" zu unterstellen, wenn er darauf bedacht ist, daß sein Dienstwagen auch überwiegend dienstlich genutzt wird, finde ich schon fast frech.

 

 

Und nun zur Rechnung mit Ihren Zahlen:

 

Beispiel: Fahrtenbuch

Gesamtfahrleistung 30.000 Km im Jahr.

Privater Anteil davon 10.000 Km.

Entspricht 33,33% Privat-Anteil.

Anhand von Belegen ermittelte Fahrzeugkosten 7.000,- Euro.

Davon 33,33% = 2.333,- Euro.

Fazit: 2.333,- Euro müssen versteuert werden.

 

Beispiel: 1% Regelung

Fahrzeug-Listenpreis 30.000,- Euro.

Davon 1% = 300,- Euro im Monat

Entspricht 3.600,- Euro im Jahr. 

 

Fazit: 3.600,- Euro müssen versteuert werden.

 

Das Ergebnis spricht für sich.

Ich versteuere doch keine 1% vom Listenpreis zzgl. 0,03% pro km einfache Strecke, wenn ich keine private Nutzung habe.

Mit anderen Worten, ist private Nutzung (inkl. Tankkarte, versteht sich hoffentlich von selbst) im Dienstwagen/Firmenwagen mit drin, fahr ich damit wohin ich will, und leihe es auch jedem aus, der versicherungstechnisch damit fahren darf, also Ehefrau und volljährige Kinder!

Habe ich keine private Nutzung, verzichte ich dankend auf den Dienstwagen und kaufe mir ein eigenes Auto!

Und ja, ich unterstelle Arbeitgebern "Taktik"

Zu den neuen Zahlen:

(10000km gehen bei mir nur durch Urlaubsfahrten drauf, wären bei mir also bestimmt 15000km privatanteil drin, aber wollen wir bei den 10000 bleiben, da ich nicht von mir auf andere schließen muss)

jetzt sinken plötzlich die Fahrzeugkosten?

7000€ Fahrzeugkosten bei 30000km/Jahr ist ebenfalls utopisch (ausgehend von 30000€ Listenpreis), da alleine schon >4000€ an Sprit anfallen. Versicherung, Steuer, Wartung und Verschleiß liegen insgesat deutlich über 3000€

Also rechnen wir bitte mit 10000€

wären dann 3333€ und auf der anderen Seite 3600€. Wäre bei 10000km/Jahr privatnutzung ein minimaler vorteil von ca. 10€ netto im Monat.

Aber: der Nutzer fängt an, sich Gedanken um notwendige und nichtnotwendige km zu machen, sprich, es werden ihm indirekt Freiheiten genommen. Z.B. Kann der Sohn nicht nach Holland mit dem Passat Kombi, da dann am Jahresende mehr Steuern anfallen würden usw.

Und genau da liegt der Punkt.

Nebenbei kann man sehen, wo man mit dem Auto gewesen ist, was ich ebenfalls skeptisch betrachte. Es muss ja nicht jeder wissen, wen ich wo besuche (ok, das wen wird man nicht herausfinden, nur das wo).

Das Sie gibt es hier übrigens nicht, aber das kannst Du ja nicht wissen, da du nur Werbung machst ;)

PS: zählen jetzt Fahrten zur Arbeit als Dienstfahrt oder Privatfahrt? (ich frage, da die Strecke ja ebenfalls versteuert wird)

am 13. Mai 2008 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

PS: zählen jetzt Fahrten zur Arbeit als Dienstfahrt oder Privatfahrt? (ich frage, da die Strecke ja ebenfalls versteuert wird)

Das sind im steuerrechtlichen Sinne Privatfahrten.

Oliver

 

Danke :)

dh bei dem tollen GPS Fahrtenbuch Prinzip werden dann Fahrten zur Arbeit auch als Privatfahrten gezählt.

Gut, das reicht mir um zu wissen, dass das ganze mehr Schein als Sein ist ;)

Also neue Rechnung:

Mit GPS Fahrtenbuch:

40000km/Jahr

davon 20000km privater anteil

Kosten im Jahr: mindestens 10000€

zu versteuern: mindestens 5000€

wow, geniale Erfindung :rolleyes:

am 14. Mai 2008 um 6:31

Diese Rechnung geht nun garnicht auf, da die 1%-Regelung nur anwendbar ist, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Aber das konnten Sie ja nicht wissen :).

 

Die Entscheidung für die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch kann nicht pauschal oder anhand von zweifelhaften Beispielrechnungen getroffen werden. Ausschlaggebend werden immer die individuellen Belange und Gegebenheiten des Einzelnen sein. Insbesondere der private Nutzungsanteil, die echten Kosten und der Listenpreis.

 

@ os-m: Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gilt für den Unternehmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 nicht mehr als betrieblich sondern als privat veranlasst. Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer (Dienstwagen) stellt für den Arbeitgeber eine vollumfängliche betriebliche Nutzung dar, ist also per definitionem notwendiges Betriebsvermögen. So mein Informationsstand.

 

 

 

können wir diesen Thread, der zur Werbung ausartete, schließen?

Toni, du stänkerst und forderst dann die Schließung?

würde ich jetzt nicht stänkern nennen, hab lediglich meinen Senf zu dieser Werbung gegeben. Ist aber nicht der Grund, wieso ich die Schließung fordere.

Der Grund ist, dass, abgesehen von mir, niemand auf die Frage des TEs eingegangen ist. SAT-Locator hat aber diese Frage als Vorwand nutzen können, Werbung zu machen.

Naja, die 1%-Regelung wird ja überwiegend angewendet, weil vielen ein Fahrtenbuch zu aufwendig ist.

Somit ist der Hinweis auf eine bessere Lösung gerechtfertigt.

am 14. Mai 2008 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von SAT-Locator

Diese Rechnung geht nun garnicht auf, da die 1%-Regelung nur anwendbar ist, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Aber das konnten Sie ja nicht wissen :).

[...]

@ os-m: Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gilt für den Unternehmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 nicht mehr als betrieblich sondern als privat veranlasst. Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer (Dienstwagen) stellt für den Arbeitgeber eine vollumfängliche betriebliche Nutzung dar, ist also per definitionem notwendiges Betriebsvermögen. So mein Informationsstand.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte galten m.E. noch nie als Dienstfahrten. Zur Qualifizierung für die Inanspruchnahme des Privilegs der Pauschalversteuerung gelten sie jedoch als "beruflich veranlasste" Fahrten und tragen damit zur Erfüllung der 50% Quote bei. Diese ist allerdings nur für den Unternehmer maßgeblich, beim Arbeitnehmer spielt's keine Rolle, er darf stehts (wenn gewünscht) pauschal versteuern.

Im übrigen schließe ich mich der Kritik der anderen Teilnehmer an: Die Werbung und das Gesieze nervt.

Oliver

 

am 15. Mai 2008 um 19:32

Zitat:

dh bei dem tollen GPS Fahrtenbuch Prinzip werden dann Fahrten zur Arbeit auch als Privatfahrten gezählt.

@Toni: Ohne die Werbung zu unterstützen, aber Die Fahrt zur Arbeitsstätte wir mit 0,03% des Br.Listenpreises je km berechnet. Also 1% + 0,03%je KM zur Arbeitstätte.

Ih spreche von der 1% Regel.

Hast ein Homeoffice entfällt dies ;-)

 

Wie es beim Fahrtenbuch ist weiß ich nicht, dort gibt es aber eine Spalte Fahrt zur Arbeitsstätte und da habe ich das seinerzeit eingetragen. Wie das meine Steuerberaterin dann verechnet hat weiß ich ned. War mir auch egal...

Gruß

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