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1 Versicherungsnehmer 2 Verträge(Fahrzeuge) (Sonderkündigungsrecht)

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 19:59

Hallo Leute,

ich habe eine Frage und zwar laufen auf meinen Vater bei der Versicherung XY zwei Versicherungsverträge, also für zwei Autos(zwei verschiedene Versicherungsnummern). Einmal mein Auto (ich bin bei ihm also mitversichert) und seins. So, nun am Freitag ein schreiben bekommen, dass die SF sich (schon wieder) auf sein Auto ändert, obwohl wir ja schon im Januar die neue bekommen haben, also ändert die sich nochmal!! Jetzt würden wir gerne kündigen.

Meine Frage ist es, kann ich die beiden Verträge gleich kündigen? bzw. für den einen "Vertrag" hätte ich auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht und fürs andere? Er kann ja schlecht zwei Versicherungen bei zwei verschiedenen Gesellschaften haben?! Bei meinem Vertrag haben wir neulich auch die KM Jahresleistung angepasst ist auch eine Nachzahlung gekommen (logisch- kein Thema) besteht da auch ein Sondernkündigungsrecht, wenn die Jahresleistung ändere? Im Vertrag dazu nichts gefunden...

Wäre dankbar für eure Hilfe....

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8 Antworten

welche begruendung ausser einem tarifwechsel oder unfall gibts fuer eine SF anpassung?

durch die aenderung der von dir zu vertretenden KM gibts kein sonderkuendigungsrecht.

(wäre dem so, wuerden alle die, die einen wechsel verpennt hatten die KM fuer 1 monat hochsetzen (vmtl 5eur) und dann kuendigen ;) )

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 20:27

Also, es gab bei meinem Vater eine Tarifanpassung 1. weil er einen Unfall hatte und 2. weil er den Tarif gewechselt hat, dann hat mir mein netter Berater einen "neuen" Tarif für 2012 errechnet und die neue SF ausgerechnet. Das war ende Dezember, wenn ich mich recht errinere. Im Januar haben wir alles bezahlt, und am Freitag haben wir dann Post bekommen, dass der Tarif, ich zitiere: "wegen Änderung des Beitragsatzes..." geändert wird. So war es aber ursprünglich auch nicht vereinbart (habe noch die ganzen Unterlagen von unserem Termin bei dem Versicherungspartner) Auf gut deutsch fühl ich mich verarscht und schlecht beraten und habe auch kein Vertrauen mehr in meinen Versicherer. Er hat mir zwar gesagt, dass er die Sache klärt aber im Endeffekt will ich darauf nicht hoffen und am Ende auf den Kosten sitzen bleiben.

Nein, aber wie kommt man jetzt aus den Verträgen raus? Einen Kündigen und den zweiten weiter laufen lassen, aber da ist doch nicht möglich oder? Ist ja als Erst- und Zweitwagen versichert ...

 

PS: Um nochmal klar zu stellen, mein Vater ist der alleinige Versicherungsnehmer, alles läuft auf ihn. Ich bin nur als Fahrer in einem seiner Auto´s eingetragen. Wenn er also theoretisch kündigt, dann automatisch alle beide Verträge?!

Viele Grüße

Ich würde auch gern die Begründung für die SF-Änderung erfahren... Dachte eigentlich, dass die SF-Einstufung nur durch einen Unfall beieinflussbar ist (Abstufungen sind ja in den AKB geregelt) und selbst vom Vesicherer nicht einfach mal geändert werden kann...

einige versicherer bieten nun neue tarife an, die im ersten moment billiger sind aber z.b. durch schlechtere rueckstufungstabellen "erkauft" werden.

soweit nicht zwingend was schlimmes, es sollte durch die tarifumstellung billiger geworden sein als der alte tarif (mit evtl erhoehungen ueber die regionalklasse und dem unfall wäre).

als bsp. alt SF10 kann neu SF13 (billiger) sein.

im schadenfall aber in neu deutlich schlechter zurueckgestuft wuerde.

durch den unfall kann man nur beides miteinander vergleichen.

je nach auswertung frag doch die VS mal, wie sich die sache nach altem vertrag auswirkt und ob sie die tarifaenderung rueckgaenging machen wuerden.

 

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 21:09

Also irgend wie, will ich A wissen und krieg B gesagt ...:-)

Und wenn die Änderung nicht Rückgängig gemacht wird(!) wie sieht es dann aus? Ich kann ja innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen kündigen (steht so im Vertrag), was passiert dann mit dem anderen Fahrzeug? Das will ich wissen!! Wirds auch gekündigt?

Die Sache ist die, mein Vater hatte den Unfall in der 2 Jahreshälfte 2011, dann meinte mein Berater, ach zum neuen Jahr machen wir da einem Termin und rechnen aus, was auf sie zukommt. Also waren wir deswegen im Dezember im Büro(wo auch schon die anpassung erfolge für 2012) und haben alles schriftlich für 2012 von ihm bekommen. Womit wir auch einverstanden waren, jetzt aber, denke ich einfach er wollte uns als Kunden behalten und hat uns deswegen dieses "Scheinangebot" untergejubelt, weil wir sonst gekündigt hätten! Und jetzt im Februar kommt ein schreiben, hier bitte noch mal nachzahlen. Es war letztes Jahr schon mal eine ähnliche Situation, da habe ich aber noch mal gesagt okay, kann passieren aber dieses Jahr mache ich das nicht mit und möchte falls die Änderung nicht rückgängig gemacht wird- kündigen!! Bloß weiß ich nicht was mit dem Zweitwagen passiert...

es bleiben 2 verträge, also gibts auch keine automatische kuendigung bei wegfall des erstfahrzeugs.

wie die einstufung des anderen fahrzeugs erfolgen wird, wirst du nachfragen muessen.

in wieweit du den vermittler/aussendienst/makler in rechenschaft ziehen kannst, keine ahnung

PS

bist du auch sicher, den ganzen vertrag nun kuendigen zu koennen? oder kannst du die umstellung "kuendigen" ?

innerhalb eines monats nach schadenabwicklung hast/hattet ihr ein sonderkuendigungsrecht.

(fuer den einen belasteten vertrag)

der wechsel des vertragsinhalts (und sei es mit mehrkosten) auf deinen "wunsch" stellt fuer mich eigentlich keine beitragserhoehung mit sonderkuendigungsrecht dar).

 

 

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 22:03

ich glaube du hast mich nicht ganz verstanden, falls ich zu umständlich geschilder habe, sry...folgendes Sachverhalt:

zwei Autos, Auto A und B

Auto A, alles wunderbar, hat jetzt SF SF 13. Da wurde nur der Tarif angepasst für das Jahr 2012 im Dezember 2011.

Auto B VOR dem Unfall SF 2, dann meinte mein Berater es ist ja bis zum Jahreswechsel nicht mehr lange (2 Monate waren es damals) wir machen das alles in einem Abwasch und ich komme zu ihm wir berechnen dann die neue SF+Schaden für 2012. Also die neue SF fürs 2012 berechen: SF1/2, laut Rückstufungstabelle (er hat sich deswegen noch mal in der Zentrale abgesichert) okay, alles kein problem. Jetzt kommt ein Brief, mit "bla, bla, bla die SF hat sich geändert auf SF 0, der Betrag von 280 Euro wird von Ihrem Konto abgebucht!! Warum? Ich habe keine Ahnung ... Dann steht drin: Wiederrufsbelehrung. Sie können innerhalb von 14 Tagen, ohne angabe von Gründen ..., den Vertrag wiederrufen. Also AGB raus, durchgelesen. Da steht drin: Kündigungsrecht bei Veränderung des Schadenfreiheitsrabatt-Systems: Ändern wir das Schadenfreiheitsrabatt- System ....können sie den Vertrag kündigen.

und noch was. Kündigung bei Beitragserhöhung: Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrecht den Beitrag, können sie... kündigen...

So wie ich das verstehe, besteht für Auto B ein Kündigungsrecht aber was bleibt mit Auto A? Die sind ja beide auf den selben VN registriert. Ich kann doch ein Auto bei der Versicherung XY lassen und das zweite wieder auf meinen Namen bei der Versicherung GD versichern?!

Ich hoffe es ist jetzt verständlicher...:-)

Zitat:

Original geschrieben von Audi B4 ABK

Ich hoffe es ist jetzt verständlicher...:-)

nur bedingt (fuer mich), sry

es mag durchaus sein, dass da einfach dein "vermittler" scheisse gebaut hat.

aber nicht deine VS hat die SF veraendert, sondern ihr durch die aenderung des tarifs.

diese kannst du imho widerrufen.

OB diese dann guenstiger ist (sf 1/2 anstatt sf0) ist was anderes.

hast du die zusage zu sf 1/2 (inkl schaden)in 2012 schriftlich?

(SF oder die dahinter unterschiedlichen prozente, sind nur der halbe wert)

du bezahlst in EUR und nicht in SF.

natuerlich kannst du(eher er) die fahrzeuge auch unterschiedlich versichern.

in welchem vertragsverhaeltnis steht der "berater" er denn zu euch?

ich bin aber ueberzeugt, dass noch qualifiziertere posts kommen.

 

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