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100 km/h Leergewicht Zugfahrzeug COC

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 9. August 2017 um 19:13

Es geht in allen Beiträgen immer um Auflastung und Zulassung Wohnwagen für 100 km/h

Unser Fendt Topas hat zgGG von 1700 kg

unser neuer Tiguan ein in der Zulassung eingetragenes Leergewicht (13) von 1673 kg

also keine 100 km/h berechtigt und jetzt

In der COC steht unter tatsächlicher Masse (13.2) 1787 kg, also wiegt das Fz leer 1787 kg und keine 1673!!!

Jetzt habe ich VW angeschrieben, warum das falsche Leergewicht eingetragen ist?

Antwort:

Zu den Angaben im Fahrzeugschein koennen wir leider keine Aussage treffen, da dieser von Ihrer Zulassungsstelle ausgefuellt wird.

Ob hier eine Aenderung der Angabe im Fahrzeugschein moeglich ist, koennen wir leider nicht beurteilen. Wenden Sie sich dazu am besten an die Zulassungsstelle.

Dann habe ich den ADAC angeschrieben, bin ja schließlich schon 40 Jahre Mitglied und die kümmern sich

Antwort:

Dies ist letztlich die alleinige Entscheidung des Gesetzgebers (Verkehrsminiserium) gewesen. Es ist aber leider auch nicht erkennbar, dass es einen Anspruch des Fahrzeughalters auf Eintragung der tatsächlichen Masse gibt. Eine entsprechende Klage hätte kaum Erfolgsaussichten.

Ich habe dann geantwortet und wieder angefragt, kann schließlich ganz gut nerven:

Könnten Sie mir bitte noch schreiben, wo dieser alleinige Wille des Gesetzgebers festgelegt ist?

Das Verkehrsministerium ist doch kein Gesetzgeber?

Und was ich auch nicht weiß, für wen oder was ist dieser falsche und immer zu niedrige Wert von Vorteil?

Ist es nicht auch eine Sache des ADAC hier seine Mitglieder zu vertreten, dass zumindest die Zulassungsstelle auf Antrag die Daten des COC eintragen muss, ohne die nicht unerheblichen Kosten für Wiegen und TÜV etc.?

Da warte ich jetzt auf eine Antwort, ob da noch eine kommt weiß ich nicht.

Wenn Ihnen das zu schwierig wird ignorieren sie einfach ihre Mitglieder.

Irgendwo habe ich schon mal gelesen, dass ein Camper die Zulassung aufgrund der COC geändert bekommen hat, anderen wurde es verweigert.

Weiß da jemand näheres???

Grüße vom Jürgen

 

Beste Antwort im Thema

Hallo Jürgen,

Bei mir schon ein paar Tage her, aber habe den Weg mit meinem a6 2,5 TDI mit Allrad und Tipptronic anders beschritten:

- kompetenten amtl anerk. Sachverständigen beim TÜV gesucht und Rücksprache gehalten

- AHK und vollwertiges Reserverad nachgerüstet

- Fahrzeug verwogen und Wiegekarte ausstellen lassen

- Wiegekarte a. Sachverständigen vorgelegt und Fahrzeug vorgestellt

- Änderungsabnahme durchführenlassen

- Abnehmebescheinigung mit erhöhter Leermasse bei Zulassungsstelle eintragen lassen

Fertig

Mfg

Und freu mich über jeden Daumen ....

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49 Antworten
am 9. August 2017 um 19:25

Zitat:

@juebau schrieb am 9. August 2017 um 21:13:53 Uhr:

Wenden Sie sich dazu am besten an die Zulassungsstelle.

Ein sehr nahe liegender Rat. Was hat denn deine Rücksprache dort ergeben? Das sind doch die einzigen, die ggf. ändern können. Wurde die Änderung verweigert? Ggf. benötigen sie eine TÜV-Aussage, wenn es als Änderung mit technischem Inhalt gesehen wird, welche nur so zulässig ist.

Schreiben, die als nervend und als neben dem Sachanliegen erkannt werden, werden von den routinierten Bearbeitern in der Regel entsprechend behandelt. Bei uns jedenfalls mit viel Freude (da gibt es Textbausteine für. Die Dauer deiner Mitgliedschaft wird wohl keine besondere Berücksichtigung finden).

Das Verkehrsministerium ist tatsächlich nicht der Gesetzgeber. Aber der Herausgeber von Verfahrensvorschriften und Verordnungen mit Gesetzeskraft, z. B. der StVO. An der Wortwahl kann man sich natürlich aufhängen, obschon das nichts an irgendwas ändert.

Die Kosten für eine Ablastung um 50 kg liegen in der gleichen Größenordnung wie für die"Auflastung" des Zugwagens, wenn der TÜV beteiligt werden muss.

Edit: Ob sich der Aufwand lohnt, beurteilst am besten du und richtest dich nicht danach, dass andere wenige das für unnötig halten.

Bei mir wurde die zusätzlich aufgeführte Masse zu Grunde gelegt bei der Erteilung der Tempo 100 Zulassung (TÜV).

Gruß Volker

Wenn dir die 100 km/h Zulassung so wichtig ist, dann lass den Wohnwagen ablasten.

Ich persönlich halte die 100 km/h Zulassung ohnehin für überflüssig, denn der Aufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. August 2017 um 21:31:05 Uhr:

... Ich persönlich halte die 100 km/h Zulassung ohnehin für überflüssig, denn der Aufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

Da stimme ich (inzwischen) auch zu. Mein Wohnwagen hat die 100er Zulassung. Beim nächsten werde ich darauf wohl verzichten.

Für viele mag das aber auch eine standortbezogene Entscheidung sein. Fahre ich hauptsächlich z.B. von München in Richtung Süden, macht die 100er Zulassung sicherlich weniger Sinn, als bei jemandem, der von Norddeutschland z.B. in Richtung Italien fährt. Immerhin gilt die 100er Zulassung ja nur für Deutschland ... (und ggf. gegenüber der eigenen Versicherung in Frankreich)

Gruß

NoGolf

Hallo Jürgen,

Bei mir schon ein paar Tage her, aber habe den Weg mit meinem a6 2,5 TDI mit Allrad und Tipptronic anders beschritten:

- kompetenten amtl anerk. Sachverständigen beim TÜV gesucht und Rücksprache gehalten

- AHK und vollwertiges Reserverad nachgerüstet

- Fahrzeug verwogen und Wiegekarte ausstellen lassen

- Wiegekarte a. Sachverständigen vorgelegt und Fahrzeug vorgestellt

- Änderungsabnahme durchführenlassen

- Abnehmebescheinigung mit erhöhter Leermasse bei Zulassungsstelle eintragen lassen

Fertig

Mfg

Und freu mich über jeden Daumen ....

Themenstarteram 9. August 2017 um 19:47

@situ

hilft eigentlich nicht weiter dein Beitrag, wenn du dich auskennst:

warum wird das falsche Leergewicht eingetragen?

wem nützt es und was soll es?

Warum soll ich als Autofahrer TÜV etc bezahlen, wenn in den COC (Certificate of Conformity) die detaillierte Auskunft über die technischen Daten des Fahrzeugs steht, das aber nicht eingetragen wird?

Oder wird damit wieder etwas vertuscht, wie beim Lärm, beim Verbrauch, beim Abgas????

@Oetteken

ich werde nicht das Geld ausgeben für TÜV etc, damit das richtige Leergewicht eingetragen wird.

BTW habe ich den Wohnwagen erst auf 1700 kg für viel Geld auflasten lassen, damit er nicht überladen ist, das ist mir wichtiger.

Ihr habt ja alle recht und trotzdem!

Ich fahre auch 40 km und bin in Frankreich, eigentlich......

Welcher neue Wohnwagen hat denn heutzutage keine Tempo 100 Zulassung?!

Vor ca. 17 Jahren war das anders. Da war die Zulassung noch Fahrzeuggebunden.

Gruß Volker

am 9. August 2017 um 19:51

Ich habe dich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest die Eintragung. Hinsichtlich Erläuterung der Verfahrensvorschriften hilft es wie alle anderen Beiträge nicht weiter. Ist ja auch müßig, denn ändert nichts. Die vielfach geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Eintragung halte ich ebenfalls für nichts als für müßig.

Die Antwort der Zulassungsstelle interessiert sicher nicht nur mich.

am 9. August 2017 um 19:54

Zitat:

@roomster5 schrieb am 9. August 2017 um 21:51:16 Uhr:

Welcher neue Wohnwagen hat denn heutzutage keine Tempo 100 Zulassung?!

Vor ca. 17 Jahren war das anders. Da war die Zulassung noch Fahrzeuggebunden.

Gruß Volker

Ich habe ja vor einem Jahr neu zugelassen. Aufwand = null und inzwischen ca. 4.000 km auf deutschen Autobahnen - wollte das nicht missen. Hinsichtlich Frankreich/Versicherung hat es keinerlei Einfluss (Höchstgeschwindigkeit laut nationaler StOV vs. Höchstgeschwindigkeit nach Bauart/COC).

Wenn dein Zugfahrzeug zu leicht ist bringt dir die 100er Zulassung nix ;)

 

Einfach zum TÜV, auf die Waage und das Gewicht korrigieren lassen. Sollte recht einfach gehen, im Nachbarforum hat das auch schon jemand mit seinem Tiguan 2 durch.

 

Grüße Scoty81

Themenstarteram 9. August 2017 um 19:56

Zitat:

@situ schrieb am 9. August 2017 um 21:51:46 Uhr:

Ich habe dich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest die Eintragung. In der Sache hilft es wie alle anderen Beiträge nicht weiter. Die vielfach geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Eintragung halte ich für müßig.

Die Antwort der Zulassungsstelle interessiert sicher nicht nur mich.

Vielfach geführte Diskussion?

Das mit der Zulassungstelle werde ich berichten

Aber auch wie der ADAC sich da verhält, die juristische Abteilung hat eigentlich schnell geantwortet.

Und wie der 1.4571 das gemacht hat ist doch wieder auf unserem Rücken ausgebadet mit allen dazugehörigen Kosten.

Irgendwo hat mal jemand geschrieben, das hat mit der Einstufung E5...E6.. zu tun???

Themenstarteram 9. August 2017 um 19:59

Danke @scoty,

aber darum geht es mir eigentlich weniger, in France geht eh nur 90 wegen über 3,5 to und in Spanien hat das Schild überhaupt nix zu sagen.

Und da fahre ich in 5 Wochen wieder hin bis April

am 9. August 2017 um 20:05

Zitat:

Vielfältig geführte Diskussion?

um die Sinnhaftigkeit der 100 km/h Zulassung füllt Forenbände. Ich halte sie für müßig.

Das Schild hat nirgends außer in D irgendwas zu sagen.

Und um was geht es dir genau? Um das Grundsätzliche? Im Fahrzeugschein steht das Grundgewicht welches auch zur Versteuerung herangezogen wird (CO2). Ansonsten hätte jedes Fahrzeug einen unterschiedlichen Steuersatz. Das reale Gewicht wird am Ende der Produktion ermittelt und kommt ins COC.

 

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