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1000€ "Reparaturkosten" für zu späte Inspektionen bei Leasing-Rückgabe
Guten Abend allerseits,
vor ein paar Tagen hat ein Mitarbeiter ein GLC Coupé nach 3,5 Jahren KM-Leasing der MB-Bank zurückgegeben.
Kratzer in Felge vorne, Kratzer am Heck links hinten werden als wertmindernd in Rechnung gestellt, soweit so gut, sonst keine Mängel.
Allerdings soll für zwei zu spät durchgeführte Inspektionen nochmal 1000€ als Wertminderung geltend gemacht werden, siehe Foto.
Ist das realistisch bzw. zu akzeptieren? Oder widersprechen und unabhängigen Gutachter von der MB-Bank beauftragen lassen?
Danke für eure Einschätzung, ist meine erste Leasing-Rückgabe...
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7 Antworten
Ein Serviceheft gibt es schon lange nicht mehr, nur den digitalen Servicebericht.
Ich lese nichts von verspätetem Service, eher Service der nicht nach MB Vorgaben gemacht wurde, evtl. keine autorisierte Werkstatt.
Dass das CoC Papier fehlt ist auch merkwürdig.
CoC Papier hat mein Mitarbeiter weggeschmissen. Doch, Service wurde sogar bei MB in der Arnulfstraße selbst gemacht, aber jeweils 4-5 Monate nach dem von MB gewünschten Termin.
Es gibt da ein Heft von MB wo alles detailliert (Kratzer etc) kleinlich aufgelistet ist. Da wird auch der Punkt Service aufgeführt als Mangel. Wie hoch jetzt der fiktive Schaden durch einen nicht rechtzeitig durchgeführten Service ist, steht da nicht. Aber tatsächlich würde ich als Gebrauchtwagenkäufer auch gucken, ob dies alles fristgerecht durchgeführt wurde. Es ist ist somit nicht scheckheftgepflegt verkäuflich. In jedem Fall also eine Minderung des Verkaufspreises. Ich würde eher schauen, ob ich nicht die Felge samt Reifen in der Bucht finde. Die Kratzer evtl durch Smartrepair reparabel?
Dann ist der Service leider über die Toleranz überzogen. So lange Wartezeit auf einen Termin hat keine Werkstatt
Also so zu akzeptieren?
Ich würdeauch noch einmal im Leasingvertrag nachsehen, ob dazu etwas drinsteht, schließlich haben den Vertrag beide Seiten unterschrieben. Ansonsten dürfte den Schaden beiliegen der Mitarbeiter übernehmen. Solche Dinge hatten wir im Fahrzeugnutzungsvertrag geregelt. Grüße Nieger
Den Vertrag bin ich durch, explizit steht dort nichts zu Inspektionen... Ist aber ein Standardvertrag von MB, vielleicht übersehe ich da etwas.