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100km/h für Ausländer mit D-Wohnwagen?
Hallo Experten,
habe viel gelesen über die Tempo100-Zulassung.
Ich bin Schweizer und werde im Sommer mit einem Wohnwagen mit deutscher Zulassung (Mietcaravan aus Freiburg) nach Schweden fahren.
Soviel ich weiss, muss man ja nicht mehr jedes Gespann explzit für Tempo 100 prüfen lassen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, darf man ja offenbar die 100 fahren.
Aber gilt das auch für ein Gespann mit CH-Zugfahrzeug und D-Wohnwagen?
Gruss
Chris
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15 Antworten
Das ist eine interessante Konstellation.
Ich denke, es wird fürs Thema keine Rolle spielen, ob es ein Schweizer oder ein in Deutschland zugelassenes Auto ist.
Nach meinem Verständnis(stand) ist es für die 100km/h aber zwingend, dass man ein 100ter Schild am WoWa haben muss.
Man belehre mich aber ggf. eines Besseren.
Da müsste ich also mal beim Vermieter fragen, ob sein Caravan eine entsprechende Zulassung hat (inkl. 100ter Schild).
Eines ist mir noch nicht ganz klar: gibts die 100er-Erlaubnis auch für Zugfahrzeuge ohne "Anhänger-ESP" (das hat mein Toyota nämlich nicht)? Ich las da mal irgend etwas von ESP mit Anhängerstabilisation oder hydraulischen Stossdämpfern....
Aber vielleicht ist es gar keine so gute Idee, mit dem Gespann mehr als 80 zu fahren - japanische Autos sind ja nicht wirklich für Gespannbetrieb ausgelegt (in Japan gibts offenbar keine WW :-) )....
Bin trotzdem gespannt auf eure Antworten.
Chris
hei
dein fahrzeug sollte ABS haben
das leergewicht des autos sollte dem gesamtgewicht des hängers entsprechen 1:1 regelung
der hänger sollte 100kmh tauglich sein
meiner meinung nach sind japaner genau so gut oder schlecht zum zerren wie andere
habe mit einem koreaner schon beste ergebnisse erzielt
gruß
jochen
Re: 100km/h für Ausländer mit D-Wohnwagen?
Zitat:
Original geschrieben von toyochris
Hallo Experten,
habe viel gelesen über die Tempo100-Zulassung.
Ich bin Schweizer und werde im Sommer mit einem Wohnwagen mit deutscher Zulassung (Mietcaravan aus Freiburg) nach Schweden fahren.
Soviel ich weiss, muss man ja nicht mehr jedes Gespann explzit für Tempo 100 prüfen lassen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, darf man ja offenbar die 100 fahren.
Aber gilt das auch für ein Gespann mit CH-Zugfahrzeug und D-Wohnwagen?
Gruss
Chris
Leider reicht es nicht, dass die "Bedingungen" erfüllt sind. Der WW muss die Bedingungen erfüllen und es muss die 100 km/h Zulassung erteilt werden. Diese wird im KFZ Schein (Jetzt Zulassungsbesch. Teil I) eingetragen. Dort steht auch, welche Voraussetzzungen der Zugwagen erfüllen muss (PKW braucht ABS, Leergewicht des Zugfahrzeugs muss über dem zulässigen gesamtgewicht des WW liegen!!). Ob es eine Einschränkung für im Ausland zugelassene Zugfahrzeuge gibt, kann ich leider nicht abschließend beantworten (Gesetzestext lesen?). Ich würde mal beim ADAC nachfragen.
Vorteil der neuen Regelung ist, dass der WW die 100 km/h Erlaubnis bekommt und der Fahrer des Zugfahrzeugs die Verantwortung dafür trägt, dass sein PKW die Voraussetzungen erfüllt (Bindung an einen bestimmten PKW ist entfallen).
WW
- Reifen dürfen nciht älter als 6 Jahre sein (bei Miet-WW sicher i. O. da diese in der Regel Neuwagen sind)
- WW braucht Schlingerkupplung (muss da sein, sonst keine 100 km/h Zulassung nach neuem Recht)
- WW so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird.
Die Frage ist wirklich kniffelig. Prinzipiell gelten jeweils die Regelungen des Zulassungsland auch im Ausland. Da das Zugfahrzeug in der CH keine Beschränkung hat und ein CH Gespann in Frankreich auch 110km/h fahren darf, würde ich mal sagen, dass wenn das Zugfahrzeug die Betimmungen erfüllt die 100er-Zulassung in D gültig ist.
Da die 100er Regelung Staatsrechtlich aber sowieso nicht ganz sauber ist, weil Einschränkungen und Sondergenemigung nicht nur der Landeseigenen Zulassungsstelle vorbehalten sein dürfen, sondern alle Verkersteilnehmer gleich behandelt werden müssten, ist diese logische Schlussfolgerung aber mit Vorsicht zu geniessen.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Das ist eine interessante Konstellation.
Ich denke, es wird fürs Thema keine Rolle spielen, ob es ein Schweizer oder ein in Deutschland zugelassenes Auto ist.
Nach meinem Verständnis(stand) ist es für die 100km/h aber zwingend, dass man ein 100ter Schild am WoWa haben muss.
Man belehre mich aber ggf. eines Besseren.
Das Schild reicht nicht aus. Die 100 km/h Zulassung muss in dem KFZ Schein eingetragen sein.
Du solltest halt den Vermieter Fragen ob der Wohnwagen eine GespannUNgebundene (Die Gespanngebundene war die erste Version der Ausnahmegenemigung) 100er Zulassung hat.
Dann sollten alle Bedingungen erfüllt sein.
Sicherheitshalber solltes du aber bei übergabe Prüfen ob die Reifen auch wirklich nicht älter als 6 Jahre sind (dafür ist der Fahrer Verantwortlich).
Hänger ESP im Zugwagen brauchst du nicht, wichtig ist nur das dein Auto ABS hat und das das Gewichtsverhältniss Leergewicht-Zugwagen zu zulässigem Gesamtgewicht-Wohnwagen den Eintragungen im WoWa Fahrzeugschein (bzW. Zulassungsbescheingung Teil1) entspricht.
Das Verhältniss kann nämlich auch bei der neuen 100er Zulassung noch bei 100:80 liegen, wenn der Vermiter zu sparsam war eine Antischlingerkupplung anzubauen.
100:100 würde dann tatsächlich nur mit Hänger-ESP im Zugwagen gelten.
Aber wie gesagt, wenn der WoWa eine Antischlingerkupplung hat gilt 100:100 auch ohne Hänger-ESP im Auto.
Re: Re: 100km/h für Ausländer mit D-Wohnwagen?
Zitat:
Diese wird im KFZ Schein (Jetzt Zulassungsbesch. Teil I) eingetragen.
Etwas OT:
Der Schein (Zul I) reicht zur Eintragung nicht. Ich hab das gerade hinter mir. Bei der Gelegenheit wird der ggf. noch vorhandene Brief entwertet und durch Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt; der Schein eingezogen und durch Teil I ersetzt.
Gruß
Walter
Re: Re: Re: 100km/h für Ausländer mit D-Wohnwagen?
Zitat:
Original geschrieben von wno158
Etwas OT:
Der Schein (Zul I) reicht zur Eintragung nicht. Ich hab das gerade hinter mir. Bei der Gelegenheit wird der ggf. noch vorhandene Brief entwertet und durch Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt; der Schein eingezogen und durch Teil I ersetzt.
Gruß
Walter
Ist ja klar. Eine Änderung ist immer nur bei beiden Teilen möglich. Wenn Du aber einen WW mietest, dann wird dir der Vermieter wohl nicht den Brief/Zul. II mitgeben.
Auch sollte ein WW in der Vermietung so neu sein, dass er die Gespanngebundene 100 ZUlassung nicht hat. Die wäre ja bei einem WW in der Vermietung völliger Schwachsinn. Auch sollte ein Miet WW eine Schlingerkupplung haben. Wenn nicht, lass ihn stehen. Falls die Reifen älter als 6 Jahre sind, gilt auch nur eins: Lass ihn stehen. Gute Vermieter haben nur Neufahrzeuge oder Wagen aus dem Vorjahr in der Vermietung.
Die wenigsten Vermieter haben die 100 Zulassung, da die Urlauber oft in den Süden fahren. In der Schweiz sowie in Italien gelten die 100 nicht.
Übrigens. Die 100 darfst Du nur in D fahren. In Schweden gilt die deutsche 100 Zualssung nicht.
Falls Du Dich noch nicht für einen Vermieter entschieden hast, kann ich dir die Firma Caramobil in Stockach/Bodensee empfehlen. Neben einer sehr guten Beratung sind sie auch mit Bürgern aus der CH sehr erfahren.
guckst du hier: http://www.caramobilfreizeitpark.de
Wie erfahren bist du mit dem WW/Anhäger fahren? Falls keine Erfahrung vorliegt, würde ich dir empfehlen, nur einen WW mit einer Breite von 2,30 m zu nehmen. Manche Vermieter haben auch 2,50 Wagen in der Vermietung. Ich finde das absoluter Unsinn, wenn Autofahrer, die das nicht gewohnt sind, gleich die max. Breite ausnutzen.
Je nachdem wie viel Erfahrung du hast, wirst du eventuell gar nicht die 100 ausnutzen. Wir haben einen schweren Zugwagen (E KLasse T-Modell, darf 2.100 ziehen) und ich merke einen 1 achsigen Anhänger mit 1.500 kg in Grenzsituationen ganz schön. Ob 90, 100 oder 110 können bei Bodenwellen in der Autobahn oder bei hohem LKW Verkehr Welten sein. Oft sind 10 km/h weniger viel besser für die Nerven.
Natürlich gibt es immer die Helden der Straße, die dir erzählen, dass sie mit 130 km/h durch die Gegend fahren.
Wenn der in DE zugelassene Wohnwagen das 100er-Schild hat und in der Zulassungsbescheinigung auch drin steht, daß er der Ausnahmeverordnung zur StVO entspricht, muß nur noch das Zugfahrzeug groß genug sein und ABS haben. In welchem Staat das Zugfahrzeug zugelassen ist, ist ohne Bedeutung.
pfisti
Danke für eure Antworten!
@Belcanto:
ASK ist dran, das habe ich auf den Fotos gesehen. Wegen der Tempo 100 Zulassung werde ich dann mal nachfragen.
Ich finde dein Statement sehr klug. Du hast schon recht: 10km/h weniger können viel weniger Stress bedeuten! Ich habe es ja auch nicht eilig im Urlaub, hat mich halt einfach grundsätzlich interessiert.
Tatsächlich habe ich keinen WW-Erfahrung. Bin zwar schon ab und zu mit einem Materialtransportanhänger oder mit Pferdeanhänger unterwegs gewesen, aber diese (Tandemachser) sind sicher ganz anders als ein grosser WW.
Das Manövrieren beherrsche ich allerdings ziemlich gut, bin früher oft Trecker gefahren und daher konnte ich das Rückwärtsfahren oft üben.
In einem Testbericht habe ich gelesen, dass der Avensis ziemlich weich sei hinten und zudem hat er einen langen Überhang hinten, daher gerne pendeln lässt - von daher kann ich es mir gut vorstellen, dass ich es dann bei 85 km/h sein lassen werde. Ich bin sehr vorsichtiger Mensch.
Die Breite des Caravans kenne ich nicht, das Hängergewicht aber schon - 1300kg mit maximaler Beladung, 1000kg leer (Dethleffs 460DB). Wollte bewusst keine Riesenkiste, eben wegen der Erfahrung.
Maximal darf ich mit dem Toyota 1500kg ziehen, das Leergewicht beträgt ebensoviel.
Wenn ich den WW nur bis 1200kg belade, könnte ich das Verhältnis 0,8:1 einhalten.
Ich will versuchen, bevor ich dann gleich in die Ferien fahre, von einem Kollegen einen WW auszuleihen für eine Probefahrt. Mal schauen, wie sich das anfühlt.
Chris (voller Vorfreude)
Zitat:
Original geschrieben von toyochris
Danke für eure Antworten!
@Belcanto:
ASK ist dran, das habe ich auf den Fotos gesehen. Wegen der Tempo 100 Zulassung werde ich dann mal nachfragen.
Ich finde dein Statement sehr klug. Du hast schon recht: 10km/h weniger können viel weniger Stress bedeuten! Ich habe es ja auch nicht eilig im Urlaub, hat mich halt einfach grundsätzlich interessiert.
Tatsächlich habe ich keinen WW-Erfahrung. Bin zwar schon ab und zu mit einem Materialtransportanhänger oder mit Pferdeanhänger unterwegs gewesen, aber diese (Tandemachser) sind sicher ganz anders als ein grosser WW.
Das Manövrieren beherrsche ich allerdings ziemlich gut, bin früher oft Trecker gefahren und daher konnte ich das Rückwärtsfahren oft üben.
In einem Testbericht habe ich gelesen, dass der Avensis ziemlich weich sei hinten und zudem hat er einen langen Überhang hinten, daher gerne pendeln lässt - von daher kann ich es mir gut vorstellen, dass ich es dann bei 85 km/h sein lassen werde. Ich bin sehr vorsichtiger Mensch.
Die Breite des Caravans kenne ich nicht, das Hängergewicht aber schon - 1300kg mit maximaler Beladung, 1000kg leer (Dethleffs 460DB). Wollte bewusst keine Riesenkiste, eben wegen der Erfahrung.
Maximal darf ich mit dem Toyota 1500kg ziehen, das Leergewicht beträgt ebensoviel.
Wenn ich den WW nur bis 1200kg belade, könnte ich das Verhältnis 0,8:1 einhalten.
Ich will versuchen, bevor ich dann gleich in die Ferien fahre, von einem Kollegen einen WW auszuleihen für eine Probefahrt. Mal schauen, wie sich das anfühlt.
Chris (voller Vorfreude)
Pferdehänger ist ne gute Übung. In der Regel fährt man mit Pferden ja vorsichtig. Der Vorteil bei einem WW ist, dass in ihm ja nicht rumgeturnt wird (unruhiges Pferd).
Lange WW haben jedoch das Problem, dass sie zum Pendeln neigen und empfindlicher gegen Seitenwind sind. Von den Daten her dürftest Du mir dem 460 DB nicht schlecht liegen. Bei der Beladung noch aufpassen und dem Urlaubsvergnügen steht nichts im Weg. Informiere Dich noch, wie man sich richtig verhält wenn der WW mal ins Schlingern kommt (bei Fachleute) und fahre einfach mit genug Zeit los. Wenn Du mit einem Pferdehänger fahren kannst, dann hast Du mit einem WW kein Problem (eigene Erfahrung).
Ich denke, der von Dir ausgesuchte WW ist ideal für Dein Auto. Du bist deutlich unter der max. erlaubten Anhängelast und wenn das Leergwicht des PKW größer als das zulässige Gesamtgewicht des WW ist (ist bei Dir so), dann darfst Du 100 mit dem WW fahren (vorausgesetzt Schlingerkupplung und Zulassung 100 beim WW). Falls er keine Schlingerkupplung hat, dann würde ich ihn nicht mieten (in den Mietvertrag reinschreiben). Egal ob 100 oder nicht.
Wenn Du mit der Schlingerkupplung keine Erfahrung hast, dann noch folgender Hinweis. Deine Anhängekupplung muss frei von Ölen und Fetten sein. Auf keinen Fall die AHK einfetten.
Zum Tempo noch.
Ich bin letztes Jahr in Italien auch mit über 100 unterwegs gewesen. Die Autobahn hatte eine leichte Welle und die Fahrspuren versetzten leicht nach rechts (wie ein kleiner Knick, ich kann´s leider nicht besser beschreiben). Wahrscheinlich waren es eher 110 als 100 und ich denke wenn es nicht die schwere E KLasse mit ca. 1,9 t. Leergewicht + Urlaubsgepäck + Personen gewesen wäre (sicher dann so bei 2,3 t) sondern vielleicht ein Golf oder Touran, ich glaube ich hätte einen Abflug gemacht (nochmals Danke an Mercedes). Dank sehr gutem Zugwagen und sehr schneller Reaktion (bremsen) ist nichts passiert. Ich war aber total erschrocken, dass der WW einen so starken Einfluss auf den Zugwagen haben kann (übrigens, der E-Kombi hat hinten Luftferderung mit Niveauausgleich eigentlich alles, was optimal zum Ziehen ist).
Auch muss man einfach beim Überholen von LKW´s aufpassen. Irgendwann habe ich es gelernt, dass es besser ist im Strom bei den LKW´s mitzuschwimmen, als ständig auf die Überholspur zu wechseln. Da in D die LKW´s meist mit 90 bis 95 unterwegs sind, kann man mit 100 eigentlich nicht gut überholen. Man ist dann einfach zu langsam.
Daten 460DB, von Homepage Hersteller
Gesamtbreite 220 cm
Länge des Aufbaus / Gesamtlänge 523 / 666 cm
Gesamthöhe/ Umlaufmaß 259 / 925 cm
Liegefläche
- Bug 200x134 cm
- Seite cm
- Klappbett cm
- Heck 204x161/125 cm
Masse in fahrb. Zust. 1092 kg*
Zuladung 208 kg*
techn. zul. Gesamtmasse 1300 kg
Schlafplätze max. 4 max
Heizung 3002
Kühlschrank/davon Frosterfach 86.00 / 10.00 l
Wasservorrat/Abwassertankvolumen 38 / 22 l
Steckdosen 230 V 2 Stk.
Danke dir, Belcanto, für deine Ausführlichen Tipps.
Habe heute nochmals mit dem Vermieter gesprochen: ASK ist dabei, aber die Tempo 100 Zulassung hat der WW nicht. Schade, aber kein Unglück. Wie du schon beschrieben hast, werde ich mich dann halt zwischen den Brummis einordnen und stresslos gen Norden zuckeln. Das spart ja auch Sprit und schont die Urlaubskasse (WW mieten ist nämlich teuer!).
Wie du schon sagst ist man mit Tempo 100 weder Fisch noch Vogel: zu schnell für die Brummi-Spur, zu langsam für die Überholspur und dauernd am Ein- und Ausscheren und somit am Beschleunigen --> schlecht für den Spritverbrauch.
Tacho 90 liegen ja auch so noch in der Toleranz, da kann man also gut mit den Brummis mitschwimmen.
Ich kanns kaum mehr erwarten!
Chris
Zitat:
Original geschrieben von toyochris
Danke dir, Belcanto, für deine Ausführlichen Tipps.
Habe heute nochmals mit dem Vermieter gesprochen: ASK ist dabei, aber die Tempo 100 Zulassung hat der WW nicht. Schade, aber kein Unglück. Wie du schon beschrieben hast, werde ich mich dann halt zwischen den Brummis einordnen und stresslos gen Norden zuckeln. Das spart ja auch Sprit und schont die Urlaubskasse (WW mieten ist nämlich teuer!).
Wie du schon sagst ist man mit Tempo 100 weder Fisch noch Vogel: zu schnell für die Brummi-Spur, zu langsam für die Überholspur und dauernd am Ein- und Ausscheren und somit am Beschleunigen --> schlecht für den Spritverbrauch.
Tacho 90 liegen ja auch so noch in der Toleranz, da kann man also gut mit den Brummis mitschwimmen.
Ich kanns kaum mehr erwarten!
Chris
ab 90 ist das mit dem "Beschleunigen" so eine Sache....der Bergiff bekommt dann eine ganz neue Dimension.