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100km/h Zulassung

Themenstarteram 25. März 2010 um 19:53

Hallo zusammen,

will demnächste meinen wowa auf 100 km/h zulassen kann mir jemand sagen welche vorraussetzungen ich dafür erfüllen muß?

mein auto hat 1600kg leer gewicht und 2400 zulässiges gesammt und der wowa ne antischlingerkupplung und ein zulässiges gesammt von 1200kg. reicht das oder mus ich noch mehr kriteriene erfüllen?

mfg Iceman

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2010 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von kurare

Aber was in einem Gesetz steht und gilt und von mir richtigerweise frei erwähnt wurde ist keinesfalls "BLÖDSINN". Lies es doch bitte im Original-Gesetzestext nach, vor du solche (blödsinnigen) Behauptungen aufstellst.

Und noch eines: Ein falsch ausgestelltes Zertifikat bleibt falsch und hebelt keine Gesetze aus.

Jep, ansonsten hat es navec zu diesem Punkt schon perfekt beschrieben was in den Papieren stehen muss um 100 fahren zu dürfen. 100 geeignet ist jeder (neuere) Anhänger - zwangsweise. 100 nach der 9. AusnVO fahren darf noch lange nicht jeder.

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Hallo,

das hat jetzt nicht direkt mit Wohnmobile/Wohnwagen zu tun, aber hier gibt es sicher User die das auch schon mal gemacht haben...

Ich war mit meinem neuen Motorrad-Transportanhänger beim TÜV (Nord) um ihn für eine 100km/H-zulassung ablasten zu lassen. Hat auch problemlos funktioniert, das ganze hat 5 Minuten gedauert aber ich mußte 60,90 Euro dafür berappen:

Hier mal die Rechnung im einzelnen:

Für das Zugfahrzeug Pkw steht da:

- Prüfung Kombination 100km/h ST- Y xxxx 37,70

Für den Anhänger:

-Prüf. gem §19.2 StVZO - einfach ST- X xxxx 23,20

 

Finde ich mehr als happig, irgendwo habe ich mal was von 25 Euro gelesen. Wer hat das schon mal bei seinem Anhänger gemacht und verrät mir was er dafür bezahlt hat?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV-Kosten für 100km/h-Eintragung?' überführt.]

am 4. Juni 2005 um 8:08

Habe meine Tempo 100 DEKRA Bestätigung zur Hand

35,00€ incl. Märchensteuer

Wohlgemerkt Abnahme für das KOMPLETTE Gespann

Opelcamper

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV-Kosten für 100km/h-Eintragung?' überführt.]

aha, das hört sich doch schon mal etwas vernünftiger an. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dort beim TÜV über'n Tisch gezogen worden zu sein.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit konkreten Zahlen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV-Kosten für 100km/h-Eintragung?' überführt.]

Hy,

@boecki , 37,20 sind doch nicht wirklich teurer als 35,-

die 23,20 waren ja für die Ablastung des Anhängers,

haben also mit der eigentlichen 100 Zulassung

nichts zu tun...

PS mir ist klar das die Ablastung für die Zulassung nötig war aber ist trotzdem ein eigener Posten

 

Gruss

Stefan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV-Kosten für 100km/h-Eintragung?' überführt.]

ach so, dieser 2. Posten bei mir fällt nur einmalig an und bei einem Pkw-Wechsel sind es in Zukunft dann diese rund 35 Euro.

Ich war halt verwirrt, weil ich aus mehreren Quellen immer nur diese 35 Euro gehört habe "für das komplette Gespann" und gedacht habe, die Ablastung wäre da schon inklusive.

Also alle Unklarheiten beseitig, vielen Dank für die Aufklärung ;-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV-Kosten für 100km/h-Eintragung?' überführt.]

am 6. Juni 2005 um 11:24

Zur Bestätigung von mir nochmal, da erst vor kurzem ebenfalls neu eingetrtagen. Die 37,10 Euronen entsprechen (zumindest beim TÜV NRW) der Preisliste. Ich will jetzt nicht beurteilen, ob das zuviel oder zuwenig ist!

Hinzu kamen übrigens noch 15,10 Euro beim Straßenverkehrsamt für die Plaketten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV-Kosten für 100km/h-Eintragung?' überführt.]

auto muss abs haben und du musst dämpfer am wowa haben.

www.anhaengerhandel.de/tempo100.html

 

 

aber mal ein bsichen lesen und ein paar beiträge später war die gleiche frage

grüße

http://www1.adac.de/.../D_Tempo100.asp?...

am 20. Juni 2010 um 19:03

Hi,

den thread hole ich 'mal zur Vermeidung eines neuen hoch. :)

Wir haben z.Zt. noch einen Opel Omega, der nach "altem Recht" mit unserem LMC 490 K verheiratet wurde, um die 100 km/h-Zulassung zu erreichen. WW und PKW haben den passenden Aufkleber, außerdem habe ich stets die Bescheinigung des TÜV dabei.

Jetzt bekommen wir demnächst einen VW Tiguan. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind auch bei diesem Auto imho erfüllt (ca. 1.600 kg zul. Gesamtmasse Auto, WW zul. Gesamtmasse 1300 kg und hat ALKO-AKS und Stoßdämpfer, Reifen sind 3 Jahre alt).

Wenn ich das recht verstanden habe, brauch das Auto keinen Aufkleber mehr, aber im Fahrzeugschein des WW muss die Zulassung eingetragen sein?! Heißt das, jetzt wieder zum TÜV und Straßenverkehrsamt?

Gruß

Harald

nicht so ganz richtig...

PKW muss ABS haben

Du brauchst eine Antischlingerkupplung ODER Anhänger ESP am Zugfahrzeug

Die Reifen des WoWa dürfen max. 6 Jahre alt sein

Das Leergewicht des KFZ muss >= dem zGG des WoWa sein.

(der Tiguan hat doch sicherlich mehr al 1600kg zul. Gesamtmasse! Du meinst das Leergewicht?)

Es werden keine Eintragungen für das KFZ / Aufkleber am KFZ benötigt.

Wie das allerdings bei dem WoWa (wegen der Verheiratung mit dem vorherigen Zugfahrzeug) aussieht weiß ich nicht.

Gruß

Marc

-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-

am 20. Juni 2010 um 19:57

Hi,

danke schon einmal für deine Antwort.

Ja klar, da habe ich mich wohl beim Auto vertippt, die zul. Gesamtmasse des Tiguan liegt bei 2240 kg, ich habe das Leergewicht hingeschrieben. Der WW hat u.a. eine ALKO-Antischlingerkupplung, das Auto wird wegen der serienmäßigen AHK auch die entsprechende ESP-Programmierung haben. Die Reifen sind wie gesagt jünger als 6 Jahre.

Mein Problem bleibt aber, ob es eine neue Eintragung braucht?

Gruß

Harald

Zitat:

Original geschrieben von der_alp

Hi,

... Mein Problem bleibt aber, ob es eine neue Eintragung braucht? ...

Gruß

Harald

Sicher, ohne TÜV-Vorführung keinen Eintrag und keine abgestempelte 100er Plakette.

PS: Tiguan Gesamtmasse 2240 kg + WW 1200 kg = 3440 kg, also knapp an der 3,5t Limitierung.

am 20. Juni 2010 um 20:52

Hi,

die Plakette (das Riesenteil als solche zu bezeichnen, entlockt mir allerdings ein Lächeln :)) habe ich ja schon mehrere Jahre. Allerdings eben per "Verheiratung" mit dem Omega. Dafür gibt es eine entsprechende Bescheinigung, dass die Kombination die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ich damit 100 km/h fahren darf.

Jetzt wird der Omega verkauft und ein VW Tiguan kommt in die Garage. Zugfahrzeug weg - Zulassung weg?

Muss ich jetzt zum TÜV/Straßenverkehrsamt und die Zulassungsbescheinigung des Anhängers ergänzen lassen? :confused:

Gruß

Harald

Hi,

verbessert mich, wenn es nicht stimmt, aber ich meine das Zugfahrzeug darf nicht mehr als 3,5t haben, nicht das ganze Gespann.

Ole

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