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11-jähriger knallte in mein Auto auf dem Fahrrad in der 30er Zone
Hallo Zusammen,
wollte mal einkaufen und fuhr in Schritttempo in der 30er Zone und suchte nach einer Parklücke.
Dann kamm ein Kind auf dem Fahrrad von links, fuhr direkt auf die Straße und rempelte mir von vorne ins Auto.
Ich konnte sofort bremsen, da ich kaum Geschwindigkeit hatte, das Kind hat es nicht geschafft, da er ziemlich schnell war.
Das Geschehen wurde mit meiner Dash-Cam aufgezeichnet.
Ich gint sofort zur Polizei, habe das Video gezeigt - klar, das Kind hat Schuld.
Jetzt habe ich das Video, Unfallanzeige/Formular von der Polizei liegt auch vor.
Ich war bei BMW um einen Kostenvoranschlag zu bekommen, aber es kostet 150 euro.
Da ich nicht wusste wer die Zahlung übernehmen soll, habe ich den Vater des Kindes angeschrieben und höfflich nach seiner Versicherung gefragt. Nun stellte sich heraus, dass die Eltern keine Haftpflichversicherung haben....
Und nun? Es sind viele Kratzer auf der Stoßstange und Spot-Repair ist laut BMW nicht möglich.
Den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen möchte ich auch nicht.
Wie gehe ich da vor?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Das der Vater keine HPf-Versicherung hat bedeutet ja nicht, dass er als Vater nicht
für den Schaden aufkommen muss!
Die 150,- € musst Du wohl vorstrecken und die werden dann in die Gesamt-Forderung
mit aufgenommen und dem Vater in Rechnung gestellt.
Leute, die keine Hpf-Vers. haben sind allerdings eher meist sozial problematische
Zeitgenossen, denn es gehört in D. eigentlich zur Allgemeinbildung, dass man wenigstens
eine solche Vers. haben sollte. Wer dennoch keine hat … gehört meist zu einem
schwieriges Klientel.
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67 Antworten
Zitat:
@eurosting schrieb am 18. Juni 2020 um 09:07:53 Uhr:
Ich war bei BMW um einen Kostenvoranschlag zu bekommen, aber es kostet 150 euro.
Da ich nicht wusste wer die Zahlung übernehmen soll, habe ich den Vater des Kindes angeschrieben und höfflich nach seiner Versicherung gefragt. Nun stellte sich heraus, dass die Eltern keine Haftpflichversicherung haben....
Und nun? Es sind viele Kratzer auf der Stoßstange und Spot-Repair ist laut BMW nicht möglich.
Hast du eine Null bei dem Kostenvoranschlag vergessen. 150Euro sollten doch für den Vater aufzubringen sein.
Wenn du selber eine Privat-Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung hast, könntest du da nachfragen, wie vorzugehen ist, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann.
Auch deine KFZ-Versicherung solltest du vorsichtshalber informieren, falls von der anderen Seite irgendwas kommt. Evtl. wäre auch die Kasko-versicherung für einen größeren Schaden zuständig.
Ich meinte der Kostenvoranschlag kostet alleine 150 Euro. wWs die Reparatur kosten wird weiß erst, wenn ich 150 euro bezahle.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 18. Juni 2020 um 09:25:40 Uhr:
Zitat:
@eurosting schrieb am 18. Juni 2020 um 09:07:53 Uhr:
Ich war bei BMW um einen Kostenvoranschlag zu bekommen, aber es kostet 150 euro.
Da ich nicht wusste wer die Zahlung übernehmen soll, habe ich den Vater des Kindes angeschrieben und höfflich nach seiner Versicherung gefragt. Nun stellte sich heraus, dass die Eltern keine Haftpflichversicherung haben....
Und nun? Es sind viele Kratzer auf der Stoßstange und Spot-Repair ist laut BMW nicht möglich.
Hast du eine Null bei dem Kostenvoranschlag vergessen. 150Euro sollten doch für den Vater aufzubringen sein.
Wenn du selber eine Privat-Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung hast, könntest du da nachfragen, wie vorzugehen ist, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann.
Auch deine KFZ-Versicherung solltest du vorsichtshalber informieren, falls von der anderen Seite irgendwas kommt. Evtl. wäre auch die Kasko-versicherung für einen größeren Schaden zuständig.
Das mit der Forderungsausfalldeckung kannst Du im Bereich KFZ in der Regel vergessen.
Das der Vater keine HPf-Versicherung hat bedeutet ja nicht, dass er als Vater nicht
für den Schaden aufkommen muss!
Die 150,- € musst Du wohl vorstrecken und die werden dann in die Gesamt-Forderung
mit aufgenommen und dem Vater in Rechnung gestellt.
Leute, die keine Hpf-Vers. haben sind allerdings eher meist sozial problematische
Zeitgenossen, denn es gehört in D. eigentlich zur Allgemeinbildung, dass man wenigstens
eine solche Vers. haben sollte. Wer dennoch keine hat … gehört meist zu einem
schwieriges Klientel.
schwierigen
Zitat:
@NDLimit schrieb am 18. Juni 2020 um 09:56:50 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 18. Juni 2020 um 09:25:40 Uhr:
Hast du eine Null bei dem Kostenvoranschlag vergessen. 150Euro sollten doch für den Vater aufzubringen sein.
Wenn du selber eine Privat-Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung hast, könntest du da nachfragen, wie vorzugehen ist, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann.
Auch deine KFZ-Versicherung solltest du vorsichtshalber informieren, falls von der anderen Seite irgendwas kommt. Evtl. wäre auch die Kasko-versicherung für einen größeren Schaden zuständig.
Das mit der Forderungsausfalldeckung kannst Du im Bereich KFZ in der Regel vergessen.
Warum? Ich kenne nicht alle Priv.HP mit all ihren Bedingungen und auch nicht die evtl. hier vorliegende.
Meine würde das klar regulieren. Hier greift keine "Benzinklausel", weil der Schädiger nicht motorisiert war. Es wird so reguliert, wie es eine Vers. des Verursachers tun würde.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 18. Juni 2020 um 10:21:31 Uhr:
schwierigen
Du glaubst gar nicht, wie viele Leute aus allen sozialen Schichten keine solche Vers. haben...
Zitat:
@guruhu schrieb am 18. Juni 2020 um 10:23:07 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 18. Juni 2020 um 09:56:50 Uhr:
Das mit der Forderungsausfalldeckung kannst Du im Bereich KFZ in der Regel vergessen.
Warum? Ich kenne nicht alle Priv.HP mit all ihren Bedingungen und auch nicht die evtl. hier vorliegende.
Meine würde das klar regulieren. Hier greift keine "Benzinklausel", weil der Schädiger nicht motorisiert war. Es wird so reguliert, wie es eine Vers. des Verursachers tun würde.
Auf die Versicherungsbedingungen bin ich gespannt. Kannst sie gern hier mal posten
Ich habe auf jeden Fall bereits meine Auto- und HPf-Versicherungen angeschrieben.
Und der Vater hat keine deutsche Statsangehörigkeit. Vielleicht weiß er gar nicht von der Existenz einer HPf-Versicherung.
Gab es da nicht was das man u.U. als Geschädigter garkein Geld bekommt wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben und das Kind zu jung ist ?
Die 150€ für den KVA würde ich investieren, sind doch eh meistens mit der Reparatur verrechenbar. Be ider Werkstatt betonen das man das wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen muß, damit die Werkstatt nicht im Sorglosvollkasko kalkuliert. Denn nur so kommt man zu einer belastbaren Zahl die man den Eltern schicken kann. Ein Kurzgutachten dürfte auch teurer sein?
Zitat:
@onzlaught schrieb am 18. Juni 2020 um 10:33:27 Uhr:
Gab es da nicht was das man u.U. als Geschädigter garkein Geld bekommt wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben und das Kind zu jung ist ?
Ja. Deliktunfähigkeit nennt sich das. Gilt für Kinder unter 7 bzw. unter 10 Jahren im StV.
mit 11 ist der Kleine in der Haftung.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 18. Juni 2020 um 10:33:27 Uhr:
Gab es da nicht was das man u.U. als Geschädigter garkein Geld bekommt wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben und das Kind zu jung ist ?
Die 150€ für den KVA würde ich investieren, sind doch eh meistens mit der Reparatur verrechenbar. Be ider Werkstatt betonen das man das wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen muß, damit die Werkstatt nicht im Sorglosvollkasko kalkuliert. Denn nur so kommt man zu einer belastbaren Zahl die man den Eltern schicken kann. Ein Kurzgutachten dürfte auch teurer sein?
Ein Kurzgutachten ist eine Kalkulation + Lichtbilder
Kostet ähnlich, je nach SV
Wenn keine HP vorhanden, kann man die Forderung stellvertretend an den/die Erziehungsberechtigten stellen, ist da nichts zu holen, wird’s eng!
Wenn er haften muss, was ich jetzt nicht sicher weiß, dann musst du die Gesamtforderung stellen. Entweder über Rechnung der Rep, einem KV oder einem Gutachten und diese beim Schädiger und hier seinem gesetzlichen Vertreter einreichen und fordern.
Die Frage ist allerdings ob er leistungsfähig ist. Aber das weißt du erst wenn du die Forderung gestellt und bis zur EV alles durchgezogen hast. Leider