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118d vom BMW-Händler, Garantieansprüche

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 17. April 2012 um 8:07

Hallo zusammen,

wir haben uns als Zweitwagen einen 118d zugelegt.

Schönes Teil: Xenon, Sitzheizung, Klimaautomatik, Lichtpaket,... schwarz. Vom BMW Händler (etwa 100km von KA entfernt).

EZ 07/2006, 95.000km aus 1. Hand.

Probefahrt gemacht, alles gut.

Nun haben wir den Wagen heute vor einer Woche abgeholt. Kleinigkeiten wurden wie gewünscht repariert.

Seit Freitag funktioniert die Klimaanlage nicht mehr. Auch kein bisschen. Mit eingeschalteter Klima kommt wärmere Luft als mit ausgeschalteter Klima.

Außerdem haben wir festgestellt, dass die Sitzheizung auf der Fahrerseite nur punktuell, d.h. nur in den Sitzflanken funktioniert. In der Mitte der Sitzfläsche wärmt gar nix. Der Beifahrersitz funktioniert einwandfrei.

Gleich am Freitag habe ich bei dem BMW-Vertragshändler angerufen, leider war hier für uns niemand zuständig. Gestern nun habe ich einen zuständigen erreicht. Er war sehr reserviert. Kurzer Auszug:

Ich habe diesen auf eine Abholung des Wagens in KA angesprochen, nach den mir bekannten Rechtsurteilen wäre dies bei einem Garantie-/Gewährleistungsfall rechtens (von Rechssprechung habe ich dem Gesprächespartner natürlich nichts gesagt, da ich keine Eskalation wünschte). Eine Abholung wurde verneint.

Wir werden die Strecke also 2x mit 2 Autos fahren müssen (400km). Nach einer kurzen Rechereche gibt es wohl Urteile in beide Richtungen...

Das Autohaus gehört zu einem großen Verbund, zu dem mehr als ein Dutzend BMW-Häuser gehören. Deshalb haben wir eine "eigene" Garantie dieses Verbunds erhalten.

Aus dieser geht hervor, dass bei einer Laufleistung zwischen 90. und 100.000km 50% der Materialkosten als Selbstbeteiligung zu zahlen wären.

Dies habe ich beim Serviceberater ebenfalls nachgefragt. Er konnte mir nicht sagen ob das nun was kostet oder nicht.

Es kann doch nicht sein, dass wir hierfür zur Kasse gebeten werden? Nach 3 Tagen? Wenn die Klima nach 6 Monaten defekt ist, sage ich gar nichts. Das ist Gebrauchtwagenkauf. Aber nach 3 Tagen!?

Leider ist der damalige Verkäufer nicht erreichbar...

 

Was ist eure Meinung? Wie würdet ihr vorgehen? Sehe ich das falsch und habe "Pech"?

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2012 um 11:16

Hallo,

ich bin seit längerem im Audi A6 Forum dabei. Nachdem der TÜV uns von unserem Zweitwagen (Renault Twingo) getrennt hat, haben wir nun einen 116i als Zweitwagen. Also bin ich nun auch in diesem Forum vertreten.

Du solltest Gewährleistung nicht mit Garantie verwechseln. Ein Händler kann sich von der Gewährleistung nicht freisprechen. Und in dieser muss er Dir in den ersten 6 Monaten nachweisen das die Ursache des Mangels nicht schon beim Verkauf vorlag. Und das wird er in der Regel nicht können. Nach 6 Monaten wird die Beweislast umgedreht.

Der Händler hat allerdings das Recht auf die Behebung des Mangels. Dieses Recht kann er auch an ein anderes Autohaus abtreten. Dazu muss er allerdings bereit sein. Müsstest Du mal mit ihm reden.

Auf jeden Fall musst Du keinen Cent bezahlen.

Wenn Du allerdings bei einem anderen Autohaus einen Kostenvoranschlag machen lässt, wirst Du auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben. Das wird Dir der Händler nicht bezahlen.

Der Hinweis auf einen Rechtsanwalt hilft oft Wunder.

Anders sieht es aus wenn ein Händler "im Auftrag" verkauft. Dann schließt Du den Kaufvertrag mit der Privatperson ab, die den Wagen vom Händler verkaufen lässt. Und Privatpersonen müssen keine Gewährleistung bieten.

Gruß

Holger

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Sehr ärgerlich.

Da das Autohaus zu einem größeren Verbund gehört, würde ich ich auch mal an die Zentrale wenden.

Die Garantieleistungen wurden durch eine entsprechende Garantieversicherung seitens des Händlers abgesichert.

Die entspr. Kosten dafür waren in Deinem Kaufpreis drin.

Und das Unternehmen wird ja wohl nur ein und dieselbe Versicherung haben. Man könnte somit auch zum nächst liegenden Händler fahren, oder?

Zumindest sollte man den Schaden "urkundlich" mit Km-Stand festhalten. Also in die nächste Werkstatt, prüfen lassen, Diagnoseprotokoll geben lassen und ggf. Kostenvoranschlag.

 

Defekte an Klimaanlagen können viele Ursachen haben.

Oft sind es Undichtigkeiten (Leitungen, Kompresser), die zu einem Verlust des Kühlmittels führen; und dann kühlt nichts mehr.

Meist probiert man es mit erneuter Befüllung und setzt ein "Farbmittel" ein, mit dem die Leitungen benetzt werden. So kann man ggf. Undichtigkeiten aufspüren. I.d.R. läuft die Anlage wieder, zumindest gewisse Zeit.

Sollte der Kompressor defekt sein, hilft nur der Austausch.

I.d.R. keine billige Instandsetzung! Je nach Schaden bis weit über 1.000,- €.

Bei einem Schaden, 3 Tage nach Kauf des Fahrzeugs, sollte der Händler die Reparatur zu 100% übernehmen.

Um welche AHG handelt es sich denn hier? Kannste mir gerne auch per PN schicken.

Gruß

only Diesel

Themenstarteram 17. April 2012 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von only Diesel

Bei einem Schaden, 3 Tage nach Kauf des Fahrzeugs, sollte der Händler die Reparatur zu 100% übernehmen.

Um welche AHG handelt es sich denn hier? Kannste mir gerne auch per PN schicken.

Gruß

only Diesel

Ganz meiner Meinung. Ich ruf heute nochmal dort an. Der Mitarbeiter gestern konnte/wollte/durfte dazu nix sagen.

Außerdem hast du ne PN ;)

am 17. April 2012 um 11:16

Hallo,

ich bin seit längerem im Audi A6 Forum dabei. Nachdem der TÜV uns von unserem Zweitwagen (Renault Twingo) getrennt hat, haben wir nun einen 116i als Zweitwagen. Also bin ich nun auch in diesem Forum vertreten.

Du solltest Gewährleistung nicht mit Garantie verwechseln. Ein Händler kann sich von der Gewährleistung nicht freisprechen. Und in dieser muss er Dir in den ersten 6 Monaten nachweisen das die Ursache des Mangels nicht schon beim Verkauf vorlag. Und das wird er in der Regel nicht können. Nach 6 Monaten wird die Beweislast umgedreht.

Der Händler hat allerdings das Recht auf die Behebung des Mangels. Dieses Recht kann er auch an ein anderes Autohaus abtreten. Dazu muss er allerdings bereit sein. Müsstest Du mal mit ihm reden.

Auf jeden Fall musst Du keinen Cent bezahlen.

Wenn Du allerdings bei einem anderen Autohaus einen Kostenvoranschlag machen lässt, wirst Du auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben. Das wird Dir der Händler nicht bezahlen.

Der Hinweis auf einen Rechtsanwalt hilft oft Wunder.

Anders sieht es aus wenn ein Händler "im Auftrag" verkauft. Dann schließt Du den Kaufvertrag mit der Privatperson ab, die den Wagen vom Händler verkaufen lässt. Und Privatpersonen müssen keine Gewährleistung bieten.

Gruß

Holger

Themenstarteram 17. April 2012 um 11:22

Nein, das war nicht "im Auftrag". Das war absolut seriös, ein Gebrauchtwagen vom BMW-Händler direkt. Wir haben einen "Garantievertrag" unterschrieben, in dem die z.B. die damit abgedeckten Teile aufgeführt sind.

Du hast Recht. Die Garantie gilt volle 12 Monate und umfasst mehr als die Gewährleistung? Die Gewährleistung gilt auch 12 Monate, allerdings mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Das würde bedeuten, dass die Schäden über die Gewährleistung ohne Selbstbeteiligung behoben werden müssen?

Zitat:

Original geschrieben von KA1987

Nein, das war nicht "im Auftrag". Das war absolut seriös, ein Gebrauchtwagen vom BMW-Händler direkt. Wir haben einen "Garantievertrag" unterschrieben, in dem die z.B. die damit abgedeckten Teile aufgeführt sind.

Du hast Recht. Die Garantie gilt volle 12 Monate und umfasst mehr als die Gewährleistung? Die Gewährleistung gilt auch 12 Monate, allerdings mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Das würde bedeuten, dass die Schäden über die Gewährleistung ohne Selbstbeteiligung behoben werden müssen?

Natürlich! Das ist EU-Recht: 12 Monate Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Gewerblichen, bei 6 Monaten Beweislast seitens des Verkäufers!

Themenstarteram 17. April 2012 um 11:31

Bestens! Danke!

Dann lassen wirs mal drauf ankommen. Ich ruf da jetzt nimmer an, das wird denen auch so klar sein.

 

Oh man.. ich hab sowas im Studium "gelernt".. ist grad mal 4 Jahre her :eek:

am 20. April 2012 um 7:43

Gibt es schon was neues?

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 12:19

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde.

Also...

Der nächstmögliche Termin war 10 Tage nach meinem Anruf. Wir sind dann eben in den Kurzurlaub ohne Klima. Das war das heiße Wochenende vor 2 Wochen mit fast 30°C. War lustig... 1500km auf der AB ohne Klima.

Es hieß, die Reparatur dauere einen Tag. Daraus wurden dann 2 1/2 Tage.

Klima wurde befüllt. Ein Leck konnte nicht festgestellt werden. Die Klima sei nun aber mit Kontrastmittel befüllt, sodass man ein Leck schnell erkennen könne.

Die Sitzheizung im Fahrersitz war tatsächlich defekt und wurde in der Sitzfläche und Lehne inkl. Polster gewechselt.

Soweit gab es erstmal nichts zu beanstanden.

Zum Service.. naja! Die Info, dass es mehr als einen Tag dauert, habe ich mir selbst "abgeholt", d.h. ich wurde nicht informiert sondern hab mal angerufen, was denn nun Sache ist.

Außerdem... wir haben den Wagen nach den 1500km AB abgestellt. Eigentlich habe ich schon erwartet, dass der Wagen gewaschen wird. So kannte ich das eigentlich von anderen Autohäusern (z.B. Ford)...

Zumindest für die 1 1/2 Tage längere Reparaturzeit hätte ich mehr erwartet als "das war kaputt.. haben wir neu.. das auch... Hier die Schlüssel. Kost nix. Tschüß".

 

Am Wochenende hat sich jetzt das linke Standlicht verabschiedet. Heute ne neue Birne bei BMW geholt... 24,53€. Unglaublich. Freu mich schon auf das Gefrickel, das Teil einzubauen.

Du hast nicht wirklich 24€ für eine Standlichtbirne ausgegeben?

An der Tanke gibts für 5€ gleich zwei. ;)

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Du hast nicht wirklich 24€ für eine Standlichtbirne ausgegeben?

An der Tanke gibts für 5€ gleich zwei. ;)

:D:D:D

Das dachte und kannte ich auch so. Aber nicht bei 1er mit Xenon --> Standlichtringe

Die Birne hat 10 Watt. Eine normale (W 5W oder so) - meinetwegen für 5 € das Paar hat 4 oder 6 Watt und ist also viel zu dunkel.

Die richtigen heißen dann BA9S und die gibts örtlich nur bei BMW. Dazu gehört die komplette Fassung und dat kost eben 24,53 € :mad:

Schwierig an einzelne Birnchen heranzukommen. Hab aber herausgefunden, dass es die anscheinend auch über Conrad günstiger gibt. Wie gesagt... wenn man das aber gleich erledigen will führt kein Weg am BMW-Händler vorbei.

Dann kam noch der Krampf, das Standlicht zu wechseln. Hat gut 30min gedauert.. und ich hab sicher keine zwei linken Hände. Die sind nicht wie gewohnt (E46 oder E87 ohne Xenon) einfach mittig im Scheinwerfer, sondern ziemlich außen/unten platziert. Dazu die unhandliche Fassung.. VIEL SPAß!

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