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135 km/h in 80er Zone geblitzt
Hallo Leute,
ich wurde letzte Woche mit 135 km/h auf einer Autobahn geblitzt, dort waren aber leider nur 80 km/h erlaubt. Nun gehe ich davon aus, dass ich einen Fahrverbot von 1 Monat erhalte. Da ich leider beruflich auf das Auto angewiesen bin, habe ich ein großes Problem. Wenn ich in 2-3 Wochen den Bescheid bekomme, wurde mir gesagt kann ich sagen "wann" ich den Verbot in Anspruch nehmen werde, kann ich auch 2 x 2 Wochen nehmen ? Und gibt es evtl. die Möglichkeit, dass ich vielleicht einfach das Doppelte der Strafe zahle und somit einen Verbot aus dem Weg gehe ?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai70 schrieb am 22. März 2015 um 15:27:35 Uhr:
So einfach nicht, dazu benötigst Du den Nachweis das dies eine unzumutbare Härte für dich darstellt, z.B. Jobverlust, Existenzgefährdung.
Ein Fahrverbot würde mich auch mit großer Härte treffen.
Darum halte ich mich möglichst an die Geschwindikeitbegenzungen.
Natürlich ist niemand vor Irrtümern gefeit und es kann was übersehen werden.
In 40 Jahren FS 1x 30 € Expresszuschlag
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53 Antworten
es gab mal die Möglichkeit, sofern man nicht bereits mit solchen Vergehen auffällig wurde,anstelle des Fahrverbotes eine erhöhte Geldstrafe zu zahlen. Ob das noch geht, weiß ich nicht. Da kannt du aber die zustädige Bußgeldstelle ansprechen, da sollen auch Menschen arbeiten.
Die "Strafzeit" kannst du im Rahmen selber bestimmen, z.B wenn du am Stück vier Wochen Urlaub bekommen könntest. Zur Möglichkeit, die Strafe aufzuteilen kann ich nichts sagen. Auch dazu vielleicht einfach freundlich nachfragen. Ich denke aber, das geht eher nicht.
Zitat:
@plissken90 schrieb am 22. März 2015 um 15:15:19 Uhr:
kann ich auch 2 x 2 Wochen nehmen ?
Nein
Zitat:
Und gibt es evtl. die Möglichkeit, dass ich vielleicht einfach das Doppelte der Strafe zahle und somit einen Verbot aus dem Weg gehe ?
So einfach nicht, dazu benötigst Du den Nachweis das dies eine unzumutbare Härte für dich darstellt, z.B. Jobverlust, Existenzgefährdung.
Zwei Mal zwei Wochen dürften wohl eher nicht gehen. Zu den Möglichkeiten, gegen mehr Geldstrafe das Fahrverbot zu umgehen solltest Du einen Verkehrsanwalt befragen. Solche Möglichkeiten gibt es meines Wissens durchaus. Allerdings nur einmal.
Wozu der Gang zum Anwalt? Die Bußgeldstelle wird schon Auskunft geben, ob eine alternative höhere Geldstrafe anstelle des Fahrverbotes möglich ist.
Das ist eine Richterentscheidung ob man ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgehen kann.
Erst einmal hast Du 4 Monate nach der Rechtskraft des Bescheides Zeit, das FV anzutreten. Mit einem taktischen Einspruch lässt sich diese Rechtskraft einfach hinauszögern. Der Zeitpunkt des FV ist also ziemlich flexibel und kann auch im Urlaub liegen.
Eine Umwandlung Fv gegen doppeltes Bußgeld geht, wenn Du von Deinem Arbeitgeber ein Schreiben vorlegst, dass Du beruflich auf Deinen FS angewiesen bist. Einfach nach Erhalt des Bescheides bei der Bußgeldstelle einreichen.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 22. März 2015 um 15:27:35 Uhr:
So einfach nicht, dazu benötigst Du den Nachweis das dies eine unzumutbare Härte für dich darstellt, z.B. Jobverlust, Existenzgefährdung.
Ein Fahrverbot würde mich auch mit großer Härte treffen.
Darum halte ich mich möglichst an die Geschwindikeitbegenzungen.
Natürlich ist niemand vor Irrtümern gefeit und es kann was übersehen werden.
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Mir ist nicht bekannt, das man einen Monat kürzen kann. Es gibt eine Reglung anstatt 3 Monate auf einen runter zu gehen, wenn der Richter sein OK dazu gibt. Wichtig ist, das bis zur verhandlung keine weiteren Vergehen dazu kommen.
Wichtig ist, das der Führerscheinentzug gut geplant wird. Bis zur Gerichtsverhandlung vergehen einige Monate. Wenn du jetzt schon weißt, das du das Auto im Herbst/Winter (Weihnachtsgeschäft/ Jahresentdpurt) diesen Jahres eher brauchst als jetzt, dann lass den Einspruch bleiben und gib den Lappen jetzt ab.
Bei meinem Exmann war es so, das er sich zwei wochen Urlaub genommen hat. Anschließend habe ich zwei Wochen Urlaub genommen und ihn durch die Gegend zu fahren. Er konnte dank Gerichtsverhandlung das fahrverbot vom wichtigen Jahresendgeschäft auf den Sommer hinauszögern.
Vor allem zieht die Ausrede, dass man den Schein beruflich benötigt, eher nicht. Viele Richter argumentieren dann, dass man dann einen umso besseren Grund haben müsste gar nicht erst zu schnell zu fahren.
Die Chancen stünden z.b. dann besser, wenn man beispielsweise eine pflegebdürftige Person betreut und diese beispielsweise zu ärztlichen Untersuchungen fahren muss. Aber auch solche Fälle müssen in der Regel nachgewiesen werden.
Die Erhöhung des Bußgeldes müßte dann aber so empfindlich sein, dass es wirklich weh tut. Dafür kann man sich dann auch einen Studenten oder Arbeitslosen als Fahrer engagieren.
Ein Bekannter von mir ist selbstständig. 140 in der 80er Baustelle. Die Richterin hat ihm über 2.000 Euro abgenommen und die doppelte Punktezahl verhängt. Hoher Preis aber er muss fahren...
Zitat:
@dodo32 schrieb am 22. März 2015 um 17:01:25 Uhr:
Ein Bekannter von mir ist selbstständig. 140 in der 80er Baustelle. Die Richterin hat ihm über 2.000 Euro abgenommen und die doppelte Punktezahl verhängt. Hoher Preis aber er muss fahren...
Aber er wird es sich wohl gemerkt haben und dann hat die Strafe den Zweck erfüllt.
Zitat:
@torre01 schrieb am 22. März 2015 um 17:14:19 Uhr:
Aber er wird es sich wohl gemerkt haben und dann hat die Strafe den Zweck erfüllt.
Denke schon, ja. Mir wäre das zu teuer
Ich habs vor 6 Jahren mal gehabt, knapp 160 bei erlaubten 80, einfach voll gepennt.
Das FV betrug damals drei Monate, eine Reduzierung wäre beruflich bedingt) in Frage gekommen, jedoch so exorbitant teuer, da wären 2 Monate unbezahlter Urlaub fast günstiger gewesen. Habs dann auch geschickt schieben können und bin als Servicetechniker im AD die restliche Zeit mit Bus und Bahn gefahren. Ging auch