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15% ! Nachlass

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 2. April 2008 um 15:48

hallo audi fans

binn zwar noch kein audi bezitzer aber möchte es balt werden. ich habe ne Gehbehinderung und habe gehört das es 15% Nachlass gibt bei audi mit demm Merkzeichen g und 50% und in meinem Behindertenausweis stehen beide sachen. der grund wiso ich schreibe ist. ich habe schon Hier im forum gelesen das es bei audi 15% oder auch mehr gibt bei neu wagen kauf stimmt das.

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13 Antworten
am 2. April 2008 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von corsaamg

hallo audi fans

binn zwar noch kein audi bezitzer aber möchte es balt werden. ich habe ne Gehbehinderung und habe gehört das es 15% Nachlass gibt bei audi mit demm Merkzeichen g und 50% und in meinem Behindertenausweis stehen beide sachen. der grund wiso ich schreibe ist. ich habe schon Hier im forum gelesen das es bei audi 15% oder auch mehr gibt bei neu wagen kauf stimmt das.

Hallo corsaamg,

ja, es gibt noch ein wenig mehr Prozente. Das sind Internetvermittler, die den Auftrag aber an normale Audihändler weiterleiten. Mehr als 15,3% oder 15,4% habe ich ohne zweifelhafte Angebote mit Vorkasse oder Anzahlung aber noch nicht gesehen, da solltest Du, wenn Du wirklich willst, mit ein bißchen Geschick beim Verhandeln auch hinkommen und wenn es über ein weiteres Extra umsonst ist.

Schöne Grüße

wenn G und 50 % drin steht, dann gibt Audi 15 % Nachlass auf den LP. Du musst dann mindestens 6 Monate der Besitzer - wirtschaftliche Eigentümer - des Fahrzeuges sein. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung muss unterschrieben werden, manchmal wird die Einhaltung der Klausel auch überprüft. Bei Nichteinhalten werden die 15 % retour gefordert. Dann mach doch das - habe das problemlos bereits 3 mal in den vergangenen Jahren über einen nahen Verwandten gemacht - da musst Du keinen Umweg über irgendwelche Vermittler gehen, die geben auch nicht mehr in %. Das Auto war dann jeweils 6 Monate auf die Person zugelassen, gefahren bin von Anfang an ich und nach 6 Monaten wurde das Fahrzeug dann auf mich umgemeldet. Völlig legal die Sache.

Hallo Corsaamg,

ja du hast recht, es gibt bei einer 50% Behinderung mit einer G Kennzeichnung von Audi einen 15% Rabatt.

Bei mir war es so das der Händler nochmals 2,5% draufgelegt hat, somit habe ich einen gesamten Rabatt von 17,5% auch auf alle Sonderausstattungen bekommen.

Das warten auf den A5 hat bald ein Ende, hole ihn am 14.04 in Ingolstadt ab.

 

Viele Grüße

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:43

cooll danke für die schnellen antworten bei mir dauerts noch mit demm audi aber trotzdemm gut zu wisen das ich da 15 % bekomme wie gehe ich denn am besten vor wenn ich auser die 15% nochmehr will

am 2. April 2008 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

wenn G und 50 % drin steht, dann gibt Audi 15 % Nachlass auf den LP. Du musst dann mindestens 6 Monate der Besitzer - wirtschaftliche Eigentümer - des Fahrzeuges sein. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung muss unterschrieben werden, manchmal wird die Einhaltung der Klausel auch überprüft. Bei Nichteinhalten werden die 15 % retour gefordert. Dann mach doch das - habe das problemlos bereits 3 mal in den vergangenen Jahren über einen nahen Verwandten gemacht - da musst Du keinen Umweg über irgendwelche Vermittler gehen, die geben auch nicht mehr in %. Das Auto war dann jeweils 6 Monate auf die Person zugelassen, gefahren bin von Anfang an ich und nach 6 Monaten wurde das Fahrzeug dann auf mich umgemeldet. Völlig legal die Sache.

Hallo Hohi,

jetzt zitiere ich Dich heute schon zum vierten Mal, doch keine Angst, ich bin kein Stalker, sondern sehr an Deiner Erfahrung mit dem Behindertenrabatt interessiert.

Was bedeutet wirtschaftlicher Eigentümer in diesem Fall? Reicht es, wenn der Kaufvertrag auf den Behinderten ausgestellt und das Fahrzeug die ersten sechs Monate auf diesen angemeldet ist? Oder hat es Dein naher Verwandter auch selbst versichert? Hast Du es nach dem halben Jahr nur umgemeldet oder durch einen Vertrag "gekauft"?

Wie wird die Klausel der Verpflichtungerklärung überprüft? Hast Du noch weitere Tipps?

Vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von Lightrocker

 

Hallo Hohi,

jetzt zitiere ich Dich heute schon zum vierten Mal, doch keine Angst, ich bin kein Stalker, sondern sehr an Deiner Erfahrung mit dem Behindertenrabatt interessiert.

Was bedeutet wirtschaftlicher Eigentümer in diesem Fall? Reicht es, wenn der Kaufvertrag auf den Behinderten ausgestellt und das Fahrzeug die ersten sechs Monate auf diesen angemeldet ist? Oder hat es Dein naher Verwandter auch selbst versichert? Hast Du es nach dem halben Jahr nur umgemeldet oder durch einen Vertrag "gekauft"?

Wie wird die Klausel der Verpflichtungerklärung überprüft? Hast Du noch weitere Tipps?

Vielen Dank!

Es reicht, wenn der Käufer mit - 50 % G - den Kaufvertrag unterzeichnet und 6 Monate im Brief als Eigentümer eingetragen ist. Schlecht wird es, wenn eine Finanzierung benötigt wird. Dann muss natürlich auch der Käufer die Finanzierung machen - logisch.

Versicherungstechnisch muss man das Machbare mit seinem Versicherungsvertreter abklären, da reagiert jede Versicherung anders. Bei mir war die Versicherung von Anfang an bei mir. Ich habe keinen Kaufvertrag nach 6 Monaten gebraucht und man braucht nach 6 Mon auch niemandem ( Audi ) den Fahrzeugwechsel mitteilen. Einfach ummelden auf der Zulassungsstelle - fertig. In der Regel kann von Audi schon mal nachgefragt werden....haben sie das Auto noch....? es fällt aber spätestens in einem Garantiefall auf. Häh......sagt Audi : Herr x meldet mit Auto A eine Garantie an ?.....es müsste doch noch 2 Monate Herrn Y gehören.

Gerne noch per PN bei Bedarf mehr.....soweit ist das schon recht viel ;)

Zitat:

 

Was bedeutet wirtschaftlicher Eigentümer in diesem Fall? Reicht es, wenn der Kaufvertrag auf den Behinderten ausgestellt und das Fahrzeug die ersten sechs Monate auf diesen angemeldet ist? Oder hat es Dein naher Verwandter auch selbst versichert? Hast Du es nach dem halben Jahr nur umgemeldet oder durch einen Vertrag "gekauft"?

Wie wird die Klausel der Verpflichtungerklärung überprüft? Hast Du noch weitere Tipps?

Vielen Dank!

Das Auto muss einfach 6 Monate auf dich zugelassen sein.

Wer es versichert, ist egal.

Audi scheint da eh am behindertenfreundlichsten zu sein. Erkennt man schon daran, das keine andere Marke außerhalb des VW-Konzerns einen Behindertenumbau ab Werk liefert.

Audi ist auch der einzigste Hersteller, wo ein Umbau im Online-Konfigurator kalkuliert werden kann.

Muss aber gestehen, dass Audi da eh ein Stein im Brett bei mir hat, da sie meinen Umbau komplett übernommen haben.

am 3. April 2008 um 5:37

Ich habe das bei meiner aktuellen A4 Limo und den G50-Ausweis meiner Mutter gemacht.

Ich habe das Auto beim AZ Fürth auf den Namen meiner Mutter bestellt (aber nur mit meinem Nachnamen unterschrieben ;) ). Gleichzeitig habe ich gebeten, dass aller Schriftverkehr (Auftragsbestätigung, Rechnung etc.) zu mir geschickt werden sollen. Ich hatte den Vorteil, dass das AZ mich bereits seit einigen Jahren kennt und somit dieses Vorgehen kein Problem darstellte.

Für die Anmeldung wurde der Fahrzeugbrief einige Tage vor der Abholung zu meiner Mutetr geschickt, die dann das Auto auf ihren Namen angemeldet hat. Versichert wurde der A4 auf meinen Namen, so dass meine Mutter außer dem Gang zur Zulassungsstelle und in Folge Abbuchung der KFZ-Steuer (die sie von mir zurück erhalten hat) keine weiteren Aufwände hatte.

Wir haben meine Mutter zur Abholung nach IN mitgenommen, bei der Gelegenheit hat sie auch die Verpflichtungserklärung unterschrieben.

Nach 6 Monaten hat das AZ den Brief von der Audi-Bank angefordert (Fahrzeug ist finanziert) und hat es für mich umgemeldet.

Zu den bereits erwähnten 15% Nachlass habe ich noch die Kosten der Werksabholung erstattet bekommen, die Ummeldung sowie die Nummernschilder und etwas Rabatt bei den WR.

Zitat:

Original geschrieben von mavy

Zitat:

 

Was bedeutet wirtschaftlicher Eigentümer in diesem Fall? Reicht es, wenn der Kaufvertrag auf den Behinderten ausgestellt und das Fahrzeug die ersten sechs Monate auf diesen angemeldet ist? Oder hat es Dein naher Verwandter auch selbst versichert? Hast Du es nach dem halben Jahr nur umgemeldet oder durch einen Vertrag "gekauft"?

Wie wird die Klausel der Verpflichtungerklärung überprüft? Hast Du noch weitere Tipps?

Vielen Dank!

Das Auto muss einfach 6 Monate auf dich zugelassen sein.

Wer es versichert, ist egal.

Audi scheint da eh am behindertenfreundlichsten zu sein. Erkennt man schon daran, das keine andere Marke außerhalb des VW-Konzerns einen Behindertenumbau ab Werk liefert.

Audi ist auch der einzigste Hersteller, wo ein Umbau im Online-Konfigurator kalkuliert werden kann.

Muss aber gestehen, dass Audi da eh ein Stein im Brett bei mir hat, da sie meinen Umbau komplett übernommen haben.

Ganz so einfach ist es sicher nicht, weil es nicht die Aussgangsfrage war. Er will ja wissen, wenn ein Verwandter ( so wie bei mir ) mit - 50 G - das Auto kauft - ob der dann auch die Versicherung machen muss. Und das kann sicher nicht Audi, sondern nur der Versicherungsvertreter, was der wie wo deichseln kann, beantworten. Die Kfz Steuer dagegen geht sowieso nur über den tatsächlichen Käufer - der muss zahlen und der eigentliche Nutzer muss ihm halt das Geld wieder geben - ebenso kommen natürlich die Strafzettel zum eigentlichen Besitzer :D . Aber 6 Monate sind eh gleich vorbei. Der A4 jetzt bei mir ist seit vielen Jahren wieder das erste Fahrzeug, welches ich nicht über meinen Verwandten, sondern direkt für mich gekauft habe.

Insgesamt ist es schon ein bischen ( aber erträgliche ;) ) Schreib und Zettelwirtschaft beim Kauf über den Verwandten - auch der Abholschein muss dann natürlich über den Käufer laufen, muss dann wieder eine Vollmacht von Ihm ausgestellt werden usw. aber wirklich kein Problem. Das kommt auch immer auf das Autohaus an, wie stellen die sich denn an, was machen die, wie kundenfreundlich sind die, was nehmen sie an Arbeit dem Käufer ab. Ich hatte da bei meinem örtlichen Autohaus niemals irgendwelche Probleme, werde da seit fast 20 Jahren erstklassig behandelt. Dazu muss man noch wissen, das Autohaus ist in dem Fall nicht Verkäufer, sondern nur Vermittler des Kaufes. Heißt : Audi direkt verkauft das Auto - steht auch so auf dem Kaufvertrag, das Autohaus bekommt für die damit verbundene Arbeit lediglich eine geringe Vermittlungsgebühr - hat also kaum Spielraum für weitere Prozenthascherei. Das geht dann nur über eine evtl. Inzahlungnahme.

Und ein Fahrzeugkauf mit - 50 G - muss ja nun ausserdem nicht zwangsläufig einen Behindertenumbau mit sich führen ;)

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von mavy

 

Das Auto muss einfach 6 Monate auf dich zugelassen sein.

Wer es versichert, ist egal.

Audi scheint da eh am behindertenfreundlichsten zu sein. Erkennt man schon daran, das keine andere Marke außerhalb des VW-Konzerns einen Behindertenumbau ab Werk liefert.

Audi ist auch der einzigste Hersteller, wo ein Umbau im Online-Konfigurator kalkuliert werden kann.

Muss aber gestehen, dass Audi da eh ein Stein im Brett bei mir hat, da sie meinen Umbau komplett übernommen haben.

Ganz so einfach ist es sicher nicht, weil es nicht die Aussgangsfrage war. Er will ja wissen, wenn ein Verwandter ( so wie bei mir ) mit - 50 G - das Auto kauft - ob der dann auch die Versicherung machen muss. Und das kann sicher nicht Audi, sondern nur der Versicherungsvertreter, was der wie wo deichseln kann, beantworten. Die Kfz Steuer dagegen geht sowieso nur über den tatsächlichen Käufer - der muss zahlen und der eigentliche Nutzer muss ihm halt das Geld wieder geben - ebenso kommen natürlich die Strafzettel zum eigentlichen Besitzer :D . Aber 6 Monate sind eh gleich vorbei. Der A4 jetzt bei mir ist seit vielen Jahren wieder das erste Fahrzeug, welches ich nicht über meinen Verwandten, sondern direkt für mich gekauft habe.

 

Und ein Fahrzeugkauf mit - 50 G - muss ja nun ausserdem nicht zwangsläufig einen Behindertenumbau mit sich führen ;)

Die Frage mit der Versicherung habe ich ja beantwortet, indem ich schrieb, es muss NUR zugelassen sein für 6 Monate auf den Käufer, der den Behindertenrabatt in Anspruch nimmt. Wer es versichert ist egal. Eindeutiger kann man das glaube ich nicht beantworten.

Das ein Umbau Voraussetzung ist, habe ich auch nicht geschrieben, ist ja nicht immer notwendig, ich habe da lediglich meine Erfahrungen geschildert.

Die Kfz-Steuer ist eigentlich auch kein Problem, da Gehbehinderte normalerweise von der Steuer befreit oder rabattiert sind. Ich kenne zumindest keinen, der Kfz-Steuer bezahlen muss. Vielleicht gibt es da aber auch Ausnahmen, die deutsche Gesetzgebung ist ja was wunderbares ;)

 

Abgesehen davon ist es oft auch garnicht notwendig, den Behindertenrabatt in Anspruch zu nehmen, da viele Händler mit etwas Verhandlungsgeschick den gleichen Rabatt gewähren, da so (je nach Händler) sogar mehr für den Händler übrig bleibt, wie wenn das Auto direkt über Audi gekauft wird. Ich kenne viele, die relativ kurz nach Erscheinen des A6 4F Rabatte in ähnlicher Höhe gewährt bekommen haben. Muss man halt schauen, welchen Händler man erwischt hat.

Zitat:

Original geschrieben von mavy

....... Ich kenne zumindest keinen, der Kfz-Steuer bezahlen muss. Vielleicht gibt es da aber auch Ausnahmen, die deutsche Gesetzgebung ist ja was wunderbares ;)

doch ich.....;) meinen Schwiegervater. Der muss Kfz Steuer bezahlen - fährt dafür ermäßigt mit öffentlichen Verkehr.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von mavy

....... Ich kenne zumindest keinen, der Kfz-Steuer bezahlen muss. Vielleicht gibt es da aber auch Ausnahmen, die deutsche Gesetzgebung ist ja was wunderbares ;)

doch ich.....;) meinen Schwiegervater. Der muss Kfz Steuer bezahlen - fährt dafür ermäßigt mit öffentlichen Verkehr.

ist ja keine Ausnahme, da wurde nur die Wahl zwischen Steuervergünstigung oder Fahrkostensenkung für öffentlichen Verkehr entsprechend getroffen.

Zitat:

Original geschrieben von mavy

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

 

 

doch ich.....;) meinen Schwiegervater. Der muss Kfz Steuer bezahlen - fährt dafür ermäßigt mit öffentlichen Verkehr.

ist ja keine Ausnahme, da wurde nur die Wahl zwischen Steuervergünstigung oder Fahrkostensenkung für öffentlichen Verkehr entsprechend getroffen.

voll korrekt - die Wahl hat er getroffen.......er hat gar kein Auto

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