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1500EUR Standgebühren bezahlen nachdem die Versicherung nicht zahlen will?

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 20:53

Vielleicht erinnert man sich hier noch an den Diebstahl meines Campingbus und dass die Versicherung nicht zahlen will.

Man hatte ihn in Polen wieder aufgefunden und ein Gutachten erstellt, welches beweisen soll, dass "es keine Spuren von Diebstahl aufwies" und mir ausserdem ein paar Restwertangebote zugeschickt. Da der Wagen als wirtschaftlicher Totalschaden gilt, war ich nicht interessiert ihn zurück zu bekommen, sondern eine Entschädigung von der Versicherung. Ich bin nie aufgefordert worden ihn irgendwo abzuholen.

Nach langem Ombudsmannverfahren, habe ich nun eine eine negative Entscheidung erhalten, da ich (kurz zusammengefasst) den Diebstahl nicht ausreichend nachweisen kann.

Als wäre das nicht schon schlimm genug, so erhielt ich mit dem Bescheid, eine Kopie von dem Brief eine Mercedes Benz Niederlassung, in der ich aufgefordert werde mein Fahrzeug abzuholen.

Der Brief ist vom 19.12.2013. Es heisst, wenn ich ihn nicht bis zum 31.12. dort abhole, dann erheben sie eine Standgebühr von 10EUR pro Tag. Ich habe diesen Brief niemals bekommen noch hat mich irgendjemand darüber informiert wann und wo ich meinen Wagen abholen kann oder soll.

Der Brief hat im Briefkopf meine alte Adresse wo ich jetzt schon über ein Jahr nicht mehr wohne und die Versicherung behauptet, die MB Niederlassung hätte mir den Brief aber nachdem er zurück kam an die richtige Adresse geschickt.

Es hat niemand versucht mich telefonisch zu erreichen, nachdem ich mich nach diesem Brief nicht gemeldet habe- gar nichts! In über 5Monaten!!!!

Demnach müsste ich jetzt ca. 1500EUR Standgebühr bezahlen!!!

Ich habe das alles erst heute abend durch den Ombudsmann erfahren und stehe nun vor einem grossen Problem. Ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

Sicher muss ich jetzt zum Anwalt gehen. Ich weiss noch nicht mal, wer das jetzt Mist gebaut hat. Soll ich erst mit Mercedes reden? Natürlich muss der Wagen da auch schnellstmöglich weg, aber wohin? Kurzzulassung holen und über Ebay verkaufen???

Ich brauche wirklich dringend Rat!!

PS; Vlt sollte ich dazu noch sagen, dass mir die Versicherung damals sagte, dass der Wagen, wenn er nicht in einer bestimmten Zeit zurück überführt werden kann (4 oder 6Wochen-weiss das einer

?), automatisch in den Besitz der Versicherung übergeht. So war es dann ja auch...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Mai 2014 um 22:48

Scheinbar bin ich hier die Blöde!?

Man hatte mich davon informiert, dass das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung übergeht.

Insofern hatte ich entweder den Widerbeschaffungswert oder den Restwert erwartet.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Der Campingbus ist Totalschaden weil der gesamte Innenausbau entfernt wurde. Dann wollte ich ihn auch nicht mehr zurück.

Arbeitet hier jemand bei versicherung xyz, oder wie?

Ich wünsche euch mal, dass Euch sowas passiert-Echt!

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Themenstarteram 27. Mai 2014 um 21:17

So ich hab nochmal nachgeschaut:

"Wartefrist

Eine Entschädigung wird im Falle der Entwendung nicht vor Ablauf der Frist von einem Monat ab Eingang der Schadenmeldung beim Versicherer gezahlt (§ 15 AKB). Gelangen Sie innerhalb der Wartefrist von einem Monat in den Besitz des entwendeten Fahrzeuges, des Fahrzeugteiles oder des Zubehörs, bzw. erfolgt eine Sicherstellung durch die Polizei, müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen. Im Falle der Beschädigung werden die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung ersetzt und für die Rückführung eines Fahrzeuges die Kosten pauschal in Höhe einer Eisenbahnrückfahrkarte vergütet. Werden innerhalb der Wartefrist die Teile oder das Fahrzeug nicht wiedergefunden, so wird nach Ablauf der Frist bei entsprechendem Nachweis der Schaden ersetzt. Anschaffungsrechnungen oder sonstige geeignete Belege sind von Ihnen einzureichen. "

Ich habe den Diebstahl am 17.06. entdeckt und angezeigt. Am 19.07. wurde mir von der Kripo mitgeteilt, dass der Wagen in Polen aufgefunden wurde und ich habe das sofort der Versicherung gemeldet. Erst im September wurde mein Fahrzeug von der polnischen Staatsanwaltschaft freigegeben und von der Versicherung nach Hamburg überführt.

Hi, zum einen frage ich mich was der ganze Thread hier soll, zum anderen frage ich mich, wieso macht sich jemand so viel Mühe und schreibt ellenlang obwohl das doch hier kein Rechtsforum ist und Dir da niemand Auskunft geben kann.

Könnte es noch verstehen wenn Du die Fragen in einem Anwaltsforum stellen würdest, aber hier ist es doch einfach wie man so schön sagt für die Katz. Es kennt keiner den wahren Sachverhalt, es kennt keiner die wahren Umstände und Dir kann hier sicher niemand helfen, das kann nur ein Anwalt.

Andererseits ist auch alles etwas zwielichtig und merkwürdig, denn man unterstellt Dir ja dass das Fahrzeug wohl gar nicht gestohlen wurde und alles nur manipuliert ist, von daher wäre damals schon der Zeitpunkt gewesen, wo jeder normale Mensch sich einen Anwalt genommen hätte. Da Du das wohl nicht gemacht hast, scheint es so als sei an den Behauptungen der Versicherung auch was wahres dran, denn dass man das einfach so verlaufen lässt und sich keinen Anwalt nimmt ist alles andere als normal.

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 21:52

Doch ich habe mir Auskunft eingeholt bei einem Anwalt, aber bevor man einen Rechtsstreit anfängt, kann man das auch über einen Ombudsmann regeln. Das ist hier nicht gelungen.

So werde ich mir jetzt einen Anwalt nehmen müssen. So weit so gut.

Es geht hier doch um Auto- Versicherungen-oder????? Und ich denke und weiss, dass hier einige sind, die in der Branche arbeiten und sich ein wenig auskennen, andere vlt, die einen ähnlichen Fall haben.

Das ist doch der SINN von einem FORUM, dass man sich AUSTAUSCHT, oder???

Und vlt hast Du recht und ich hätte mich kürzer fassen sollen!

Es geht darum:

Ist das Auto noch in meinem Besitz nach der Wartezeitklausel und bin ich jetzt tatsächlich zuständig für Standgebühren, nachdem mir niemand mitgeteilt hat, wann und wo ich den Wagen abholen sollte???

Danke, falls es hier noch jemand gibt, der Auskunft geben kann!

Hauptbahnhof???

Sorry, ich versteh Dich nicht...

da schreibst Du schon im Dezember (weiter hab ich nicht zurück gesucht), dass die Versicherung Dir den Schaden nicht in der von Dir erwarteten Höhe ersetzen will...

...Spätestens da hattest Du ja wohl Kenntnis vom Standort des Fahrzeugs...

Und wenn ich die Kiste dann 6 Monate auf fremden Grundstück stehen lasse, dann muss ich dafür bezahlen! Ob die Höhe gerechtrfertigt ist, sei dahin gestellt...

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 22:48

Scheinbar bin ich hier die Blöde!?

Man hatte mich davon informiert, dass das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung übergeht.

Insofern hatte ich entweder den Widerbeschaffungswert oder den Restwert erwartet.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Der Campingbus ist Totalschaden weil der gesamte Innenausbau entfernt wurde. Dann wollte ich ihn auch nicht mehr zurück.

Arbeitet hier jemand bei versicherung xyz, oder wie?

Ich wünsche euch mal, dass Euch sowas passiert-Echt!

Du kannst ihn doch gar nicht abholen, die Schlüssel/Papiere hast Du ja sicherlich der Versicherung gegeben.

Wenn Du die Schlüssel wiederbekommen hast (Wann?) dann solltest Du ihn abholen, wobei du dich an dem Tag schon hättest drum kümmern sollen.

am 28. Mai 2014 um 6:41

hier liegt kein leistungspflichtiger Versicherungsfall vor, insofern geht hier auch kein Eigentüm an den Versicherer über.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

hier liegt kein leistungspflichtiger Versicherungsfall vor, insofern geht hier auch kein Eigentüm an den Versicherer über.

Vollkommen richtig.

Übrigens: Ist auch ein weitverbreiterter Irrtum:

Wenn das Fahrzeug innerhalb der Monatsfrist wieder aufgefunden wird, jedoch bis zu Ablauf nicht zur Stelle gebracht werden kann, geht das Eigentum auf den Versicherer über.

Das gilt natürlich nur im Falle der Eintrittspflicht, wie phaeti richtig schreibt.

Klaus

Themenstarteram 28. Mai 2014 um 7:18

OK. Das ist immerhin schonmal eine Auskunft, wenn auch nicht positiv für mich.

Dennoch kann man doch erwarten, dass einem die Versicherung per Einschreiben die Papiere+ Schlüssel zurückschickt und klare Angaben macht, wo und bis wann ich das Auto abholen muss- oder sehe ich das falsch?

Die Mercedes-Werkstatt ist genauso genervt wie ich und behauptet "sie hätten mir doch einen Brief geschrieben" diesen habe ich aber nie bekommen! Die hatten noch nicht mal eine Telefonnummer von mir!

Die Versicherung stellt sich wie immer dumm, ich bin ja von der Werkstatt benachrichtigt worden....

Zitat:

Original geschrieben von bea23

OK. Das ist immerhin schonmal eine Auskunft, wenn auch nicht positiv für mich.

Dennoch kann man doch erwarten, dass einem die Versicherung per Einschreiben die Papiere+ Schlüssel zurückschickt und klare Angaben macht, wo und bis wann ich das Auto abholen muss- oder sehe ich das falsch?

Ich glaube das siehst Du falsch, die Versicherung geht dei Auto nichts (mehr) an.

Du hast ja wie Du sagst ohnehin bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, der sollte diese Frage beantworten können.

Mein Gefühl würde mir sagen: Die Versicherung geht die ganze Abwicklung deswegen nichts an, da nie eine Leistungspflicht eingetreten ist.

WÄRE nach der Überführung durch diese festgestellt worden, dass ein Diebstahl vorliegt, dann MÜSSTE die Versicherung für Entschädigung bzw. Verwertung des Fahrzeugs sorgen.

Dann würden deine angeführten Klausen evtl. zutreffen.

Nachdem aber festgestellt wurde dass es (dem Gutachten nach) keinen Diebstahl gegeben hat, war auch die Versicherung ab da außen vor (kein Diebstahl, keine Leistung).

Das hat sie der Mercedes Werkstatt mitgeteilt welche dich daraufhin aufgefordert hat das Fahrzeug zu entfernen.

Da du das nicht wolltest (deine Entscheidung) musst Du nun eben für die Kosten die dein Fahrzeug erzeugt hat einstehen.

So wie es sich darstellt könnte man annehmen, du wolltest dein Schrottfahrzeug ganz einfach auf dem Hof der Mercedes Niederlassung entsorgen und hast gehofft dass das so funktioniert.

Wie gesagt, mein Bauchgefühl.

am 28. Mai 2014 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Als wäre das nicht schon schlimm genug, so erhielt ich mit dem Bescheid, eine Kopie von dem Brief eine Mercedes Benz Niederlassung, in der ich aufgefordert werde mein Fahrzeug abzuholen.

Der Brief ist vom 19.12.2013. Es heisst, wenn ich ihn nicht bis zum 31.12. dort abhole, dann erheben sie eine Standgebühr von 10EUR pro Tag. Ich habe diesen Brief niemals bekommen noch hat mich irgendjemand darüber informiert wann und wo ich meinen Wagen abholen kann oder soll.

Einen Hinweis will ich Dir noch geben; es darf hier ber nicht in Richtung Rechtsberatung gehen daher allgemein:

Wenn Du etwas foderst muss Du eine Rechtsgrundlage haben.

Diese kann im dt. Recht nach Vertrag, Vertrauen oder Gesetz abgeleitet werden.

Wenn jemand also von Dir etwas fordert, sollte Dir erstmal klar werden, "aus was (Anspruchsnorm) heraus" denn der Anspruchsteller den Ersatz geltend macht??

Aus einem Vertrag? hmm meines Wissens gilt - zumindest bei Verträgen mit Verbrauchern - Schweigen nicht als Willenserklärung und davon brauchen wir zweier um einen Vertrag entstehen zu lassen.

Hier solltest Du Dir also mal gedanken machen, wie ein Schuldverhältnis zu stande kommen soll. Unterschrieben / mündlich zugesagt hast Du ja mit Sicherheit nichts.

am 28. Mai 2014 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Nachdem aber festgestellt wurde dass es (dem Gutachten nach) keinen Diebstahl gegeben hat, war auch die Versicherung ab da außen vor (kein Diebstahl, keine Leistung).

Das hat sie der Mercedes Werkstatt mitgeteilt welche dich daraufhin aufgefordert hat das Fahrzeug zu entfernen.

Ein Ombudsmannverfahren ist doch dafür da, eine Entscheidung zu treffen. Wie kann die Versicherung also schon vorher ein Ergebnis verkünden wenn das Verfahren noch läuft?

Und wenn die Versicherung der Ansicht ist, sie habe mit der Sache nix am Hut, mit welchem Recht behält sie dann Papiere und Schlüssel?

Und wer hat das Fahrzeug eigentlich beim Händler abgestellt?

Jetzt ist es doch genau an dem Punkt den ich schon angesprochen habe, der eine sagt so, der andere so und das ist doch wenig hilfreich, je mehr Beiträge je verwirrender wird es und ihm kann da nur ein

Anwalt helfen.

Andererseits erhebt sich für mich als wieder die Frage, wieso kann man da wenn man im Recht ist und das Fahrzeug definitiv gestohlen wurde so lange mit alledem warten, kapier ich einfach nicht.

Themenstarteram 28. Mai 2014 um 17:23

Den Wagen hat die Versicherung dort abgestellt, um dort mein Lenkschloss aus-und einbauen zulassen.Bloss gut,dass ich das nicht auch noch bezahlen soll...

Ich hab heute nach x Telefonaten erreicht,dass MB auf die Standgebühr verzichtet.

Denen wurde von der Versicherung gesagt,sie hätten mich auch informiert hätten was definitiv gelogen ist.

Ich finde es unglaublich was mit einem als VN alles gemacht werden kann.Wochenlang habe ich um die Rückgabe meines Wagens gebeten bis es hieß- Frist verstrichen,er gehört jetzt der Vers. Dann bekommt man Bescheid dass man leider kein Geld bekommt. Das Auto wird einfach so irgendwo abgestellt, Schlüssel und Papiere gleich dazugelegt und durch den Ombudsmann erfahre ich nun dass mein Auto seit einem halben Jahr zur Abholung bereit steht.

Ich habe nun eine Woche um ihn dort zu entfernen.Da er nicht mehr angemeldet ist und ich keinen Standplatz habe muss ich ihn wohl schnell verkaufen.

Damit ist dann wohl endgültig alles verloren...

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