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19 Jöhriger 7 autos

Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:16

Hey Leute,

habe mal eine Frage die mich betrifft..

19 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..

1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen

Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?

2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?

Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**

 

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Beste Antwort im Thema

Lieber Gorki1337,

danke der Nachfrage. Des Lesens bin ich durchaus mächtig. Es bezog sich ja auch nur auf einen Teil Deiner Frage.

Was ich aber auch kann, ist ungefragt meinen Senf dazu zu geben. Das mache ich in diesem Fall mal ausnahmsweise sehr gerne. Wer sich im besoffenen Kopf, auch wenn in diesem Fall angeblich "nur" unter 1,1 Promille, hinters Steuer setzt, 7 Leuten Schaden und Ärger zufügt und sich dann nur darüber auskotzen will, ob denn die eigene Versicherung den Eigenschaden übernimmt, kotzt mich das tatsächlich an.

Beste Grüße,

NDL

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Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:17

Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Die möchten seid 5 Monaten nichts leisten, da diese wohl auf die ermittlungsakte immernoch warten sowie mdin anwalt auch..

In dem anderen Thread biste schon 20.... watt denn nun? Oder wieder Promille intus?

Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:25

Zitat:

@NDLimit schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:23:02 Uhr:

In dem anderen Thread biste schon 20.... watt denn nun? Oder wieder Promille intus?

Antwort auf die Frage wäre mir lieber

 

@Aktuell bin ich 20,

zum Tatzeitpunkt 19, aber auserhalb der Probezeit.

@einsdreivier hat es doch schon treffend beantwortet (wenn auch nicht hier)

Wie es mit der Versicherung aussieht? Die wird Dich in Regress nehmen

Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:41

Zitat:

@NDLimit schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:35:57 Uhr:

Wie es mit der Versicherung aussieht? Die wird Dich in Regress nehmen

Die 5000€ Regress aus der Hftpl. Vers. sind mir auf gutdeutsch sogut wie egal, es geht mir hierbei um mein, das gefahrene Fahrzeug, welches einen Wert con 40.000€~ hatte.

Ob die da eine bestimme Quote ansetzen?

Kann bis zu 50% gekürzt werden, wenn unter 1,1 Promille (und nein, Du möchtest meine persönliche Meinung dazu nicht hören)

Interessant wäre, ob die 5.000 Regress beim Gesamtschaden gelten oder pro geschädigtes Opfer....

Hat das denn vollkasko? Was du bekommst steht in deiner Akb.

Zitat:

@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:41:24 Uhr:

Die 5000€ Regress aus der Hftpl. Vers. sind mir auf gutdeutsch sogut wie egal

[ ] Die 40.000 sind nur 8 x 5000, also stell dich nich so an und kauf das nächste mal nicht so billigen Fusel.

[ ] Von den 40.000 zahlt die Versicherung mit etwas Glück 0,72 ‰

Dein Anwalt soll das Zutreffende ankreuzen !

Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:51

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:49:42 Uhr:

Hat das denn vollkasko? Was du bekommst steht in deiner Akb.

Ja Vollkasko bei der Devk

Zitat:

@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:41:24 Uhr:

...es geht mir hierbei um mein, das gefahrene Fahrzeug, welches einen Wert con 40.000€~ hatte.

Ob die da eine bestimme Quote ansetzen?

Wenn es hier um die Vollkasko geht, solltest du zunächst einmal klären, ob die Versicherung bei Fahrten unter Alkoholeinfluß überhaupt Versicherungsschutz gewährt.

Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:55

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:52:16 Uhr:

Zitat:

@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:41:24 Uhr:

...es geht mir hierbei um mein, das gefahrene Fahrzeug, welches einen Wert con 40.000€~ hatte.

Ob die da eine bestimme Quote ansetzen?

Wenn es hier um die Vollkasko geht, solltest du zunächst einmal klären, ob die Versicherung bei Fahrten unter Alkoholeinfluß überhaupt Versicherungsschutz gewährt.

Hab da angerufen gehaht und die meinten ja, aber warten auf die Ernittlungsakte.

Ich nehme.mal an, die werden qouteln.?

Laut Deutschem Verkehrsgerichtstag darf der Versicherer bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille die Hälfte seiner Leistung kürzen. Liegt der Wert darüber, muss der Versicherer gar nichts zahlen.

Themenstarteram 29. Oktober 2018 um 19:57

Also kann die Kürzung auch geringer ausfallen.. danke dir!

Wie kann ich dieses Thema in Verkehr & sicherheit verschieben? Bin recht neu hier..

Vielen Dank

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