19 Zoll Felgen 135i xDrive
Servus Leute, ich wollte mir jetzt fürn Sommer neue Alufelgen zulegen & zwar von:
2DRV WH37 - 8,50 x 19 ET48 auf 225/35
In den Auflagen bei der ABE damit diese eintragungsfrei bleiben steht:
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Zudem möchte ich noch von H&R Tieferlegungsfedern einbauen, also müsste ich ja eh zum TÜV wegen der Kombination der beiden Sachen.
Meint ihr das ich die Felgen + Fahrwerk trotzdem eingetragen bekomme ohne die Kotflügel zu verbreitern?? Ich hätte echt sehr gerne diese Felgen & die Verbreiterung sieht meiner Meinung nach absolut bescheiden aus…
Ich danke euch!! Evtl. hat ja wer von euch auch so einen ähnliche Situation gehabt & kann mir sagen wie es bei euch war!
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3 Antworten
Passt deine VA Bremse?
Auflage: B10 Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an Achse 1.
Sie haben ja eine ABE, wenn das eben mit dem Kotflügel erfüllt ist.
Kann ich die aber auch so eintragen lassen ohne den Scheiß mit dem Kotflügel machen zu lassen?
Sorry ich habe meinen Beitrag geändert, weil ich das mit der ABE gelesen habe.
Da habe ich deinen Beitrag noch nicht gelesen.
Mit 235er Reifen hat der M135i die Verbreitung ab Werk.
Wenn die Auflage im Gutachten drin steht, muss man das auch machen.
Wenn die Lauffläche vom Rad durch die tieferlegung abgedeckt ist, kann es sein das man die Verbreiterung nicht braucht
Das sagt dir dann der TÜV.
Im Bild die OEM Abdeckung, sieht man kaum.