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190E ungefährer Wert

Themenstarteram 19. November 2008 um 20:41

Moin. Ich würde gerne den Wert für folgenen 190E wissen.

1800cm³, Bj. 1993, Sportline Ausstattung, 220.000km gefahren, KLR also Euro 2, Servolenkung, ABS, Airbag, Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung, Wegfahrsperre, Nebelscheinwerfer, 5 Gang Schaltgetriebe, Lack im guten Zustand, Farbe Schwarzblau Metallic mit grauer Beplankung, neue Bremsbeläge vorne, gut gepflegt

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32 Antworten
am 19. November 2008 um 21:25

Sieht wirklich gut aus, würde es so mit ca. 2800€ VB versuchen wenn der Zustand wirklich so gut ist und TÜV usw. neu ist.

Sehr ähnlich ist dieser hier, nur weniger km...

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=lequf3trjyfv

ich würd so schätzen 2000 - 2500...

wegen kilometer..

220000 is schon einiges..

2000 €.

Pro:

Sportline

Farbe

Contra:

viele km

außer Sportline keine besondere Ausstattung (eFH, ASD, Klima...)

nachgerüstete Extras wie Funkfernbedienung und Wegfahrsperre dürften nicht werterhöhend zu Buche schlagen und die anderen Sachen sind Serienausstattung

ABS, Airbag und 5-Gang waren m.W. keine Serie. Zumindest in früheren Baujahren waren das Optionen. Der Zustand ist für das Alter überdurchschnittlich gut (zumindest nach Foto) und der Wagen ist nicht verbastelt.

In dem Zustand würde ich den auch einfach mit 2800€ inserieren. Runtergehen kann man immer noch, vielleicht findet sich ja jemand. Realistisch würde ich 2000 bis maximal 2500€ kalkulieren. Je nach Zustand innen und unterm Blech.

Gruß Meik

 

am 20. November 2008 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

ABS, Airbag und 5-Gang waren m.W. keine Serie.

Gruß Meik

:rolleyes: Dooooooch... zum Ende der Bauzeit unserer Babys hat MB allen Modellen diese Ausstattung spendiert :D

Auch vorher war außer im 1.8er und im 190D ABS ab 1990 und Airbag ab 92 Serie :)

;) Ach soooo ... 5 Gang ist Extra (Beim 1.8er und 2.0), das hast Du recht Meiki :)

Stimmt, da steht ja 93 Baujahr, ich sollte lesen :o

Gruß Meik

 

am 20. November 2008 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Stimmt, da steht ja 93 Baujahr, ich sollte lesen :o

Gruß Meik

;) :) passiert uns doch allen mal :D

Zitat:

 

;) Ach soooo ... 5 Gang ist Extra (Beim 1.8er und 2.0), das hast Du recht Meiki :)

Auch bei Sportline??

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Der Zustand ist für das Alter überdurchschnittlich gut (zumindest nach Foto)

Wieso für das Alter?? Ist wie bereits festgestellt ein 93er. Also wenn 190er der allerletzten Baureihe nicht in einem guten Zustand sind, welche sind es dann?

Und inwiefern gibt das Foto Aufschluss über einen "außergewöhnlich guten - unverbastelten - ZUstand"? Die - serienmäßige - elektrische Antenne fährt ganz offenichtlich nicht vollständig aus. Darüber hinaus sind nicht originale weiße Blinker montiert und auch der Grill weist nicht die original-Farbe auf, er ist umlackiert. Von "außergewöhnlich gut" und "unverbastelt" kann also keine Rede sein. ISt er unfallfrei und scheckheftgepflegt?

Ich will das Auto nicht schlechter machen als es ist. Es scheint wirklich ein gutes Exemplar zu sein, dennoch sind ca. 2000 € realistisch.

Themenstarteram 20. November 2008 um 11:52

Die Antenne wird nicht elektrisch ausgefahren und sie geht auch komplett raus. Kühlergrill wurde nicht nachlackiert. Weiße Blinker, weiß ich nicht, ob das originale sind, denke aber nicht.

Das Problem an der Sache ist, dass ich ihn nicht verkaufen will, sondern nur den Wert brauche, da ich einen Unfall hatte und da es ein Totalschaden ist, bekomme ich ja den Wiederbeschaffungs bzw. Wagenwert von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt, da ich keine Schuld hatte. Würde halt nur gerne wissen wie viel ich ungefähr von der Versicherung bekommen könnte. Oder stimmt das vielleicht nicht, dass ich den Wagenwert bekomme, sondern weniger von der Versicherung?

am 20. November 2008 um 12:36

Der Grill ist mit Sicherheit lackiert!

Weiße Blinker gabs nicht Original, eine elektrische Antenne war auch nicht Serienmäßig.

1. Antenne muss elektrisch funktionieren. War Serie. Wenn sie es nicht tut ist sie defekt.

2. Grill auf dem Foto ist schwarz. Originaler Grill ist grau.

3. Weshalb startest Du hier eine Umfrage zum Wert des Autos wenn Du - unterstellt der Schaden ist nicht lediglich eine Bagatelle - genausogut einen Gutachter einschalten könntest - und auch solltest - um Deinen Schaden zu beziffern?? Ohne Gutachter kannst Du doch garnicht beurteilen, ob ein Totalschaden vorliegt. Die Gutachterkosten hätte der Unfallverursacher ebenso zu zahlen wie im übrigen auch entstehende Anwaltskosten.

Zu dem erstattungsfähigen Schaden wie folgt:

Es ist grundsätzlich zunächst zwischen folgenden Begrifflichkeiten zu unterscheiden:

Reparaturaufwand=Reparaturkosten + MInderwert

Wiederbeschaffungsaufwand=Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Ein GEschädigter hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf so genannte "Naturalrestitution", dass heißt: BEseitigung des Schadens um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Dies kann geschehen durch Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs, allerdings muss der GEschädigte unter beiden Möglichkeiten die wirtschaftlich günstigere Variante wählen.

Die Höhe des zu erstattenden BEtrages hängt davon ab, ob das Auto tatsächlich repariert wird oder nicht:

Wird das Auto repariert, so darf der Rapraturaufwand den Wiederbeschaffungswert um max. 30 % übersteigen. Das bedeutet, dass insgesamt also 130 % erstattet werden können aber nur bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur! Wird hingegen das Auto nicht repariert, werden so genannte fiktive Reparaturkosten erstattet. Dafür ist jedoch ein Sachverständigengutachten Voraussetzung. In diesem Fall gibt es nur den Wiederbeschaffungsaufwand (also Wiederbeschaffungswert minus REstwert). Dies gilt auch und erst recht, wenn das beschädigte Auto verkauft wird, da dann der Schaden in Höhe des Restwerts durch den erzielten Kaufpreis ausgeglichen wird. Ebenso wird bei einer Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis zu rechnen sein. Eine solche wird in Betracht zu ziehen sein, wenn ein so genannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Reparaturaufwand 130 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt. Auch in diesem Fall wird nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt (also wieder nur Wiederbeschaffungswert abzüglich REstwert).

Ich hoffe, Dir mit diesem kurzen Überblick weitergeholfen zu haben.

 

 

am 20. November 2008 um 12:51

:rolleyes: Sorry Bocca, aber el. Antenne war NIE serienmäßig, Wohl gemerkt "Serienmäßig" einzig in den Avantgarde Modellen war sie "Serie" aber ebend auch im Code als Mehrausstattung ausgewiesen :)

Ansonsten schließ ich mich an... Wollte auch schon fragen warum er nicht von Anfang an schreibt das ein Unfall passiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E

:rolleyes: Sorry Bocca, aber el. Antenne war NIE serienmäßig, Wohl gemerkt "Serienmäßig" einzig in den Avantgarde Modellen war sie "Serie" aber ebend auch im Code als Mehrausstattung ausgewiesen :)

OK! Danke Heiko, das wusste ich nicht. Habe halt noch nie einen 93er W 201 mit manueller Antenne gesehen. Dann habe ich wieder was dazu gelernt!! Ich nehme das also zurück und behaupte das Gegenteil !! :D

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