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190SL W121 - Beschaltung Rückleuchten?

Mercedes W121 W121
Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 14:19

Hallo Oldtimergemeinde, leider komme ich mit der Beschaltung meiner Rückleuchten (MB 190SL W121, frühes Modell Bj. 3.1956) nicht zurecht. Die Rückleuchten sind 3-geteilt: Blinker, Standlicht, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer sind aber 4 Lichter. Mögliche Lösung:

A) Standlicht und Bremslicht mit 2 Fadenbirne --> passt aber laut Fassung nicht

B) original kein Rückfahrscheinwerfer (sollte laut jetziger StVZo nicht mehr erlaubt sein!?)

C) ...

Was ist die richtige Antwort? Vielen Dank.

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14 Antworten

Moin Moin !

Hier steht etwas zu den frühen Rücklichtern:

http://traum-auf-raedern.de/index.php?...

Zitat:

B) original kein Rückfahrscheinwerfer (sollte laut jetziger StVZo nicht mehr erlaubt sein!?)

Doch ,Rückfahrscheinwerfer sind erst ab EZ 86 (oder 87 ?? ) vorgeschrieben.

MfG Volker

Zitat:

(sollte laut jetziger StVZo nicht mehr erlaubt sein!?)

Fuer dein Auto gilt die STVZO der Erstzulassung.

Moin Moin !

Zitat:

Fuer dein Auto gilt die STVZO der Erstzulassung.

Dieser völlige Schwachsinn ,den da Ramsauer mal verbrochen hatte, ist glücklicherweise berichtigt worden.

Immer noch blödsinnig , aber wenigstens sinnvoll jetzt: ( aus §72 StVZO, Fettdruckvon mir)

Zitat:

1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort

Blödsinnig deswegen, weil der alte §72 ,den Ramsauer wohl im Drogen und Alkoholdelirium (ein Rausch reicht für den Blödsinn , den er da verzapft hatte , gar nicht) ersatzlos gestrichen hatte, genau aufführte ,was bei welchem Fzg ab wann vorgeschrieben war.

So ist jetzt ein gültiger Gesetzestext nur mit Glück und Zufall antiquarisch aufzutreiben !

MfG Volker

Und was möchtest du uns nun mit deinem Beitrag mitteilen?

Im Grunde genommen stimmt der Tenor meiner Aussage, so kann man das Thema rechtlich m.E. gut zusammenfassen. Es gibt auch nur recht wenige Nachrüstvorschriften die auf das FZ zutreffen, dass dürfte m.E. ausschließlich die Warnblinkanlage betreffen...

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt auch nur recht wenige Nachrüstvorschriften die auf das FZ zutreffen, dass dürfte m.E. ausschließlich die Warnblinkanlage betreffen.

Weit gefehlt ! Sehr viele Vorschriften gelten für alle Fzge !

Bleiben wir mal in den 50ern und bei Ramsauers Version des §72 , dann stelle ich mir gerade eine Polizeikontrolle vor:

P : FS+ FzgSchein bitte !

Fahrer (F) :Bitte !

P: Warndreieck+ Verbandkasten !

F: Brauch ich nicht !

P: ?????????????? Warnweste ?

F: Nö,wozu ?

P: Ihre Reifen sind auch abgefahren !

F: Nein , da guckt nirgends Gewebe raus und man kann sogar noch stellenweise das Profil erkennen !

P: Ihre Blinker vorne sind ja weiss !

F: ja und?

Ich möchte nicht wissen ,wieviele Bussgelder zu Unrecht in der Zeit erlassen wurden !

Ich stelle mir gerade vor ,der Ramsauer hätte sein Unwesen auch noch auf die StVO ausgedehnt ,dann hätte der obige fiktive Fahrer auch noch ungestraft besoffen sein dürfen !

MfG Volker

Äh, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sind Dinge die mitgeführt werden müssen, das hat aber nichts mit "Änderungen" am Fahrzeug zu tun.

Zitat:

@torstenxy schrieb am 4. Oktober 2016 um 16:19:57 Uhr:

Hallo Oldtimergemeinde, leider komme ich mit der Beschaltung meiner Rückleuchten (MB 190SL W121, frühes Modell Bj. 3.1956) nicht zurecht. Die Rückleuchten sind 3-geteilt: Blinker, Standlicht, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer sind aber 4 Lichter. Mögliche Lösung:

A) Standlicht und Bremslicht mit 2 Fadenbirne --> passt aber laut Fassung nicht

B) original kein Rückfahrscheinwerfer (sollte laut jetziger StVZo nicht mehr erlaubt sein!?)

C) ...

Was ist die richtige Antwort? Vielen Dank.

Ist es denkbar, dass dieses Fahrzeug mit einer Zwei-Kreis-Blinkerschaltung ausgestattet war? Bei dieser Schaltung werden die Bremslichter auch als Blinker verwendet (oder umgekehrt, wie man will) und bis in die späten 1960er Jahre war das durchaus öfters anzutreffen, z.B. auch beim BMW 1500/1600/1800 "Neue Klasse" der ersten Serie.

Moin Moin !

Zitat:

Äh, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sind Dinge die mitgeführt werden müssen, das hat aber nichts mit "Änderungen" am Fahrzeug zu tun.

Die StVZO hat nichts mit "Änderungen" am Fzg zu tun ,sondern enthält unter anderem die Bau- und Ausrüstungsvorschriften.

Warndreieck, Verbandkasten, Weste , Reifenprofiltiefe und viele andere Dinge sind in der StVZO geregelt.

Dabei gibt es eben Vorschriften ,die immer gelten, wie z.B. die obigen ,aber z.B. auch die Warnblinkanlage oder die Vorführung zur HU, und solchen, die ab einer bestimmten EZ anzuwenden sind.

Und zu der Zeit ,als die StVZO des Obertrottels Ramsauer gültig war, war es eben nicht gefordert , wenn das Fzg aus den 50ern war , das die Reifen eine Mindestprofiltiefe aufwiesen ,oder Warndreieck,Verbandkasten und dergleichen mitgeführt werden musste. Denn eine StVZO aus den 50ern kannte diesbezüglich keine Vorschriften !

MfG Volker

Ah, ok.

Jetzt verstehe ich erst einmal, was du meinst.

Das war mir nicht bekannt, vielen Dank.

Scheisse, hätte ich dass doch früher gewusst als es noch nicht Geschichte war :d

am 6. Oktober 2016 um 14:14

Herr Te ,wo liegt jetzt ihr Problem ,einfach mal genauer beschreiben.

B 19

Themenstarteram 25. Oktober 2016 um 13:11

Also Stück für Stück kommt man weiter. 2-Fadenbirne konnte ich ausschließen.

So soll es jetzt richtig sein und so wird es beschaltet werden:

- unten gelb: Blinker

- mitte weiß mit roter Abdeckung innen: Standlicht

- oben rot: Bremslicht

- nach damals gültiger StVZo kein Rückfahrscheinwerfer

Vielen Dank für eure Beiträge.

Moin Moin !

Irgendwie verwirrend und sicherlich nicht original !

Gelbe Blinker gab es damals zumindestens in D nicht ,DB hat erst 1965 hinten von rot auf gelb gewechselt.

MfG Volker

Gelbe Blinker gab es 1956 natürlich auch in Deutschland, vorne und hinten - aber es waren hinten bis einschließlich 1969 eben rote oder gelbe erlaubt. Manche haben sich für die eine Lösung entschieden, manche für die andere.

Einige Jahrgänge des Porsche 356 hatten zum Beispiel gelbe Brems-/Blinkleuchten hinten (besagte Zweikreis-Schaltung). Bestimmte Opel-Rekord-Modelle hatten das gleiche System.

Bei dem hier zur Diskussion stehenden Fahrzeug gebe ich dir allerdings Recht - da gehören rote Blinkleuchten dran.

Moin Moin !

Zitat:

Gelbe Blinker gab es 1956 natürlich auch in Deutschland

Zitat:

Bei dem hier zur Diskussion stehenden Fahrzeug gebe ich dir allerdings Recht

Üblicherweise bezieht sich das , was ich als Antwort auf einen Beitrag schreibe, auch auf den entsprechenden Beitrag .

MfG Volker

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