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2,0 TDI 170 PS Motorschaden - Kunde selbst schuld?
Hallo Passat-Gemeinde,
eine Kollegin hatte mit ihrem Passat 3C Variant (Firmenwagen) auf der Autobahn einen Motorschaden. Bei ca. 150 km/h gab es einen lauten Knall und im Rückspiegel sah man nur noch Rauchschwaden. Sie hatte noch Glück im Unglück und konnte auf einen Parkplatz ausrollen.
Bergung über VW-Notruf in eine Vertragswerkstatt in Diemelstadt klappte schnell und reibungslos. Diagnose: Motorschaden. Nach einer Stunde konnte meine Kollegin in einem Leihwagen ihre Fahrt fortsetzen.
Jetzt geht es darum, wer den Schaden übernimmt, denn der Wagen war 2 Wochen über die Garantiezeit (2 Jahre).
Normalerweise würde man erwarten, dass in diesem Fall ein Kulanzantrag Aussicht auf Erfolg hat. Aber jetzt kommt's:
VW gibt meiner Kollegin die Schuld am Motorschaden, weil bei starkem Regen aufspritzendes Wasser von vorausfahrenden Wagen in den Luftfilter gelangt sei. Kein Scherz.
Ich habe bereits einige Beiträge über Motorschäden an den 170 PS TDI-Motoren gelesen, die Suche also genutzt. Wegen der Begründung des Schadens und der damit verbundenen Schuldzuweisung und abgelehnter Kulanz möchte ich aber noch einmal in die Runde fragen:
- Gibt es User, die ähnliches erlebt haben?
- Wie wurde mit der Kulanz verfahren?
- Bitte auch posten, wenn der Motor innerhalb der Garantiezeit hochgegangen ist.
Fahrzeugdaten:
EZ: 04/08
Laufleistung: 35.000 km
Motor: 2,0 TDI, 170 PS
Der Wagen ist scheckheft-gepflegt und wurde immer in einer VW-Vertragswerkstatt gewartet.
Vielen Dank im Voraus für (auch kurze) Erfahrungsberichte!
Gruß,
Freelancer
Beste Antwort im Thema
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.
Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.
Gruß
BB
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60 Antworten
Warum wurde denn keine Anschlußgarantie abgeschlossen? Kostet doch kaum was...
Und es ist sowieso nur ein Firmenwagen, also was soll's...
Das kann ich nicht sagen, meine Firma wickelt das ab.
Zitat:
Original geschrieben von Texas2000
Und es ist sowieso nur ein Firmenwagen, also was soll's...
Eben nicht. Wer lässt sich schon gern für dumm verkaufen?
Zitat:
Original geschrieben von freelancer91
Zitat:
Original geschrieben von Texas2000
Und es ist sowieso nur ein Firmenwagen, also was soll's...
Eben nicht. Wer lässt sich schon gern für dumm verkaufen?
das darf aber bitte auch umgekehrt für die werkstatt gelten!
Über den Grund der Ablehnung brauchen wir hier eigentlich nicht diskutieren. VW bräuchte überhaupt keine "Rechtfertigung" dazu, den Fall abzulehnen.
Kulanz ist eine freiwillige leistung des Herstellers und wird oftmals gewährt, wenn ein mehr oder weniger bekannter Mangel innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach Garantieende auftritt. Dies allerdings in der Regel auch nur, wenn der Wagen regelmässig gemäss den Vorgaben in einer VW-Werkstatt gewartet wurde.
Hier in diesem Fall scheint es einfach dumm gelaufen zu sein... es scheint kein generelles Problem vorzuliegen, denn hier sind mir im Forum keine auffälligen Häufungen dieses Fehlerbildes bekannt.
Bleibt die Frage: Wieso wurde keine Garantieverlängerung abgeschlossen? Ohne Garantieverlängerung hat man halt keine weiteren Ansprüche an den Hersteller oder Verkäufer, wenn die Gewährleistung und/oder Garantie abgelaufen ist.
P.S:Was kostet eigentlich die weitere Verlängerung der Lifetime Garantie nach dem 4. Jahr (für 5. Jahr oder folgende) bei einem Passat 1.9l TDI ?
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
P.S:Was kostet eigentlich die weitere Verlängerung der Lifetime Garantie nach dem 4. Jahr (für 5. Jahr oder folgende) bei einem Passat 1.9l TDI ?
Hallo Neo,
also bei meinem V6 kostet die Verlängerung für das 5 Jahr 595€. Läuft dann auch nur noch jährlich.
Da war das Angebot für´s 3 und 4 Jahr echt ein Schnäppchen!
Und bedenken, ab 100TKm gibts nur noch 40% der Materialkosten durch VW ersetzt, Lohnkosten komplett.
Gruß
.
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.
Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.
Gruß
BB
Moin,
die Begründung ist ja echt ein Witz - oder fährt die Kollegin durch meterhohes Wasser auf einem Truppenübungsplatz ? Wohl kaum......
Wenn aufgewirbeltes Wasser den Weg durch den Lufi in den Brennraum findet, könnte man ja spitzfindig daraus auf einen Konstruktionsfehler schliessen.
Aber - Kulanz ist, wie schon geschrieben eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Ich würde mich selbst an VW wenden und um Stellungnahme bitten - insbesondere bei der geringen Laufleistung.
Und - wer sagt eigentlich, dass die Werkstatt mit Ihrer Diagnose Recht hat ?
Viel Glück.
Uwe
Zitat:
Original geschrieben von BBB
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.
Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.
Gruß
BB
dein a und b ist absoluter blödsinn! und "an die medien wenden", nun ich höre das zittern aus wolfsburg...wobei es sich da jedoch eher um lachen handelt.
Hallo Leute,
wenn VW es wegen 2 Wochen aus der Garantie ablehnt, den kapitalen Motorschaden kostenmässig zu übernehmen, sagt das einiges über VW aus. Das ist absolut lächerlich. Und viele User hier regen sich darüber nicht mal auf! Scheint ja völlig normal zu sein, das VW Kisten nur 2 Jahre halten.....?!
Da ich genau die gleichen Erfahrungen mit VW gemacht habe, kaufe ich seit 1990 kein VW mehr. Aber wenn die Leute genug Geld haben, es sich von VW aus der Tasche ziehen zu lassen: Nur zu!!
Grüße VC
Direkt bei VW beschweren, hilft meistens. Beispiel: Eis zwischen Kotflügel und Fahrertür. Kunde öffnet die Tür zack ist die Aussenhaut unten verbogen. Antrag auf Kulanz gestellt - ABGELEHNT. Kunde schreibt ein netten Brief an VW Kundenbetreuung und siehe da alles wird zu 100% von Vw übernommen. Manchmal kommt es mir vor, das die Bei der Kulanzabwicklung nach lust und laune arbeiten. Noch ein Beispiel- Touran Hecklappe rostet-abgelehnt Golf4 Kotflügel rostet 100% übernahme. Der eine kriegt der andere nicht.
Natürlich ist es ärgerlich, dass so etwas auftritt und natürlich wäre es schön, wenn sich VW an den Kosten beteiligen würde.
Als Käufer der Garantieverlängerung - für die ich erst mal ordentlich Geld investieren muss, ohne zu wissen, ob ich jemals auch nur ansatzweise in den Genuss einer Vergütung dafür kommen werde - frage ich mich natürlich dann schon, wieso ich das machen soll, wenn VW ja ohnehin im Fall der Fälle großzügig Kulanz walten lässt. Letztlich kommen sich doch die Käufer der Anschlussgarantien dann auch verarscht vor. Es ist ja nicht so, dass man über das Angebot dieser Garantieverlängerungen im Allgemeinen nix weiss. Wenn einer diese dann nicht kauft, soll er meiner Meinung nach hier dann kein Fass aufmachen.
Ganz anders sähe ich die Lage, wenn VW die Garantieleistung mit Verweis auf Kundenverschulden ablehnen würde.
Im oben genannten Fall des Passats mit dem Motorschaden sind natürlich sowohl Alter des Fahrzeugs als auch km-Leistung in dieser Zeit in einem Bereich, wo man schon ein gewisses Entgegenkommen seitens VW "erwartet". Aber wie gesagt, gebe ich obiges zu Bedenken. Man verarscht durch eine großzügige Kulanzlösung die Leute, die sich von vorneherein vor solchen Risiken absichern wollen und Geld für die Garantieverlängerung investieren!
Nun ja mit der Garantieverlängerung ist das auch so ein Ding bei VW.
Für wirkliche Vielfahrer lohnt sich das Ding nicht, weil zum einen die Fahrleistungen zu hoch sind und zum anderen nach den 2 Jahren die wirklichen Verschleißteile dran sind, die über diese Garantieverlängerung nicht abgedeckt sind. So war es zumindest bei meinem letzten Exemplar. Die Liste des Kleingedruckten ist lang.