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2.0 tfsi unfall oder nicht

Audi
Themenstarteram 8. Februar 2012 um 23:09

hi leute hatte mir vor 2 wochen nen neuen dicken zugelegt

unfallfrei alles drum und dran

nach nem einblick in die history stellte sich raus:

träger ein und ausgebaut

Stoßfänger ein und ausgebaut

Kotflügel ausgebeult und instandgesetzt lackiert

wurde bei audi direkt gemacht

frage Unfall oder nicht ???

Verkäufer sagt ist kein Unfall und das er davon nichts wusste,Vorbesitzer hatte ihm das nicht mitgeteilt

also zurück geben will ich nicht ist halt ein schönes auto mit vollausstattung

was sind eure meinungen

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20 Antworten

Kommt drauf an wo gekauft :

Von einem ( Audi ) Händler = gute Chancen einen Preißnachlass auszuhandeln

Von Privat = weniger möglichkeiten , könnte wirklich sein das er nichts wusste !

 

mfg

Sidefinder

Zitat:

Original geschrieben von Sidefinder

Kommt drauf an wo gekauft :

Von einem ( Audi ) Händler = gute Chancen einen Preißnachlass auszuhandeln

Von Privat = weniger möglichkeiten , könnte wirklich sein das er nichts wusste !

 

mfg

Sidefinder

....Aber auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

In der Historie steht WANN der Unfall instandgesetzt wurde und Du weißt (laut Kfz Brief) wielange er den Wagen hatte. Daraus kann man einiges Schlussfolgern.

Preisnachlass wùrde ich auch bei privat probieren.....wenn sich ein zusammenhang feststellen lässt.

Gruss Senti

Bei mein 2.4V6 war der Sachstand so ähnlich, ich habe glaube 1000€ bekommen als Entschädigung....

Auf jeden Fall Preisnachlaß aushandeln.

Wenn du den Pkw wieder verkaufen willst musst du ja auch den reparierten Unfallschaden angeben (da du diesen ja jetzt kennst) und wirst den Pkw dann halt nicht so schnell oder nur über Preisnachlass los oder du gibst es nicht an und musst darauf hoffen dass du dir nachher keinen Ärger einhandelst.

Du musst dir halt bevor du dich mit dem Verkäufer deshalb unterhältst auch sicher sein, dass du die Sache auch durchziehen willst, falls der Verkäufer auf stur schaltet. Wenn du einen Rechtschutz hast dürfte es für dich natürlich leichter fallen, diesen kannst du dann ja im Vorfeld schon befragen ob es einen Sinn macht oder nicht.

Ich würde es auf jeden Fall nicht so stehen lassen. Dein Verkäufer kann sich ja auch bei dessen Verkäufer, welcher dem Anschein nach den Unfall hatte und nicht angegeben hatte, nochmals melden.

Du könntest aber auch, um nachzuhaken ob dein Verkäufer wirklich die Wahrheit sagt, bei dem Besitzer, welcher den Unfall hatte, nachfragen, ob er den Unfallschaden beim Verkauf angegeben hatte oder nicht.

So oder so. So richtig in Ruhe lässt dich die Sache anscheinend doch nicht weil du die Frage hier gestellt hast und ja auch einen unfallfreien Wagen gesucht und gekauft, aber nicht erhalten, hast.

 

Themenstarteram 9. Februar 2012 um 15:39

danke für die antworten

also zählt ein behobener schaden an der karrosse auch plastikteile als unfall

ich hab schon wieder mit dem händler gesprochen er sagt mir das der vorbesitzer nichts angegeben hat.

da der vorbesitzer gewerbetreibend ist sagte der verkäufer könnte ich mir ja evtl da das geld wiederholen

also ihr merkt der vk will mich mit 0€ stehen lassen

wie soll ich mich weiter verhalten samstag fallen dann auch noch die 14 tage rückgabe recht vom tisch

was heißt "Träger ersetzt"? Wegen einem ausgebeulten Kotflügel würde ich mich nicht so anstellen. Für so etwas gibt es einen Inspektionsgutschein vom Händler und alle sind glücklich. Aber ein Karosserieträger ist schon ein heftigerer Eingriff.

Generell hätte ich vor reparierten Unfallschäden keine Angst, wenn sie anständig repariert sind.

Wenn Du noch ein Rückgaberecht hast ist es ja einfach: entweder Du einigst Dich mit dem Händler oder Du stellst ihm das Auto wieder auf den Hof. Dann mit Wissen des Unfallschadens und mit einem Briefeintrag mehr. Das wird der Händler nicht wollen.

Grüße

Kai

Hat dir der Händler ein Rückgaberecht eingeräumt?

Wenn das wirklich so sein sollte (glaube ich aber nicht), dann ist es doch eigentlich ganz einfach, Auto zurück, wenn der Händler uneinsichtig ist.

MFG

hallo themenstrater

habe ich dich recht verstanden, dass du deinen audi beim händler gekauft hast?

wenn ja, klare ansage, dass der dir den unfall hätte mitteilen müssen, da fachmann!!

also somit hohe chance preisnachlass rechtsgültig durchzusetzen, muss wenn rechtsschutz vorhanden....

ansonsten, wenn du keinen krieg möchtest, lass es beruhen, da sich das ganze übe rmonate hinziehen kann...

ansonsten:kotflügel und querträger sind kein dind, nei den heutigen autos halten die stosstangen doch keinerlei stoss mehr ab..schau mal auf die alten von saab 900 oder volvo, die haben nen stoss bis 12 km/h ausgehalten, da ist doch heute der querträger eingebaut...ganz schlimm kanns dir bei den japsen passieren, so gerade beim kollegen passiert: übern fetten stein gerumpelt, schaden 4000 euro, allein die teiel vorn 2400 euro, weil da alles direkt hinter der stossstange liegt wie klimakompressor, etc..und die teiel kosten im gegensatz zu den deutschen ein vielfaches....

also entscheide nach deinem bauchgefühl...

gurss

robs

Also bei den Schäden sehe ich erstmal keine Anzeichen für einen "Unfallwagen" das könnte doch ein ganz kleiner Parkrempler gewesen sein... :rolleyes:

Und von Vollausstattung ist der Wagen aber meilenweit entfernt, oder :D

Und dieser Quatsch mit dem 14-Tage Rückgaberecht immer, das geht mir auch nicht in den Kopf.

Grüße, wumbo

möchte nur mal einwerfen, "unfallfrei" und "unfallwagen" ist per Definition nicht das gleiche.

Sobald am Lack oder irgendein Teil gewechselt wird ist er nicht mehr unfallfrei, weil ja irgendetwas passiert ist, also ein kleiner Unfall.

Vom Unfallwagen spricht man, wenn ein größerer Schaden aufgetreten ist, meist Rahmen oder tragende Teile.

14 Tage Umtauschrecht hat man nur bei Onlinegeschäften oder so, wenn Kaufvertrag unterschrieben kannste nicht mehr zurücktreten (hat mir auch ein Händler mal so bestätigt).

Gruß

Markus

Zitat:

Original geschrieben von kruegerm

möchte nur mal einwerfen, "unfallfrei" und "unfallwagen" ist per Definition nicht das gleiche.

Sobald am Lack oder irgendein Teil gewechselt wird ist er nicht mehr unfallfrei, weil ja irgendetwas passiert ist, also ein kleiner Unfall.

Vom Unfallwagen spricht man, wenn ein größerer Schaden aufgetreten ist, meist Rahmen oder tragende Teile.

14 Tage Umtauschrecht hat man nur bei Onlinegeschäften oder so, wenn Kaufvertrag unterschrieben kannste nicht mehr zurücktreten (hat mir auch ein Händler mal so bestätigt).

Gruß

Markus

Anmerkung: Audi Plus Garantie vom Händler = 10 Tage Rückgaberecht!

Hi

ein Freund von mir hatte mal ein ähnliches Problem wie du jetzt, allerdings mit einem Seat.

Er hatte den Wagen aber schon länger wie du, ca. 3 Monate, als er auf die Idee gekommen ist sein Auto neu zu lackieren.

Daraufhin stand das Auto bei dem Lackierer und der hat ihn gefragt was er mit dem Auto angestellt hätte, da der Schloßträger neu ist.

Er wußte auch nichts von dem Unfall und von dem Seat Autohaus wurde ihm das Auto auch unfallfrei verkauft.

Er hatte auch Rechtschutz, hat diesen auch in Anspruch genommen, aber das End vom Lied war das er das Auto privat verkauft hat (mit Angabe des Unfalls) damit er mehr Geld bekommt.

Da es leider so ist, das der Händler dir nur (bei Rückgabe des Autos) den Zeitwert zurückerstatten muß und je nachdem wie lange die Gerichtsverhandlung sich hingezogen hätte (Händler kann ja in Revision gehen) verringert sich auch immer der Zeitwert des Autos.

Für die schon gefahrenen KM bekommst du natürlich auch noch Abzug.

Sein Rechtsanwalt hat ihm zwar gesagt das er sehr gute Chancen hat zu gewinnen, die Frage ist halt nur wann.

Also läuft bei einer Rückgabe, wenn der Händler das nicht so sieht, immer die Zeit für den Händler und gegen dich.

Wollte dich jetzt nicht verunsichern und es muß auch nicht so laufen bei dir, aber ein gewisses Restrisiko beibt.

Gruß

Freue dich am Auto.

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 0:44

Zitat:

Original geschrieben von wumbo23

Also bei den Schäden sehe ich erstmal keine Anzeichen für einen "Unfallwagen" das könnte doch ein ganz kleiner Parkrempler gewesen sein... :rolleyes:

Und von Vollausstattung ist der Wagen aber meilenweit entfernt, oder :D

Und dieser Quatsch mit dem 14-Tage Rückgaberecht immer, das geht mir auch nicht in den Kopf.

Grüße, wumbo

meilen weit nicht aber alles was Mann braucht

bin jetzt so verblieben das er mir dir nächste inspek zahlt

auch schon was

dankr für die antworten

merke man ist nie allein

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