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2,5 monate nach Gebrauchtwagenkauf Kupplung und Querlenker kaputt - wer muss das bezahlen?

Suzuki
Themenstarteram 1. April 2019 um 17:42

Liebe Gemeinde,

ich habe vor 2,5 Mon. einen SX4 (EZ 2011) beim Suzuki Vertragshändler gekauft. Seidem bin ich ca 3000 km gefahren, hauptsächlich Autobahn. Wie man kupplungsschonend fährt weiß ich.

Letzte Woche ist die Kupplung kaputt gegangen. Querlenker muss wohl auch gemacht werden, so der Händler. Mein Kostenanteil beläuft sich auf 800€, laut Händler. Als ich mit Gewährleistung anfing, kippte die Stimmung. Man käme mir ja schon sehr entgegen und es handle sich um Verschleißteile, was man ja einkalkulieren müsse, wenn man gebraucht kauft.

Wie seht ihr die Sache, wer muss das bezahlen?

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18 Antworten
am 2. April 2019 um 8:41

Die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen beträgt 12 Monate. Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein.

Der Händler muss reparieren, bzw. zahlen.

Mich würde erst einmal der Kilometerstand interessieren (Benziner/Diesel?).

Die Traggelenke verabschieden sich beim SX4 erfahrungsgemäß um die 150.000 Km (bei normaler Beanspruchung)

Und was für Probleme macht die Kupplung? Von einer Sekunde zur nächsten defekt (irgendetwas gebrochen), oder der normale, schleichende Verschleiß (fängt irgendwann an zu rutschen)?

 

Ansonsten gebe ich "Allergeven1" recht, der Händler ist sachmängelhaftungspflichtig. Pech für ihn, aber das Risiko besteht für ihn nunmal.

Der SX4 ist eigentlich ein unproblematisches Fahrzeug und als Vertragshändler weiß er das auch, aber Ausnahmen bestätigen leider die Regel. Oder aber der Wagen hat schon so viel runter, dass irgendwann so etwas kommen muss. (aber dann sollte der Händler ihn gar nicht mit Gewährleistung verkaufen)

Themenstarteram 3. April 2019 um 4:09

Er hat jetzt 82.000 runter und ist ein Diesel. Vor mir war er aufs Autohaus angemeldet und anschließend hat ihn eine Frau besessen. Ich bin somit 3. Halter.

 

Die Kupplung ging plötzlich kaputt, das hat mich auch gewundert. Im Autohaus hieß es, die ist kaputt („Verschleiß“) und muss getauscht werden. Und das die Kupplungshydraulik undicht war.

Nun, da gibt es wohl nur eine Antwort: Anwalt!

Ein netter Brief eines Anwalts mit Hinweis auf die Erfüllung der gesetzliche Sachmängelhaftung wirkt da häufig Wunder!

Nicht, dass du Stress machen willst, sondern Sie müssen verstehen, dass du es ernst meinst!

 

Gruß Arnd

Eine undichte Kuppl.-Hydraulik ist kein Verschleiß, da greift die Sachmängelhaftung.

Das sind leider die Fälle, für die ein weitsichtiger Händler bei jedem Fahrzeugverkauf ein paar Euro an die Seite legt.

10x geht alles gut, beim elften muss er eben an die Rücklagen.

Ärgerlich für ihn, aber das erlebt er bestimmt nicht zum ersten mal. (Und bestimmt auch nicht zum letzten mal)

Habe mir übrigens schon gedacht, dass es ein Diesel ist (der hat Fiat-Technik unter der Haube). Eine plötzlich defekte Kupplung beim Benziner (Suzuki Technik) habe ich noch nicht erlebt.

am 3. April 2019 um 13:08

In den ersten 6 Monaten kann man sich eh nicht mit "Verschleiß" rausreden.

Themenstarteram 3. April 2019 um 14:22

Was mich auch wundert, dass der vordere Querlenker (rechts) über 300€ kosten soll. Ist das üblich?

Wenn ich nicht vollkommen daneben liege, dann kostet der Querlenker keine 120,-€

Und wenn einen der Einbau nicht ärgert (z.B. eine festgerostete Schraube), dann kostet dieser höchstens 80,-€

Jetzt stellt sich die Frage, ob aufwändig die Spur kontrolliert wird. Das käme auch nochmal auf 70-100,-€

Zitat:

@sc100 schrieb am 3. April 2019 um 14:24:33 Uhr:

Eine undichte Kuppl.-Hydraulik ist kein Verschleiß, da greift die Sachmängelhaftung.

Das sind leider die Fälle, für die ein weitsichtiger Händler bei jedem Fahrzeugverkauf ein paar Euro an die Seite legt.

10x geht alles gut, beim elften muss er eben an die Rücklagen.

Ärgerlich für ihn, aber das erlebt er bestimmt nicht zum ersten mal. (Und bestimmt auch nicht zum letzten mal)

Habe mir übrigens schon gedacht, dass es ein Diesel ist (der hat Fiat-Technik unter der Haube). Eine plötzlich defekte Kupplung beim Benziner (Suzuki Technik) habe ich noch nicht erlebt.

Oder gleich eine Gebrauchtwagengarantie mit verkauft, dann spart man sich diese Diskussionen.

Was meinst du, was das GW-Garantie- Unternehmen (GW-Garantie ist nichts anderes als eine Art Vollkaskoversicherung. Und die versichern kein Haus das schon brennt) dem Vertragshändler erzählt, wenn nach so kurzer Zeit diese Schäden auftreten?

Themenstarteram 6. April 2019 um 17:02

Zitat:

@sPeterle schrieb am 5. April 2019 um 10:30:02 Uhr:

Zitat:

@sc100 schrieb am 3. April 2019 um 14:24:33 Uhr:

Eine undichte Kuppl.-Hydraulik ist kein Verschleiß, da greift die Sachmängelhaftung.

Das sind leider die Fälle, für die ein weitsichtiger Händler bei jedem Fahrzeugverkauf ein paar Euro an die Seite legt.

10x geht alles gut, beim elften muss er eben an die Rücklagen.

Ärgerlich für ihn, aber das erlebt er bestimmt nicht zum ersten mal. (Und bestimmt auch nicht zum letzten mal)

Habe mir übrigens schon gedacht, dass es ein Diesel ist (der hat Fiat-Technik unter der Haube). Eine plötzlich defekte Kupplung beim Benziner (Suzuki Technik) habe ich noch nicht erlebt.

Oder gleich eine Gebrauchtwagengarantie mit verkauft, dann spart man sich diese Diskussionen.

Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen, aber der Händler sagt, die Reparaturen fallen dort nicht rein.

am 6. April 2019 um 19:31

Zitat:

@Annikrawalli schrieb am 6. April 2019 um 19:02:22 Uhr:

Zitat:

@sPeterle schrieb am 5. April 2019 um 10:30:02 Uhr:

 

Oder gleich eine Gebrauchtwagengarantie mit verkauft, dann spart man sich diese Diskussionen.

Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen, aber der Händler sagt, die Reparaturen fallen dort nicht rein.

Dann hat dich der Händler belogen. Die Sachmängelhaftung gilt auf jeden Fall.

Mein Rat : schicke ihm einen Brief per Einschreiben mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb 1 Woche und kündige die Einschaltung eines Anwalts an, wenn er dem nicht nachkommt.

Der ist aber stur, der Händler.

Klar, er kann bei der Inzahlungnahme auch nicht alles entdecken, was demnächst kaputt gehen wird, aber als Suzuki Vertragshändler kennt er natürlich die Schwachpunkte (und auch Händler werden vom Vorbesitzer verarscht und es werden Mängel verdeckt/verschwiegen). Und natürlich hat er kein interesse daran, auf den Kosten sitzen zu bleiben, aber die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig.

Wie ich schon geschrieben habe, passieren solche Sachen (kann das aus eigener Erfahrung als Verkäufer nur bestätigen). Er muss das irgendwie einkalkulieren und ab zu zu eine solche "Kröte schlucken".

Wenn gar nichts hilft, musst du einen Rechtsanwalt einschalten.

Oder eine Schiedsstelle (z.B. KfZ.-Innung / Kreishandwerkerschaft)

Themenstarteram 7. April 2019 um 5:56

Vielen Dank für eure wirklich hilfreichen Kommentare. Ich habe den Reparaturen zugestimmt (bin beruflich auf mein Auto angewiesen) und die Rechnung unter Vorbehalt bezahlt. Den Rest nimmt nun unser Anwalt in die Hand.

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