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2,7t Anhänger ohne Ladung mit Opel Astra ziehen??
Servus,
darf ich einen leeren Anhänger mit 2,7t zGG mit einem Opel Astra mit Anhängelast 1,5t ziehen??
Anhänger hat Leergewicht von ca. 500kg.
Geht um eine Überführugn von ca. 100km.
Meiner Meinung nach ja oder?
Ich dürfte wohl auch noch bis auf 1,5t aufladen.
Wer hat den Gesetzestext parat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@R-Sch schrieb am 28. Mai 2020 um 22:47:59 Uhr:
OK Führerscheinfrage ist positiv geklärt.
Aber mit diesem Führerschein solltest Du Deine Frage selbst beantworten können.
Oder hast Du in der Fahrschule geschlafen.
Komischer Zusatz in der Antwort.
Ich habe z.B. meinen LKW FS 1988 gemacht, bin seitdem nicht mehr gefahren.
Hätte ich jetzt eine Frage (wozu gibt es dann solche Foren) wäre es eine Katastrophe oder?
PS: Ich hätte zwar dieses Problem selber lösen können, da ich Camper bin und somit viel mit größeren Anhängern unterwegs bin. Mich interessieren auch diese Themen zu Rechten, Pflichten, Gewichten, Reifen, Zubehör, ...
Aber vielleicht scheitere ich mal wo anders und traue mich dann nicht hier zu fragen. ???
Keiner kann und weiß alles, lieber ehrlich gefragt als einfach planlos gemacht!
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47 Antworten
Ja, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Solange das kein Riesenkoffer ist der ein Mindestgewicht für das Zugfahrzeug verlangt, ist das alles kein Problem.
Wie oben tatsächliches Gewicht zählt.
...ja, kannste machen... mache ich auch, wenn ich meinen 2,0to.-Anhänger an den Volvo V50 (Anhängelast gebremst 1.500kg) anhänge.
Bei der Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht, wenn es um den benötigten Führerschein geht muß man das zulässige Gesamtgewicht beachten.
Hey Leute,
Die beiden oberen Aussagen sind nur in Teilen richtig.
Mit Führerscheinklasse 3 bzw. BE und CE zählen bei Zugfahrzeug und Anhänger das tatsächliche Gesamtgewicht.
Falls du aber nur die Klasse B hast, zählen die zulässigen Gesamtgewichte, diese dürfen zusammen aber nicht 3,5t überschreiten.
Ich nehme aber einfach mal an, wenn du so ein großen Anhänger ziehen willst, besitzt du die Klasse 3 oder etwas vergleichbares.
Nur vollständigkeitshalber sollten die Führerscheinklassen mal erwähnt werden.
MfG Toni
...du wirfst 2 vollkommen verschiedene Themen in einen Topf... das eine ist die Anhängelast des Zugfahrzeugs und das andere ist das Führerscheinthema.
Auch bei Führerscheinklasse B zählt das tatsächliche Gewicht, wenn es um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs geht... gibt nämlich auch Autos die kein Gesamtzuggewicht von 3,5 Tonnen erreichen oder es gibt auch Autos deren zulässige Anhängelast 0, nix, niente ist, wie wir das z.B. für unseren Firmen-Lieferwagen Peugeot Partner festgestellt haben - da darfste dann auch mit Führerscheinklasse CE gerade mal garnix anhängen.
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Mai 2020 um 21:22:16 Uhr:
...
Bei der Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht, wenn es um den benötigten Führerschein geht muß man das zulässige Gesamtgewicht beachten.
Führerschein habe ich CE, also da bin ich sorgenlos.
Geht jetzt rein um die Fahrt mit dem Astra und dem großen Anhänger, dies ist also problemlos möglich.
Danke für Eure Antworten
OK Führerscheinfrage ist positiv geklärt.
Aber mit diesem Führerschein solltest Du Deine Frage selbst beantworten können.
Oder hast Du in der Fahrschule geschlafen.
Zitat:
@Allradfuchs schrieb am 28. Mai 2020 um 22:24:03 Uhr:
Führerschein habe ich CE, also da bin ich sorgenlos.
Geht jetzt rein um die Fahrt mit dem Astra und dem großen Anhänger, dies ist also problemlos möglich.
Danke für Eure Antworten
Dann hast du eindeutig in der Fahrschule für CE wo es um gewichte geht schlichtweg gefehlt, oder hast das ganze verschlafen.
Deine Frage solltest du dir somit selbst beantworten können, sofern du anwesend gewesen bist.
Mein Führerschein war vor 12 Jahren und bei den Gewichten habe ich scheinbar nicht detailliert zugehört.
Ich hab mir einfach gemerkt, dass ich mit dem CE ohne Beschränkungen bin.
Die detaillierte Frage jetzt mit dem Astra konnte ich mir somit jetzt nicht beantworten...
So ist es.
Inhaber von CE sind Profis in Sachen Gewichte und sollte das wissen. Sie dürfen
Inhaber von C1E genauso!
Inhaber von BE sind zwar nur Amateure in Sachen Gewichte, wissen die Antwort aber auch. Sie dürfen.
Inhaber von B96 müssen jetzt anfangen zu rechnen. Könnte klappen oder auch nicht.
Inhaber von B wissen daß sie diesen Zug nicht fahren dürfen.
Inhaber von Klasse 3 dürfen diese Frage stellen, da ihr Wissen in etwa der Klasse B entspricht aber total veraltet ist. Dürfen aber sogar mehr fahren als C1E und somit auch den beschriebenen Zug fahren.
Zitat:
@Allradfuchs schrieb am 29. Mai 2020 um 09:04:40 Uhr:
Ich hab mir einfach gemerkt, dass ich mit dem CE ohne Beschränkungen bin.
Die detaillierte Frage jetzt mit dem Astra konnte ich mir somit jetzt nicht beantworten...
Ohne Beschränkung heißt Du darfst alles.
Stimmt aber nicht, auch der CE hat seine Grenzen. Denke nach.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 29. Mai 2020 um 09:20:15 Uhr:
auch der CE hat seine Grenzen. Denke nach.
Stimmt leider nicht.
CE
SCHWERE LASTZÜGE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Was du meinst sind die 40 Tonnen reguläre Belastung für die Straßen. Für mehr Gewicht braucht man eine Ausnahmegenehmigung für die jeweilige Fahrt, aber keinen "Heavy-CE" oder sowas.
Übrigens stand auch beim alten BE bis 2013 keine Begrenzung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers. Erst ab 2013 sind BE-Inhaber auf Anhänger bis 3500kg begrenzt.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 29. Mai 2020 um 12:36:58 Uhr:
Stimmt leider nicht.
Stimmt doch. Für Panzer braucht man wieder einen anderen Lappen, aber es wird OT.
Und wie sieht es aus mit Personenbeförderung(D) und GigaLiner(+Ausbildung zum Berufskraftfahrer)?