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2 Bußgeldbescheide zum selben Vergehen im Abstand von 4 Jahren

Themenstarteram 12. Dezember 2022 um 15:47

Ich habe 2018 im absoluten Haltverbot geparkt und habe den Aufbau eines Wochenmarktes behindert "Aufbau der Marktfläche wurde behindert"

Damals wurde mir eine Ordnungswidrigkeit von der Stadt Hamburg (Einwohnerzentralamt) in Höhe von 57Euro festgesetzt:

25€ Ordnungswidrigkeit

32€Verfahrensgebührt

Das Fahrzeug wurde damals von einem Abschleppunternehmen in eine nahegelegene Seitenstraße umgeparkt.

Ich erhalte dann Ende 2022 einen Gebührenbescheid zu demselben Sachverhalten vom Bezirksamt Hamburg mit einer Kostenforderung in Höhe von 232 €:

95€ Koten für Abschleppen

55€ Gemeinkostenzuschlag

82€ Verwaltungsgebühr

Auf der letzten Seite wird was von Verjährung der Verwaltungsgebühren gefachsimpelt, dass diese am 31.12.2022 eintreten würde, allerdings fände die Verfügungsverjährung hier keine Anwendung.

Ist das alles rechtens?

Mich wundert der zeitliche Abstand der Rechnungen.

Freue mich über eine Erklärung

Beste Grüße

E.A.

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75 Antworten

Hast du denn die OWI 2018 bezahlt?

Und auch den Abschlepper bezahlt?

Themenstarteram 12. Dezember 2022 um 15:54

Ja, die OWI in Höhe von 57€ hatte ich damals gezahlt. Eine andere Rechnung (Abschlepper) erhielt ich damals nicht

Zitat:

@Erosch81 schrieb am 12. Dezember 2022 um 16:47:04 Uhr:

Auf der letzten Seite wird was von Verjährung der Verwaltungsgebühren gefachsimpelt, dass diese am 31.12.2022 eintreten würde, allerdings fände die Verfügungsverjährung hier keine Anwendung.

Ist das alles rechtens?

Da hat man sich wohl "versehentlich" um ein Jahr vertan. Das dürfte ein zivilrechtlicher Anspruch sein, der nach 3 Jahren (mit beginn des nächsten Kalenderjahres) verjährt (also zum 31.12.2021).

PS. Was ist denn "Gemeinkostenzuschlag" für ein Posten?

Gruß Metalhead

Ich hätte jetzt behauptet das das verjährt wäre.

Sicher bin ich mir aber nicht und daher gespannt wie das aufgelöst wird.

Und genau da wird es hängen. Der Abschlepper hat sich wohl wegen der unbezahlten Rechnung an seinen Auftraggeber gewandt und das OA hatte wohl das Buch dazu zu früh zugeklappt.

Ich würde also mal bei denen vorstellig werden. Um die Abschleppkosten kommst Du sicher nicht herum, aber die aufgelaufenen Verwaltungskosten hast Du ja nicht verschuldet.

Themenstarteram 12. Dezember 2022 um 16:06

"PS. Was ist denn "Gemeinkostenzuschlag" für ein Posten?"

=>Auftragsgemeinkostenzuschlag gem. §5 S.1 des GebG ...Verordnung über die Höhe der Gemeinkostenzuschläge.

Hiermit werden die Aufwendungen der Behörde aufgrund einer Beauftragung Dritter (Abschlepper) vergütet.

VwKostG ( Verwaltungskostengesetz )

Zitat:

§ 20 Verjährung

(1)

1Der Anspruch auf Zahlung von Kosten verjährt nach drei Jahren, spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung. 2Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. 3Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.

Danach ist es noch nicht verjährt, wobei ich mir den Passus "spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres" nicht genau erklären kann.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Dezember 2022 um 17:02:14 Uhr:

Um die Abschleppkosten kommst Du sicher nicht herum, aber die aufgelaufenen Verwaltungskosten hast Du ja nicht verschuldet.

Die Abschleppkosten sind der Teil der privatrechtlich nach drei Jahren verjähren würde, wenn sie sich nicht in die kommunale Forderung einbetten würden

Nach BGB verjähren alle Ansprüche nach zwei Jahren, soweit sie nicht zwischendurch angemahnt worden sind. Oder anderweitig vertraglich vereinbart worden sind.

Ansonsten. Nach der gesetzlichen Grundlage dieser Forderung fragen.

Dieses dürfte Hamburg schwer fallen.

Na dann kläre das mit der Behörde, was soll denn hier das Internet alias Forum machen.

 

Wir kennen eh nicht alle Details, in z.b. die Abschleppkosten von dir vergessen wurden.

 

Manchmal frage ich mich, ob man seine Probleme nicht selber in den Griff bekommt...

 

Oder soll ich morgen für dich da mal anrufen, was sie wollen?

Warum steht im Topic "2 Bußgeldbescheide" obwohl du genau weißt dass es keine zwei Bußgeldbescheide sind ?

ganz schön viele Moderatoren hier!?

Zitat:

@Erosch81 schrieb am 12. Dezember 2022 um 16:47:04 Uhr:

Ist das alles rechtens?

Du hast eine Rechtsberatungsfrage gestellt?!

tsssss

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Dezember 2022 um 19:16:37 Uhr:

Na dann kläre das mit der Behörde, was soll denn hier das Internet alias Forum machen.

Wir kennen eh nicht alle Details, in z.b. die Abschleppkosten von dir vergessen wurden.

Manchmal frage ich mich, ob man seine Probleme nicht selber in den Griff bekommt...

Oder soll ich morgen für dich da mal anrufen, was sie wollen?

Für Hamburg würde ich lieber eine Mail empfehlen. Anrufen kann zur Geduldsprobe werden, wenn man denn überhaupt eine Durchwahl bekommt.

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