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2 erfolglose Reparaturversuche während Gewährleistung, jetzt plötzlich angeblich selbst verschuldet
Hallo,
zunächst einmal möchte ich mich kurz vorstellen: ich bin 30 Jahre alt und komme aus dem Münsterland. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich habe im Februar bei einem Opel-Vertragshändler einen Jahreswagen gekauft, auf den ich 1 Jahr Gewährleistung bekommen habe. Leider habe ich bisher nur Ärger mit dem Auto gehabt: schon nach wenigen Wochen stellte ich fest, dass der Wagen Öl verliert, in der Werkstatt sagte man mir, die Ölablassschraube sei nicht richtig festgezogen. Dies wurde dann in der Werkstatt erledigt. Zwei Wochen später verlor der Wagen wieder Öl. Ich bin wieder zur Werkstatt gefahren, dort wurde die Schraube dann ausgetauscht. Das war vor ziemlich genau 1 Monat. Nun stellte ich vor ein paar Tagen fest, dass der Wagen wieder Öl verlor: ich bin - mitterweile ziemlich sauer - MAL WIEDER zur Werkstatt gefahren - und dort sagte man mir plötzlich, dass ein "neuer" Riss in der Ölwanne sei und ich diesen Schaden selbst verursacht haben muss (z.B. durch Fahren auf einen Bordstein oder über ein Steinchen...) ! Ich soll also nun selbst zahlen. Ich habe allerdings nicht bemerkt, dass ich die Ölwanne irgendwie beschädigt haben könnte, und mir kommt es nun sehr spanisch vor, dass 3x Ölverlust festgestellt wird und nun plötzlich ich daran Schuld sein soll. Ich werde den Verdacht nicht los, dass es immer der gleiche Fehler war und die Werkstatt mir von vornherein einen kaputten Wagen angedreht hat.
Nun hat mir die Werkstatt "angeboten", den Schaden über meine Vollkasko laufen zu lassen, was ich aber wohl nicht tun werde, da ich dann hochgestuft werden würde, was sich bei einer Rechnung von ca. 400 € nicht lohnen würde.
Was meint ihr, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, da die Werkstatt ja noch in der Beweispflicht liegt, mir nachzuweisen, dass ich den Schaden verursacht habe? Was meint ihr, will mich die Werkstatt über den Tisch ziehen?
Viele Grüße und vielen Dank für eure Einschätzungen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
<em>Original geschrieben von bigLBA </em>
Da der Kauf des Wagens noch keine 6 Monate zurückliegt und die Gewährleistung sich bei einem Kauf vom Händler nicht wirksam ausschließen lässt, steht der Verkäufer in der Pflicht, nachzuweisen, daß der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand.
Die Behauptung, Du müsstest nachweisen, den Schaden nicht selber verursacht zu haben ist falsch. Erst bei der Beweislastumkehr, 6 Monate nach Kauf, wäre das der Fall.
Mit diesem Wissen solltest Du Dich noch mal an den Händler wenden, da braucht man zunächst keinen Anwalt.
Das ist ja vollkommen richtig, was du schreibst.
Nur wenn er den Schaden selber verursacht hat (was ja durchaus sein kann) nützt ihm die Gewährleistung gar nix.
Und an den Händler hat er sich ja schon gewendet. Das Ergebnis hat er ja hier geschrieben.
Daher sollte doch erst einmal festgestellt werden, was hier ursächlich ist und dann kann man weitersehen, oder nicht?
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9 Antworten
wenn eine rechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich diese kontaktieren und dann nichts wie ab zum anwalt! sich alleine gegen eine werkstatt zu wehren ist sicher nicht ganz einfach!
Hallo und herzlich Willkommen hier bei uns...
Wende dich mit deinem Problem an die zuständige Handwerkskammer. Die können dir einen Sachverständigen empfehlen, der sich das mal sicher kostenlos anschaut, wenn du bei Ihm vorbeifährst. Wenn natürlich ein Riss festgestellt wird und der auf ein überfahren eines Hindernis zurückzuführen ist, dann hast du "schlechte Karten". Aber vieleicht wurde ja auch die Ablasschraube zu fest angezogen und dadurch ist der Riss enstanden. Das ist gut möglich.
Lass das mal überprüfen und melde dich dann wieder hier und schreibe bitte mal was rausgekommen ist.
Da der Kauf des Wagens noch keine 6 Monate zurückliegt und die Gewährleistung sich bei einem Kauf vom Händler nicht wirksam ausschließen lässt, steht der Verkäufer in der Pflicht, nachzuweisen, daß der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand.
Die Behauptung, Du müsstest nachweisen, den Schaden nicht selber verursacht zu haben ist falsch. Erst bei der Beweislastumkehr, 6 Monate nach Kauf, wäre das der Fall.
Mit diesem Wissen solltest Du Dich noch mal an den Händler wenden, da braucht man zunächst keinen Anwalt.
Zitat:
<em>Original geschrieben von bigLBA </em>
Da der Kauf des Wagens noch keine 6 Monate zurückliegt und die Gewährleistung sich bei einem Kauf vom Händler nicht wirksam ausschließen lässt, steht der Verkäufer in der Pflicht, nachzuweisen, daß der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand.
Die Behauptung, Du müsstest nachweisen, den Schaden nicht selber verursacht zu haben ist falsch. Erst bei der Beweislastumkehr, 6 Monate nach Kauf, wäre das der Fall.
Mit diesem Wissen solltest Du Dich noch mal an den Händler wenden, da braucht man zunächst keinen Anwalt.
Das ist ja vollkommen richtig, was du schreibst.
Nur wenn er den Schaden selber verursacht hat (was ja durchaus sein kann) nützt ihm die Gewährleistung gar nix.
Und an den Händler hat er sich ja schon gewendet. Das Ergebnis hat er ja hier geschrieben.
Daher sollte doch erst einmal festgestellt werden, was hier ursächlich ist und dann kann man weitersehen, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Nur wenn er den Schaden selber verursacht hat (was ja durchaus sein kann) nützt ihm die Gewährleistung gar nix.
Aus dem Grund sollte der TE auch versuchen, sich hier mit der Werkstatt irgendwie zu einigen. Für mich klingt das Vorgehen des Händlers irgendwie nach: "Wir haben damals keinen Fehler feststellen können, also war er auch noch nicht vorhanden, Ergo war die Ölwanne i.O., der TE muss sie also zwangsläufig selber beschädigt haben."
Aber klar: Wenn das alles nix nützt sollte ein Gutachten gemacht werden. Wenn Riss durch Materialermüdung oder durch die Schraube entstanden ist, ist der Fall genau so klar wie der, wenn die Wanne durch Bodenkontackt beschädigt wurde.
Zitat:
<em>Original geschrieben von bigLBA </em>
Aber klar: Wenn das alles nix nützt sollte ein Gutachten gemacht werden. Wenn Riss durch Materialermüdung oder durch die Schraube entstanden ist, ist der Fall genau so klar wie der, wenn die Wanne durch Bodenkontackt beschädigt wurde.
Das meinte ich.
Ein schriftliches Gutachten ist ja vielleicht auch gar nicht erforderlich. Wenn der SV augenscheinlich feststellt, dass hier im Bereich der Schraube ein Haariss vorliegt und die Werkstatt damit konfrontiert, werden die sicher schnell einlenken.
Und für das anschauen wird der SV sicher kein Geld nehmen, wenn der TE bei ihm vorfährt. Das ganze dauert maximal 10 Minuten.
Zumindest ich würde das nicht machen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Kammern sollen ja auch Streifälle schlichten und nicht eskalieren lassen
Hallo,
erst einmal vielen Dank für eure zahlreichen und schnellen Antworten! :-)
Ich habe heute eine Email von der Werkstatt bekommen: sie haben von sich aus selbst einen Gutachter bestellt, er soll herausfinden, wie lange man mit einer derartigen Beschädigung überhaupt fahren kann.
Sie schreiben aber auch: "Aus unserer Sicht ist die Beschädigung an der Ölwanne sehr frisch, insbesondere weil wir über den Feiertag einen Behälter unter die Ölwanne gesetzt haben und diese leicht gefüllt ist."
Ich habe ihnen zurückgeschrieben, dass sie die defekte Ölwanne auf jeden Fall aufbewahren sollen und mir mitteilen sollen, was der Gutachter gesagt hat.
Mal sehen, was der Gutachter so herausfindet... Ich halte euch auf dem Laufenden!
Ein schönes Wochenende!
Zitat:
Original geschrieben von seluluki
Hallo,
erst einmal vielen Dank für eure zahlreichen und schnellen Antworten! :-)
Ich habe heute eine Email von der Werkstatt bekommen: sie haben von sich aus selbst einen Gutachter bestellt, er soll herausfinden, wie lange man mit einer derartigen Beschädigung überhaupt fahren kann.
Sie schreiben aber auch: "Aus unserer Sicht ist die Beschädigung an der Ölwanne sehr frisch, insbesondere weil wir über den Feiertag einen Behälter unter die Ölwanne gesetzt haben und diese leicht gefüllt ist."
Hallo,
die Antwort und dessen Begründung ist genau so viel Wert als wie wenn man einen Toten eine Brotzeit mitgibt.
Es ist doch logisch, dass sich ein unten abgestellter Behälter mit Öl füllt sofern eine Undichtigkeit vorliegt und da ist es völlig egal ob der Riss erst seit kurzen oder auch schon seit längeren Zeitraum besteht.
Außerdem hast Du das ja schon selber festgestellt.
Vermutlich wurde die Ölablassschraube zu fest angezogen, ein falscher Dichtring, falsche Ölablassschraube verwendet usw. - es gibt hier einige Möglichkeiten.
Auch das Vorgehen der Werkstatt finde ich unseriös.
Mit einem Ölverlust und Abtropfen vom Aggregat ist das Fahrzeug aus Sachverständigen Sicht nicht mehr verkehrssicher, also nix wie lange darf bzw. kann ich noch fahren, abzusehen von den möglichen Folgeschäden des Motors durch mangelnde Schmierung der Komponenten sowie der Umweltverschmutzung.
Um welches Opel-Fahrzeug handelt es sich denn?
Im übrigen gibt es im Fachhandel Reparatursätze für beschädigte Ölablassschraubengewinde, diese können aber nur verwendet werden, wenn keine Risse außerhalb der Bearbeitungsstelle am Gewinde bestehen.
Gruß
fordfuchs
nur als kleiner hinweis:
ich weiss natürlich nicht um welches auto es geht, aber bei diversen vag fahrzeugen ist aus gewichtsgründen die ölwanne nix anderes mehr als ne grosse coladose mit nem 02er alu blechle. damit da überhaupt ne öl ablass schraube hällt ist eine hülse in die ölwanne eingelassen. wen man nun die ölschraube anknallt wie ein schmied dann reist die hülse bzw das dünne blechle drum rum eben aus und es kommt zu haar rissen bis hin das man das ding komplett abreist. bei vw, audi und skoda und co ist das keine seltenheit....und es würde mich wundern wen opel und co noch massive alu guss ölwannen herstellt.
da es sich um einen neuen wagen handelt würde ich diese werkstatt nichtmal mehr luft in den reifen kontrollieren lassen und gleich mal das werk einschalten.
ach ja...ich bin schojn bei rallye´s mit wirklich schmackes über irgendwelche steine gebrettert und hab mir NIE irgendwie die ölwanne zerdeppert. schau dir das mal an: http://forums.dubkorps.com/showthread.php?t=8055 zwar englisch aber auch da war nix undicht. und schau dir mal die ölwanne an!