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2 Führerscheine in verschiedene Ländern?
Hallo alle zusammen,
Ich habe meinen B-Schein 2002 in Deutschland gemacht. Seit 2004 lebe ich schon in Österreich und ich seit kurzem liebäugle ich damit den Motorradführerschein machen...
Den deutschen FS der Klasse B will ich aber nicht umschrieben lassen. Es wäre für mich möglich, denn Motorradführerschein in Deutschland zu machen, aber halt sehr umständlich.
Daher die Frage, könnte ich nicht einfach den deutschen B-Schein behalten und z.B. in Österreich oder anderem EU-Land extra einen A-Schein machen? Hätte somit einen deutschen FS (B) und einen z.B. österreichischen FS (A). Geht das?
Zusatzfrage /-möglichkeit:
A-Schein in non-EU Land machen, z.B. USA, Serbien, dann in Deutschland die Prüfungsfahrt ablegen und zum bestehenden deutschen B-Schein zusätzlich nachtragen lassen?
Beste Antwort im Thema
Natürlich muss er die BE komplett machen... allerdings gibt es nur ganz wenige Pflichtstunden für die BE. Sind ja nur 5 Stück (3 Landstrasse, 1 Autobahn, 1 Nacht) plus Übungsstunden, falls notwendig. Theorie sollte über die B abgedeckt sein, aber wenn der Führerschein lange zurückliegt, wäre es ggf. nicht verkehrt die Theorie nochmal zu besuchen.
Und Ja, praktische Prüfung für BE ist notwendig, wenn nur B vorliegt.
Die B wird er nicht neu machen müssen.
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33 Antworten
Zitat:
@yambaaa schrieb am 4. August 2020 um 02:16:52 Uhr:
Den deutschen FS der Klasse B will ich aber nicht umschrieben lassen.
Innerhalb der EU müssen Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Man darf auch bei dauerhafter Verlagerung des Wohnsitzes nach Österreich den deutschen Führerschein besitzen.
Zitat:
Daher die Frage, könnte ich nicht einfach den deutschen B-Schein behalten und z.B. in Österreich extra einen A-Schein machen?
Die sicherste Antwort zu der Frage wirst Du in Österreich von der zuständigen Behörde bekommen.
Zitat:
oder anderem EU-Land?
Nein, Du musst in diesem Land auch den Hauptwohnsitz haben (mindestens 6 Monate)
Zitat:
Zusatzfrage /-möglichkeit:
A-Schein in non-EU Land machen, z.B. USA, Serbien, dann in Deutschland die Prüfungsfahrt ablegen und zum bestehenden deutschen B-Schein zusätzlich nachtragen lassen?
Nein, Du musst in diesem Land auch den Hauptwohnsitz haben (mindestens 6 Monate)
Wenn Du tatsächlich 6 Monate in dem Land gewohnt hast und den Führerschein dort erworben hast, kannst Du einen serbischen Klasse A umschreiben lassen. Aus den USA kann in Österreich nur die Klasse B ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden.
Warum möchtest du den deutschen FS nicht in den Österreichischen umschreiben lassen?
Wenn es dir um die Gültigkeit geht... der 2002 ausgestellten deutsche FS verliert 2027 seine Gültigkeit und muss getauscht werden in einen mit 15 Jahren Gültigkeit.
da Du in Österreich wohnst, gibt es genau ein Land, das Dir einen gültigen Motorradführerschein ausstellen kann: Österreich. Dabei wird Dein deutscher FS eingezogen und Du bekommst ein neues Kärtchen, in dem dann alle Deine Fahrerlaubnisklassen vermerkt sind. Natürlich bleibt Deine deutsche Fahrerlaubnis erhalten und Du kannst jederzeit, wenn Du mal wieder in D wohnst, einen neuen FS ausstellen lassen.
Das ist der einzige Weg.
Ich stelle mal meine sehr ähnliche Frage auch in diesem Thread:
EU-Bürger lebt seit 6 Jahren in D, hat eine EU-Fahrerlaubnis der Klasse B. Sein Wunsch ist die Erweiterung auf BE. Muss er nur einige Fahrstunden mit dem Anhänger absolvieren oder ist dafür doch noch die Prüfung fällig, um den EU-Führerschein B gegen einen deutschen BE umzutauschen?
Die befragte Fahrschule hat natürlich geantwortet, er müsse BE komplett neu machen.
Natürlich muss er die BE komplett machen... allerdings gibt es nur ganz wenige Pflichtstunden für die BE. Sind ja nur 5 Stück (3 Landstrasse, 1 Autobahn, 1 Nacht) plus Übungsstunden, falls notwendig. Theorie sollte über die B abgedeckt sein, aber wenn der Führerschein lange zurückliegt, wäre es ggf. nicht verkehrt die Theorie nochmal zu besuchen.
Und Ja, praktische Prüfung für BE ist notwendig, wenn nur B vorliegt.
Die B wird er nicht neu machen müssen.
Danke! Das ist doch schon ein großer Unterschied zu dem, was der Fahrlehrer ihm gesagt hat. Ich werde die gute und die schlechte Nachricht übermitteln.
Naja, wenn die Fahrschule gesagt hat, er muss den BE komplett neu machen... Das habe ich ja auch geschrieben.
Nur ist der Umfang sehr gering und somit überschaubar.
Oder sagte die FS, er müsse auch den B komplett neu machen? Das wäre in der Tat Blödsinn.
Alles komplett, war die Aussage. So, als hätte er gar keine Fahrerlaubnis. Guter Geschäftsmann, der Fahrlehrer.
Das basiert wohl eher auf einem Missverständnis. Wenn er gesagt hat, dass man BE komplett machen muss, dann stimmt das ja auch. Dass man auch B noch mal neu machen muss, hat er bestimmt nicht gesagt, denn das würde gar nicht gehen. Die deutsche Behörde darf dem Inhaber einer Klasse-B-Fahrerlaubnis der EU gar nicht noch mal eine deutsche Klasse B erteilen. Es würde also schlichtweg nicht funktionieren, also nix mit "guter Geschäftsmann".
Entweder ein Missverständnis, oder der Fahrlehrer hatte keine Ahnung.
So sieht es aus. Das muss aber ein großes Missverständnis gewesen sein, da der EU-Führerschein gezeigt wurde. Zum Glück gibt es in dem Ort mehrere Fahrschulen.
Missverständniss: Der Fahrlehrer sagte das Richtige, aber sein Gegenüber verstand ihn falsch.
Zitat:
@dolofan schrieb am 4. August 2020 um 10:06:47 Uhr:
Die befragte Fahrschule hat natürlich geantwortet, er müsse BE komplett neu machen.
Wenn der Fahrlehrer genau das sagte, dann war das die richtige Antwort.... BE muss Komplet neu gemacht werden.
Hätte er gesagt: B muss dann zur BE auch komplett neu, dann wäre es falsch gewesen.
Wie dem auch sei, man wird es nun nicht mehr klären können.
Ich war ja bei dem Gespräch nicht dabei, aber der Fragesteller hat den Fahrlehrer schon verstanden. Die Kosten wurden auf mindestens 1.500 € beziffert, was etwas übertrieben wäre nur für BE.
Aber, wie schon gesagt, ist jetzt nicht mehr wichtig. Er weiß jetzt, was er zu tun hat. Und ich habe auch etwas davon, ich muss nämlich nicht mehr einspringen für Fahrten mit Anhänger.
Für B aber definitiv zu wenig.