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2 Jahre "Gewährleistung" bei Neuwagen?

Themenstarteram 27. Januar 2004 um 15:00

Hallo an Alle!

Überlege mir ernsthaft, einen neuen A3 anzuschaffen. (1.9 TDI, Attr.)

Nun habe ich, im Vergleich zu anderen Anbietern (z.B Mazda 3-Jahre Vollgarantie) bemerkt, dass Audi bei seinen Neuwagen lediglich eine "Gewährleistung" für 2 Jahre bietet!

Ist das auch so zu verstehen?

Bei einer Gewährleistung muss man ja normalerweise "beweisen", dass der entstandene Defekt bereits bei der Fahrzeugübergabe bestanden haben muss! Ist das hier auch so? Wäre dann etwas riskant. Wie steht es mit der Kulanz der Audi-Betriebe?

Danke für euere Meinungen!

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10 Antworten

Gestern habe ich einen Artikel darüber beim Onkel Doktor gelesen (Grippe, hüstel). Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dann hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil darüber gefällt, dass in Sachen Auto die Begriffe GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG gleichzusetzen seien, obwohl sie per Definition was anderes bedeuten. Zitat war, dies sei ein ziemlicher Rüffel in Richtung der Autobauer. Hier ging es auch darum, wer einen Schaden zu reparieren hat, nur der Verkäufer oder jeder Audi-Händler europaweit. Und da wurde gesagt, es müsse JEDER Händler in Europa "Gewehr bei Fuss" stehen. Frag mich bitte nicht nach dem Namen, es war die Dezemberausgabe von "Auto-Irgendwas"... Die "Connect" kommt aus dem gleichen Verlag, ich geh gleich noch mal auf die Suche... In Sachen "Beweislastumkehr": Ich steig gerade von Opel auf Adi um, wegen der Fehleranfälligkeit. Da kam NATÜRLICH auch das Gespräch auf dieses Thema. Mein Händler sagte, innerhalb der 2 Jahre sei es kein Problem ein "Quietschen des Sitzes" oder "Motorelektronik", etc. auf Gewährleistung auszutauschen. Man kann sogar noch kostenpflichtig um ein Jahr verlängern, dann allerdings sind solche Niglichkeiten wie Sitzquietschen ausgeschlossen.

Nimm mein geschriebenes bitte nicht als fix hin, aber wie gesagt, gelesen und gehört habe ich was darüber. Ich such noch mal nach der Quelle...

Hieß "Auto Straßenverkehr". Irgendeine Dezemberausgabe

Themenstarteram 27. Januar 2004 um 15:46

hmm. ja, danke!

Bin mir allerdings nicht sicher ob das bei euch (in Deutschland) und bei uns (bin ja Össi) gleich ist. Werd bei einem Gespräch beim Händler mal deutlich auf dieses Thema zu sprechen kommen!

Ist es eigentlich schwierig, wenn man die werksseitigen Radios nicht mitordert, Lautsprecher in den hinteren Raum (Seitenteile oder Hutablage) zu verlegen??

Hab mir bei meinem alten A3 recht schwer getan!

Sind die Kabel schon verlegt?

Soweit ich weiß, gibt es eine "Radiovorbereitung" nicht zu bestellen. Heißt also, wenn du Kabel und Lautsprecher haben willst, dann musst du auch ein Radio bestellen, ansonsten viel Spaß beim Strippen ziehen....

Gruß Jürgen

Von "Spiegel Online"

 

Bei der so genannten Gewährleistung ist anstelle des Produzenten der Händler gegenüber privaten Käufern gesetzlich verpflichtet, für das Funktionieren des gelieferten Autos zwei Jahre lang gerade zu stehen. Jedoch hat die Gewährleistung den Nachteil, dass der Händler Mängel nur in den ersten sechs Monaten der zweijährigen Frist ohne Wenn und Aber beheben lassen muss. Danach hat der Kunde zu beweisen, dass ein Problem schon beim Kauf vorlag. Bei fehlgeschlagenen Mängelreparaturen kann der Kunde das Auto zurückgeben oder den Kaufpreis mindern. Zuständig ist jedoch immer der Händler, nicht der Hersteller.

@Soundliebhaber:

Irgendein Threat handelt hier schon von "Deinem" Thema, allerdings sehr abgewandelt. In DTL. ist es NICHT möglich eine Radiovorbereitung mitzubestellen. Dann wird der Wagen lt. Händler sogar OHNE Vorrichtungen für die Lautsprecher ausgeliefert! Betriebswirtschaftlich logisch ist das nicht zwingend... Opel z. B. hat sämtliche Kabel verarbeitet, die meisten sind nur tot... Hat mir schon bei einigen Nachrüstungen damals sehr geholfen ;-)

(el. Antenne, el. Fenterheber, Nebels... nur so als Bsp.) UND ist bestimmt billiger, ist ja nur ein Produktionsverfahren.

Da Du aber ein ÖSI bist, liegt die Sache bei Dir glaube ich etwas anders. AUDI Österreich bietet anscheinend eine Radiovorbereitung... Wie gesagt, ein anderer Thread handelt um dieses Thema, da behauptet zumindest einer Deiner Landsleute, dass "die" das anbieten... Geh evtl. noch mal auf die Suche. In welchem Umfang diese angeboten wird weiß ich allerdings nicht, auch nicht mit welchen Anschlussmöglichkeiten. Hab gerade einen fast ähnlichen Threat gesetzt, bis jetzt habe ich da aber noch keine Antworten :(

Mein Händler hat mir versichert,daß die "Gewährleistung" wie eine Garantie gehandhabt wird.Es wird keine Beweispflicht bei Mängeln geben.

Gruß

Noch was für den Ösi...

 

... vom ÖAMTC! ;-)

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1107136.html

Die Audi-Garantie ist - anders als z.B. bei VW (nur Gewährleistung) - eine "richtige" Garantie, d.h. es handelt sich bei Audi um einen rechtlich verbindlichen, gesonderten Garantievertrag, auf den man sich als Kunde auch berufen kann bzw. aus dem sich rechtliche Ansprüche herleiten lassen und der zusätzlich neben der bei Verbrauchsgüterkäufen unabdingbaren gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung besteht. Man ist als Audi-Kunde daher nicht auf ein Entgegenkommen des Händlers angewiesen, wenn innerhalb der ersten zwei Jahre ein Mangel auftritt. Ob die Begriffe Gewährleistung und Garantie vom EuGH daher als beim Neuwagenkauf identisch angesehen werden, ist für Audi-Kunden unwichtig. Dies würde ggf. VW-Kunden u. Kunden ähnlich operierender Hersteller helfen, wenn sich der Händler bei Auftreten eines Mangels nach sechs, aber vor Ablauf von 24 Monaten ab Gefahrübergang querstellt und der Kunde aufgrund seiner rechtlichen Unerfahrenheit den Begriff Gewährleistung mit seiner Tücke der Beweislastumkehr zu Ungunsten des Käufers nach zwei Monaten mit dem Begriff der Garantie verwechselt / sich über die Unterschiede nicht im Klaren ist.

Du müßtest Dich einzig noch erkundigen, ob dieser gesonderte Garantievertrag auch in Österreich abgeschlossen wird. Garantien der Hersteller unterscheiden sich nämlich oft von Land zu Land (so werden in den USA viel längere Garantiezeiträume vereinbart, da die Kunden dort einfach diesen Service erwarten und man konkurrenzfähig sein muß zur heimischen Autoindustrie dort). Ich denke aber mal, daß es in Österreich ist wie in D. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung jedenfalls werden wohl gleich sein :) EU eben...

Gruß, Testsieger

Warum schreiben dann alle Zeitschriften, dass als EINZIGER dt. Hersteller NUR OPEL eine VOLLGARANTIE anietet? Habe gerade meinen Kaufvertrag in den Händen. Ich zitier mal ein wenig:

1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des kaufgegenstandes. ...

2) Für die Abwicklung...gilt folgendes:

a) Ansprüche...kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, von Audi für die Betreuung des Kaufgegenstandes (KGS) geltend machen. ...

d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des (KGS) Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.

Ich finde, das klingt doch ganz gut!!??!! Konnt' ich jedenfalls mit gutem Gewissen unterschreiben...

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