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2 Mal mit 180 an selber Stelle geblitzt aber keine Begrenzung?
Hallo,
ich wurde auf der A9 vom Rastplatz Eisenberg in Richtung Hermsdorf fahrend innerhalb 2 Wochen 2x mit 180 geblitzt. Denke ich zumindest. Hab beim ersten Mal was rotes im Augenwinkel gesehen. Jetzt wieder. Wird wohl einer gewesen sein. Das komische. Meiner Meinung nach ist dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung für trockene Fahrbahn. Das einzige was ich sah war ein 130 bei Nässe. Kurz nach dem Blitzer kommt 130 allg.. Im Internet wiederum wird ab diesem Rastplatz 100 wegen einer allg. 5km Stau-Warnung angegeben, was aber zu 100% nicht mit den vorhandenen Schildern übereinstimmt.
Falls da wirklich 100 oder 130 ist erwartet mich natürlich die Strafe des Todes. Ich wollte fragen, ob es Blitzer gibt, die immer blitzen, aber nur bei Nässe gelten? oder nicht umgestellt wurden obwohl die Beschilderung geändert wurde?
Danke
Beste Antwort im Thema
Im Rahmen der Meinungsfreiheit darf der Ostelch seinen - in der Tat zustimmungsfähigen - Standpunkt dazu äußern. Und man darf auch daran erinnern, dass das Applaudieren zu Straftaten (Sachbeschädigung ist strafbar) nicht immer den richtigen Weg aufzeigt. So eine übergestülpte Mülltüte wäre z.B. keine Sachbeschädigung. Trotzdem würde ich nur im Stillen ein ganz klein wenig darüber grinsen.
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107 Antworten
Zitat:
@Panzerjaeger schrieb am 13. Mai 2016 um 17:25:53 Uhr:
Hallo,
ich wurde auf der A9 vom Rastplatz Eisenberg in Richtung Hermsdorf fahrend innerhalb 2 Wochen 2x mit 180 geblitzt. Denke ich zumindest. Hab beim ersten Mal was rotes im Augenwinkel gesehen. Jetzt wieder. Wird wohl einer gewesen sein. Das komische. Meiner Meinung nach ist dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung für trockene Fahrbahn. Das einzige was ich sah war ein 130 bei Nässe. Kurz nach dem Blitzer kommt 130 allg.. Im Internet wiederum wird ab diesem Rastplatz 100 wegen einer allg. 5km Stau-Warnung angegeben, was aber zu 100% nicht mit den vorhandenen Schildern übereinstimmt.
Falls da wirklich 100 oder 130 ist erwartet mich natürlich die Strafe des Todes. Ich wollte fragen, ob es Blitzer gibt, die immer blitzen, aber nur bei Nässe gelten? oder nicht umgestellt wurden obwohl die Beschilderung geändert wurde?
Danke
Ich bilde mir ein, dass auf der A2 zwischen Braunschweig und Hannover auch Blitzer stehen, die blitzen, obwohl es dort definitiv keine Geschwindigkeitsbeschränkung (mehr) gibt. Die Heißkisten treten dann natürlich pflichtschuldig in die Eisen, weil sie mal wieder nicht wissen, ob es nun eine Beschränkung gab oder nicht. Du darfst also noch hoffen un dmusst noch nicht das Nötigste packen falls es plötzlich an der Tür klingelt.
Grüße vom Ostelch
Hallo,
Ja es gibt Blitzer die immer blitzen um Gurtmuffel oder Vieltelefonierer zu ertappen.
Bei diesen ist aber zu 99% das rote Licht nicht zu sehen wie bei Tumnelblitzern.
Option b wäre das es sich um einen Abstandsverstoß handelt.
Wäre das eine Möglichkeit?
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Mfg
Sosososo - keine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Viel Spaß beim Lesen
http://www.motor-talk.de/.../...isenberg-100-kmh-bereich-t5571628.html
Abstand kann ich ausschließen. Und wiegesagt. 1km vor dem Blitzer war 130 Nässe. Ich kann nicht glauben, dass ich 2x ein 130er Schiild übersehen habe. Das halte ich für unmöglich. Zudem war die Autobahn recht leer. Das sollte sich schon abheben.
http://www.blitzer.de/blitzer/41357529/pictures/88571
Das Ding?
Lass bei der nächsten Tour eine Cam mitlaufen und fahr langsam. Irgendwas musst Du übersehen haben oder das Video beweist ggf. das Gegenteil..
Glaube schon. Dahinten sieht man sogar das 130 allg. Schild.
Bei Blitzer.de steht auch 130. Da kann ich mich wohl auf was gefasst machen.
Ein Monat zu Fuß...
3 Monate. 1x pro Bltizer + Wiederholungstäter
Oh je...
http://www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/wiederholungstaeter/
Wer 2 mal geblitzt wurde, kann unter Umständen daher auch bei geringeren Geschwindigkeiten seinen Führerschein bereits abgeben. Zitat aus dem Gesetzestext:
Bereits wenige km/h zu schnell können als Beharrlichkeit ausgelegt werden und führen bei Wiederholungstätern oft zu einem Fahrverbot
Bereits wenige km/h zu schnell können als Beharrlichkeit ausgelegt werden und führen bei Wiederholungstätern oft zu einem Fahrverbot
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV).
Zudem gibt es noch den Passus beharrliche Pflichtverletzung. Beharrliche Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn belegt werden kann, dass auch ein geringerer, zweiter Verstoß – nur 15 oder 20 km/h o. ä. zu schnell – in irgendeiner Art und Weise in Zusammenhang mit der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung steht. In diesem Fall kann es ebenfalls zum Fahrverbot kommen. Völlig außer Betracht genommen ist hierbei wie hoch die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung war.
Beharrlichkeit kann im Verkehrsrecht also immer dann vorliegen, wenn Verstöße, die noch nicht zu den groben Zuwiderhandlungen zählen, wiederholt begangen werden. Da in diesem Falle dem Betroffenen zur Last gelegt werden kann, dass er die notwendige Einsicht, dass sein Vergehen rechtswidrig war, fehlt. Daher soll eine höhere Bestrafung in diesem Fall dazu führen, dass der Fahrer sein Fehlverhalten einsieht und in Zukunft unterlässt.
Ist bereits bei dem ersten Verstoß ein Fahrverbot erteilt worden, so wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.
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gibt wohl ein mehrmonatiges Fahrverbot
Du hast nicht zufällig einen Zwillingsbruder?
Danke erstmal für eure Hilfe. Ich werde dort Montag wieder vorbei fahren und das ganze Ausmaß prüfen. Wenn ich entgegen meiner Erwartungen dann doch ein 130 allg. entdecke kann ich mich als Soldat wohl gleich erschießen.