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2. Rotlichtverstoß in der Probezeit
Mich hat's vor ein paar Tagen zum zweiten Mal in der Probezeit erwischt.
Bei Gelb bin ich noch rübergefahren, der Herr Wachtmeister war aber natürlich der Meinung, das sei schon Rot gewesen.
Nach meinem ersten Verstoß (schon fast 3 Jahre her, PZ logischerweise verlängert) musste ich zum Aufbauseminar, was kommt dieses Mal neben dem Bußgeld auf mich zu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Vollgasfuzzi
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen => Aussage gegen Aussage
"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem NICHT!
dem richter steht lediglich zur wahl, wem er mehr glaubt...
das wäre der te, der zum wiederholten male auffällt und zum anderen lügen darf - um sich selbst zu schützen...und auf der anderen seite drei polizisten, die durch eine verurteilung des te's weder vor- noch nachteile haben und zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet sind...
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48 Antworten
Nochmal das Selbe? Soll auch Menschen mit 40 Lenzen geben, die es schaffen immer noch in der Probezeit zu sein!
Was denn für ein Rotlichtverstoß? Qualifiziert oder nicht qualifiziert?
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Nochmal das Selbe? Soll auch Menschen mit 40 Lenzen geben, die es schaffen immer noch in der Probezeit zu sein!
Das war doch überhaupt nicht die Frage
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Was denn für ein Rotlichtverstoß? Qualifiziert oder nicht qualifiziert?
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Nochmal das Selbe? Soll auch Menschen mit 40 Lenzen geben, die es schaffen immer noch in der Probezeit zu sein!
Das war doch überhaupt nicht die Frage
Er fragt, was auf Ihn zukommt. Wenns ein Rotlichtverstoß war ob qualifiziert, oder nicht -> Punkte -> Probezeit -> Probezeitverlängerung -> Nachschulung -> das gleiche wie beim letzten mal!
Was hat er denn sonst gefragt???
Edit: Wenn qualifizierter Rotlichtverstoß, zusätzlich 1 Monat Fahrverbot...
Zitat:
Was denn für ein Rotlichtverstoß? Qualifiziert oder nicht qualifiziert?
Ich hatte die Ampel die ganze Zeit im Blick, sie war Gelb, bis ich dran vorbei war. Laut Polizist sei sie umgesprungen als ich 5m vor der Haltelinie war.
Zitat:
Er fragt, was auf Ihn zukommt. Wenns ein Rotlichtverstoß war ob qualifiziert, oder nicht -> Punkte -> Probezeit -> Probezeitverlängerung -> Nachschulung -> das gleiche wie beim letzten mal!
Tatsächlich? Ich frage, weil ich hier folgendes gelesen habe:
Zitat:
Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann.
Beim ersten Seminar sagte mir der Lehrer glaube ich auch, da käme man nur einmal hin.
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
Zitat:
Was denn für ein Rotlichtverstoß? Qualifiziert oder nicht qualifiziert?
Ich hatte die Ampel die ganze Zeit im Blick, sie war Gelb, bis ich dran vorbei war. Laut Polizist sei sie umgesprungen als ich 5m vor der Haltelinie war.
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
Zitat:
Er fragt, was auf Ihn zukommt. Wenns ein Rotlichtverstoß war ob qualifiziert, oder nicht -> Punkte -> Probezeit -> Probezeitverlängerung -> Nachschulung -> das gleiche wie beim letzten mal!
Tatsächlich? Ich frage, weil ich hier folgendes gelesen habe:
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
Zitat:
Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann.
Beim ersten Seminar sagte mir der Lehrer glaube ich auch, da käme man nur einmal hin.
Da könntest du allerdings recht haben! Dachte mein Bekannter musste damals 2 Mal die Nachschulung antreten und hatte insgesamt 6 Jahre Probezeit! Vielleicht war die zweite Nachschulung aber auch die verkehrspsychologischge Beratung!
War dann mein Fehler! Sorry
In dem Fall frage ich mich, was ich davon hätte, das zu tun. Da hätte ich zwar keinen meiner beiden Punkte mehr, dafür aber 300 Euro bezahlt und bei einem eventuellen weiteren Verstoß wäre ich den Lappen ja so oder so los...
In dem Fall, ohne Beweisfoto, würde ich zum Anwalt gehen und es auf einen Prozess ankommen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
In dem Fall frage ich mich, was ich davon hätte, das zu tun.
Du könntest bei der verkehrspsychologischen Beratung die Ursachen des Problems herausfinden.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
In dem Fall, ohne Beweisfoto, würde ich zum Anwalt gehen und es auf einen Prozess ankommen lassen.
Ich denke, da habe ich keine Chance - die Herren waren zu dritt und ich habe keinen Zeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
In dem Fall frage ich mich, was ich davon hätte, das zu tun.
Du könntest bei der verkehrspsychologischen Beratung die Ursachen des Problems herausfinden.
300 Tacken zahlen um mir erzählen zu lassen, dass es eine blöde Idee ist, bei Gelb noch aufs Gas zu treten?
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
300 Tacken zahlen um mir erzählen zu lassen, dass es eine blöde Idee ist, bei Gelb noch aufs Gas zu treten?
Nein, so einfach wird die Lösung nicht sein. Das Problem liegt ggf. woanders, aber um dies herauszufinden, benötigt man schon ausgebildetes Fachpersonal. Der Preis für die Beratung ist ja nicht durch Würfeln ermittelt worden.
Zitat:
Original geschrieben von antaqas
300 Tacken zahlen um mir erzählen zu lassen, dass es eine blöde Idee ist, bei Gelb noch aufs Gas zu treten?
bei anderen klappt das sogar ohne die 300takken...insofern wäre es bei dir mal nen versuch wert!
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Edit: Wenn qualifizierter Rotlichtverstoß, zusätzlich 1 Monat Fahrverbot...
Wo steht denn was von qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wo steht denn was von qualifiziertem Rotlichtverstoß?
In diesem Punkt gehen die Ansichten vom TE und von der Polizei auseinander.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Edit: Wenn qualifizierter Rotlichtverstoß, zusätzlich 1 Monat Fahrverbot...
Wo steht denn was von qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Niergends, deswegen das "Wenn"!