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2 Schäden kurz hintereinander gehabt

Themenstarteram 9. September 2016 um 19:17

Guten Abend Leute,

mir ist einer vor 2 Monaten ins auto gefahren (vorfahrt genommen). Den schaden habe ich begutachten lassen und war halt kein wirtschaftlicher Totalschaden sondern solltest günstig reparieren lassen. Da ich Arbeite hatte ich keine Zeit den Schaden zu reparieren. Habe mir aber schon alle teile privat in Wagenfarbe gekauft. In der Zeit wo ich auf das Geld gewartet habe ist mir ein Nachbar in die Karre gefahren 1 Schaden war nicht repariert. Dann kam ein Gutachter von der Versicherung hat den Wagen begutachtet und hat den Vorschaden aufgeschrieben. Nach dem 1. Schaden war der Restwert Bei 5000 Euro und beim jetzigen bei 2000 Euro. in zwei Monaten Wertverlust von 3000 Euro ( nicht schlecht für 2 Monate) Da ich heute viel Zeit hatte habe ich heute den 1. Schaden Instandgesetzt, nur noch Lackiert muss es werden dann ist der Schaden weg. Die Versicherung hat mir einen Händler Angebot geschickt wo drin stand das er es für 1450 Euro für den Wagen blechen will. Da ich nicht vor hatte den Wagen abzugeben wollen sie mir die Differenz von Wert vom gutachten und vom Händler geben also 650 euro. Das geld ist aber zu wenig kostenvoranschlag vom Lackierer geholt von 1800 Euro .Meine Frage wie soll ich weiter vorgehen. Wäre für jede Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Si Na 276 schrieb am 9. September 2016 um 23:05:02 Uhr:

Ich gebe es nicht ab vor den unfällen hatte es ja noch ein wert von 5000 euro gehabt. Und in 2 monaten kann kein gebrauchtwagen 3000 euro wert verlieren. Lieber lass ich alles reparieren und fahre ein schickes Auto

Doch kann es, weil es einen Unfall hatte. Gerade bei so einem Allerweltsauto wie deinem.

Die gibts wie Sand am Meer.

Wurde aber schon hier erklärt.

Warum hast du dn ersten Unfall dann nicht sofort von einer Werkstatt reparieren lassen? Dann hätte die Versicherung alls bezahlt.

Wolltest wohl fiktiv abrechnen damit was übrig bleibt und jetzt stehst du da und stellst fest dass du dich verkalkuliert hast

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Kann es sein, dass Du Wiederbeschaffungswert mit Restwert verwechselst? Wenn es so ist, ist doch klar, das ein Fahrzeug mit unrepariertem Vorschaden ein deutlichen niedrigeren Wiederbschaffungswert (2. Gutachten) hat als ein nicht verunfalltes Fahrzeug (1.Gutachten).

Im übrigen hast Du Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall. Hier hast Du vielleicht einen Fehler gemacht. Der Zug ist nun abgefahren.

Nenne mal die konkreten Daten beider Gutachten, also:

  • Wiederbschaffungswert
  • Restwert
  • Reparaturkosten

Gruß

Du bekommst doch den 1. Schaden inkl. Lackierung von der 1. Versicherung

Die 650 von der zweiten Versicherung sind doch Reingewinn.

Was ist mit dem Geld der 1. Versicherung passiert?

Themenstarteram 9. September 2016 um 19:46

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. September 2016 um 21:25:14 Uhr:

Kann es sein, dass Du Wiederbeschaffungswert mit Restwert verwechselst? Wenn es so ist, ist doch klar, das ein Fahrzeug mit unrepariertem Vorschaden ein deutlichen niedrigeren Wiederbschaffungswert (2. Gutachten) hat als ein nicht verunfalltes Fahrzeug (1.Gutachten).

Im übrigen hast Du Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall. Hier hast Du vielleicht einen Fehler gemacht. Der Zug ist nun abgefahren.

Nenne mal die konkreten Daten beider Gutachten, also:

  • Wiederbschaffungswert
  • Restwert
  • Reparaturkosten

Gruß

Ja ist genau wie du sagt ich habe sie verwechselt Sorry.

1 Gutachter schaden War vorne rechts

Wiederbeschaffungswert waren 5000 Euro.

Restwert 3800 Euro

Schadenhöhe 2300 Euro

Von der Versicherung

bekommen habe ich 1800 Euro

2. Gutachter schaden war hinten links

Wiederbeschaffungswert 2000 Euro

Restwert 1450 Euro

Schadenshöhe 2800 euro

Wollen mir nur 650Euro bezahlen

Das Geld ist in die Instandsetzung geflossen.Sind zwei Schäden vom hinteren brauche ich mehr Geld für die Instandsetzung.Will kein Versicherungsbetrug machen lohnt sich nicht. ich will meinen zweiten schaden voll ersetzt bekommen.

Du bekommst in Summe den Wiederbeschaffungswert bezahlt. (650€ von der Versicherung, Rest vom Restwertaufkäufer)

Das Du nicht verkaufst ist Privatvergnügen, da die Grenze für das Integritätsinteresse (2600€ bzw. 1,3 fache des WBW) leider überschritten ist, das Auto also rechtlich nicht mehr als reparturwürdig gilt.

Was mir noch auffällt das Du oben schreibst:

"Die Versicherung hat mir einen Händler Angebot geschickt wo drin stand das er es für 1450 Euro für den Wagen blechen will."

Stehen jetzt auch 1450€ im Gutachten? Du musst gegen Dich nämlich nur den auf dem regionalen Markt ermittelbaren Restwert zurechnen lassen. Wenn da jmd aus Timbuktu mehr bietet als im Gutachten steht, wäre das wiederum Privatvergnügen des Versicherers.

Gruß

Themenstarteram 9. September 2016 um 20:44

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. September 2016 um 22:10:48 Uhr:

Du bekommst in Summe den Wiederbeschaffungswert bezahlt. (650€ von der Versicherung, Rest vom Restwertaufkäufer)

Das Du nicht verkaufst ist Privatvergnügen, da die Grenze für das Integritätsinteresse (2600€ bzw. 1,3 fache des WBW) leider überschritten ist, das Auto also rechtlich nicht mehr als reparturwürdig gilt.

Was mir noch auffällt das Du oben schreibst:

"Die Versicherung hat mir einen Händler Angebot geschickt wo drin stand das er es für 1450 Euro für den Wagen blechen will."

Stehen jetzt auch 1450€ im Gutachten? Du musst gegen Dich nämlich nur den auf dem regionalen Markt ermittelbaren Restwert zurechnen lassen. Wenn da jmd aus Timbuktu mehr bietet als im Gutachten steht, wäre das wiederum Privatvergnügen des Versicherers.

Gruß

Ich weiß nicht wo der Händler herkommt,[ hat die Versicherung gemacht]ich weiss nur das er vor der Tür abholt und bar das Geld mitbrint. Wenn ich mindestens 1100 euro bekomme lass ich es vom Lackierer reparieren und fahre 2 Tage mietwagen und schicke die kosten der Versicherung. Wer auch das einfachste..

 

Gruß

@ Sina 276

Was soll jetzt Deine Antwort ???

Der Händler kommt und bringt das Geld bar mit (und nimmt Dein Auto mit) und dann willst Du es vom Lackierer reparieren lassen und dann noch Mietwagen fahren.

Wie soll das gehen ???

Zitat:

@Si Na 276 schrieb am 9. September 2016 um 22:44:00 Uhr:

Ich weiß nicht wo der Händler herkommt,[ hat die Versicherung gemacht]ich weiss nur das er vor der Tür abholt und bar das Geld mitbrint.

Wenn ich mindestens 1100 euro bekomme lass ich es vom Lackierer reparieren und fahre 2 Tage mietwagen und schicke die kosten der Versicherung. Wer auch das einfachste..

Gruß

Wenn der RW von 1450 so im Gutachten steht dann wird es passen, es sei denn das Gutachten ist falsch erstellt.

Das Problem ist das der RW keine Kosten für den Versicherer sind. D.h. derzeit zahlt er 650€ und hat seine Ruhe. Warum sollte er 450€ mehr zahlen. Er hat kein Grund.

Das wäre wohl das einfachste für Dich, das mag sein, aber nicht für den Versicherer. Der erstellt ein Scheck über 650€ und klappt die Akte zu.

Ich blick hier sowieso seit dem ersten Post nicht durch.

Hier wird Alt- und Neuschadenabwicklung wild durcheinandergewürfelt.

Themenstarteram 9. September 2016 um 21:05

Ich gebe es nicht ab vor den unfällen hatte es ja noch ein wert von 5000 euro gehabt. Und in 2 monaten kann kein gebrauchtwagen 3000 euro wert verlieren. Lieber lass ich alles reparieren und fahre ein schickes Auto

Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.

Das zweite Gutachten ist vermutlich angreifbar, denn wieso sollte innerhalb von zwei Monaten aus einem Restwert von 3.800 € ein Wiederbeschaffungswert von 2.000 € werden.

Themenstarteram 9. September 2016 um 21:10

Morgen früh versuch ich es zu klären ich wäre auch bereit ein zweites Gutachten machen zu lassen auf eigene kosten. Anwalt wäre die letzte Instanz. Ich hoffe die Versicherung knickt ein sonst wird es eine lange Geschichte

Zitat:

@Si Na 276 schrieb am 9. September 2016 um 23:05:02 Uhr:

Ich gebe es nicht ab vor den unfällen hatte es ja noch ein wert von 5000 euro gehabt. Und in 2 monaten kann kein gebrauchtwagen 3000 euro wert verlieren. Lieber lass ich alles reparieren und fahre ein schickes Auto

Doch kann es, weil es einen Unfall hatte. Gerade bei so einem Allerweltsauto wie deinem.

Die gibts wie Sand am Meer.

Wurde aber schon hier erklärt.

Warum hast du dn ersten Unfall dann nicht sofort von einer Werkstatt reparieren lassen? Dann hätte die Versicherung alls bezahlt.

Wolltest wohl fiktiv abrechnen damit was übrig bleibt und jetzt stehst du da und stellst fest dass du dich verkalkuliert hast

Themenstarteram 9. September 2016 um 21:16

Alter schaden ist ja instandgesetzt jetzt halt die schäden sind zeitlich knapp beieinander ich hatte keine zeit gehabt den 1 schaden zu reparieren es wurde aber beim 2 schaden der Wiederbeschaffungswert mit Schaden berechnet der Schaden ist aber fast erledigt muss noch lackiert werden. Ich frage jetzt ob ich die volle Reparaturkosten haben kann damit ich es reparieren kann das was sie mir geben wollen reicht nicht mal für die ersatzteile aus

Themenstarteram 9. September 2016 um 21:31

Ich habe den 2 Gutachter ja nicht bestellt gehabt. [Ich war im urlaub und das auto wurde bei meinem Eltern begutachtet weil papa der halter ist]Verkalkuliert habe ich mich nicht sondern sinnvoll in Wartungen und Reparaturen fürs Auto gesteckt.

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