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2 x an selber Stelle falsch geparkt / gehalten (Feuerwehrzufahrt)

Themenstarteram 14. Juli 2021 um 20:19

Hallo zusammen, vor ca. 3 Wochen wurde ich dabei "erwischt", wie ich in einer Feuerwehrzufahrt gehalten habe. Es gibt dort scheinbar einen sehr aufmerksamen Nachbarn, der die Leute fotografiert und anschwärzt. Das Knöllchen (10 €) kam wenige Tage später per Post und wurde auch sofort noch am selben Tag bezahlt.

Aus der Not heraus musste ich nun heute leider erneut an der selben Stelle halten und ich meine aus dem Augenwinkel beobachtet zu haben, wie Hausmeister Krause wieder am Fenster stand ...

Frage: Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

Kurze Anmerkung: Ich wehre mich nicht gegen das Verwarngeld an sich. Ich bin es ja selber Schuld. Ich möchte nur zu meiner Ehrrettung anmerken, dass ich das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt verlassen habe. Ich hätte die Zufahrt also jederzeit vorsorglich räumen können, wenn ich dazu einen Anlass bemerkt hätte.

Danke.

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70 Antworten

Ich sehe keinen Grund, warum das Verwarnungsgeld höher sein sollte.

 

Naja, und dass Du dem Denunzianten nicht noch ein drittes Mal die Gelegenheit gibst, muss man Dir sicher nicht sagen.

 

Leider gibt's solche Menschen.

Nur zum Verständnis.

Vor 3 Wochen hast Du vor der Einfahrt gehalten im Auto gesessen und ein Ticket bekommen.

Und das machst Du dann heute gleich nochmal.?

Wie kommst Du darauf, dass Dich ein dritter angezeigt hat und nicht die Feuerwehr selber?

Vielleicht ist der Einfahrt Bereich auch Video überwacht, da müssen die nicht mal extra aufpassen.

Wie das in diesem Fall war, mag ich nicht bewerten. Zumal du ja im Wagen sitzen geblieben bist.

Aber grundsätzlich finde ich Anzeigen von aufmerksamen Mitbürgern für eine funktionierende Gemeinschaft wichtig.

Das Versperren von Wegen der Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr Notärzte und Krankentrasporter kann eine tödliche Handlung sein.

Ich möchte nicht in der Haut eines Typen stecken der als Falschparker für das Abfackeln eines Hauses mit verkohlten Menschen darin oder allein den Tod nur eines Einzelnen vor Gericht steht.

Der wird mit Sicherheit einige Jahre in seiner Zelle im Knast verbringen müssen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Juli 2021 um 22:45:21 Uhr:

Nur zum Verständnis.

Vor 3 Wochen hast Du vor der Einfahrt gehalten im Auto gesessen und ein Ticket bekommen.

Und das machst Du dann heute gleich nochmal.?

Wie kommst Du darauf, dass Dich ein dritter angezeigt hat und nicht die Feuerwehr selber?

Vielleicht ist der Einfahrt Bereich auch Video überwacht, da müssen die nicht mal extra aufpassen.

Eine Feuerwehrzufahrt ist nicht immer eine Zufahrt zur Feuerwehr, sondern i.d.R. für die Feuerwehr .

Der Grund für die Tatsache, dass das Halten in einer Feuerwehrzufahrt sanktioniert wird, ist dir aber schon klar, oder?

Zitat:

@borcamper schrieb am 14. Juli 2021 um 22:48:23 Uhr:

Wie das in diesem Fall war, mag ich nicht bewerten. Zumal du ja im Wagen sitzen geblieben bist.

Aber grundsätzlich finde ich Anzeigen von aufmerksamen Mitbürgern für eine funktionierende Gemeinschaft wichtig.

Das Versperren von Wegen der Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr Notärzte und Krankentrasporter kann eine tödliche Handlung sein.

Ich möchte nicht in der Haut eines Typen stecken der als Falschparker für das Abfackeln eines Hauses mit verkohlten Menschen darin oder allein den Tod nur eines Einzelnen vor Gericht steht.

Der wird mit Sicherheit einige Jahre in seiner Zelle im Knast verbringen müssen.

Herrje, er saß im Auto und konnte innerhalb von Sekunden wegfahren und hier werden schon wieder ganz andere Szenarien beschrieben.

 

Das geschilderte Szenario lässt sich auch lösen, indem man mit der betr. Person selbst Kontakt aufnimmt. Das habe ich jedenfalls vor Jahren so gemacht.

 

Da muss man niemanden bei der Polizei anschwärzen - und schon gar nicht, wenn der Fahrer im Auto sitzt.

Themenstarteram 14. Juli 2021 um 20:57

Bitte seid doch so nett und spart Euch weitere Komentare über meine moralische Verfehlung. Das war a) nicht meine Frage und b) habe ich doch schon im Ursprungspost geschrieben, dass ich ohne Frage anerkenne, dass ich hier falsch gehandelt habe. Ich entschuldige mich ungerne zweimal.

Danke.

Hallo, Bender-1729,

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:19:45 Uhr:

Frage: Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

verlässlich wird Dir hier niemand diese Frage beantworten können.

Normalerweise dürfte es bei der gleichen Verwarnung wie beim ersten Mal bleiben, aber wenn es sich um den selben Sachbearbeiter der Bußgeldstelle handelt und dieser, warum auch immer, noch Kenntnis vom ersten Verstoß hat, kann es sein, dass er aufgrund der kurzen Zeit dazwischen von einer Beharrlichkeit oder einem Vorsatz ausgeht und das Verwarnungsgeld erhöht.

Im Grunde kannst Du nur abwarten.

Hallo, autoauto2,

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:56:17 Uhr:

Das geschilderte Szenario lässt sich auch lösen, indem man mit der betr. Person selbst Kontakt aufnimmt.

grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber leider hat sich der Umgang vieler Menschen untereinander in letzter Zeit immer mehr zum Nachteil verändert.

So kommt es immer häufiger vor, dass jemand, der von einem anderen kritisiert wird, gleich mit den Fäusten antwortet und mit diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn jemand sich dieser Gefahr nicht aussetzen will, sondern lieber die Polizei ruft oder z. B. online Anzeige erstattet.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 14. Juli 2021 um 22:42

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Juli 2021 um 00:15:55 Uhr:

Hallo, Bender-1729,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Juli 2021 um 00:15:55 Uhr:

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:19:45 Uhr:

Frage: Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

verlässlich wird Dir hier niemand diese Frage beantworten können.

Normalerweise dürfte es bei der gleichen Verwarnung wie beim ersten Mal bleiben, aber wenn es sich um den selben Sachbearbeiter der Bußgeldstelle handelt und dieser, warum auch immer, noch Kenntnis vom ersten Verstoß hat, kann es sein, dass er aufgrund der kurzen Zeit dazwischen von einer Beharrlichkeit oder einem Vorsatz ausgeht und das Verwarnungsgeld erhöht.

Im Grunde kannst Du nur abwarten.

Einmal eine generelle Frage: Werden Ordnungswidrigkeiten nicht zentral gespeichert? Also sieht das nicht sowieso jeder Sachbearbeiter, der mir das Knöllchen schreibt? Auch wenn mir hier jetzt einige den "Verkehrsrowdy" unterschieben wollen, bin ich trotz meiner Tätigkeit im Außendienst eigentlich ein sehr unauffälliger Autofahrer und kenne mich da nicht so aus. Mein letztes Knöllchen vor dieser Aktion ist Jahre her.

Zitat:

@borcamper schrieb am 14. Juli 2021 um 22:48:23 Uhr:

Aber grundsätzlich finde ich Anzeigen von aufmerksamen Mitbürgern für eine funktionierende Gemeinschaft wichtig.

Dein heimlicher Held ist also Horst-Werner Nilges, der als Knöllchen-Horst von 2004 bis 2017 geschätzte 56000 Anzeigen erstattet hat.

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 15. Juli 2021 um 00:42:07 Uhr:

 

Einmal eine generelle Frage: Werden Ordnungswidrigkeiten nicht zentral gespeichert? Also sieht das nicht sowieso jeder Sachbearbeiter, der mir das Knöllchen schreibt? Auch wenn mir hier jetzt einige den "Verkehrsrowdy" unterschieben wollen, bin ich trotz meiner Tätigkeit im Außendienst eigentlich ein sehr unauffälliger Autofahrer und kenne mich da nicht so aus. Mein letztes Knöllchen vor dieser Aktion ist Jahre her.

Nein, es gibt kein Bundes-, Landes- oder kommunales Zentralregister für Ordnungswidrigkeiten. @Uhu110 hat es m.E. richtig geschrieben: zufällig kann das schon mal vom selben Sachbearbeiter bearbeitet werden, der dann im Wiederholungsfall nicht mehr Fahrlässigkeit unterstellt, sondern Vorsatz. Ein höheres Bußgeld allein wegen Wiederholung ist beim zweiten mal noch nicht vorgesehen.

Viele Leute wissen jedoch nicht, dass sämtliche Bußgelder nach Katalog für fahrlässige Begehung festgelegt sind, bei Vorsatz aber verdoppelt werden können. In vielen Fällen lässt sich Vorsatz nicht beweisen und wird deshalb nicht verfolgt. Wer allerdings gerade per Bußgeld auf eine Ordnungswidrigkeit in derselben Konstellation hingewiesen wurde, dem kann man auf Aktenlage beweisen, dass er im zweiten Fall nicht mehr nur fahrlässig gehandelt hat. Ähnlich übrigens auch Leute, die beim Falschparken ihren Warnblinker anschalten. Damit offenbaren sie (falls nicht wirklich eine Panne vorliegt), dass ihnen die Regelverletzung bewusst ist, sie also vorsätzlich handeln. Das wäre ein Grund für die Verdopplung, nicht aber die einfache Wiederholung derselben Tat.

Beharrliche Regelverletzung derselben Art können allerdings bis zum Entzug der Fahrerlaubnis eskalieren. Im Falle Hunderter Parkverstöße ist so etwas schon gerichtlich behandelt und bestätigt worden. Das liegt an den Regeln, die zur Erteilung der Fahrerlaubnis führen. Sie fordern eine Gewähr der "Rechtstreue" des Erlaubnisinhabers. Sie wurde in diesem Fall nicht mehr als gegeben angesehen.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:25:57 Uhr:

Ich sehe keinen Grund, warum das Verwarnungsgeld höher sein sollte.

Naja, und dass Du dem Denunzianten nicht noch ein drittes Mal die Gelegenheit gibst, muss man Dir sicher nicht sagen.

Leider gibt's solche Menschen.

Welche niederen Beweggründe hatte der Anzeigende und welchen persönlichen Vorteil hat er aus der Anzeige gezogen.

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