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20 Jahre altes Erstfahrzeug in gutem Zustand, was könnt Ihr mir zum Thema Wertgutachten empfehlen?
Hallo,
ich fahre seit 2009 Mercedes S-Klasse W220.
2020 habe ich mir einen zweiten fast baugleichen und gleich alten V220 (V = Langversion) dazugekauft und den W220 als Ersatzteilträger weggestellt.
Nachdem ich den neueren V220 intensiv habe entrosten lassen, Gasanlage wurde umgebaut, alle Flüssigkeiten erneuert, diverse Kleinigkeiten repariert, habe ich insgesamt incl. Kaufpreis über 20.000 € aufgewendet.
Dadurch befindet sich der Wagen jetzt in einem außergewöhnlich guten Zustand.
Der V220 wurde im Dezember 2002 neu zugelassen und hat aktuell 280.000 km gelaufen.
Ich fahre im Jahr 20.000 bis 25.000 km und habe Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung, TK 150 €.
Das soll auch so bleiben.
Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich besonders bei Diebstahl oder Brand, aber auch bei einem Unfall Schwierigkeiten bekomme, den Wert des Fahrzeuges darzustellen.
Natürlich ist ein Wiederbeschaffungswert von 20.000 € unrealistisch.
Da ich den Wagen aber noch mindestens 10 Jahre + fahren möchte, habe ich halt viel investiert.
Ich möchte aber vermeiden, dass ich bei einem Totalschaden mit z. B. 3000 € abgespeist werde.
Ich hatte mal die Suche bemüht, da kamen 14 Seiten zu "Wertgutachten", aber irgendwie passte nichts so richtig zu meiner Situation.
Ich kenne mich mit dem Thema leider noch gar nicht aus.
1. Macht es Sinn, ein Wertgutachten erstellen zu lassen?
2. Wenn ja, was für ein Gutachten sollte es sein?
3. "Amtlich anerkannter Sachverständiger", das habe ich noch von vor 20 Jahren in Erinnerung (Probleme mit einem Motorrad), vor Gericht war das ein Vorteil, gilt das auch für ein Wertgutachten?
Ich danke schon mal für Eure Antworten.
lg Rüdiger
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28 Antworten
Wertgutachten macht in der Hinsicht immer Sinn,bei solch einem Fahrzeug würde ich ein Vollgutachten machen lassen,das geht bei etwa 300€ los und richtet sich nach Aufwand und Fahrzeugwert. Über Google findest du Gutachter die dies anbieten,dort kannst du auch mal ein Blick in die Bewertungen werfen.
Da diese Frage ja doch mehr in den Versicherungsbereich geht, stelle die Frage dort nochmal oder lass einen Mod. diese dahin verschieben. Da sind einige Profis unterwegs!
Verschieben lassen.
O.K.,
danke für Eure Antworten.
Ich habe das Verschieben in die Wege geleitet.
lg Rüdiger
Das Thema hatte ich ursprünglich im Oldtimer-Bereich erstellt, es wurde jetzt in den Versicherungsbereich verschoben.
Gleichzeitig findet man es auch im S-Klasse-Forum (ab W220).
lg Rüdiger
Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall ein Wertgutachten auf jeden Fall Sinn macht. Ist ja keine "0815"-Kiste.
Zum Thema Gutachten würde ich @Dellenzaehler befragen.
Der "amtlich anerkannte Sachverständige" arbeitet bei einer technischen Prüfstelle (im Westen TÜV, im Osten DEKRA) und hat hoheitliche Befugnisse für die Begutachtung von Fahrzeugen bei der periodischen Fahrzeugüberwachung (wie der Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation) bzw. bei der Begutachtung von Fahrzeugen für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (wie der Unterschriftsberechtigte eines technischen Dienstes) sowie (als quasi letzten Rest des Monopols) für Fahrerlaubnisprüfungen.
Für privatrechtliche Gutachten wie eben z.B. das Wertgutachten ist er von der Ausbildung her noch nichtmals automatisch qualifiziert. Wer das nicht weiß ist aber ggf. trotzdem von der Bezeichnung beeindruckt, das kann im Einzelfall auch bei einem Richter so sein
Da die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht gesetzlich geschützt ist (jeder darf sich so nennen) wird eine Versicherung im Schadensfall erstmal schauen, wer denn überhaupt das vorgelegte Gutachten erstellt hat.
Das größte Vertrauen wird hier vermutlich einem von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter (öbuv) für das jeweilige Fachgebiet (hier: Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen) entgegen gebracht. Aber auch Zertifizierungen wie z.B. vom IfS weisen eine kontrollierte Qualifikation nach. Die Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie dem BVSK oder die Zugehörigkeit zu einer der großen Prüforganisationen dokumentieren die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen an die Qualifikation. Für den Laien ist das vorgenannte aber bisweilen schwer zu unterscheiden von irgendwelchen bunten Urkunden, die z.B. von Softwareanbietern für eine Kurzeinweisung erteilt werden...
Ups... ich habe @hk_do doch glatt unterschlagen... Sorry
@RuedigerV8 ich weiß nicht woher der Irrglaube kommt, dass eine normale Versicherung für eine normales Auto, wegen guter Pflege, den doppelten Preis für die Wiederbeschaffung akzeptieren würde?
Bei Sammlerstücken, Oldtimern und historische Liebhaberstücken gibt es eine eigene Versicherung die den Marktwert von solchen außergewöhnlichen Wagen zu Grunde legt.
https://www.classic-analytics.de/de/oldtimerpreise/wert-definition
Alles andere ist Wunschdenken. Da könnte ich mir das Armaturenbrett meines Wald- und Wiesenautos mit 24k Blattgold belegen, dass ganze dann gutachterlich belegen und bei Diebstahl oder Brand bekomme ich das dann ersetzt? Träumt weiter!
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 14. November 2022 um 20:39:59 Uhr:
@RuedigerV8 ich weiß nicht woher der Irrglaube kommt, dass eine normale Versicherung für eine normales Auto, wegen guter Pflege, den doppelten Preis für die Wiederbeschaffung akzeptieren würde?
Bei Sammlerstücken, Oldtimern und historische Liebhaberstücken gibt es eine eigene Versicherung die den Marktwert von solchen außergewöhnlichen Wagen zu Grunde legt.
https://www.classic-analytics.de/de/oldtimerpreise/wert-definition
Bei älteren Fahrzeugen gehen die Wiederbeschaffungspreise auseinander, eine Abrechnung nach Schwacke kommt auch nicht mehr in Frage.
Von daher macht eine Bewertung sicher Sinn.
Zitat:
Alles andere ist Wunschdenken. Da könnte ich mir das Armaturenbrett meines Wald- und Wiesenautos mit 24k Blattgold belegen, dass ganze dann gutachterlich belegen und bei Diebstahl oder Brand bekomme ich das dann ersetzt? Träumt weiter!
Wenn Du das Blattgold angegeben hast und die Versicherung die Mitversicherung bestätigt hat, dann bekommst Du das natürlich auch ersetzt.
In meinem Fall ist z. B. meine Gasanlage mitversichert, dafür habe ich eine schriftliche Bestätigung.
lg Rüdiger
Ich möchte hier einfach noch ein paar Gedanken einbringen. Du erstellst jetzt auf Deine Kosten ein Gutachten bei A. Kommt es zu einem Schaden und ist der Erstattungswert mit der Versicherung strittig, wird diese wahrscheinlich das Gutachten von A nicht einfach mal akzeptieren, sondern ein eigenes von B beauftragen. Dann gehts weiter Richtung Gericht, die meinen C ist der wahre Gutachter. Und dann gibts am Ende irgendwie einen blöden Vergleich.
Und selbst wenn Dein Auto stark beschädigt ist, der aussergewöhnlich gute Zustand und die vielen Neuteile etc usw sind doch noch sichtbar. Ausserdem hast Du alle Rechnungen die wohl angefallen sind. Du kannst also den Zustand sehr gut belegen und man kann am Auto alles nachschauen, egal wie defekt es ist, ausser es versinkt in der Nordsee? Oder mach doch ein Video mit Datum und filme alles was am Auto wichtig ist zu zeigen, das wäre eine günstige Doku zum Fahrzeugzustand. Was das dann wert ist, darüber musst Du hoffentlich nie streiten.
@RuedigerV8 und deine aufwändige Unterbodenrenovierung und sonstigen „Investitionen“ haben die auch explizit „mitversichert“? Und wenn du in den nächsten 4 Jahren auf fast 400.000 km kommst, bleibt der Wiederbeschaffungswert davon weitgehend unberührt????? Sorry, aber so läuft das sicherlich nicht. Allein schon „Liebhaberei oder Sammlerstück“ scheidet aus, denn so einen Wagen bewegt man nicht 25.000km im Jahr.
Ein Wertgutachten sollte regelmäßig erneuert werden...
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. November 2022 um 21:05:08 Uhr:
Ein Wertgutachten sollte regelmäßig erneuert werden...
Das macht es nicht besser! Weil es eine gegnerische Versicherung nicht interessiert, auch zum Wohle der anderen Versicherungsnehmer.