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20% Rabatt wie genau errechnet sich der Geldwerte Vorteil

Themenstarteram 27. August 2012 um 20:57

Hallo zusammen,

ich überlege mir ein Auto eines namhaften deutschen Herstellers zu kaufen. Ich habe bei uns in der Firma nachgesehen, dass dort auf mein Wunschfahrzeug 20% + 1250€ Netto, sowie keine Überführungskosten veranlasst werden. Da überlege ich, dieses Fahrzeug natürlich mir zuzulegen.

Die Frage ist, wie genau hat der geldwerte Vorteil einen Einfluss darauf. Ich muss es versteuern. Bei Wiki hab ich eine Beispielrechnung gesehen:

Zitat:

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer eines Automobilherstellers erhält bei Kauf eines Neuwagens einen Rabatt i.H.v. 20%.

Der Wagen hat einen Listenpreis von 40.000 € (Endpreis am Abgabeort)

- Abschlag von 4 % 1.600 €

= berichtiger Abgabepreis 38.400 €

- vom AN gezahlter Preis 32.000 € (Gesamtnachlass 20% v. 40.000 €)

= geldwerter Vorteil 6.400 €

./. Rabattfreibetrag 1.080 €

= steuerpflichtiger Arbeitslohn 5.320 €

Mit diesem Kauf wäre der Jahresfreibetrag des Arbeitnehmers verbraucht. Bei einem weiteren Autokauf im gleichen Jahr in gleicher

Höhe wären demnach 6.400 € der Einkommensteuer (und den Sozialabgaben) zu unterwerfen.

So in etwa würde auch mein Auto kosten. Allerdings verstehe ich eben das Fazit nicht. was wird aus den 5320€? Was passiert damit?

Und kriege ich es iwie in der Steuererklärung zurück?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank.

Viele Grüße

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Bist Du Werksangehöriger? Für die soll es ja Ausnahmen geben.

Bist Du kein WA dann musst Du 1% des Brutto-Listenpreises, der am Tage der Zulassung gültig war versteuern. Egal wie alt das Auto ist, egal wie hoch der Nachlass war.

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:D

Themenstarteram 28. August 2012 um 8:12

Nur 1 % Des Bruttolistenpreises? Das wären ja "nur" 400€. Das wäre schön.:)

Wie gesagt, ich will ein Neufahrzeug mithilfe der Firmenkonditionen meiner Firma kaufen. Das geht. Die Frage ist eben, was genau ich dann nachträglich versteuern muss. Das verstehe ich eben nicht.

Wird das Auto auch auf die Firma angemeldet, oder auf dich privat? Wenn du es privat kaufst, versteuerst du nichts! Läuft das Auto als Firmenwagen musst du 1Prozent vom Bruttolistenpreis versteuern und fuer den Geldwerten Vorteil (ebenfalls 1 Prozent) die Sozialabgaben, aber nur wenn dein Bruttolohn dadurch steigt).

@Themenstarter:

Du kannst es doch an deinem obigen Beispiel sehen.

Du musst 5.320 Euro der Einkommensteuer unterwerfen.

Eine zusätzlich Erstattung am Jaresende gibt es nicht.

ACHTUNG: Endpreis am Abgabeort ist nicht zwingend der Listenpreis. Wenn also der Wagen in eurer Gegend von den Autohäusern z.B. 10% unter Listenpreis angeboten wird, dann musst du deine Berechnung mit dem um 10% geminderten Listenpreis durchführen.

 

@ Die anderen:

Es geht hier NICHT um den geldwerten Vorteil der PKW-Nutzung sondern um §8 Abs.3 EStG.

Themenstarteram 28. August 2012 um 9:28

Es wird Privat angemeldet. Ich kaufe das Auto auch Privat. Ich nutze nur den Großkundenrabatt der Firma. Ich habe gelesen, dass dieser Vorteil, den ich durch die Firma erhalte, eben versteuert werden muss.

In der Firma gibt es leider niemanden, der das in Anspruch genommen hat.

Am einfachsten ist, du rufst auf deinem FA an! Aber wenn überhaupt musst du doch nur die gesparte Summe einmalig versteuern. Wenn du beim Händler das Geschäft machst, wie soll das FA davon erfahren? Du kannst doch privat kaufen, was du willst!

Themenstarteram 28. August 2012 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Am einfachsten ist, du rufst auf deinem FA an! Aber wenn überhaupt musst du doch nur die gesparte Summe einmalig versteuern. Wenn du beim Händler das Geschäft machst, wie soll das FA davon erfahren? Du kannst doch privat kaufen, was du willst!

Daran hat die Finanzabteilung der Firma gedacht.:) Den Rabatt kriege ich erst vom Händler, wenn meine Firma denen einen Rabattcode zusendet. Diesen sendet die Firma dem Händler nur dann zu, wenn der Händler als Gegenleistung den gewährten Rabatt, den marktüblich gewährten Rabatt und den Kaufvertrag an die Firma zusendet.;)

Alles klar. Ich muss wohl tatsächlich einen Steuerberater anrufen. Ich dachte sowas hätten hier schon einige gemacht. Aber Google hat zu auch nichts vernünftiges gefunden. Außer diesem Wiki-Link.

EDIT

 

 

Leute, lasst doch einfach die Finger von der Tastatur, wenn ihr keine Ahnung habt.

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, er muss es sehrwohl versteuern, und zwar nach §8 Abs.3 EStG <== Klick mich, ich bin ein Link.

Ich kann daraus nichts lesen was in diesem Fall angwendet werden kann...

Da macht es wohl mehr Sinn, erstmal nach dem eigenen Rabatt zu fragen. Sollte der bei 15 Prozent liegen, kann man das über die Firma vergessen! Ich würde dir eh zu einem Jahreswagen raten! Da kann man locker 35 Prozent sparen!

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ich kann daraus nichts lesen was in diesem Fall angwendet werden kann...

Er bekommt einen Nachlass (egal ob von seinem Arbeitgeber oder jemand anderem), aber nur auf Grund seiner Dienstverhältnisses.

Google einfach nach "Werksangehörigenrabatt" oder "Mitarbeiterrabatt".

Themenstarteram 28. August 2012 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Leute, lasst doch einfach die Finger von der Tastatur, wenn ihr keine Ahnung habt.

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, er muss es sehrwohl versteuern, und zwar nach §8 Abs.3 EStG <== Klick mich, ich bin ein Link.

Danke. Genau das ist der Fall. Die Frage ist nur, wie und was wird genau versteuert. Sodass ich ausrechnen kann, ob die 15% vom Händler sinnvoll sind, oder doch die 20% über die Firma.;)

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