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2000€ für ein Kratzer?
Hallo! Erstmal möchte ich euch begrüssen und schon im Voraus für mein nicht perfektes Deutsch bedanken ich hoffe, ihr könnt mir mit einem Thema helfen.
Letzten Monat habe ich einen LKW gemietet und hatte den Pech, einen Kratzer von etwas mehr als 10cm bis zur Grundierung beim Parken zu verursachen. Natürlich habe ich nachher eine Anforderung auf Schadenersatz erwartet. Ich war ziemlich überrascht, als ich erfahren habe, dass die Gesamtsume von fast 2000€ ist!
Zum "Glück" muss ich nur eine Selbsbeteiligung von 950€ bezahlen, was auch hoch ist, aber doch nicht so schlimm. Auf alle Fälle hatte ich nicht mit einer solchen Rechnung gerechnet!
Das teuerste war die Lackierung an sich: 900€ Netto, weil die Arbeit ca. 3 Stunden gedauert hat. Dazu kommt auch billigere Aufgaben wie Bauteil aus- und einbau, Steuern, etc.
Ich möchte halt wissen, ob so eine höhe Rechnung für eine Lackierungsauftrag vorstellbar ist. Ich bedanke mich für eure Zeit.
Gruss Alejandro
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@giantdidi schrieb am 18. September 2018 um 13:06:29 Uhr:
Haben die tatsächlich die Reparatur gleich durchgeführt?
Normalerweise sind diese Miet-LKWs doch ohnehin mit Kratzern übersät.
Müssen sie das denn?
Es wird doch das Recht eines jeden Geschädigten sein zu entscheiden wie er mit dem fremdverursachten Schaden umgehen möchte.
Bei einem von privaten verursachten Parkkratzer am eigenen Heiligtum wird sofort ein Heer von Anwälten auf den Verursacher gehetzt und erbittert um Gutachter-, Neben- und Verbringungskosten gestritten.
Bei einer Autovermietung soll es aber am besten mit einem Lackstift für 7,50 € getan sein.
Wer einen Schaden verursacht hat ihn zu ersetzen.
Und die Höhe des Schadenersatzes bestimmt üblicherweise nicht der Verursacher.
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14 Antworten
In welchem Land wurde gemietet bzw. repariert?
Mit dieser Hintergrundinfo könnte man die Höhe der Rechnung abschätzen.
Beides in Deutschland
Bei diesem Preis müssen sie die ganze Tür lackiert haben (falls der Kratzer an der Tür war, was man deinem Beitrag allerdings nicht entnehmen kann).
Die wollen dich bescheissen, wie es halt üblich ist bei den Autovermietern.
Es ist Teil der Kalkulation den Mietern bei Bagatellschäden überhöhte Kosten in Rechnung zu stellen.
Biete denen 200€ an und schreib dass du das ansonsten über die Rechtsschutz laufen lässt.
Wenn ihr euch auf 600 bis 800 einigt ist das ok.
r
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. September 2018 um 21:47:55 Uhr:
Bei diesem Preis müssen sie die ganze Tür lackiert haben (falls der Kratzer an der Tür war, was man deinem Beitrag allerdings nicht entnehmen kann).
Der Kratzer befindet sich auf dem Stoßfänger.
Auch habe ich keine Rechtschutzversicherung. Soll ich trotzdem versuchen zu handeln? Könnten weitere Zusatzkosten nicht entstehen? Mein Beitrag ist eh auf 950€ beschränkt.
Gruß Alejandro
Haben die tatsächlich die Reparatur gleich durchgeführt?
Normalerweise sind diese Miet-LKWs doch ohnehin mit Kratzern übersät.
Hast du ein Bild von dem Schaden?
Warum keine SB-Reduktion auf 0 Euro? Dann nachher bitte auch nicht heulen.
Zitat:
@giantdidi schrieb am 18. September 2018 um 13:06:29 Uhr:
Haben die tatsächlich die Reparatur gleich durchgeführt?
Normalerweise sind diese Miet-LKWs doch ohnehin mit Kratzern übersät.
Müssen sie das denn?
Es wird doch das Recht eines jeden Geschädigten sein zu entscheiden wie er mit dem fremdverursachten Schaden umgehen möchte.
Bei einem von privaten verursachten Parkkratzer am eigenen Heiligtum wird sofort ein Heer von Anwälten auf den Verursacher gehetzt und erbittert um Gutachter-, Neben- und Verbringungskosten gestritten.
Bei einer Autovermietung soll es aber am besten mit einem Lackstift für 7,50 € getan sein.
Wer einen Schaden verursacht hat ihn zu ersetzen.
Und die Höhe des Schadenersatzes bestimmt üblicherweise nicht der Verursacher.
ich würd auch nachkontrollieren , ob der schaden tatsächlich repariert wurde . machen nämlich die wenigsten. aber jeder kratzer wird hoch abgerechnet
Zitat:
@skimarion schrieb am 27. Januar 2019 um 23:36:07 Uhr:
ich würd auch nachkontrollieren , ob der schaden tatsächlich repariert wurde .
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Niemand ist verpflichtet, den Schaden auch reparieren zu lassen.
wenn man das Komplettpaket bezahlt hat, schon.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 28. Januar 2019 um 21:15:16 Uhr:
Zitat:
@skimarion schrieb am 27. Januar 2019 um 23:36:07 Uhr:
ich würd auch nachkontrollieren , ob der schaden tatsächlich repariert wurde .
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Niemand ist verpflichtet, den Schaden auch reparieren zu lassen.
Zitat:
@skimarion schrieb am 29. Januar 2019 um 08:52:32 Uhr:
wenn man das Komplettpaket bezahlt hat, schon.
Zitat:
@skimarion schrieb am 29. Januar 2019 um 08:52:32 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 28. Januar 2019 um 21:15:16 Uhr:
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Niemand ist verpflichtet, den Schaden auch reparieren zu lassen.
Und wo steht das?
Sonst müsste ja jeder Geschädigte reparieren lassen.
Zitat:
@skimarion schrieb am 29. Januar 2019 um 08:52:32 Uhr:
wenn man das Komplettpaket bezahlt hat, schon.
Danach habe ich nicht gefragt.