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21er TÜV Gutacht.zur Erl.einer BE enthält keine EZ Angaben. Evtl.Problem wg.Abgasnorm?

Themenstarteram 23. Juni 2023 um 2:20

Servus. Vorneweg: Es handelt sich nicht um ein Auto, sondern um ein 125 ccm Kraftrad/LKR, Laverda LZ 125 aus Italien. Selbstverständlich weiß ich daß man sowas am besten mit der zuständigen Zul.stelle bespricht. Jedoch habe ich das Fzg. noch nicht gekauft darum auch keinen KV. Habe nur Fotos des Gutachten und Untersuchungsberichts bisher, sonst nichts, darum kann ich denen auch nicht alles so genau sagen, was die dann wahrscheinlich noch an Angaben brauchen. Weil hier ja auch Mitarbeiter von Zul.stellen aktiv sind frage ich einfach mal in die Runde…

Ich überlege den Kauf eines Oldtimer Krades, Laverda LZ 125, Bj.entweder 1982 oder 1983, hier fangen schon die Unklarheiten an.

Lt.Verkäufer könnte die u.U. noch nie jemals zugelassen worden sein. Der Tacho zeigt nur weinige KM an, muss aber nichts bedeuten, kann man beim Tachodienst auf 0 stellen lassen oder vielleicht kam der mal neu.

Verkäufer wohnt ca.150 km Entfernt in anderen Landkreis, ich in München.

Meine Fragen, Zweifel:

Das Gutachten trägt als Datum den 09.05.23, der Untersungsbericht den 23.05.23. Erhebnis : Ohne Mängel.

Merkwürdig: Im Feld für EZ (Erstzulassung) steht nur

-/- (also unbekannt oder ?)

Es steht nur sein Nachname als Auftraggeber drin. Keine Anschrift, kein Vorname.

Am Ende heißt es Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zul.Stelle die Betriebserlaubnis erteilen.

Das hat er bisher offenbar nicht getan…

Könnte es da Probleme geben wegen evtl.Abgasnormen weil keine EZ Angaben vorhanden sind?

Lt.Verkäufer wäre eine Zulassung mit diesem Gutachten ohne weiteres möglich, aber wie lange hat sowas Gültigkeit? Sicherlich nicht unbegrenzt, oder? Sind ja nun ca.6 Wochen (Liste mit Aufstellung der Anforderungen) her bzw.4.Wochen (der Untersuchung Bericht mit Ergebnis „ohne Mängel, entspricht den Vorschriften“.

Könnten die Gebühren/Kosten für die Ausstellung der BE oder einer ZB2, (was kriegt man da eigentlich jetzt genau ?) sehr hoch sein, weil in einem anderen Fred von 2020 schreibt jemand: Die Zulassung auf Grundlage einer Paragraf 21 Einzelabnahme , habe ihm das 4fache der üblichen Gebühren gekostet.

Wäre nett , wenn hier einige Leute Ihr Wissen oder Erfahrungen einbringen könnten.

Meine Absicht war es, dem Verkäufer zu schreiben, er solle doch zunächst bei seiner Zul.Stelle die Betriebserlaubnis oder ZB 2 für die Maschine holen und dann können wir das Geschäft machen.

Was soll ich sagen oder tun wenn er meint, (hatte er schon angedeutet beim Tel.Gespräch) das könne ich ja auch bei meiner Zul.stelle machen, wenn ich die sowieso mit EVB Nummer, Kennzeichen usw.auf mich anmelden und zulassen will. Ginge in einem Aufwasch… er will sie nicht vor Verkauf auf sich anmelden, wäre dann auch ein Halter zusätzlich

und quasi unnötig drin.

Ich hab halt Bedenken, daß es aufgrund irgendwelcher EU Abgasnormen oder sonstwas plötzlich doch keine Zulassung gibt.

Verstehe übrigens auch nicht warum Kraftrad/Leichtkraftrad drinsteht.

KW Angabe ist 13/7600 … 13 KW sind 17 PS, also dürfte man die mit dem A1 oder B196 nicht fahren, somit doch auch kein LKR?

Danke für geduldiges Lesen bis hierher.

Gruß Paul

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27 Antworten

Ich denke es kann hier niemand für dich die Entscheidung abnehmen wie die dieses Krad kaufst. In den Vertragsverhandlungen ist man in den Grenz des BGB frei.

Moin,

deine Bedenken sind nicht ganz unberechtigt. Ich an deiner Stelle würde mit dem Verkäufer vereinbaren, dass der gesamte Kaufpreis erst fließen wird, wenn eine Zulassung des Fahrzeuges ohne weitere Probleme vonstatten gegangen ist. Wenn er überzeugt ist, dass alles klappt, wird er sich darauf einlassen.

Sollte es nicht funktionieren, würde ich ebenso darauf bestehen wollen - vorab regeln!, dass eigene entstandene Kosten vom Verkäufer getragen werden.

Den Kaufpreis kann man zweckgebunden bei Gericht oder bei einem Notar hinterlegen. Ich glaube auch, dass es Geldinstitute gibt, die solche Sicherheitskonten führen.

Gruß Peter

Kauf nie ein Fahrzeug ohne komplette Papiere. Soll sich der Verkäufer drum kümmern. Nachher hast du evtl. einen Briefbeschwerer. Vermutlich ist es ein Import und wer hat dann den Ärger???

Es ist allerdings einfacher, ein Motorrad zuzulassen als ein Kfz.

Die Ansprüche an ein Kfz sind regelmäßig deutlich höher. Neue Abgasnormen, Tagfahrlicht, Reifendruckkontrollsystem und viel anderes Gedöns, was mittlerweile Vorschrift ist.

Einige Sachen kann man dann auch per Ausnahmegenehmigung regeln, denn das Alter kann ja anhand der Fahrgestellnummer nachvollzogen werden.

Die Frage ist auch, welche Papiere dazu vorhanden sind, damit die Zulassung klappt?

Das ist kaum ein Unterschied, denn: "Ab 1. Januar 2021 müssen Motorräder (auch 125er) die Abgasnorm Euro 5 erfüllen. Neuzulassungen von Bikes mit Euro 4 sind danach nur noch in Ausnahmefällen möglich. Eine Ausnahme gilt für Hersteller, die bereits vor dem Lockdown produzierte Motorräder abverkaufen wollen."

Sollte dieses Motorrad tatsächlich noch nie zugelassen worden sein, wird das wohl schwierig bis unmöglich werden ... und mMn weiß das auch der Verkäufer. Euro 5 erfüllt es ja mal sicher nicht ...

Zitat:

@Deloman schrieb am 23. Juni 2023 um 09:08:55 Uhr:

Es ist allerdings einfacher, ein Motorrad zuzulassen als ein Kfz.

Die Ansprüche an ein Kfz sind regelmäßig deutlich höher. Neue Abgasnormen, Tagfahrlicht, Reifendruckkontrollsystem und viel anderes Gedöns, was mittlerweile Vorschrift ist.

Einige Sachen kann man dann auch per Ausnahmegenehmigung regeln, denn das Alter kann ja anhand der Fahrgestellnummer nachvollzogen werden.

Die Frage ist auch, welche Papiere dazu vorhanden sind, damit die Zulassung klappt?

Wenn das Ding noch nie eine EZ im Ausland hatte gilt es als Neu und muss die aktuellen Normen erfüllen.

Die Normen sind bei Motorrädern sicher weniger Anspruchsvoll als bei PKW aber dennoch wird ein Krad aus den 80er Jahren die wohl kaum erfüllen. Ich glaube Euro 4 ist inzwischen auch bei Motorrädern Pflicht.

Nicht unwahrscheinlich das der Verkäufer das Ding nicht zugelassen bekommt und jetzt versucht es an den nächsten " Dummen" zu verkaufen.

Rufe die TÜV Stelle an, die das Gutachten erstellt hat, der aaS kann dir sagen ob das Fzg zulassungsfähig ist. Evtl muß diese Fahrzeugart in Herkunftsland nicht zugelassen werden, aber trotzdem ist es 1982 "in Verkehr gekommen"

Meinen Einser (damals, heute A) habe ich 1998 gemacht, man wird mir also verzeihen, dass ich hinsichtlich der Abgasnormen etc. nicht auf dem neuesten Stand bin.

Ich weiß von Oldtimern ohne nachgewiesene EZ, die mit Ausnahmegenehmigung dennoch zugelassen werden konnten. Man müsste hier auch erfragen, wie kompetent und offen das Amt im Landkreis ist.

Man braucht zwar nicht unbedingt Vitamin B, aber der Amtsleiter muss auch wollen. Nur nach Schema F arbeiten hilft auch nicht weiter.

Themenstarteram 23. Juni 2023 um 13:55

Schonmal Danke bis hierher für die vielen Antworten. :) Das mit dem Anruf beim zuständigen AAS (der TüV Prüfer der das Gutachten erstellt hat) ist nicht schlecht. Sein Name steht drauf und ich meine , sogar auch eine Durchwahl Tel.Nr.

Wird aber erst am Montag gehen…

Edit: ich habe meinen „Einser“ 1984 gemacht, von daher erst recht nicht mehr fit bezgl. Vorschriften…

Bin außerdem ein gebranntes Kind mit nicht nachvollziehbaren Entscheidungen seitens Zul.recht und TÜV Prüfvorschriften…

Inwiefern?

Hier mal die nähere Erläuterung dazu:

Fall 1: Zul.vorschriften:

Habe 1982 im April mit 17 Jahren ein Kleinkraftrad, Hercules Ultra 50, Bj.1977, die rote luftgekühlte, :) von einem etwas lockeren windigen Moped/Motorrad Händler gekauft für 950.- DM mit Bretterbude und Kiesplatz davor. :) KKR war abgemeldet, mit Abmeldebescheinigung vom November 1980.

War aber ein gültiger HU/TüV Prüf Bericht vom September 1981 dabei. Stand drauf : HU ohne Mängel bestanden, nächste HU fällig : September 1983, Plakette wurde nicht erteilt, weil Fzg.abgemeldet war. Im Feld fürs Amtliche Kennzeichen war meines Wissens entweder „ohne“ vermerkt oder aber eine damals übliche rote Nummer, z.B. „M- 04518“ welche der beiden Varianten genau , das weiß ich leider nicht mehr.

Bei der Zul.stelle in München-Stadt dann, nach den im April üblichen 3 Stunden Schlange stehen, der Schock! :(

Das Moped ist länger als 1 Jahr stillgelegt, das gilt damit als endgültig aus dem Verkehr gezogen!

Betriebserlaubnis ungültig, HU Bericht für den A…h.

Da brauchen wir ein Vollgutachten vom TÜV (21er) um dahin zu fahren wiederum eine vorläufige Zulassung mit vorläufigen Kennzeichen und einem vorläufigen Fahrzeugschein, der nur 3 Tage Gültigkeit hatte…

Könnt Ihr euch vorstellen was für ein Frustpotential das bei einem zart besaiteten 17 jährigen Jüngling und Mopedfan auslöst?

(An dem Abend hatte ich meinen 1. richtigen Rausch mit Kater am nächsten Morgen.)

Themenstarteram 23. Juni 2023 um 14:43

Ich habe meinen 1er Führerschein schon 1984 gemacht, bin

daher erst recht nicht mehr fit bezgl. Vorschriften…

Bin außerdem ein gebranntes Kind mit nicht nachvollziehbaren Entscheidungen seitens Zul.recht und TÜV Prüfvorschriften…

Inwiefern?

Hier mal die nähere Erläuterung dazu:

Fall 1: Zul.vorschriften:

Habe 1982 im April mit 17 Jahren ein Kleinkraftrad, Hercules Ultra 50, Bj.1977, die rote luftgekühlte, :) von einem etwas lockeren windigen Moped/Motorrad Händler gekauft für 950.- DM mit Bretterbude und Kiesplatz davor. :) KKR war abgemeldet, mit Abmeldebescheinigung vom November 1980.

War aber ein gültiger HU/TüV Prüf Bericht vom September 1981 dabei. Stand drauf : HU ohne Mängel bestanden, nächste HU fällig : September 1983, Plakette wurde nicht erteilt, weil Fzg.abgemeldet war. Im Feld fürs Amtliche Kennzeichen war meines Wissens entweder „ohne“ vermerkt oder aber eine damals übliche rote Nummer, z.B. „M- 04518“ welche der beiden Varianten genau , das weiß ich leider nicht mehr.

Bei der Zul.stelle in München-Stadt dann, nach den im April üblichen 3 Stunden Schlange stehen, der Schock! :(

Das Moped ist länger als 1 Jahr stillgelegt, das gilt damit als endgültig aus dem Verkehr gezogen!

Betriebserlaubnis ungültig, HU Bericht für den A…h.

Da brauchen wir ein Vollgutachten vom TÜV (21er) um dahin zu fahren wiederum eine vorläufige Zulassung mit vorläufigen Kennzeichen und einem vorläufigen Fahrzeugschein, der nur 3 Tage Gültigkeit hatte…

Könnt Ihr euch vorstellen was für ein Frustpotential das bei einem zart besaiteten 17 jährigen Jüngling und Mopedfan auslöst?

(An dem Abend hatte ich meinen 1. richtigen Rausch mit Kater am nächsten Morgen.)

War am Ende zwar alles gutgegangen, Gutachten bestanden, alte schöne blaue ABE mit Hercules Schriftzug drauf, die Ecke abgeschnitten, neuen häßlichen weißen Klappdeckel bekommen, aber war auch sehr stressig mit TÜV Fahrten und Zul.stelle hin und her und natürlich teuer wegen Gebühren und schade um den Urlaub der dabei kein echter Urlaub mehr war.

2.Reinfall: 1986 kaufte ich eine gebrauchte Suzuki GT 380, Baujahr 1975, die war nur 2 Monate spöter HU fällig und hatte einen Seitenständer der nicht von alleine einklappte.

Das war auch zu dem Zeitpunkt der 1. Zulassung 1975 auch noch gar nicht üblich und nicht vorgeschrieben!

Die hatte zuvor auch so Ihren TÜV gekriegt.

Es gab auch gar keine Vorrichtungen serienmäßig dafür, an der Maschine, wie z.B. entsprechend angelenkte Federn oder Zündstromausschalter.

Der TÜV Prüfer ließ sie durchrasseln und behauptete einfach: Das sei schon seit 1976 eine Neue Vorschrift, entweder umrüsten oder ganz abbauen.

Mein Einwand, daß doch sinngemäß nicht plötzlich „Unrecht sein kann, was Jahrelang davor Recht gewesen war“ (jedenfalls so in der Art…Bestandsschutz etc.) wurde ganz humorlos weggelächelt.

Schließlich müssen Oldtimer wie Dürkopp, Ardie, DKW usw. auch nicht mit Blinkanlage, Bremslicht umgerüstet werden, weil dies vielleicht ab 1961 oder sonstwann allgemein Vorschrift wurde.

Ich habe die Maschine dann einfach bei einem Händler in Zahlung gegeben, hatte keinen Bock mehr, da rumzubasteln.

Etliche Jahre später habe ich in einem Forum gelesen daß der Prüfer mich verarscht hatte oder mindestens falsch informiert war.

Jedenfalls wurde dort gesagt, daß Maschinen die vor (ich weiß das Datum nicht mehr genau) 1.1.1976 oder so , erstmals zugelassen wurden, von dieser Vorschrift des selbst einklappenden Seitenständer befreit waren.

Gruß Paul

Puh schwierig zu lesen.

 

Kann man das nicht kürzer fassen?

Auf's wesentliche beschränkt?

Themenstarteram 23. Juni 2023 um 15:06

Sorry, habe ein Talent zur Ratschtante…hätte vielleicht besser Schriftsteller werden sollen…

Romane a la Rosamunde Pilcher … oder alternativ:

Das Fragment „Der Prozess“ von Franz Kafka vollenden ?

:D :D

Zitat:

@Pauliese schrieb am 23. Juni 2023 um 04:20:46 Uhr:

.....

Lt.Verkäufer könnte die u.U. noch nie jemals zugelassen worden sein. .....

Wenn es keinen Nachweis gibt dass sie schon mal zugelassen war dann wird sie auch nicht mehr zugelassen.

r

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