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230 Volt Anschluss an Wohnwagen, ist der PE/Erde/Schutzleiter auf Fahrzeugmasse gelegt?

Hallo,

eine kurze Frage:

Weiß jemand, ob bei Wohnwägen/Wohnmobilen mit 230 Volt Anschluss der PE/Schutzleiter/Erde auf die Fahrzeugmasse gelegt ist?

Danke und Grüße aus dem Golf Forum

Beste Antwort im Thema

PE sollte an die Fahrzeugmasse angeschlossen sein. Sämtliche Gleichspannungs-Minus-Zuleitungen (pin 3, pin 13 und pin 11) bei Wohnwagen nicht.

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PE sollte an die Fahrzeugmasse angeschlossen sein. Sämtliche Gleichspannungs-Minus-Zuleitungen (pin 3, pin 13 und pin 11) bei Wohnwagen nicht.

genau so ist es, zumindest bei meinem.

Zitat:

@navec schrieb am 25. November 2015 um 16:57:43 Uhr:

PE sollte an die Fahrzeugmasse angeschlossen sein. Sämtliche Gleichspannungs-Minus-Zuleitungen (pin 3, pin 13 und pin 11) bei Wohnwagen nicht.

Okay, danke euch.

Er sollte nicht nur angeschlossen sein, sondern er muss mit mindestens 4 qmm an die Fahrzeugmasse angeschlossen werden.

Einen Überblick findet man hier.

Warum sollte es mit 4mm² angeschlossen werden müssen (wie geht das?), wenn der Querschnitt in der Zuleitung nur 2,5mm² betragen muss?

Der Potentialausgleich zwischen mehreren Metallteilen des Campingfahrzeugs sollte gerne mit stärkerem Querschnitt wegen des Blitzschutzes ausgeführt werden.

Weil es so in der DIN 57100 Teil 721 / VDE 57100 Teil 721 steht?

Im TÜV Infoblatt steht das auch drin.

Der Anschluss des PE kann nur in dem Querschnitt ausgeführt werden, wie er ankommt.

Du kannst den PE an den Potenzialausgleich mit anschließen, des aus dickeren Querschnitten besteht, deswegen bleibt der Anschluss des PE trotzdem, wie in diesem Fall, nur 2,5mm².

Nein, vom PE der Eingangsdose zur Fahrzeugmasse muss die Verbindung mindestens 4 qmm sein!

Das ist ja auch letztlich der Potentialausgleich. Die Verbindung darf natürlich auch an einen bereits vorhandenen Potentialausglichspunkt gehen. Alle Potentialausgleichsleiter müssen einen Mindestquerschnitt von 4 qmm haben.

Im internen Netz sonst darf der PE wie die anderen Leiter natürlich auch nur 1,5 qmm sein.

@egn:

Nein, vom PE der Eingangsdose zur Fahrzeugmasse muss die Verbindung mindestens 4 qmm sein!

selbst wenn es stimmt:

Was sollte das bewirken?

Moin!

Zitat:

@egn schrieb am 26. November 2015 um 13:02:52 Uhr:

... Im TÜV Infoblatt steht das auch drin. ...

Nein, steht es nicht.

Es heißt dass alle leitfähigen Teile UNTEREINANDER

mit 4-Quadrat verbunden werden müssen.

Zum Anschluss heißt es "fachgerecht"!

Das bedeutet u.A. keinen geringeren Querschnitt

als die Zuleitung zu verwenden. ;)

Anders wird es nicht sinniger, schadet aber auch nicht. :p

Gruß Ulf

es wäre irgendwie auch völlig sinnfrei, nur den letzten Meter vom Eingangsstecker bis zum Anschluss an die Karosserie/Potentialausgleich in 4mm² aus zu führen, wo vorher bestenfalls 25m in 2,5mm²-Ausführung davor sind und es noch Übergangswiderstände durch Steckdosen gibt.

Allerdings gibt es eine, inzwischen recht häufig verwendete Konstellation,

in der fachgerecht eben 4-Quadrat bedeutet:

Wenn der Erdungspunkt in unmittelbarer Nähe der Einspeisung liegt un die PEs der Leitungsabgänge von dort abgehen.

Zitat:

@blue daddy [url=http://www.motor-talk.de/.../...fahrzeugmasse-gelegt-t5508709.html?...]schrieb am 26.

Es heißt dass alle leitfähigen Teile UNTEREINANDER

mit 4-Quadrat verbunden werden müssen.

 

... und mit dem vorerwähnten Schutzleiter verbunden werden.

In der DIN 57100 Teil 721 / VDE 57100 Teil 721 steht:

Zitat:

Berührbare leitfähige Teile der Einheit, die Fehlerspannung oder Erdpotential annehmen können, z.B. Fahrgestell, Oberbau, Rohrsysteme, müssen über Potentialausgleichsleiter miteinander und mit dem Schutzleiter verbunden werden. Der Potentialausgleichsleiter muß einen Nennquerschnitt von indestens 4 mm2 Cu haben und feindrähtig sein (z.B. H07V-K nach DIN 57281 Teil 103/VDE 0281 Teil 103).

Auch die Verbindung zur Steckdose ist ein Potentialausgleichsleiter und muss deshalb 4qmm haben. Dass der Anschluss ans Stromnetz nur mit 2,5 qmm erfolgt spielt dabei keine Rolle.

Zitat:

@blue daddy schrieb am 26. November 2015 um 18:41:58 Uhr:

Allerdings gibt es eine, inzwischen recht häufig verwendete Konstellation,

in der fachgerecht eben 4-Quadrat bedeutet:

Wenn der Erdungspunkt in unmittelbarer Nähe der Einspeisung liegt un die PEs der Leitungsabgänge von dort abgehen.

Wenn der "Erdungspunkt" (wo der Potentialausgleich zusammen läuft) sich im Anschluss des CEE-Steckers befinden würde, wäre das richtig.

So etwas kenne ich persönlich nicht und denke mal, dass ein CEE-Eingangsstecker dafür auch nicht geeignet ist.

insofern wird es immer einen Abstand vom PE-Anschluss des CEE-Steckers bis zum Potentialausgleich geben und dafür sind m.E. keine mindestens 4mm² gefordert und sie würden für dieses Stück auch absolut keinen Sinn machen.

 

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