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230TE auf Gas umbauen

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 7. Juli 2016 um 19:33

Hallo ihr lieben Schrauber.

Ich habe eine 230E Limo (Bj.88) mit BRC Gasanlage gekauft.Verbaut ist ein Radmuldentank mit Unterfluranschluss. Jetzt würde ich diese Anlage mitsammt Motor gerne in meinen Kombi einbauen. Leider habe ich nur die Eintragung in dem Fahrzeugbrief / Schein der Limo. Was meint ihr ? Habe ich eine reelle Chance auf eine Eintragung, oder hat vielleicht jemand von euch ein Abgasgutachten für eine BRC Anlage.Ich würde dann einen Zylindertank einbauen.

Die zweite Überlegung ist die Anlage incl.dem vorhandenen Tank in meinen 300SL-24 R129 Bj.90 einzubauen. Die BRC Anlage ist ja sehr einfach gestrickt und läuft nur über einen Adapter an der Stauscheibe.

Ich würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.

LG

Dirk

Beste Antwort im Thema

also dann will ich mal etwas ordnung in das ganze chaos der bisherigen antworten bringen ;) :

1. es spielt keine rolle, wer die anlage eingebaut hat / einbaut, du bekommst sie trotzdem beim TÜV abgenommen und eingetragen (in den neuen ländern bei DEKRA). es kann lediglich die gebühr etwas höher ausfallen, weil der prüfer ja den gesamten einbau (handwerklich) überprüfen muß (leitungsverlegung usw.), während er sonst die "bestätigung des ordnungsgemäßen einbaus" der werkstatt abheftet und nur noch die komponenten und deren funktion prüft.

2. es ist kein abgasgutachten bin einschließlich euro1 erforderlich. wenn das fzg. mit euro1 ausgeliefert wurde und dann später ein kaltlaufregler für euro2 nachgerüstet wurde (oder umgeschlüsselt anhand der bestätigung von MB), geht das auch. letztlich ist der unterschied zwischen euro 1 und 2 ja nur in der warmlaufphase gegeben, danach sind die grenzwerte die gleichen.

3. in hessen gibt es mit ALLEN änderungen/eintragungen gerne probleme, weil die zulass.-stellen das gutachten des TÜVs vor der eintragung in die papiere erst an eine zentrale stelle zur überprüfung schicken, und dort sitzen ein paar "scharfe hunde", die meinen sie wissen alles besser (aber meinen sie nur!). genau obigen fall (gasanlage ohne abgasgutachten und auto mit KLR auf euro2) hatte ich auch schon, sie wollten mein gutachten nicht anerkennen, aber letztlich haben sie es doch getan und sich entschuldigt ;)

4. für das t-modell gibt es stehende tanks für den bereich des reserverads, aber aufgrund des unten verlaufenden längsträgers gehen nur 48 liter brutto (= 40 liter netto) rein

5. die anlagen sind in ihrer dimension i.d.r. nicht nach kw-zahlen gestaffelt, sondern nach zylinderzahl, deswegen glaube ich nicht, daß die anlage aus dem 230er 4-zylinder ausreichend ausgelegt ist für den 300er 6-zylinder.

 

grüe vom nogel

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Gasanlagen dürfen ausschließlich von entsprechend lizensierten Fachbetrieben eingebaut werden. Es gibt definitiv keine Möglichkeit, einen Einbau, der von nichtlizensierter Hand durchgeführt wurde, nachträglich rechtlich "zu heilen".

Aus diesem Grund liegen in meiner Garage noch zwei Gasanlagen, die ich selbst einbauen wollte, sinnfrei herum...

Grüße, Tom

Also anders formuliert: such dir einen Gasanlageneinbauer, erklär ihm was du vorhast und ob er dann den Einbau überprüfen kann gegen ein bisschen Zuwendung . . .

Privat darf man das selber.

Habe meine selber privat eingebaut und abgenommen und eingetragen bekommen.

Der Tank wird im T nicht gehen.

Es gibt für den T aber stehende Radmuldentanks.

Das AGG gilt immer nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde, da steht nämlich die FIN drauf.

Anderes Fahrzeug, neues AGG fällig, es sei denn, der Prüfer gehört zu denen, die meinen, dass das Fahrzeug ab Werk mit Euro1 ausgeliefert wurde und deshalb kein AGG gebraucht wird.

In Hessen soll das Eintragen lassen einer selbsteingebauten Gasanlage schwierig bis unmöglich sein.

Ansonsten gilt, Prüfer suchen, der es abnehmen würde.

Im 300-24V könnte der Verdampfer etwas mickrig sein, wenn man den nicht generell zu groß für den 230er verbaut hat, von BRC gab es den Tecno bis 100KW, AT90E bis 100KW, bis 140KW und >140KW. Ebenfalls könnte der Mischer etwas zu stark verengen, müsste man dann entsprechend den Außenring abdrehen bzw. das Mittelstück wechseln, je nach Mischerart.

Zitat:

@Mallnoch schrieb am 7. Juli 2016 um 22:58:36 Uhr:

Privat darf man das selber.

???

Das widerspricht meinen Informationen jetzt komplett. Was meist Du genau mit "privat"? Zur eigenen Nutzung?

Wie kriegt man das zugelassen?

Grüße, Tom

Ich war dabei, als mallnoch bei der Dekra in Berlin die Abnahme bestanden hat. Ohne Einbaubescheinigung, soweit ich mich erinnere.

Schau einfach mal in das lpgboard, dort schreiben die ganzen Selbsteinbauer.

also dann will ich mal etwas ordnung in das ganze chaos der bisherigen antworten bringen ;) :

1. es spielt keine rolle, wer die anlage eingebaut hat / einbaut, du bekommst sie trotzdem beim TÜV abgenommen und eingetragen (in den neuen ländern bei DEKRA). es kann lediglich die gebühr etwas höher ausfallen, weil der prüfer ja den gesamten einbau (handwerklich) überprüfen muß (leitungsverlegung usw.), während er sonst die "bestätigung des ordnungsgemäßen einbaus" der werkstatt abheftet und nur noch die komponenten und deren funktion prüft.

2. es ist kein abgasgutachten bin einschließlich euro1 erforderlich. wenn das fzg. mit euro1 ausgeliefert wurde und dann später ein kaltlaufregler für euro2 nachgerüstet wurde (oder umgeschlüsselt anhand der bestätigung von MB), geht das auch. letztlich ist der unterschied zwischen euro 1 und 2 ja nur in der warmlaufphase gegeben, danach sind die grenzwerte die gleichen.

3. in hessen gibt es mit ALLEN änderungen/eintragungen gerne probleme, weil die zulass.-stellen das gutachten des TÜVs vor der eintragung in die papiere erst an eine zentrale stelle zur überprüfung schicken, und dort sitzen ein paar "scharfe hunde", die meinen sie wissen alles besser (aber meinen sie nur!). genau obigen fall (gasanlage ohne abgasgutachten und auto mit KLR auf euro2) hatte ich auch schon, sie wollten mein gutachten nicht anerkennen, aber letztlich haben sie es doch getan und sich entschuldigt ;)

4. für das t-modell gibt es stehende tanks für den bereich des reserverads, aber aufgrund des unten verlaufenden längsträgers gehen nur 48 liter brutto (= 40 liter netto) rein

5. die anlagen sind in ihrer dimension i.d.r. nicht nach kw-zahlen gestaffelt, sondern nach zylinderzahl, deswegen glaube ich nicht, daß die anlage aus dem 230er 4-zylinder ausreichend ausgelegt ist für den 300er 6-zylinder.

 

grüe vom nogel

Dass, wenn so Noobs wie ich eine Gasanlage in ihren Privatwagen einbauen, irgendein Kraftfahrzeug-Ingenieur dem ganzen Mumps nochmal genau auf die Verrohrung fühlt, ist ja absolut einleuchtend.

Ich hatte mich seinerzeit aufgeregt wie ein Kretin, als ich in einem Autogas-Fachbuch von dieser "rechtlichen Nichtheilbarkeit" las. Wäre das so, müsste ein Gasanlagen-Einbaubetrieb eine zwar technisch einwandfrei, aber rechtlich nicht heilbar von privat eingebaute Anlage ja erst einmal komplett ausbauen - obwohl sie möglicherweise perfekt eingebaut war - um sie dann erneut einzubauen. :confused:

DAS las sich nun wieder so konsequent deutsch, dass ich es einfach mal geglaubt habe. :rolleyes:

So. Dann kann ich die Anlagen also doch einbauen und dann normal abnehmen lassen? (Ich meine "können" kann ich das heute leider nicht mehr, weil ich die beiden Fahrzeuge, wo die Anlagen eingebaut werden sollten, längst veräußert habe. :mad: )

Grüße, Tom

Zitat:

@Tom_R. schrieb am 7. Juli 2016 um 22:01:14 Uhr:

Gasanlagen dürfen ausschließlich von entsprechend lizensierten Fachbetrieben eingebaut werden. Es gibt definitiv keine Möglichkeit, einen Einbau, der von nichtlizensierter Hand durchgeführt wurde, nachträglich rechtlich "zu heilen".

Aus diesem Grund liegen in meiner Garage noch zwei Gasanlagen, die ich selbst einbauen wollte, sinnfrei herum...

Grüße, Tom

Erdgas oder Butan /Metan ?

Flüssiggas. Nix für Dich... ;-)

Grüße, Tom

Zitat:

@chrisjost schrieb am 9. Juli 2016 um 18:00:58 Uhr:

 

Erdgas oder Butan /Metan ?

Du meinst Erdgas (das ist überwiegend Methan) oder LPG (das ist Propan/Butan)

;)

LPG, Erdgas ist ja auch unter Druck nicht flüssig.

Grüße, Tom

am 11. Juli 2016 um 13:41

Abnahmegebühr kostete bei mir in Jan. 2015 175€. Hätte ich das mit dem werksmäßigen Euro1 gewusst, hätte ich mir die 200€ für's AGG sparen können.....

Und ja, man darf selber eine LPG-Anlage einbauen. Das sollte nun geklärt sein :) Hier verweise ich nur allzu gern auf das Lpgboard.de. Da sind wirklich sehr kompetente und hilfsbereite Leute dabei! Anmelden lohnt sich und ist eigentlich Pflicht für Leute, die sowas ein vorhaben.

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