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23km/h und 28km/h zu viel Beharrlichkeit??Fahrverbot?
Hallo ich hätt blos mal ne kleine Frage;
Ich wurde im Dezember (bezahlt im Januar 2012) mit 23km/h zu viel geblitzt Außerort;
Letzten Monat wurde ich auf der AB mit 28km/h zu viel in einer Baustelle geblitzt.
Den Fragebogen hab ich heute zurückgeschickt, ich bin ausserhalb der Probezeit ausser dem einen Punkt vom Januar noch kein Eintrag.
Laut Bußgeldkatalog bekomm ich 80€+23,50€ und 3Punkte kein Fahrverbot.
Jetzt hab ich gelesen das man bei "Beharrlichkeit" auch ein Fahrverbot bekommt (so wie ich es verstanden hab wenn ich innerhalb eines Jahres 2mal 26km/h zu schnell war) richtig?
Auf anderen Seiten steht das die Bußgeldstelle auch ein Fahrverbot verhängen kann wenn man unter 26km/ zu schnell war?!?
Was stimmt den nun bzw. was kommt auf mich zu??
Beste Antwort im Thema
Bei 2x über 25 km/h zu schnell in einem Jahr, oder bei 3x über 20 km/h zu schnell kann ein Fahrverbot auf dich zu kommen.
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68 Antworten
Bei 2x über 25 km/h zu schnell in einem Jahr, oder bei 3x über 20 km/h zu schnell kann ein Fahrverbot auf dich zu kommen.
Ja, Du hast richtig gelesen.
Das Fahrverbot würde erst bei zwei Verstößen ausserorts von min. 26 km/h zuviel eintreten.
Ich hatte den Fall selbst schon mal.
Was wie ist das?
Bei 2 mal über 25km/h 1 Monat Fahrverbot das war mir bekannt.
Aber 3 mal über 20km/h heisst auch 1 Monat Fahrverbot?
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Was wie ist das?
Bei 2 mal über 25km/h 1 Monat Fahrverbot das war mir bekannt.
Aber 3 mal über 20km/h heisst auch 1 Monat Fahrverbot?
Das habe ich so noch in keinem Gesetz gelesen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Was wie ist das?
Bei 2 mal über 25km/h 1 Monat Fahrverbot das war mir bekannt.
Aber 3 mal über 20km/h heisst auch 1 Monat Fahrverbot?
Das habe ich so noch in keinem Gesetz gelesen
Im BKatV §4 Abs (2) Steht unter Regelfahrverbot:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Was mit drei mal über 20 km/h findet sich im Paragraphenwerk nicht.
Aber es gibt entsprechende Urteile von diversen Gerichten:
Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKat 2002 (also "2 x 26") nicht vorliegen, OLG Düsseldorf NZV 94 239, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht, Oberstes Bayerisches Landesgericht DAR 95 410, 98 448, OLG Düsseldorf DAR 99 324. Dies gilt z.B. auch im Falle des Rechtskräftigwerdens der die voraufgegangene Ordnungswidrigkeit ahndenden Entscheidung erst nach Begehung der weiteren OW, OLG Düsseldorf NZV 94 41 [...], sofern der Betroffene bei Begehung der Wiederholungstat von der Entscheidung Kenntnis hatte, OLG Hamm NZV 98 292, 00 53.
So hat jemand bereits ein 1 Monatiges Fahrverbot bei drei Überschreitungen (26 km/h 21 km/h 23 km/h) bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Was wie ist das?
Bei 2 mal über 25km/h 1 Monat Fahrverbot das war mir bekannt.
Aber 3 mal über 20km/h heisst auch 1 Monat Fahrverbot?
Das habe ich so noch in keinem Gesetz gelesen
Sobald 3x im Punktebereich auch wenn unter 26 km/h zu schnell, kann dies zu einem Fahrverbot führen.
Die angesprochenen 2x über 25 km/h zu schnell im BKatV §4 ist lediglich ein Regelbeispiel für Beharrlichkeit.
Ich wußte nicht, dass es auch bei solchen Wiederholungstaten Fahrverbot gibt. Wieder was gelernt, aber ich lass mich ja auch nicht Blitzen. Zumindest nicht im Punktebereich.
Verdammt!!
Naja ist auch nciht mein normaler Fahrstil, 6Jahre ohne Punkte dann in 6Monaten 4Sütck :-(
Dann heist das aber auch wenn ich 2mal 26km/h zu schnell bin das es nicht zwangsweise zu nem Fahrverbot kommt? Kann auch erst bei 3mal kommen richtig?
Weis jemand wie die Zeitlichen abstände sind? Also im Januar fahr ich z.b 22 zu viel, im Juli 24km/h und im NOvember 23km/h;
Gilt das auch unter beharrlichkeit oder sind da die Zeitlichen Abstände zu groß zwischen den einzelenen Verstöße?
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
Dann heist das aber auch wenn ich 2mal 26km/h zu schnell bin das es nicht zwangsweise zu nem Fahrverbot kommt? Kann auch erst bei 3mal kommen richtig?
Beim 2. mal 26 km/h zu schnell ein Monat Bus und Bahn, wenn der erste Verstoß schon rechtskräftig war.
Zitat:
Also im Januar fahr ich z.b 22 zu viel, im Juli 24km/h und im NOvember 23km/h;
Gilt das auch unter beharrlichkeit oder sind da die Zeitlichen Abstände zu groß zwischen den einzelenen Verstöße?
Ja da ist noch von Beharrlichkeit die Rede.
würde ich auch als Beharrlichkeit sehen.
Aber es ist nicht die Regel, daß bei 3x unter 26 etwas passiert.
Ich würde trotzdem nicht darauf vertrauen, daß nichts passiert.
Es könnte sein, daß du mit 80 € Bußgeld nicht hinkommst. Das könnte "angemessen" erhöht werden wegen Voreintrag.
ok, dann darf ich ab jetzt quasi nicht mehr über 21km/h fahren da ich sonst laufe?! Weil es dann der dritte Punkte wäre?!?
Zitat:
Also im Januar fahr ich z.b 22 zu viel, im Juli 24km/h und im NOvember 23km/h;
Gilt das auch unter beharrlichkeit oder sind da die Zeitlichen Abstände zu groß zwischen den einzelenen Verstöße?
Ja da ist noch von Beharrlichkeit die Rede.
Wer entscheidet das? Ist man da der Willkür der Behörde ausgesetzt?
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
Wer entscheidet das? Ist man da der Willkür der Behörde ausgesetzt?
Letztendlich ist dies so, aber mehr der Willkür des eigenen "Gasfußes"