255/40 R19 auf S213
Hallo Zusammen,
Moin,
Ich hab 255/40 ZR19 auf meinem Fahrzeug montiert, da ich am Wagen oder auch im Netz keine Hinweise auf diese Rad/Reifen Kombination finde, frage ich mich ob das so überhaupt erlaubt ist. Im Tankdeckel steht die so nicht, deswegen bin ich erstmal stutzig geworden.
Die Räder sind neu, wurden im Rahmen dieses jungen Sterne Programms mitbestellt (Das Auto wurde mit Winterrädern verkauft, dann durfte man sich Räder im Wert von X aussuchen). Also der Händler hat diese dann geordert und die wurden mir dann ins Auto gelegt.
Habe das nur gemerkt weil ich den Reifendruck anpassen wollte.
Ich hatte diese Frage schon in einem Reifenthread gepostet, da wird das aber untergehen. Mich beschäftigt das gerade etwas, da mit einer nicht genehmigten Rad Reifen Kombi durch die Gegend zu fahren Schwierigkeiten mit sich bringen könnte.
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12 Antworten
Hast du Mischbereifung drauf? Oder alle 4 gleich
Alle seitens MB freigegebenen Radreifen-Kombinationen stehen in deinem COC, welches Du mit deinen Fahrzeugpapieren bekommen hast, ansonsten kannst Du auch hier schauen.....
https://www.mercedes-benz.de/.../...essige-rad-reifenkombinationen?...
Alle 4 in der Größe, und auch das Reifen Modell.
Also alles gleich.
Die Rad-Reifengröße ist tatsächlich ursprünglich nicht von Mercedes freigegeben. Jedenfalls ist sie nicht in den COC-Papieren enthalten. Aber in Ihrem Prospekt (Bild 1) steht ja, dass Sie eine ABE erhalten haben. Dann ist doch alles gut.
In der Freigabe .pdf finde ich diese Kombination nicht, nur 245/40 R19.
Was ist die COC?
Zitat:
@MTBer schrieb am 6. Juni 2021 um 19:26:26 Uhr:
Die Rad-Reifengröße ist tatsächlich ursprünglich nicht von Mercedes freigegeben. Jedenfalls ist sie nicht in den COC-Papieren enthalten. Aber in Ihrem Prospekt (Bild 1) steht ja, dass Sie eine ABE erhalten haben. Dann ist doch alles gut.
Ob ich ne ABE hab muss ich mal sehen. Aber bedeutet die ABE nicht einfach nur dass es benutzt werden darf, so wie bei Rückleuchten?
Meine Tuningzeiten sind leider ne Weile her...
CoC ist Certificate of Conformity. Auf Nummer sicher geht man, wenn man sich an diese Konformitätserklärung hält.
Aber anscheinend hat der Felgenhersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis für diese Rad-Reifenkombination erwirkt. Das steht auf Ihrem Bild 1. In der ABE sind die Bedingungen aufgelistet, unter denen diese Rad-Reifenkombination verwendet werden darf. Sie müssen prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Bedingungen erfüllt.
Zitat:
@Joshua81 schrieb am 6. Juni 2021 um 18:50:56 Uhr:
Mich beschäftigt das gerade etwas, da mit einer nicht genehmigten Rad Reifen Kombi durch die Gegend zu fahren Schwierigkeiten mit sich bringen könnte.
Leider schlechte Nachricht! Bei Deiner Reifengröße steht im Gutachten zur ABE A01:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Aber kuck sicherheitshalber noch, ob die KBA-Nr. (steht auf der Felge) passt.
Schmelli
Nachtrag: Ups, habe gerade gesehen, eine Zeile drunter steht die gleiche Reifengröße ohne A01. Dann musst Du einmal die ganzen Punkte durchgehen, vielleicht hast Du ja doch Glück...
255/40 ist aber auch größer im Durchmesser: da zeigt der Tacho u.U. zu wenig an was nicht zulässig wäre…
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 6. Juni 2021 um 23:16:17 Uhr:
255/40 ist aber auch größer im Durchmesser: da zeigt der Tacho u.U. zu wenig an was nicht zulässig wäre…
Das hab ich nicht, eher die typische Abweichung von 7-8 km/H nach oben bei 170 im Vergleich zum GPS.
Zitat:
@Schmelli schrieb am 6. Juni 2021 um 21:32:55 Uhr:
Zitat:
@Joshua81 schrieb am 6. Juni 2021 um 18:50:56 Uhr:
Mich beschäftigt das gerade etwas, da mit einer nicht genehmigten Rad Reifen Kombi durch die Gegend zu fahren Schwierigkeiten mit sich bringen könnte.
Leider schlechte Nachricht! Bei Deiner Reifengröße steht im Gutachten zur ABE A01:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Aber kuck sicherheitshalber noch, ob die KBA-Nr. (steht auf der Felge) passt.
Schmelli
Nachtrag: Ups, habe gerade gesehen, eine Zeile drunter steht die gleiche Reifengröße ohne A01. Dann musst Du einmal die ganzen Punkte durchgehen, vielleicht hast Du ja doch Glück...
Ich blicke da leider nicht mehr durch.
Da steht was umgelegten Kanten, irgendwas von Abdeckungen usw. Was mich am aber eigentlich rätseln lässt ist, dass in der ABE nur vom 212 die Rede ist, und das ist doch der Vorgänger. Oder verstehe ich das falsch?
Zitat:
@Joshua81 schrieb am 7. Juni 2021 um 18:06:48 Uhr:
Zitat:
@Schmelli schrieb am 6. Juni 2021 um 21:32:55 Uhr:
Leider schlechte Nachricht! Bei Deiner Reifengröße steht im Gutachten zur ABE A01:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Aber kuck sicherheitshalber noch, ob die KBA-Nr. (steht auf der Felge) passt.
Schmelli
Nachtrag: Ups, habe gerade gesehen, eine Zeile drunter steht die gleiche Reifengröße ohne A01. Dann musst Du einmal die ganzen Punkte durchgehen, vielleicht hast Du ja doch Glück...
Ich blicke da leider nicht mehr durch.
Da steht was umgelegten Kanten, irgendwas von Abdeckungen usw. Was mich am aber eigentlich rätseln lässt ist, dass in der ABE nur vom 212 die Rede ist, und das ist doch der Vorgänger. Oder verstehe ich das falsch?
Es steht aus folgendem Grund 212 obwohl es ein 213 ist....
Die Typzulassung beim KBA erfolgte unter der Typbezeichnung W212 (obwohl es sich Daimler-Intern und auch nach außen im Verkauf, um den W213 handelt). Daher muss in den Papieren auch W212 stehen, weil das mit dem Klimamittel R134a im Zusammenhang steht. Mercedes wollte beim Zulassungsprocedere der Typen 205 und 213 das neue Klimamittel R1234yf (zersetzt sich im Brandfall zu hochgiftiger Flussäure) nicht verwenden, was aber für Neutypzulassungen seinerzeit schon Pflicht war. Da hat man kurzerhand mal in die Trickkiste gegriffen und den alten Typschlüssel einfach im neuen Gewand des 213 weiterlaufen lassen. Einige Jahre und Gerichtsprozesse später musste man dann doch umschwenken und das R1234yf verwenden.