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255/55 18 V als Winterreifen eintragunsgsfähig????

Mercedes ML W163
Themenstarteram 9. Oktober 2013 um 18:21

Moin, war heute beim Tüv da ich einem 163er 55AMG mit anderen Winterreifen als im Schein ausgeschrieben,ausstatten muss. 285/50 18 scheidet aus; genauso wie 265/55 18. Nach einigem hin und her zeigte sich, dass ich die 255/55 18 fahren darf. Jedoch nur als (mindestens) W=270km/h

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt bei diesem ML 235km/h. Doch da das Auto vor 2009 gebaut ist, muss zu der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ein Aufschlag addiert werden, der sich wie folgt berechnet:

Vmax*0,01+6,5

235*0,01+6,5 = 243,85km/h

V geht leider nur bis 240km/h...also genau 3,85km/h zu wenig :mad:

Summa summarum stehe ich mit dieser Lösung wieder vor meinem anfänglichen Problem: und zwar gibt es keine Winterreifen in diesen Dimensionen.

Das Winterreifen mit geringerer Geschwindigkeit mit entsprechendem Aufkleber im sichtfeld gefahren werden dürfen ist mir soweit bewusst, doch kann ich solche auch in den Schein eintragen lassen??

 

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von neonek

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt bei diesem ML 235km/h. Doch da das Auto vor 2009 gebaut ist, muss zu der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ein Aufschlag addiert werden, der sich wie folgt berechnet:

Vmax*0,01+6,5

235*0,01+6,5 = 243,85km/h

Ich weiß nicht wer dir das erzählt hat. Aber die Berechnung gilt für die normale Bereifung.

Das Gesetz besagt zu Winterreifen ganz was anderes.

§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.

BR,

Josh

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 11:45

Ok,soweit klar.Doch in meinem Fall geht es um die Eintragung einer anderen Reifengröße. Dabei spielt es keine Rolle ob Sommer oder Winter. Ist eine bestimme Reifengröße abgenommen und im Schein eingetragen kann diese als Winterreifen mit einer geringeren V-max gefahren werden.

Mir geht es darum, eine Reifengröße, über die es im übrigen ein Vergleichsgutachten in W gibt, mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex eintragen zu lassen.

Einziges Kriterium: es muss die originale 18" Felge bleiben.

Der Grund ist, dass Mercedes für den W163 ML 55AMG nur 2 Größen auf der originalen 18" Felge freigegeben hat, von denen eine gar nicht mehr produziert wird. Mir blieben demnach für das Auto nur die 285er;und da habe ich wenig bis gar keine Chancen 285/50 18 102W als Winterreifen zu finden. Deshalb will ich auf 255/55 18 umrüsten. Und jetzt das Dilemma: die 255er als Winter gibt's in V wie Sand am Meer. In W überhaupt nicht.

Deshalb ist der Gedanke, ob ich auch einen V-Reifen eintragen lassen kann und diesen dann mit Aufkleber fahren darf.

Okay, dann leuchtet mir das ein.

Jetzt kommt eine echt blöde Idee von mir. Du kaufst dir gebrauchte 255er Sommerreifen, lässte es eintragen und ziehst dann Winterreifen auf? So kannst das W-Winterreifendesaster umgehen.

Habe die Preise nicht im Überblick aber vielleicht rechnet sich der Schritt...

http://www.ebay.de/.../281182400713?...

http://www.ebay.de/.../331039415727?...|Reifenquerschnitt%3A55|Zollgr%EF%BF%BD%EF%BF%BDe%3A18&hash=item4d137c9daf

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 12:17

An diese Variante habe ich auch schon gedacht;versuche aber erstmal den geringsten Weg des 'Widerstandes..;)

Werde gg. 15:30 nochmal zum Tüv und mir Gewissheit verschaffen.Melde mich dann..

MFG

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 15:33

So, jetzt gibt's Klarheit im Deutschen Gesetzes-Dschungel:

Eingetragen werden können 255/55 18

in mindestens 102

und mit mindestens Q (160 km/h) als V-max wobei die Mindergeschwindigkeit im Sichtfeld sichtbar sein muss.

Jetzt wird's wichtig:

Bei der Eintragung spielt es keine Rolle ob ein U, H oder V Reifen montiert ist. Eingetragen wird unabhängig von der Geschwindigkeitskennzeichnung des montierten Reifens die mindesterforderliche V-max. In meinem Fall wird ein 255/55 18 mit 102W eingetragen obwohl ein 255/55 18 109V montiert ist; Die einzutragene Reifengeschwindigkeit ist unabhängig davon, welcher Geschwindigkeitsindex bei Vorführung verbaut ist.

Zitat:

Original geschrieben von neonek

Die einzutragene Reifengeschwindigkeit ist unabhängig davon, welcher Geschwindigkeitsindex bei Vorführung verbaut ist.

Sehr gut, dann kannst ja im Umkehrschluß mit den Winterreifen hinfahren :-)

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von joshuar

Zitat:

Original geschrieben von neonek

Die einzutragene Reifengeschwindigkeit ist unabhängig davon, welcher Geschwindigkeitsindex bei Vorführung verbaut ist.

Sehr gut, dann kannst ja im Umkehrschluß mit den Winterreifen hinfahren :-)

Genauso werd ich's machen.Heute Abend kann ich ganz in Ruhe n paar passende Reifen suchen.Herrlich wenn letztendlich alles klappt...;)

am 15. Oktober 2013 um 9:03

Das mit der Höchstgeschwindigkeitskennung V ist absoluter Blödsinn. So etwas erzählt nicht mal der dümmste TÜV-Prüfer Deutschlands. Winterreifen dürfen grundsätzlich einen deutlich niedrigeren Höchstgeschwindigkeits-Index haben, der unter der max. Höchstgeschwindigkeit des FZ liegt.

Das Einzige was gemacht werden muss, ist dass im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber angebracht werden muss, auf dem die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens steht.

derartige Aufkleber hat fast jeder Reifenhändler!

Ein grober offroadtauglicher Reifen mit dem nur max 160 km/h gefahren werden darf kannst du auch verwenden. Sogar im Sommer! der Reifen muss nur eine M+S Kennung haben und Du musst einen entsprechenden Aufkleber anbringen, auf dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens steht.

 

ML-Fahren ist Kult!

Bezüglich der Reifen und Felgen findest Du entsprechende Gutachten zb Unter

www.Offroadreifen.com

Zitat:

Original geschrieben von ML-Peter

Das mit der Höchstgeschwindigkeitskennung V ist absoluter Blödsinn. So etwas erzählt nicht mal der dümmste TÜV-Prüfer Deutschlands.

Schön dass wir darüber geschrieben haben, aber ich kann nichts darüber lesen wie Du auf diese Schlußfolgerung kommst. War zwar immer W als Index im Text aber vielleicht kam bei Dir nur ein halbes W an :-)

BR,

Josh

moin,

hätte noch 2 winterreifen in 255/55/r18 über

http://kleinanzeigen.ebay.de/.../156424273-223-7113?ref=myads

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