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25er Mofaroller // 25 angemeldet // M 45er Schein // 45 km/h fahren = Problem?
Servus Leute,
und zwar möchte ich wissen, ob und in wie weit die Grünen Stress schieben, wenn man mit dem B17 einen Mofaroller mit 45 km/h fährt.
Sprich, ich hab jetzt den B17 und somit den 45 km/h Schein. Mein Roller ist ein 25 km/h Roller lt. Papiere und auf 25 mit Versicherung angemeldet. Für diesen kauf ich jetzt ne 45er CDI. Muss ich damit zum TÜV??
Reicht es auch, den Roller trotz 25er Papiere mit einer 45er Versicherung anzumelden und ihn dann so zu fahren. Wenn ich ihn auf 25 km/h eingetragen lasse, ich hab den Schein und fahre 45 km/h. Was sagen dazu die Grünen?
Vielen Dank!
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30 Antworten
Du brauchst Papiere, in denen steht, dass das Moped 45 fahren darf, punkt.
Wenn du 25er Papiere hast, kannst du es auch nur für 25Km/h versichern.
frage mal beim TÜV oder zulassungsstelle nach die können dir sicher weiterhelfen
guss
Zitat:
Original geschrieben von ThomasNo7
Reicht es auch, den Roller trotz 25er Papiere mit einer 45er Versicherung anzumelden und ihn dann so zu fahren.
Nein, reicht nicht.
muss zum Tüv und und dann bei der Zulassungsstelle umtragen lassen auf 45km/h
mfg
Zitat:
Original geschrieben von ThomasNo7
Wenn ich ihn auf 25 km/h eingetragen lasse, ich hab den Schein und fahre 45 km/h. Was sagen dazu die Grünen?
Die werden sich freuen und verpassen Dir eine Strafanzeige u n d Du gefährdest damit Deine Fahrerlaubnis. Mit dem Umbau auf 45 km/h erlischt die Betriebserlaubnis. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt werden. Dort wird der Roller überprüft und vermutlich die Betriebserlaubnis erweitert oder umgeschrieben - auf jeden Fall kostenpflichtig. Ich rate Dir, Dich beim TÜV zu erkundigen.
Es wurde geraten, sich bei der Zulassungsstelle zu erkundigen. Die Roller bis / unter 50 km/h sind zulassungsfrei, werden also nicht von der Zulassungsstelle verwaltet.
Zitat:
Original geschrieben von Rollerpower
Es wurde geraten, sich bei der Zulassungsstelle zu erkundigen. Die Roller bis / unter 50 km/h sind zulassungsfrei, werden also nicht von der Zulassungsstelle verwaltet.
Die Zulassungsstelle stellt aber nunmal die neue BE aus nachdem man beim Tüv war -is halt so
Erlöschen der Betriebserlaubnis ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die mit 3P und 50€ Bußgeld beschraft wird.
Allerdings ist die Klassifizierung der einzelnen Führerscheinklassen bei Zweirädern relativ komisch, sodass du A unbeschränkt bräuchtest um bei Fahren ohne Fahrerlaubnis herumzukommen. Sicher bin ich mir da aber nicht!
Hat dein Roller eine reine Mofazulassung oder wurde der nachträglich gedrosselt?
Zitat:
Original geschrieben von jon39
Hat dein Roller eine reine Mofazulassung oder wurde der nachträglich gedrosselt?
Nach der Beschreibung des TE hat das Fahrzeug eine reine Mofazulassung.
Es gibt kein Zwischending ,nur entweder /oder.
Entweder 25km/h oder 45 Km/h Zulassung .
Sollte es nicht so sein ,hat der Besitzer den Roller nicht umgemeldet (egal in welcher Richtung)und somit ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Obwohl es irgendwie Blödsinn ist ,wenn ein 45Km/h Roller auf 25 Km/h gedrosselt wird ,das dann die BE erlischt .
Das ist dann der Bürokratismus ,der auch seinen Sinn haben muss.
Zitat:
@Rollerpower schrieb am 18. November 2010 um 18:11:53 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von ThomasNo7
Wenn ich ihn auf 25 km/h eingetragen lasse, ich hab den Schein und fahre 45 km/h. Was sagen dazu die Grünen?
Die werden sich freuen und verpassen Dir eine Strafanzeige u n d Du gefährdest damit Deine Fahrerlaubnis. Mit dem Umbau auf 45 km/h erlischt die Betriebserlaubnis. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt werden. Dort wird der Roller überprüft und vermutlich die Betriebserlaubnis erweitert oder umgeschrieben - auf jeden Fall kostenpflichtig. Ich rate Dir, Dich beim TÜV zu erkundigen.
Es wurde geraten, sich bei der Zulassungsstelle zu erkundigen. Die Roller bis / unter 50 km/h sind zulassungsfrei, werden also nicht von der Zulassungsstelle verwaltet.
Alles Blödsinn was ihr hier redet 25 kmh kannst einfach umrüsten weil sie 49ccm hat wie die 45 kmh nur nicht 45 kmh auf 25 kmh weil wen ein jugendlicher mit 15 Jahren einen Mofa Führerschein hat muss das nachweisbar sein das es eine 25 kmh also Mofa ist!!!!!!!!! Zitat ende ihr Schlauberger
Und auch hier, nein. Erzähl doch nicht so unhaltbare Sachen.
Ich weiß überhaupt gar nicht, was Schlauberger meint und wofür er einen steinalten Tread ausgraben mußte...
Ideal ist immer noch, wenn man beide, also 25er und 45er Papiere für den Roller hat. Und das geht, habe ich dieses Frühjahr erst wieder beim Roller meiner Ältesten praktiziert..
Ja, das geht. Habe für meine zwei Roller auch 25er und 50er Papiere. Wenn man aber nur 25er hat, geht das nicht so einfach. Aber da sind wir zwei uns ja eh einig. Ich lasse mich aber gerne aufklären, wie man das anders machen kann (legal wohlgemerkt)
Einfach den Roller mit den 25 er Papieren zur Dekra/TÜV fahren un um tragen lassen ...