- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Passat
- Passat B6
- 2l tdi dsg 140ps, tuning auf 180ps ???
2l tdi dsg 140ps, tuning auf 180ps ???
Hallo
Mein passat hat jetz mittlerweile 230tkm auf der uhr, einspritzdüsen snd schon getauscht, und turbo bekommt er grad neu, nd dsg service wird auch grad gemacht, und da dachte ich mir, wenn ich schon den turbo neu mach nd den dsg service ob ich nicht gleich eine leistungssteigerung mach, mittels software, wenigstens auf 165ps, 180ps wären mir am liebsten
Hat jemand erfahrung mit dem motor nd dem dsg beim leistungstuning?!
Mfg mike
Ähnliche Themen
22 Antworten
Weder aus deinem Beitrag, noch aus deiner Signatur ist erkennbar um welchen 2.0 TDI Motor es sich handelt. PD oder CR ?
DSG ist auch empfindlich, was die Leistungssteigerung angeht.
Wenn man es aber gut macht und das Drehmoment im Auge hält,
dann sind 170PS absolut problemlos.
Bei 230TKm kann aber noch einiges kaputt gehen, muss dann aber nicht mit Leistungssteigerung zu tun haben...
Grüße, Georg
Solltest Du lassen. Der Motor ist nicht auf diese Leistung ausgelegt. Gaben schon einige versucht und dann rum geheult als ihnen die zylinderwände gebrochen oder die Kolbenköpfe geschmolzen sind.
Zitat:
Original geschrieben von Georg-TDI
Weder aus deinem Beitrag, noch aus deiner Signatur ist erkennbar um welchen 2.0 TDI Motor es sich handelt. PD oder CR ?
DSG ist auch empfindlich, was die Leistungssteigerung angeht.
Wenn man es aber gut macht und das Drehmoment im Auge hält,
dann sind 170PS absolut problemlos.
Bei 230TKm kann aber noch einiges kaputt gehen, muss dann aber nicht mit Leistungssteigerung zu tun haben...
Grüße, Georg
Hey,
Hmmm...wodurch ich noc nicht lange vw fahrer bin kenn ich mich nicht so gut aus weiss echt nicht ob PD oder CR?! Und bei diesel kenn ich mic auch nicht so gut aus, da ich bis jetz nur bmw und benziner gefahren bin.
Es war ein firmenauto nd es ist schn ziehmlich viel neu gegeben worden, deshalb hab ic mir ihn als alltagsauto gekauft, weil er nicht viel braucht und der komfor und die austattung in ordnng sind
Mfg
in einem anderen Beitrag schreibst Du "Bj.06" - ist also sicher noch ein PD. Welcher Motorkennbuchstabe? mit DPF? DPF schon neu? Wenn nein, ist der recht sicher bald dicht. Außerdem kann Dir der Ölpumpenantrieb bald aufgeben, sofern noch nicht getauscht.
Der olle 2.0 PD TDI ist also sicher nicht die optimale Tuningbasis, zumal mit dem anfälligen DSG ...
Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
in einem anderen Beitrag schreibst Du "Bj.06" - ist also sicher noch ein PD. Welcher Motorkennbuchstabe? mit DPF? DPF schon neu? Wenn nein, ist der recht sicher bald dicht. Außerdem kann Dir der Ölpumpenantrieb bald aufgeben, sofern noch nicht getauscht.
Der olle 2.0 PD TDI ist also sicher nicht die optimale Tuningbasis, zumal mit dem anfälligen DSG ...
Hallo,
Ja ist mit dpf, is glaub ich noch nicht neu
Ja wenn ihr meint das es kene gute idee is, dann überleg ich mir das noch mal, is ja nur mein alltagsfahrzeug, und optisch gibt er eh gut was her, dachte mir nur ein wenig mehr leistung wäre toll, da mein sommerauto 340ps hat.
Mfg mke
Wie gesagt. Die Motoren sind für die Leistung ausgelegt die sie haben.
Sind schon genug Tunefreudigen die Kolben geschmolzen oder die Zylinderwand gerissen.
Meines Wissens liegt das Maximum des DSG Getriebes bei 320-350 NM also an der Grenze vom 170ps TDI.
Durch Tuning erhöhst du schlussendlich das Drehmoment und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dein DSG Getriebe kaputt ist.
Zitat:
Original geschrieben von SGSII
Meines Wissens liegt das Maximum des DSG Getriebes bei 320-350 NM also an der Grenze vom 170ps TDI.
Durch Tuning erhöhst du schlussendlich das Drehmoment und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dein DSG Getriebe kaputt ist.
320 Nm sind auf keinen Fall die Grenze, selbst die werksseitigen 350 Nm sind mit Reserven bzw. auf Langlebigkeit ausgelegt. Die 0,001 % aller DSG, die vorzeitig ihren Geist aufgeben, sind zu 99,9 % nicht gechippt. Durch Tuning muss auch nicht zwangsläufig das Drehmoment steigen, da es sich auch elektronisch begrenzen lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
320 Nm sind auf keinen Fall die Grenze, selbst die werksseitigen 350 Nm sind mit Reserven bzw. auf Langlebigkeit ausgelegt. Die 0,001 % aller DSG, die vorzeitig ihren Geist aufgeben, sind zu 99,9 % nicht gechippt. Durch Tuning muss auch nicht zwangsläufig das Drehmoment steigen, da es sich auch elektronisch begrenzen lässt.
Genau so ist es!
Beim gescheiten Tuning wird das max. Drehmoment nicht überschritten,
dafür aber zum Vorteil breitbandiger gemacht.
Das geht beim PD deutlich schlechter als beim CR
Grüße, Georg
PS: CR-TDI 140PS@170PS mit DSG und vollsynthetischem 0W40 Öl im Motor und Monzol im Tank
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Zitat:
Original geschrieben von SGSII
Meines Wissens liegt das Maximum des DSG Getriebes bei 320-350 NM also an der Grenze vom 170ps TDI.
Durch Tuning erhöhst du schlussendlich das Drehmoment und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dein DSG Getriebe kaputt ist.
320 Nm sind auf keinen Fall die Grenze, selbst die werksseitigen 350 Nm sind mit Reserven bzw. auf Langlebigkeit ausgelegt. Die 0,001 % aller DSG, die vorzeitig ihren Geist aufgeben, sind zu 99,9 % nicht gechippt. Durch Tuning muss auch nicht zwangsläufig das Drehmoment steigen, da es sich auch elektronisch begrenzen lässt.
Hallo,
Die firma ABT und MTM sagen das, dass dsg beim 2l tdi bis max 420nm langlebig ausgelegt ist. Und da hab ich mit menen orig. 140Ps ja noch genug reserven das ich ihn auf 170 aufmach, ich habe mir ja eig überlegt, größerer llk und turbo, nd dann die software optimieren. Das einzige was mir angst macht sind die km. Ich weiss nicht ob ich so neuen autos vertrauen kann, schraube eig nur auf alte autos, mein 5er bmw is bj92 mit orig 286ps aus 4l v8 ubd ich hab ihn aufgmacht auf 340ps motorleistung und 323ps auf der hinterachse, hat jetz auch schon fast 260tkm drauf, läuft aber alles noch top. Auch das aut.-getriebe.
Mfg mike
Zitat:
Original geschrieben von mike_V8
Die firma ABT und MTM sagen das, dass dsg beim 2l tdi bis max 420nm langlebig ausgelegt ist. Und da hab ich mit menen orig. 140Ps ja noch genug reserven das ich ihn auf 170 aufmach, ich habe mir ja eig überlegt, größerer llk und turbo, nd dann die software optimieren.
Die Aussage von MTM und ABT bringt Dir aber nicht viel, es sei denn, sie würden Dir im Schadensfall ein neues DSG spendieren. Das machen die aber nicht mal bei Ihren eigenen Kunden
Zitat:
Original geschrieben von mike_V8
mein 5er bmw is bj92 mit orig 286ps aus 4l v8 ubd ich hab ihn aufgmacht auf 340ps motorleistung und 323ps auf der hinterachse, hat jetz auch schon fast 260tkm drauf, läuft aber alles noch top. Auch das aut.-getriebe.
BMW verbaut gute Wandlerautomaten, Daimler auch, beide kaufen die von Profis (ZF) zu. VW kann keine langlebigen Automatikgetriebe bauen, weder Wandler noch DSG, und kauft von ZF nur dann zu, wenn sie es garnicht hinbekommen (Audi A8 etc.). Ist leider so!
Dein 540i hat 71,5 PS/l in Serie, Du hast den (ich nehme mal an über Nocke, Abgastrakt, etwas Kennfeld und Feinschliff) auf 85 PS/l gebracht. Für einen Saugbenziner respektabel, aber bei BMW durchaus noch standfest.
Nun willst Du einen Turbodiesel nur über Chiptuning auf die gleiche Literleistung bringen, das halte ich für bedenklich, zumal mit dem bekannt schwachen DSG!
Als Alternative für Deinen Basteltrieb empfehle ich Dir:
-Ölpumpenantriebsmodul tauschen
-DSG Füllstand auslesen und evtl. reinigen / tauschen
-Zahnriemen mal anschauen, der ist auch bald wieder fällig
Hier mal was vom ADAC zum Thema Tuning.
Und etwas verkersrechtliches zum Tuning:
Zitat:
Rechtsfragen beim Chip-Tuning:
Beispielsfall
Fall: Ein GTI wird während eines bestehenden (Haftpflicht-) Versicherungsvertrages von dem Halter des Fahrzeugs einer Chip-Tuningmaßnahme unterzogen mit dem Ergebnis, dass der Motor eine Leistungssteigerung von 112 PS auf 125 PS erfährt. Eine Mitteilung an den Versicherer erfolgt nicht. Auf der zweiten Spritztour mit dem "frisierten" Fahrzeug kommt es zu einem vom Halter des GTI allein verursachten Unfall mit einem anderen Kfz. Der Versicherer des GTI hat zufällig Kenntnis von der durch Chip-Tuning herbeigeführten Leistungssteigerung erlangt und prüft, welche Rechtsfolgen durch die Tuningmaßnahme eingetreten sind.
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Chip-Tuning
Maßgeblich für die Frage, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wegen einer Chip-Tuningmaßnahme erlischt, ist die Rechtslage nach § 19 Absatz 2, Satz 2 StVZO. Nach der dortigen Nr. 2 erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Eine solche Gefährdung kann als Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nur unter besonderen Umständen angenommen werden, z.B. wenn eine extreme Leistungssteigerung des Motors um 50 % oder mehr herbeigeführt wird, ohne dass eine entsprechende Anpassung der Bremsen, Reifen oder anderer Fahrzeugteile erfolgt. Eine solche Gefährdung ist im Beispielsfall nicht gegeben. Die in dem Unfall des Beispielsfalls verwirklichte Gefährdung ist mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht auf die Änderung am Fahrzeug zurückzuführen. Bei Chip-Tuningmaßnahmen mit moderater Leistungssteigerung um ca. 10 %, wie im Beispielsfall, kann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO in der Regel nicht (ohne weiteres) angenommen werden.
Änderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens durch Chip-Tuning
Die Betriebserlaubnis kann in Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch die Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Leistungssteigerung kann beim Chip-Tuning im wesentlichen nur durch eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und Kraftstoffverbrennung im Motor oder durch eine auf Grund der Tuningmaßnahme mögliche, höhere Drehzahl des Motors erreicht werden. Als Folge der Änderung liegt daher regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In dem Beispielsfall ist daher von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des GTI wegen einer Verschlechterung des Abgas- und/ oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO auszugehen. Gemäß § 19 Absatz 2, Satz 3 StVZO gilt für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis § 21 StVZO entsprechend. Eine neue Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge kann nach § 21 StVZO nur nach einer mit erheblichen Kosten verbundenen (Voll-) Begutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Im Ergebnis ist im Beispielsfall, ebenso wie beim sonstigen, typischen Bastler-Eingriff, davon auszugehen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Folge der Chip-Tuningmaßnahme erloschen ist und auch nicht nach erfolgter Vollbegutachtung gemäß § 21 StVZO neu entsteht.
Der ordnungsgemäße Eingriff im Zulassungsrecht
Ein "ordnungsgemäßer Eingriff" liegt etwa bei Bausätzen vor, die aus einer Mehrzahl von Teilen bestehen und neben einem modifizierten Chip weitere Bauteile wie Auspuffanlage u.ä. enthalten, um die Eigenschaften des Fahrzeugs insgesamt an die gesteigerte Motorleistung anzupassen. Solche Bausätze werden in Serie gefertigt und im Handel angeboten. Für die in Tuningbausätzen enthaltenen Chips für das Motortuning kann ein Teilegutachten i.S.d. § 19 Absatz 3 Nr. 4 StVZO i.V.m. Anlage XIX zur StVZO eingeholt werden. Sofern ein solches Teilegutachten für den im Rahmen einer Chip-Tuningmaßnahme einzubauenden Chip vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn der im Gutachten angegebene Verwendungszweck eingehalten wird und unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus gem. § 19 Absatz 3 Nr. 4 lit. c) StVZO erfolgt. Gemäß § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO ist das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Sofern diese rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, ist die Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt des ordnungsgemäßen Eingriffs unter zulassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht problematisch.
Meldepflicht gemäß § 27 StVZO
Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen. In der Praxis werden Chip-Tuningmaßnahmen im Rahmen der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO in aller Regel nicht entdeckt und somit auch nicht beanstandet, weil sie optisch kaum wahrnehmbar sind und darüberhinaus nur mit erheblichem, technischen Aufwand nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Bastler-Eingriffe wie im Beispielsfall. Auch im Rahmen der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO ergeben sich in der Praxis allenfalls im Extremfall Anhaltspunkte für eine durchgeführte Chip-Tuningmaßnahme.
Ordnungswidrigkeiten gemäß § 69a Absatz 2 StVZO
Im Falle einer Chip-Tuningmaßnahme, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wie beim Bastler-Eingriff im Beispielsfall, entfällt auch die Zulassung des Fahrzeugs, weil die Betriebserlaubnis gem. § 18 Absatz 1 StVZO ein notwendiger Bestandteil der Zulassung ist. Ordnungswidrig handelt, wer ein Kfz entgegen § 18 Absatz 1 StVZO ohne die erforderliche Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt. Die laufende Nr. 178 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Regelbußgeld in Höhe von 50 Euro vor, und nach der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden drei Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kommt ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG in Betracht. Ordnungswidrig nach § 24 StVG handelt, wer entgegen § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO nach erfolgter Änderung, etwa durch Einbau eines getunten Chip aus einem Tuning-Bausatz, das vorhandene Teilegutachten für den getunten Chip nicht mitführt oder aushändigt. Die laufende Nr. 174 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 Euro vor.
Zudem muss ich wieder betohnen das die 140 PS Motoren von VW egal ob PD, PPD oder CR auch nur für 140PS gedacht sind. der 170PSer von VW hat schon wieder nen ganz anderes Material für den Motorblock, Kolben und Nockenwelle die den größeren Belastungen standhalten können. Zudem ist ein größerer Turbolader verbaut.
Ich hab schon viele Berichte gelesen in dennen den Tunern (Chip-Tuning) die Kolben geschmolzen oder die Zylinderwände gerissen sind.
Liest sich beeindruckend. Auch wenn ich abschweife, aber was ist bei Fahrzeugen, die durchs Chiptuning zur Serienleistung gebracht wurden? Also z.B. ein Passat 3.6 FSI (Sollte haben 300 PS), dessen Leistung durchs Tuning von 273 auf 295 PS gesteigert wurden, bei gleichzeitiger Verbrauchsreduzierung und ohne Auscodierung der Lambasonden, also mit aktiver Schadstoffüberwachung?
Dein 540i hat 71,5 PS/l in Serie, Du hast den (ich nehme mal an über Nocke, Abgastrakt, etwas Kennfeld und Feinschliff) auf 85 PS/l gebracht. Für einen Saugbenziner respektabel, aber bei BMW durchaus noch standfest.
Nun willst Du einen Turbodiesel nur über Chiptuning auf die gleiche Literleistung bringen, das halte ich für bedenklich, zumal mit dem bekannt schwachen DSG!
Als Alternative für Deinen Basteltrieb empfehle ich Dir:
-Ölpumpenantriebsmodul tauschen
-DSG Füllstand auslesen und evtl. reinigen / tauschen
-Zahnriemen mal anschauen, der ist auch bald wieder fällig
Das ging eig recht enfach, aber leider kostspielig, zylinderwand neu gehont, zylinderkopf geplant, neue ansaugbrücke und innenpoliert, größerer ansagtrakt, größere drosselklappe, edelstahlfächer, edelstahl mittel und endtopf, 200zellen rennkat, steilere schrick nockenwelle, viele kleinteile (kolbenringe etc.), software abstimmung am prüfstand. Nur derganze spaß hat mir fast 8000€ gekostet. Das will ic nicht in den passa investieren da er eig mein familien nd alltagsauto sein soll und knicht men schmuckstück.
DSG service is grad dran, turbo auch getauscht, steht grad in der werkstatt, bis morgen noch (freu)
Zahnriemen hab ich schon bei 232tkm machen lassen, mitn öl-service.
Mfg mike