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2mal innerhalb eines Monats geblitzt - Wiederholungstäter? Fahrverbot?

Themenstarteram 7. März 2020 um 9:45

Hallo zusammen,

Ich wurde vor ca. 4 Wochen außerorts in einer 70er-Zone mit Tempo 100 geblitzt - heute kam der Anhörungsbogen - exakt 30 kmh drüber.

Leider wurde ich gestern an anderer Stelle ebenfalls außerorts in einer 70er-Zone geblitzt. Tempo kann ich nicht genau sagen, es besteht aber die Möglichkeit, dass es knapp >26 kmh sein könnte - weiß es aber nicht genau.

Mit zweimal innerhalb eines Jahres außerorts geblitzt mit 26-30 kmh drüber bin ich laut Bußgeldkatalog Wiederholungstäter und erhalte einen Monat Fahrverbot (neben den Punkten und den jeweiligen Geldstrafen).

Meine Fragen:

1. Beim zweiten Blitzer gestern war mir der erste Fall noch gar nicht bekannt (zumindest die genaue Höhe der Überschreitung), der Anhörungsbogen kam ja erst heute mit der Post, einen Bußgeldbescheid habe ich hierzu noch nicht. Gelte ich dennoch als Wiederholungstäter oder muss das erste Vergehen bereits rechtskräftig sein? Was ist hier maßgeblich, der Zugang des ersten Bußgeldbescheids?

2. Kann ich jetzt schon irgendetwas tun, um den ersten Bußgeldbescheid hinauszuzögern? Z.B. Rückfragen stellen? Gesamten Fotoausschnitt anfordern? Widerspruch einlegen?

3. Ist es jetzt schon ratsam einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen oder sollte ich warten, bis mir die Überschreitung des zweitens Vergehens mitgeteilt wird?

Vielen Dank schonmal vorab.

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21 Antworten

Ob nun bekannt oder nicht bekannt. Du bist einfach zu schnell gefahren, oder möchtest Du uns hier erklären, dass wenn das Ergebnis von der ersten Überschreitung gewusst, die zweite nicht begangen hättest.

Jeder Fall für sich zu sehen und man muss gegen jeden Fall ein Veto einlegen.

Man(n) kann aber auch dazu stehen und ggf. mal einen Monat zu Fuß gehen. Vielleicht lehrt das ja in Zukunft die Vorschriften zu beachten.

Themenstarteram 7. März 2020 um 10:25

Zitat:

@ferrari26 schrieb am 7. März 2020 um 11:10:22 Uhr:

Wie wäre es denn einfach mal die Geschwindigkeit zu verringern.

Ja danke für den Tipp. Hab seit 18 Jahren einen Führerschein, fahre ca. 20 tkm pro Jahr und hab mir bis auf ein paar kleinere Vergehen in der Vergangenheit (Knöllchen wg. Parkzeit überschritten, innerorts geblitzt mit 10 kmh drüber, etc.) noch nichts zu Schulden kommen lassen. Hatte vielleicht einfach einen schlechten Monat.

Trotzdem steht meine Frage ja noch im Raum.

 

Diese Regelung greift nur, wenn der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Daher hast du noch mal Glück gehabt.

Themenstarteram 7. März 2020 um 10:30

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 7. März 2020 um 11:20:56 Uhr:

Ob nun bekannt oder nicht bekannt. Du bist einfach zu schnell gefahren, oder möchtest Du uns hier erklären, dass wenn das Ergebnis von der ersten Überschreitung gewusst, die zweite nicht begangen hättest.

Das weiß ich nicht, kann sein, dass ich mehr drauf geachtet hätte, wenn mir bewusst gewesen wäre, dass ein mgl. Fahrverbot im Raum steht. Aber es wird doch sicher irgendwo geregelt sein.

 

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 7. März 2020 um 11:20:56 Uhr:

Jeder Fall für sich zu sehen und man muss gegen jeden Fall ein Veto einlegen.

Was meinst du damit? Widerspruch gegen den kommenden Bußgeldbescheid? Oder jetzt schon auf den Anhörungsbogen reagieren?

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 7. März 2020 um 11:20:56 Uhr:

Man(n) kann aber auch dazu stehen und ggf. mal einen Monat zu Fuß gehen. Vielleicht lehrt das ja in Zukunft die Vorschriften zu beachten.

Monat zu Fuß ist schlecht, muss ca. 25km zur Arbeit zurücklegen und habe auch viele Außentermine.

Zitat:

@CalgaryHitmen schrieb am 7. März 2020 um 11:25:35 Uhr:

 

Ja danke für den Tipp. Hab seit 18 Jahren einen Führerschein, fahre ca. 20 tkm pro Jahr und hab mir bis auf ein paar kleinere Vergehen in der Vergangenheit (Knöllchen wg. Parkzeit überschritten, innerorts geblitzt mit 10 kmh drüber, etc.) noch nichts zu Schulden kommen lassen. Hatte vielleicht einfach einen schlechten Monat.

Trotzdem steht meine Frage ja noch im Raum.

Reg dich nicht drüber auf - so ist das leider hier im Forum. Die wenigsten wollen hier ernsthaft auf die Fragen eingehen

Themenstarteram 7. März 2020 um 10:37

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 7. März 2020 um 11:29:42 Uhr:

Diese Regelung greift nur, wenn der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Daher hast du noch mal Glück gehabt.

Vielen Dank, diese Antwort wollte ich hören ;)

Steht das irgendwo schwarz auf weiß?

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 7. März 2020 um 11:29:42 Uhr:

Diese Regelung greift nur, wenn der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Daher hast du noch mal Glück gehabt.

Der erste Bußgeldbescheid vom Geschwindigkeitsverstoß von vor 4 Wochen ist bereits rechtskräftig, wenn das Ausstellungsdatum vor dem zweiten Geschwindigkeitsverstoß liegt.

Der Postweg, bzw. wann der Brief beim Sündiger ankommt zählt somit nicht.

Die Sache ist dumm gelaufen und Ich würde mir an Stelle des TS Gedanken machen, ob man nicht die Fahrweisse in Zukunft ändert.

Die Geschwindigkeitsverstöße liegen ja nicht nur bei ein "paar" Km/h drüber, sondern das ist schon ordentlich !

Zitat:

@CalgaryHitmen schrieb am 07. März 2020 um 11:30:13 Uhr:

Monat zu Fuß ist schlecht, muss ca. 25km zur Arbeit zurücklegen und habe auch viele Außentermine.

Du kannst dir das Fahrverbot in deinen Urlaub legen und auch aufteilen soweit ich weiß. Da sollte sich eigentlich eine Lösung finden lassen.

 

Wenn ich mich recht entsinne habe ich auch mal hier davon gelesen bei beiden Einspruch einzulegen und dann gleichzeitig wieder zurückzuziehen, sodass beide am selben Tag rechtskräftig werden. Aber das ist nur Halbwissen! Da könnte aber evtl. noch jemand was dazu schreiben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. März 2020 um 12:09:21 Uhr:

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 7. März 2020 um 11:29:42 Uhr:

Diese Regelung greift nur, wenn der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Daher hast du noch mal Glück gehabt.

Der erste Bußgeldbescheid vom Geschwindigkeitsverstoß von vor 4 Wochen ist bereits rechtskräftig, wenn das Ausstellungsdatum vor dem zweiten Geschwindigkeitsverstoß liegt.

Der Postweg, bzw. wann der Brief beim Sündiger ankommt zählt somit nicht.

Die Sache ist dumm gelaufen und Ich würde mir an Stelle des TS Gedanken machen, ob man nicht die Fahrweisse in Zukunft ändert.

Die Geschwindigkeitsverstöße liegen ja nicht nur bei ein "paar" Km/h drüber, sondern das ist schon ordentlich !

Den zweiten Absatz kannste dir einfach schenken.

Ist mir jedenfalls mal genau so passiert, sogar zwei Monate auseinander. Warum auch immer kam der erste Bescheid erst genau zwei Tage vor Ablauf der Verjährung also nach dem Tag des zweiten Verstoßes. Insgesamt gab es daher kein "Wiederholungstäter" Fahrverbot. Entscheidend ist hier also die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörde des ersten Verstoßes.

"Der Postweg, bzw. wann der Brief beim Sündiger ankommt zählt somit nicht."

Komische These - zwei Wochen Einspruchsfrist, die Post braucht 15 Tage und der Bescheid wäre damit rechtskräftig, bevor er beim TE ankommt? Nicht nur logisch, dass das nicht richtig sein kann, sondern auch mit dem Gesetz nicht vereinbar - die Einspruchsfrist beginnt mit Zustellung beim Empfänger (wobei die Niederlegung bei der Post als Zustellung ausreicht). Kann die Einspruchsfrist unverschuldet nicht eingehalten werden (bin im Urlaub, wenn der Brief zugestellt wird) gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Themenstarteram 7. März 2020 um 12:05

@Geisslein schrieb am 7. März 2020 um 12:09:21 Uhr:

Zitat:

Der erste Bußgeldbescheid vom Geschwindigkeitsverstoß von vor 4 Wochen ist bereits rechtskräftig, wenn das Ausstellungsdatum vor dem zweiten Geschwindigkeitsverstoß liegt.

Der Postweg, bzw. wann der Brief beim Sündiger ankommt zählt somit nicht.

Der Bußgeldbescheid des ersten Verstoßes ist mir noch gar nicht zugestellt worden, sondern nur der Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit.

 

@Geisslein schrieb am 7. März 2020 um 12:09:21 Uhr:

Zitat:

Die Sache ist dumm gelaufen und Ich würde mir an Stelle des TS Gedanken machen, ob man nicht die Fahrweisse in Zukunft ändert.

Die Geschwindigkeitsverstöße liegen ja nicht nur bei ein "paar" Km/h drüber, sondern das ist schon ordentlich !

Zu meiner Verteidigung. In beiden Fällen endete eine Tempo 100-Zone und der Blitzer war kurz hinter dem Tempo 70 Schild. Aber klar weiß ich, dass ich hätte die Geschwindigkeit reduzieren sollen.

Sich vorm MT-Gericht zu verteidigen hat keinen Sinn, das wird dir nur noch mehr zur Last gelegt :D

Nee, in deinem Fall gilst du noch nicht als Wiederholungstäter.

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