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2ter Motorschaden - Kurze rechtliche Frage

Seat
Themenstarteram 23. September 2024 um 19:10

Moin moin,

kurz zur Situation (Fahrzeug Seat Leon Cupra 290): Ich habe jetzt bei ~170.000km den zweiten Motorschaden. Der erste war bei circa 100.000km und vor etwas mehr als 2 Jahren, da war es das Pleul. Der Motor war komplett hinüber und wurde seitens Seat (Garantieverlängerung + Kulanz) ausgetauscht. Es kam ein generalüberholter, aber gebrauchter Motor rein. So entstanden mir keine Kosten, abgesehen davon dass mein Auto Monate in der Werkstatt war. Alternative wäre ein komplett neuer gewesen, wo ich aber mehrere Tausend Euro hätte zahlen sollen.

So, bis letzte Woche lief der Motor auch ganz rund. Hatte keinerlei Probleme. Dann kam ein metallisches Schleifen und Klackern aus dem Motorraum. Recht leise zum Anfang. Bin dann direkt in die Werkstatt und hab den Wagen dort gelassen. Jetzt heißt es, Nockenwelle schrott.

Meine eigentliche Frage ist nur ob auf dem getauschten Motor noch irgendwie Garantie sein wird (Abgesehen von dem bisschen was evtl. die Garantieverlängerung übernehmen wird, die ich noch immer zahle). Eher nicht, da länger als 2 Jahre her, oder?

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6 Antworten

Unabhängig, dass hier Rechtsberatungen ungerne gesehen werden.

Was steht denn genau in den Garantiebedingungen deiner Garantieverlängerung?

150.000KM oder 5 Jahren, je nachdem was früher eintritt? Dann wärst du mit 170TKM drüber, also nix.

Tauschmotor über 2 Jahre her, also auch nix.

Also das Kleingedruckte lesen :cool:

Wenn der neue Motor erst ca. 70tkm gelaufen ist, stellt sich die Frage ob hier die oben genannten 150tkm Anwendung finden. Sicherheit bringt nur ein Blick in die Garantiebedingungen.

Vielleicht ein paar Informationen mehr ..Motorkennbuchstabe ? Sonst ist alles zu nebulös.

EDit: Ahhh das scheint der mit Steuerkette zu sein

Garantierverlängerung und Kulanz und dann wird ein gebrauchter Motor verbaut?

 

Das geht wohl nicht.

 

Wenn der Hersteller Kulanz gibt dann nur auf Neuteile die bei ihm gekauft werden.

 

Auch die Garantieverlängerung wird wohl keinen gebrauchten Motor bezahlen.

 

Nach über 2 Jahren ist der Zug mit Garantie und Gewährleistung auf den Motor wohl abgefahren.

Das ist normal im Hause VAG, hier kommt immer ein Austausch und kein Neuteil.

Das Austauschteil ist generalüberholt, also im Grunde nur das Gehäuse alt, Rest ist i.d.R. alles neu und zählt daher genauso als Neuteil.

Diese Diskussion hatte ich selbst schon mal als mir bei 50tkm der Motor + Turbolader flöten ging und daraufhin ein Austauschmotor+Lader rein kam.

Wie die Vorredner schon sagten, das Auto hat keinerlei Gewährleistung mehr und auch der Motor ist älter 2 Jahre, daher hier nichts mehr zu machen.

Nur eben schauen was deine noch laufende Anschlussgarantie abdeckt und zusätzlich einen schriftlichen Kulanzantrag stellen und argumentieren, dass das nicht sein kann dass bereits nach 70tkm Laufleistung wieder ein Motorschaden ist.

Meine Erfahrung aus vielen Fällen wenn man brav seinen Service+Inspektion in der Vertagswerkstatt gemacht hat, dass hier meist schon eine anteilige Kulanz gewährt wird.

Wie sieht denn diese Garantieverlängerung aus?

Bei wem wurde sie überhaupt abgeschlossen?

Wurden auch alle Garantiebedingungen im Detail eingehalten oder wurde irgendwo geschludert?

Nur weil ein neuer/gebrauchter Motor eingebaut wurde, beginnt die Garantie bzw. max. KM-Leistung nicht wieder neu, sondern es zählt die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs. Da sind wir jetzt hier wohl bei 170TKM.

Also das Kleingedruckte zum Vertragsabschluss zählt. Auch nicht das, womit jetzt evtl. im I-Net geworben wird.

Dazu hat sich der TE allerdings noch nicht geäußert.

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