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3 Jahre in der gleichen Schadensfreiheitsklasse

Themenstarteram 17. April 2017 um 16:08

Hallo zusammen,

ich bräuchte hier einmal eine Meinung bzw. Hilfe, ob ich hier richtig denke:

Mein Fall:

Ich habe meinen Führerschein (Fahren mit 17 Jahren) 2009 erhalten. Habe mir 2014 dann ein eigenes Auto gekauft und sodann auf mich angemeldet. Die Jahre dazwischen war ich bei der Versicherung von meinen Eltern eingetragen, aber es lief bisher keine Versicherung nur auf mich. 2014 habe ich sodann die Kfz-Versicherung bei VW gemacht. Dort hatten sich meine Eltern dann auch eintragen lassen, sodass ich einen Familienrabatt mit einer Sondereinstufung auf die SF 1 erhalten habe. 2015 kam die erste Beitragsrechnung mit welcher ich in der SF 1 geblieben bin. Ich habe mich dort dann mal erkundigt, wann ich denn dann in die SF 2 eingestuft werden würde. Eine nette Dame teilte mir dann mit, dass dies im nächsten Jahr geschehen würde, da ich durch die Sondereinstufung die SF 1 erhalten habe. Soweit auch alles in Ordnung. 2016 habe ich nunmehr die neue Beitragsrechnung erhalten, wo ich dann auch in die SF 2 eingestuft werden sollte. Da mir aber die VW Versicherung einfach viel zu teuer war/ist habe ich dann eine neue Versicherung bei der Allianz ausgesucht. Habe dort, gemäß der Beitragsrechnung von VW meine nunmehr SF 2 angegeben und hatte mich davor aber auch nochmals rückversichert, dass ich hier richtig denke. Kurz darauf teilte mir dann die Allianz mit, dass ich meine SF falsch angegeben hätte und ich nunmehr zurück in die SF 1 gestuft wurde.

Mal noch ganz kurz erwähnt: In dieser gesamten Zeit hatte ich keinen Unfall, sodass auch keine Rückstufung erforderlich war.

Als ich dann zurückgestuft wurde, habe ich mit VW telefoniert und nachgefragt, wieso ich zurückgestuft wurde. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass dies aufgrund der Sondereinstufung passiert sei. Ich habe dort mitgeteilt, dass ich dies aber bereits geklärt hatte und mir versichert wurde, dass diese Sondereinstufung nur einmalig ist und ich deswegen zwei Jahre in der SF 1 war. Man teilte mir sodann mit, dass man dies prüfen würde. Zur gleichen Zeit bin ich aber auch auf die Allianz zugegangen und habe dort den gesamten Sachverhalt mitgeteilt und beide Versicherungen teilten mir mit, dass sie mir recht geben würden und dies nochmals überprüft wird. Bis heute habe ich keinerlei Antwort mehr erhalten.

Ich bin also nunmehr das 3. Jahr in Folge in der SF 1 und das obwohl ich seit 2009 meinen Führerschein habe. Ich sehe es ein, dass wenn ich davor nie selber Versicherungsnehmer war, natürlich nichts angerechnet bekomme, finde es jetzt aber sehr ärgerlich, dass ich sozusagen in der SF 1 "verrotten" soll.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, eventuell auch mit Erfahrungsberichten, da ich ohne eine Rückversicherung eigentlich nicht auf die Versicherungen böse zugehen möchte, wenn ich eigentlich falsch liege.

LG

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11 Antworten
am 17. April 2017 um 16:47

Kann ich so nicht nachvollziehen.

Nenne bitte mal konkrete Versicherungsbeginne, Hauptfälligkeiten und Kündigungsdaten der Verträge.

Soviel zunächst: Sondereinstufungen gelten nur bei dem Versicherer, der sie gewährt.

Themenstarteram 17. April 2017 um 16:56

Versicherungsbeginn bei VW: 27.10.2014 mit SF 1

14.08.2015 Beitragsbescheid vom 27.10.2015 bis 27.10.2016 mit SF 1

Im August 2016 (nicht mal ein vollständiges Datum angegeben) Beitragsbescheid für 27.10.2016 bis 27.10.2017 mit SF 2 und da habe ich am 30.08.2016 gekündigt und zum 27.10.2016 zur Allianz gewechselt oder wie hast du es mit den Hauptfälligkeiten gemeint?

Bei der neuen Versicherung bin ich jetzt nunmehr auch wieder in der SF 1

Du fängst mit SF0 an. Da Du 2014 nicht ein halbes Jahr versichert warst, gibts noch kein Rabatt für 2015.

Also 2015 komplett SF0.

Ab 01.01.2016 dann SF1.

Ab 01.01.2017 müsstest Du dann in SF2 kommen, wenn es kein Unfall etc. gab.

Mahne beide Versicherungen nochmal an, das zu klären. Ansonsten zum Ombudsmann.

am 17. April 2017 um 17:29

So nach den AKB des VVD gilt:

Da Du im Jahre 2014 keine 180 Tage voll hast, bekommst Du ab 27.10.2015 weiterhin nur SF1

Da Du im Jahre 2015 180 Tage voll hast, bekämest Du beim VVD ab 27.10.2016 SF2. Da Du vorher gewechsel hast gelten die SF 1.

Bestätigt wird der tatsächlich Schadenverlauf:

Da Du im Jahre 2014 keine 180 Tage voll hast, beträgt der tatsächliche Schadenverlauf ab 27.10.2015 SF 0

Da Du im Jahre 2015 180 Tage voll hast, bekämest Du beim VVD ab 27.10.2016 SF1. Da Du vorher gewechsel hast gelten die SF 0.

Ich gehe davon aus, dass die Allianz ebenfalls zum 27.10. hauptfällig ist. Deswegen haben sie dich zu diesem Datum von SF 0 in SF 1 gestuft, da keine Unterbrechung bestand. Dies müsste man aber nochmal prüfen, anhand Deiner Versicherungspolice. Aber eigentlich kann es nicht anders sein. Es würde sonst nicht passen, was mich aber irgendwie auch nicht wündern würde. Das SF-System ist mega kompliziert. Leider.

Quelle:

https://...utoversicherung-direkt.de/.../20160401_AKB_PKW_KRB41003.pdf

Dein Problem ist, das die Hauptfälligkeit nicht der 01.01. ist.

Die VW-Versicherung hat der Allianz, mit der Bescheinigung bei Versicherungswechsel den Zeitraum 27.10.14 - 26.10.2016 und ein schadensfreies Kalenderjahr (2015)gemeldet.

Da die Allianz auch unterjährige Hauptfälligkeiten hat, haben die dich am 27.10.2016 nicht in SF2 gestuft, dies wäre bei einem VS-Wechsel auch erst zum 01.01.17 möglich gewesen. Da aber die Allianz nicht am 01.01. stuft, bleibst du bis zum 27.10.17 in SF 1

Hattest einen schlechten Berater

Themenstarteram 17. April 2017 um 17:54

Schon mal vielen Dank. @phaetoninteresse: Aber wenn ich bei VVD doch in die SF 2 kommen würde, warum komme ich dann bei der Allianz nicht in die SF 2? Die müssten doch im Normalfall meine Schadensfreiheitsrabatte sozusagen übernehmen. Man wird doch nicht automatisch in die letzte SF-Klasse zurückgestuft, wenn man die Versicherung wechselt?

Sorry wenn ich so doof Fragen stellen, aber ich finde es trotzdem mega komisch, dass ich drei Jahre in der gleichen Schadensfreiheitsklasse drinnen stecke.

In der Bescheinigung bei Versichererwechsel werden u.a. die schadensfreien Kalenderjahre gemeldet und da hast du am 27.10.2016 nur 1, nämlich 2015

am 17. April 2017 um 18:14

Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt.

Sie sind ein Kundenbindungsinstrument.

Sie gelten nur bei dem Versicherer, der sie gewährt hat.

Du hast mit SF 1 angefangen. Die musst du gedanklich kürzen.

Themenstarteram 17. April 2017 um 18:30

Oh man wieso können die das nicht klipp und klar auch mal so schreiben :D

Aber vielen lieben Dank. Jetzt weiß ich, dass ich keine bösen Sätze an die Versicherung schreibe

Da fallen viele (ich bin damals mit 19 auch drauf reingefallen) drauf rein. Mach dir nichts draus :D Dachte auch immer die SF KLassen werden mitgegeben, aber Pustekuchen, hier geht es rein um Schadenfreie Jahre :)

am 21. April 2017 um 8:15

Hat es sich denn wenigstens gelohnt von der VVD (=Allianz) zur Allianz zu wechseln? Bei mir hatte ich damals mit der Prämie light bei der Kfz-Finanzierung nie wirklich den Wunsch die Versicherung zu wechseln, gerade als ich noch knapp über 20 Jahre alt ware.

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