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3 L Diesel - Werkstattpfusch

Saab
Themenstarteram 8. Juli 2009 um 14:56

Hallo,

seit gut einem Jahr fahre ich einen 3-L Diesel.

Ich habe erst nach dem Kauf von den Problemen erfahren, habe ihn mit einem nagelneuen (weil gerade getauschten) Motor gekauft.

Da ich auf das neue Agregat keine Garantie mehr habe, habe ich die Ölwechsel (alle 10000 km) nicht in einem SZ machen lassen.

Nun bin ich gestern mit massivem Ölverlust liegen geblieben und vom ADAC ins SZ geschleppt worden.

Es stellt sich nun raus, dass die Ölablassschraube defekt war und offensichtlich mit (lt. Meister) nicht geeignetem Sillikon eingeklebt wurde. Auf der Rechnung (habe heute nachgesehen) steht: Ölablassschraube vom Ölfilterdeckel defekt, beim nächsten Ölwechsel muss der Ölfilterdeckel erneuert werden.

Der Meister vom SZ geht davon aus, dass ddie Schraube durch den Betriebsdruck einfach herausgedrückt wurde, das Öl austrat und.... mehr wissen wir noch nicht!

Er deutete an, dass die manipulierende Werkstadt diesen Schaden aus seiner Sicht übernehmen müsse, da hier "gepfuscht" wurde.

Ich habe nun zwei Vorgehensweisen zur Auswahl:

1. Ölfilterdeckel neu, Öl rein und testen ob der Motor einen Schaden davongetragen hat,

2. Gutachter, Dokumentation, Motor auseinander nehmen und ansehen...

Habt ihr einen Ratschlag?

Das ist doch ein starkes Stück oder?

Ich als Laie verlass mich doch auf meine Werkstatt - ich behandel meinen 3lDiesel wie ein rohes Ei und nun eine eingeklebte Schraube!!!

Kirsten

Beste Antwort im Thema

@nafob

Der Ölfilter im 3.0tid ist eine Filterpatrone und sitzt in einem Gehäuse und der Deckel hat eine Ablass-Schraube, damit man vor dem Wechsel des Filters den Viertel Liter Öl ablassen kann und nicht durch die Gegend saut.:D

Und in diesem Gehäuse herrscht der vollständige Öldruck...und bei Verlust dieser Schraube ist innerhalb weniger Sekunden der gesamte Ölinhalt auf die Strasse gepumpt.:mad:

Ich gehe von einem kapitalen Motorschaden aus...denn der Motor wurde nicht sofort abgestellt.

Er lief noch einige Minuten ohne Öldruck.:(

@Advokat

Es handelt sich nicht um eine Hinterhof-Werkstatt, sondern um eine Filiale einer kleineren Werkstatt-Kette.

Die haben eine Haftpflichtversicherung...aber auch eine eigene Rechtsabteilung.:D

Und ich gehe pauschal davon aus, daß es da Probleme gibt.:)

Auf der Rechnung wurde dokumentiert, daß die Schraubverbindung defekt ist und beim nächsten Ölwechsel der defekte Deckel erneuert werden muß.

Damit hat die Werkstatt den schwarzen Peter. Denn diese falsche Einschätzung des Meisters hat zum Motorschaden geführt.

Ich persönlich hätte den Wagen in diesem Zustand nicht vom Hof gelassen!!!

Und der Kunde hätte es nach einer plausiblen Erklärung auch eingesehen und hätte die notwändige Reparatur in Auftrag gegeben.

Sofort...und nicht erst beim nächsten Ölwechsel.

Ist für mich wieder nur ein Beispiel, für miese Qualität bei den Werkstattketten.:(

 

@KiEmy

Meine PN an Dich solltest Du erhalten haben.:)

Handle danach und alles wird gut..)

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13 Antworten
am 9. Juli 2009 um 7:45

Schlimme Sache! Du kannst davon ausgehen, dass die Hinterhofwerkstatt bei einem massiven Motorschaden nicht freiwillig zahlen wird, deswegen ist Doku Trumpf.

am 9. Juli 2009 um 8:07

Welche Schraube meinst Du ?

Die Ölablassschraube unterliegt keinem Betriebsdruck.

Aber egal: Wenn der Schaden/Fehler von der ausführenden Werkstatt auf der Rechnung vermerkt wurde, Dir bei Rechnungsübergabe aber nichts dazu gesagt wurde, kannst Du als Laie davon ausgehen, dass der Schaden unerheblich ist, trotzdem dürfte die Werkstatt in der Pflicht sein, für die Folgeschäden einzustehen.

 

nafob

@nafob

Der Ölfilter im 3.0tid ist eine Filterpatrone und sitzt in einem Gehäuse und der Deckel hat eine Ablass-Schraube, damit man vor dem Wechsel des Filters den Viertel Liter Öl ablassen kann und nicht durch die Gegend saut.:D

Und in diesem Gehäuse herrscht der vollständige Öldruck...und bei Verlust dieser Schraube ist innerhalb weniger Sekunden der gesamte Ölinhalt auf die Strasse gepumpt.:mad:

Ich gehe von einem kapitalen Motorschaden aus...denn der Motor wurde nicht sofort abgestellt.

Er lief noch einige Minuten ohne Öldruck.:(

@Advokat

Es handelt sich nicht um eine Hinterhof-Werkstatt, sondern um eine Filiale einer kleineren Werkstatt-Kette.

Die haben eine Haftpflichtversicherung...aber auch eine eigene Rechtsabteilung.:D

Und ich gehe pauschal davon aus, daß es da Probleme gibt.:)

Auf der Rechnung wurde dokumentiert, daß die Schraubverbindung defekt ist und beim nächsten Ölwechsel der defekte Deckel erneuert werden muß.

Damit hat die Werkstatt den schwarzen Peter. Denn diese falsche Einschätzung des Meisters hat zum Motorschaden geführt.

Ich persönlich hätte den Wagen in diesem Zustand nicht vom Hof gelassen!!!

Und der Kunde hätte es nach einer plausiblen Erklärung auch eingesehen und hätte die notwändige Reparatur in Auftrag gegeben.

Sofort...und nicht erst beim nächsten Ölwechsel.

Ist für mich wieder nur ein Beispiel, für miese Qualität bei den Werkstattketten.:(

 

@KiEmy

Meine PN an Dich solltest Du erhalten haben.:)

Handle danach und alles wird gut..)

am 9. Juli 2009 um 21:48

immer wieder schön zu lesen, wie hier geholfen wird, find ich super! Danke kater ... ! :-)

Themenstarteram 21. August 2009 um 11:43

Hallo,

mensch... gut Ding will Weile haben.

Mein Anwalt hat heute mit der Rechtsabteilung der Werkstattkette telefoniert. Das Sachverständigengutachten dieser Kette ist heute an uns rausgegangen.

Saabs Kostenvoranschlag für einen diagnostizierten Motorschaden betrug über 13000 Euro.

Der Sachverständige der Gegenseite hat sich den Wagen vor zwei Wochen angesehen. Heute nun telefonisch vorab schon mal den Inhalt des Gutachtens:

Das Wichtigste:

Kosten werden übernommen, Schaden wird anerkannt (Juhuuuu!!!)

Weiterhin:

Wiederbeschaffungswert wird mit ca. 7500 Euro angesetzt,

der Restwert mit 2200 Euro.

Ich freue mich schon mal sehr! Auch wenn Kleinigkeiten evtl. noch nachgebessert werden, bin ich doch mit einem blauen Auge aus der 3.0 L-Diesel Geschichte herausgekommen.

 

Weiß jemand von euch was es mit dem Restwert auf sich hat?

Soll doch die Versicherung den Wagen abholen. Ich will ihn sicherlich nicht auf meinem Hof stehen haben und (evtl. vergeblich) einen Käufer suchen!!

Kann die Versicherung den kaputten/unnutzbaren Wagen einfach "aufdrücken"? Was soll ich damit?

Kennt sich jemand aus?

Nächste Woche setze ich mich mit meinem Anwalt zusammen. Dann wird das Gutachten schriftlich vorliegen.

Kirsten

am 21. August 2009 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von KiEmy

Weiß jemand von euch was es mit dem Restwert auf sich hat?

Soll doch die Versicherung den Wagen abholen. Ich will ihn sicherlich nicht auf meinem Hof stehen haben und (evtl. vergeblich) einen Käufer suchen!!

Kann die Versicherung den kaputten/unnutzbaren Wagen einfach "aufdrücken"? Was soll ich damit?

Kennt sich jemand aus?

Nächste Woche setze ich mich mit meinem Anwalt zusammen. Dann wird das Gutachten schriftlich vorliegen.

Kirsten

Dafür bezahlst Du besagten Anwalt und aussagegemäß siehst Du ihn nächste Woche! ;)

Themenstarteram 21. August 2009 um 19:53

Zitat:

Dafür bezahlst Du besagten Anwalt und aussagegemäß siehst Du ihn nächste Woche! ;)

Toll, danke für deine Info!

In diesem Fall ist es zwar kein Unfall, aber dennoch ein Haftpflichtschaden.:)

Der Wiederbeschaffungswert von 7500 Talern...stellt den Wert des Fahrzeugs ohne Motorschaden dar.

7500 war der Wagen ohne Motorschaden wert.:)

Jetzt ist der Motor kaputt und der Wagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten.

Der "Haufen Schrott" stellt, nach Gutachter, noch einen Wert von 2200 Talern dar.

Die Versicherung zahlt natürlich nicht den Schaden von 13.000 Talern, sondern nur den Wert des Fahrzeugs minus dem Restwert.

Üblicherweise wird es so gehandhabt, daß der Geschädigte den vollen Zeitwert erhält und die Versicherung versucht über diverse Versteigerungs-Portale für Händler den Restwert durch Verkauf zurück zu bekommen.

Du bekommst die 7500 Taler.:)

Und die Versicherung vermarktet den Rest des Fahrzeugs.

Nur wird die Versicherung kaum einen Händler finden, der einen 3.0tid mit kaputtem Motor kaufen möchte.:D

Aber damit hast Du nichts mehr zu tun.;)

Themenstarteram 22. August 2009 um 5:20

Guten Morgen,

das ist doch eine superverständliche Erklärung. Danke!!

Da kann ich das WE ja beruhigt genießen! Ich sah mich schon mit meinem kaputten Wagen auf dem Hof in die Röhre schauen.

7500 Euro ist doch ein Wort. Vor 1 1/2 Jahren habe ich 11500 bezahlt - bin aber auch 40000 km gefahren.

Nun heißt es Auschau nach einem neuen Wagen halten. Werde wohl wieder zu Volvo zurückkehren, nachdem ich 1 1/2 Jahre mit der ständigen Bedrohung "Laufbuchsenabsenkung" herumgefahren bin.

Danke für eure Beratung! Ein schönes WE wünscht

Kirsten

Zitat:

Original geschrieben von KiEmy

 

7500 Euro ist doch ein Wort. Vor 1 1/2 Jahren habe ich 11500 bezahlt - bin aber auch 40000 km gefahren.

Gut gelaufen für Dich! :) Es hätten sich hier einige gefreut, wenn sie ihren 3,0 TiD auf so eine Art und zu so einem Kurs losgeworden wären. :D ;)

am 22. August 2009 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von KiEmy

Zitat:

Dafür bezahlst Du besagten Anwalt und aussagegemäß siehst Du ihn nächste Woche! ;)

Toll, danke für deine Info!

Gern geschehen, wir sind doch keine persönliche Rechtsberatung. ;) Da wir die Bedingungen der Haftpflicht (nein, eben keine Fahrzeug-, sondern eine Werkstatthaftpflicht) nicht kennen, bin ich da vorsichtiger als LC. Das Kleingedruckte ist oft spannend.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Zitat:

Original geschrieben von KiEmy

 

Toll, danke für deine Info!

Gern geschehen, wir sind doch keine persönliche Rechtsberatung. ;) Da wir die Bedingungen der Haftpflicht (nein, eben keine Fahrzeug-, sondern eine Werkstatthaftpflicht) nicht kennen, bin ich da vorsichtiger als LC. Das Kleingedruckte ist oft spannend.

Die Werkstatthaftpflichtversicherung ist Bestandteil der Handel-Handwerkversicherung und SEHR umfangreich.:)

Die kostet zwar einige tausend Taler, auch für eine ganz kleine Bude, aber ohne eine solche Versicherung kann ein Handwerker unter Umständen ganz schnell seinen Laden dicht machen.:(

Da das Gutachten der Versicherung ganz klar die Schuld der Werkstatt festgestellt hat, wird die Versicherung nach eigenem Gutachten den Schaden abrechnen.

Und die betreffende Werkstatt hat ihre Schuld ja wohl selber eingesehen, sonst hätten sie nicht ihre Versicherung eingeschaltet.:)

Die Werkstatt kann intern den Meister oder auch den Mechaniker an dem entstandenen Schaden beteiligen, sofern diese Leute grob fahrlässig gehandelt haben.

Dürfte in diesem Fall wohl auszuschliessen sein, weil der Meister der Meinung war, daß der Stopfen wohl halten würde.

Hat er ja auch eine gewisse Zeit lang.:D;)

Ich kenne einen Fall, wo in der Werkstatt zwei Fahrzeuge beschädigt wurden, weil der Mechaniker ein Fahrzeug mit der Hebebühne abgelassen hatte. Daneben stand ein Fahrzeug mit offener Tür.

Tür zermalmt, Das andere Fahrzeug am Holm stark beschädigt...7500 DM Schaden im Jahr 1980.

Diesen Schaden musste der Mechaniker aus seiner Tasche bezahlen!!!

Fehlende Sorgfalt bei der Tätigkeit. Er hätte sehen müssen, daß der Abstand der Tür zur Hebebühne nicht ausreicht.:mad:

Daran kann man sehen, daß selbst die kleinen Schrauber ebenfalls immer mit einem Bein im Knast stehen.:(

Mir selber ist mal eine Büchse Hohlraumversiegelung neben einem Cabriolet explodiert.:eek:

Der Schaden wurde erstmal von der Werkstatt-Haftpflichtversicherung übernommen und anschliessend wurde der Grund näher untersucht.

Dabei stellte sich heraus, daß die Büchse einen Herstellungsfehler hatte...und der Hersteller musste den Schaden übernehmen.

Da gab es auch keine weiteren Diskussionen. Das haben die Versicherungen untereinander ausgehandelt.:)

Wenn man öfter mit anderen Mechanikern zusammenkommt, zwecks Fortbildung etc. unterhält man sich natürlich über dies und jenes.

Und wenn man dann hört, WAS alles passiert in den Werkstätten...schüttelt man den Kopf und wundert sich über nichts mehr.

Darum haben fast alle Werkstätten eine gute Versicherung. Und je grösser der Laden, um so besser sind sie abgesichert.

Wenn der Werkstatt nachweislich ein Fehler unterlaufen ist...kann man sich als Kunde eigentlich entspannt zurücklehnen.:)

Denn die Versicherungen zahlen IMMER.

 

Themenstarteram 28. August 2009 um 9:32

Kleines Update für die interessierten Leser/innen:

Der Sachverständige hat den Wiederbeschaffungswert meines Klöters auf 8600,- korrigiert, da der ATM erst 40000 km gelaufen war. Juhuuu!

Der Gutachter war, vor dem Hinweis meines Anwaltes, von dem Tachowert (155000km) ausgegangen...

Den Wagen habe ich gestern eigenhändig (mit weiterer Unterstütung) auf einen polnischen Anhänger geschoben und 2200 Euro kassiert. War ca 1 Min. bei mobile freigeschaltet. Hätte ich nicht gedacht!

Gestern habe ich - nach diesem Reinfall bei Saab - den Vertrag für einen V70 unterschrieben.

Ich sage hier also: Tschüss! Und vielen Dank für die nette Beratung und Unterstützung!!

Kirsten

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