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3. Sitzreihe im Spacetourer nachrüste?
Hallo zusammen.
Wir überlegen momentan einen pössl vanstar zu kaufen. Dabei handelt es sich um einen kleinen ausbau zu einem Camper auf Basis des Spacetourers. Ab Werk wird das Fahrzeug auch mit Dritter sitzreihe ausgeliefert, so dass im Alltag acht Sitzplätze möglich sind.
Das fertig konfigurierte Fahrzeug, für dass wir uns interessieren, verfügt allerdings nur über zwei Sitzreihen.
Ist es erlaubt eine dritte sitzreihe einfach nachzurüsten, oder kann ob es da zulassungsrechtliche Probleme geben? Sitzschienen und Gurte sind bereits im Fahrzeug montiert, so dass es meines Erachtens kein Problem sein sollte. Keine Ahnung ob das eine Rolle spielt, aber das zulässige Gesamtgewicht beträgt 2,8 Tonnen (und nicht wie bei manchen anderen Fahrzeugen 3,1 Tonnen).
Der Verkäufer war sich zunächst unsicher, meinte aber später, dass das nicht erlaubt sei (angeblich aufgrund von Abgasnormen).
Danke und Gruß
Christoph
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6 Antworten
Hat niemand einen Tipp für mich? Oder sollte ich die Frage besser in einem anderen Bereich stellen, weil es ein zulassungstechnisches Problem ist und somit nicht speziell Citroen betrifft?
Gruß Christoph
Hallo,
es ist natürlich schwierig, hier eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben.
Wenn die Sitzschienen und die Gurte bereits im Fahrzeug montiert sind, spricht aus der Sicht der Sicherheit nichts dagegen, die dazugehörigen Sitze einzubauen.
Bezüglich der Abgasnorm ist es tatsächlich so, dass der Stellantis-Konzern zur Gewichtsersparnis (und somit niedrigerem CO2-Ausstoß) einige Bestelloptionen, die Mehrgewicht verursachen (wie z.B. Reserverad), ersatzlos gestrichen hat.
Jedoch haben die Fahrzeuge mit dritter Sitzreihe die gleiche Abgasnorm wie die Fahrzeuge ohne dritte Sitzreihe.
Interessanter wäre m.E. nach, welche Angabe in deinem Fahrzeugschein steht. Steht dort unter Ziffer 2 "FZ. Z. PERS.BEF. B. 8 SPL." oder steht dort wegen des Campers "Sonderfahrzeug"?
Ein Sonderfahrzeug Wohnmobil wird steuerlich anders gewertet als ein "normales" Fahrzeug.
Wenn also "Sonderfahrzeug" eingetragen ist, könnte es tatsächlich Probleme mit der KFZ-Steuer geben.
Diese Einschätzung von mir ist natürlich keinesfalls rechtsverbindlich. Nach Sichtung der Eintragung im KFZ-Schein bzw. KFZ-Brief weiß man mehr...
Die Frage ist erstmal was willst du genau kaufen? Ein Campster oder ein Vanster? In ein Campster geht wegen der Küche nämlich nicht jede Sitzbank rein. Ein Vanstar hat ein Mercedes Chassis. Wichtig ist das zul. Gesamtgewicht. Wenn er nicht die 3.1to Auflastung hat, gehen nur max. 5 Sitzplätze. Wir fahren einen Campster mit 5 Sitzplätzen.
Danke für eure Einschätzungen.
@Welldone2305
Kling so, als wäre das nicht so einfach erlaubt.
Das Fahrzeug wird als Wohnmobil zugelassen und versteuert. Aber ab Werk kann man das Fahrzeug in der gleichen Ausstattung mit acht Sitzen ebenfalls als Wohnmobil bestellen. (Anderes Thema, aber eigentlich ganz witzig: Das Fahrzeug erhält die Zulassung zum Wohnmobil weil eine verlorene Herdplatte im Kofferraum verbaut ist, an die man im Campingalltag noch nicht einmal dran kommt.)
@dk_1102
Wir interessieren uns für den Vanster (sorry, hatte mich im ersten Post verschrieben), also der Ausführung ohne festen Campingschrank auf Basis des Spacetourers. Bei dem gehen eigentlich drei Sitzreihen rein; Schienen und Gurte sind vorhanden, man kann also einfach eine dritte (normal breite) Sitzreihe einbauen. Die Frage ist, ob man das einfach so darf, man das eintragen lassen muss / kann bzw. was für Konsequenzen nach sich zieht, wenn man die einfach einbaut.
Wo ist eigentlich der Unterschied zw. den 2,8 t und den 3,1 t zul. Gesamtgewicht? Da wird doch kein anderes Fahrwerk verbaut, oder? Im Konfigurator konnte ich kostenlos auf 3,1 t erhöhen. Anscheinend verringert sich das zulässige Zuggewicht des Anhängers dadurch, weshalb viele darauf verzichten.
Danke und Gruß
Christoph
Also, wenn das Fahrzeug ab Werk mit acht Sitzen ebenfalls als Wohnmobil bestellbar ist, dann wäre es interessant, ob die Typ-Schlüssel-Nummern gleich sind und evtl. wieviele Sitze im Fahrzeugschein unter S.1 eingetragen sind.
Ok, bei einem Vanster ist das mit der normalen Sitzbank möglich. Die Auflastung auf 3.1to ist dafür aber zwingend notwendig. Die Personen dürfen sonst nämlich quasi nichts wiegen. Wenn der Wagen schonmal eine Zulassung hatte, kostet die Auflastung natürlich etwas. Nein, eine andere andere Achse ist das in dem Fall nicht. Konsequenzen sind denke ich mal mindestens sofortiges erlischen der Zulassung.