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3 stundenLlenkzeit wie lange Pause

Themenstarteram 25. Dezember 2019 um 8:32

Hallo

ich frag mal hier weil ich noch keine Passende Antwort gefunden habe.

nach 4,5 h 45min Pause sind klar aber was wenn man nur 3 -3,5h Lenkzeit am Stück hat ?

Da meine Firma so toll einsparren will hat sie das Packlager in Düsseldorf zu gemacht und läßt jetzt alles in Franfuhrt a.M packen.

Dafür darf jetzt täglich ein Mitarbeiter nach Frankfurt fahren dort die Ware abholen und nach Düsseldorf bringen.

Das sind Pro Strecke 3h Fahrzeit wenn es mal auf der A3 etwas voller ist sind es 3,5h.

Wie Lange müßen wir Pause machen ?

 

Ps das ganze Läuft unter Werksverkehr und wird mit einen 15t durgeführt.

Normalerweise gurken wir nur auf dem Flughafengelände in Düssseldorf rum dh wir haben inerhalb von unseren 8h Arbeitszeit nur ca 30 min Lenkzeiten der Rest sind Beladungen / Entladungen von Fulgzeugen und Warterei.

Danke mal im Voraus

gruß Ralf

Beste Antwort im Thema

Nach 4,5 Std Fahrzeit stellst Du mittels Pause deine Fahrzeîtmöglichkeit wieder auf 4,5 Std Fahrzeit

Das gilt auch, wenn du nach 3,5 Std Fahrzeit 45min Pause machst - Deine nachfolgende Fahrzeit kann somit 4,5 Std betragen

Die Fahrzeit ist wie ein "Konto" zu betrachten. Machst Du eine 45min Pause, ist dieses Konto (welches max 4,5 Std habn darf) wieder auf Null und du kannst weitere 4,5 Std fahren.

Arbeitszeit und Fahrzeit sind sep. "Konten" welche gefüllt werden können. Mittels nötiger Pause werden diese wieder auf Null gestellt und man kann wieder füllen.

Wenn Du aber nach 3,5 Std keine Pause machst, bleibt das mögliche Fahrkonto auf 3,5 Std und Du kannst nur noch 1 Std fahren, bevor Du die Pause machen musst.

https://www.routiers.ch/.../Arbeits_Ruhezeiten.pdf

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Nach 4,5 Std Fahrzeit stellst Du mittels Pause deine Fahrzeîtmöglichkeit wieder auf 4,5 Std Fahrzeit

Das gilt auch, wenn du nach 3,5 Std Fahrzeit 45min Pause machst - Deine nachfolgende Fahrzeit kann somit 4,5 Std betragen

Die Fahrzeit ist wie ein "Konto" zu betrachten. Machst Du eine 45min Pause, ist dieses Konto (welches max 4,5 Std habn darf) wieder auf Null und du kannst weitere 4,5 Std fahren.

Arbeitszeit und Fahrzeit sind sep. "Konten" welche gefüllt werden können. Mittels nötiger Pause werden diese wieder auf Null gestellt und man kann wieder füllen.

Wenn Du aber nach 3,5 Std keine Pause machst, bleibt das mögliche Fahrkonto auf 3,5 Std und Du kannst nur noch 1 Std fahren, bevor Du die Pause machen musst.

https://www.routiers.ch/.../Arbeits_Ruhezeiten.pdf

Soweit mir bekannt ist, muß aber nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit die Pause gemacht werden.

Von 7.00-13.00 z.B. muß eine 45Minuten Pause drin sein. Auch wenn nur 30Minuten gelenkt wurden.

Moin

Interessiert mich mal ,muß aber nicht Ausarten !

kann man aber nicht nach 3,5 STD Lenkzeit eine Pause von 15 Min machen und

danach eine weitere STD Lenkzeit fahren und danach eine Pause von 30 Min machen und

hält damit auch das "Konto" von 45 Min Pause ein ?

Was ist dann ,

wenn Er am Ziel nach 3 oder 3,5 STD Lenkzeit ankommt und

gleich das Fahrzeug selber 2 STD entladen bzw beladen muß

die ja dann Arbeitueit ist ,mit der vorherigen Pause von 15 Min und

den fehlenden 30 Min Pause der Lenkzeit ?

muß Er dann nach einer Stunde Lenkzeit die fehlenden 30 Min Pause nachholen oder

hat die vorherige Arbeitszeit eine Auswirkung auf die Pause,

Wann,Wo und Wie lange ?

mfg

Ja und ja.

Die Lenkzeit kann in 15 und 30min aufgeteilt werden. 15min müssen aber zuerst sein.

Stimmt - wenn er nach 3,5 Std Fahrzeit 15min einlegt, dann 1 Std fährt und 30min einlegt, dann kann er wieder 4,5 Std fahren. Mit diesen 30min würde er auch die Arbeitzeit wieder zurück stellen, welche dann wieder voll genutzt werden können.

(Bedingung - die 15min Pause MUSS VOR der 30min Pause sein)

Würde er also das FZ übernehmen, kurz um die Firma fahren, dann 15min Pause einlegen, dann 3,5Std fahren, wieder ein 30min Pause, wäre die Fahrzeit wieder voll nutzbar.

Grundsätzlich wäre es möglich die Arbeitszeit in 15min Pausen zu "brechen"

 

Lenkpausen:

Nach 4.5 Std. Lenkzeit muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt

werden. Die Dauer kann unterteilt werden in eine Pause von 15

Minuten, gefolgt von einer Pause von 30 Minuten. Die Bestimmung

der Unterteilungsmöglichkeit wurde mit der neuen ARV verschärft.

Üblicherweise signalisiert der digitale Fahrtschreiber ungenügende

Lenkzeitpausen.

Arbeitspausen:

Bei 6 Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 15 Min. Pause

gemacht werden. Bei einer Arbeitszeit von 6 – 9 Stunden müssen 30

Minuten Pause eingelegt werden. Nach mehr als 9 Std. Arbeitszeit

müssen die Pausen 45 Minuten betragen. Die Arbeitszeitpause kann

in Pausen von 15 Minuten aufgeteilt werden.

...du kannst -wenn sich zwischenzeitlich nicht was geändert hat- auch nach wenigen Sekunden Lenkzeit bereits eine 15 Minuten Pause einlegen, dafür brauchste später nach 4 Std. 29 Minuten Lenkzeit nur noch eine 30 Minuten Pause.

So hab ich das z.B. vor Jahren ein paarmal an einer bestimmten Ladestelle gemacht... geladen bzw. laden lassen :D (= 45 Minuten Pause), Zug von der Rampe vor zum "Pförtner"-Häuschen gezogen, dort hab ich dann während ich auf die Lieferpapiere gewartet hab schon meine nächste Pause mit einem 15 Minuten Abschnitt angefangen...

Is wie in der Formel 1 mit klever, taktisch sinnvoll gesetzen Pausen gewinnt oder verliert man ein Rennen... wobei da noch einiges mehr dazu gehört, als die Pausen sinnvoll zu stückeln... z.B. Staus, viele fahren da Lenkzeit ohne Ende kaputt... macht man nicht, einen Stau nutzt man zuerst einmal um seine Pausen zu machen.

Sorry,sollte wirklich nicht Ausarten und

das ich die Frage noch mal wiederholen muß,

evtl habe ich es auch Falsch geschrieben!!!

Zitat-

Was ist dann ,

wenn Er am Ziel nach 3 oder 3,5 STD Lenkzeit ankommt und

gleich das Fahrzeug selber 2 STD entladen bzw beladen muß

die ja dann Arbeitzeit ist ,

mit der vorherigen Pause von 15 Min und

den fehlenden 30 Min Pause der Lenkzeit ?

 

muß Er dann nach einer Stunde Lenkzeit die fehlenden 30 Min Pause nachholen oder

hat die vorherige Arbeitszeit eine Auswirkung auf die Pause,

 

die Aufteilung 15 und 30 Min Lenkzeit kenne ich,

aber wie beeinflusst die zwischenzeitliche Arbeitszeit

die fehlende Lenkzeitunterbrechung von 30 min .

oder geht es da nach dem Motto ,

Arbeitszeit und Lenkzeit sind als eine Zeit zu betrachten und

Er muß dann nach Gesamtarbeitszeit von 6 STD die 30 Min Pause machen !

3,5 STD Lenkzeit+15 Min Pause und 2 STD Arbeitszeit = 5,5 STD Gesamtarbeitszeit,

nach nur 30 Min weiterer Lenktätigkeit ist die Pause von 30 min nachzuholen !

mfg

Du liegst richtig, das Arbeitszeitgesetz und die Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten sind nicht "hamonisiert" daher kommt es da zu so manchem Quatsch.

Die 2 Std. Ladetätigkeit beeinflussen die nötige Pause von weiteren 30 Minuten nicht. Und richtig, um den beiden Vorschriften genüge zu tun müßte bereits nach 4 Stunden Lenkzeit + 2 Std. Arbeitszeit eine Pause eingelegt werden, obwohl nach der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten noch 30 Minuten Lenkzeit zulässig wären... wobei das in der Paris eigentlich auch niemanden interessiert, wenn man die 30 Minuten noch fährt.

Allerdings bleibt das Arbeitszeitgesetz bei einer Straßenkontrolle weitgehend unbeachtet und es werden lediglich Verstöße gegen die strengere Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten, welche die Pause ja schon nach 4,5 Std. Lenkzeit vorsieht geahndet.

die Frage ist letzte Wochenende entstanden,

wo ne Spedition in unserer Kantine ihre Schulungen machte und

die BKF auf ne Zigarettenlänge runtergekommen sind.

der Schulungsleiter sprach auch von Wiedersprüchen und

das NIX konkret geregelt ist und Er geht von der Gesamtarbeitszeit aus,

kann es aber nicht belegen!

der eine BKF hat so einen Umlauf in der ähnlichen Zeitzusammensetzung und

keiner kann Ihm konkret Auskunft geben,alles nur Wischi Waschi !

mfg

...das ist das Problem in der Branche, dass da viel "Wischi Waschi" ala Grauzonen gibt. Und dazu kommen noch die Scheißhaus... ähm Stammtischparolen von vielen oberschlauen Fahrern.

Da wird so manches, das vielleicht in einer speziellen Situation von einem Kontrollbeamten richtig ausgesagt wurde ohne Zusammenhang weiterverbreitet, weil die meisten die Zusammenhänge garnicht kapieren.

Ist auch in anderen Sachgebieten, wie z.B. der Ladungssicherung so... da hat so mancher -auch Beamte- seine Privattheorien, bei denen man nur hoffen kann, dass die Physik nicht allzu hart durchschlägt.

Die Kunst ist es halt als Fahrer alles so hinzudrehen, dass dir niemand an den Karren fahren kann und ganz ehrlich da würde ich es in obig beschriebener Situation auch je nach Lohn-Abrechnungsmodell so machen, dass keine 2 Stunden Arbeitszeit anfallen, sondern ich bei Abfahrt meine Pause durch habe...

Man will ja als Fahrer mit meistens Pauschallohn auch nach Hause kommen und seine Freizeit nicht auf irgendwelchen Rastplätzen verbringen - mit Stundenlohn siehts nachtürlich etwas anders aus...

Also nach meinem Wissen, ist nichts Wischiwaschi.

Das ARV1 klärt eigentillch alles, ausser den "Trick" mit den 15min welche man bei Abfahrt machen kann.

https://www.routiers.ch/.../Arbeits_Ruhezeiten.pdf

Wir haben in den Kursen alle möglichen Varianten durch versucht und nirgends ein Wischiwaschi gefunden. Alle Möglichkeiten haben eine Lösung ergeben. Einzigst, dass heute ein Fahrer halt eben auch "Denken" muss, und die vollen Möglichkeiten ausschöpfen muss, welche er kann.

Arbeitszeit und Fahrzeiten sind klar getrennt, werden nicht zusammengezählt usw.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2019 um 12:43:00 Uhr:

Man will ja als Fahrer mit meistens Pauschallohn auch nach Hause kommen und seine Freizeit nicht auf irgendwelchen Rastplätzen verbringen - mit Stundenlohn siehts nachtürlich etwas anders aus...

Was die Pausen verändern soll mit Std oder Pauschallohn? Im Std-Lohn bekommt man Pausen auch nicht bezahlt, somit ist eine Pause, die ges. vorgeschrieben ist, keine Arbeitszeit und nicht bezahlt. Mit einzigem Unterschied, dass man nach ges. Regeln vielleicht 30 oder 45min später nach Hause kommt. Std hat man aber trotzdem die gleichen.

Was man immer wieder vergisst ist, dass das ARV1 den Fahrer schützt und nicht die Firma. Oder wer das noch kannte ohne ARV1, kann davon ein "Liedchen singen".

Also kann man "schmipfen" wie man will. Der Fahrer ist heute massiv besser geschützt als früher.

Sorry irgendwie war plötzlich alles doppelt

...ich vermute mal deine Beiträge basieren auf schweizer Verhältnissen.

Das Wischi Waschi in D kommt davon, dass die Fahrpersonalverordnung und das Arbeitszeitgesetz eben nicht in jedem Fall zusammen passen.

Eigentlich wollte ich auf das Thema Lohnabrechnung nicht näher eingehen, daher nur soviel... es gibt Firmen, da haben Fahrer einen monatlichen Pauschallohn, dann gibt es welche, da wird "nach Tachograph" abgerechnet und es gibt Firmen, da schreibt der Fahrer zusätzliche Stundenzettel und die Aufzeichnungen des Tachographen interessieren bei der Lohnabrechnung absolut niemanden.

Bei Variante 1 und 3 hat man als Fahrer den Vorteil, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet, wenn der Tachograph mal etwas mehr Pause schreibt... ;)

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2019 um 15:09:56 Uhr:

da schreibt der Fahrer zusätzliche Stundenzettel und die Aufzeichnungen des Tachographen interessieren bei der Lohnabrechnung absolut niemanden.

Bei Variante 1 und 3 hat man als Fahrer den Vorteil, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet, wenn der Tachograph mal etwas mehr Pause schreibt... ;)

Du scheinst überzeugt zu sein, dass CH-Verhältnisse anders oder "besser" seien?

Es mag sein, dass man sich ab und an einen "Gefallen" macht, wenn man das Ab- Aufladen in eine Pause legt. Aber wer das Regelmässig macht, bescheisst sich selber und nicht die Firma.

Bei uns wird übrigens auch nicht nach Tacho oder Stunden abgerechnete, sondern nach Monatslohn. Einzig vielleicht, dass unser Chef das ganze selber auch kontrolliert und Jene die sich "effektiv einsetzen", Fakten liefern und nicht nur "BlaBla", zwischen durch kurzerhand einfach mal Tage frei gibt. So haben z.B. langjährige "Spitzenfahrer" halt dann nicht 5 Wochen Ferien wie nach Gesetz, sondern 6 und Brückentage auch frei. Und dass da vielleicht mal die eine oder andere Std auf die Pause vom Fahrer geht...... ?

Auch wir werden mittels ARV1 jährlich kontrolliert. Daten an Behörde schicken und harren der Dinge die da kommen. Wenn dann ein Fahrer aber einfach die Karte nicht "sauber" hält, wird nicht nur der Fahrer bestraft, sondern auch die Firma. Somit sollte es auch das Interesse vom Fahrer sein, diese sauber zu halten. Manchmal halt mit "Tricks", welche aber bestimmt jeder Fahrer wieder "reinholen" kann.

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