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3 Tage Italien, 4 Strafzettel - Verjährt aber Einspruchsphase verpasst
Hallo,
ich habs geschafft in 3 Tagen Italien 4 Strafzettel zu bekommen. Die wurden mir alle ca.1 Jahr später nach Hause geschickt.
1 Mal Busspur benutzt (Mailand) - 90€
1 Mal Falschparken Mailand - 50€
2 Mal in Como reingefahren obwohl das nur für Anlieger ist: 2x 100€
[Ich war mir keinem der Vergehen bewusst, liegt wohl daran, dass ich kein italienisch kann]
Der erste Verstoß war mit einem CarSharing Smart und ging direkt an mich, die anderen mit Auto meiner Mutter und gingen entsprechend an sie.
Der Busspur-Strafzettel kam über ein Jahr später an (auch das Feststellungsdatum war mehr als 360 Tage vergangen) und bei den anderen ist nicht der Halter gefahren, kamen aber noch gerade rechtzeitig vor Verjährung. Im Prinzip alles Gründe für einen Einspruch oder? Der kleine Strafzettel mit 50€ verfällt ja sowieso wegen unter 70€.
Jetzt zur Sache: Man kann innerhalb von 60 Tagen postalisch Einspruch erheben und das Fenster habe ich leider verpasst. Wäre es aber überhaupt nötig gewesen zb bei Verjährung Einspruch einzulegen, oder reicht es da einfach nichts zu machen/nichts zu zahlen weil sie es jetzt nicht mehr einfordern können?
Wie ist es mit dem kleinen 50€ Strafzettel. Wenn ich da nichts mache, wird das ja auch immer teurer bis es die 70€ Marke sprengt. Muss man dann doch zahlen?
Danke für eure Hilfe
Grüße
Beste Antwort im Thema
Welche Deiner Frage wird nicht durch die aktuelle und rechtskundige Information des ADAC beantwortet?
Wieso glaubst Du, dass Du hier im Forum präzisere und besser fundierte Antworten zu den vielen allgemeinen Fragen erhalten wirst?
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12 Antworten
Welche Deiner Frage wird nicht durch die aktuelle und rechtskundige Information des ADAC beantwortet?
Wieso glaubst Du, dass Du hier im Forum präzisere und besser fundierte Antworten zu den vielen allgemeinen Fragen erhalten wirst?
Bei den Ganzen Fehlern Deinerseits hilft nur eines: die nächsten 5 Jahre einen großen Bogen um Italien machen, bzw. solange die Verjährungsfrist endgültig vorbei ist.
Italien ist manchmal zu hartes Brot für den gemeinen Touristen aus D .
Ich habe auch mal in Italien einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen. Den habe ich aber ignoriert und da ist nie was gekommen.
Allerdings war das 1994 damals noch mit einem Opel Manta
Zitat:
@Bulwey schrieb am 27. Oktober 2020 um 14:08:25 Uhr:
Ich habe auch mal in Italien einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen. Den habe ich aber ignoriert und da ist nie was gekommen.
Allerdings war das 1994 das war noch mit einem Opel Manta
Mit nem Opel Manta.... naj, dann is klar warum da nix mehr kam... die haben erkannt das da nix zu holen ist ;-))
Zitat:
@NOMON schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:44:24 Uhr:
Welche Deiner Frage wird nicht durch die aktuelle und rechtskundige Information des ADAC beantwortet?
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Weil da eben nicht ins Detail gegangen wird. 70€ sind die Grenze, ob es verfolgt wird. Aber absolut nirgends steht, ob man da nur vom Grundpreis ausgeht oder ob es auch inklusive aller Mahnungskosten die 70€ übersteigen darf. Denn wenn man lange genug wartet wird selbst ein 10€ Knöllchen irgendwann die 70€ Marke sprengen.
Und was Verjährung betrifft, finde ich auch keine Details. Das muss man auch nicht auf Italien beziehen. Wie ist es denn in Deutschland, wenn es verjährt ist, muss man da extra Einspruch erheben oder wird das den Behörden selbst klar, dass sie zuspät dran sind um es weiterverfolgen zu können.
Zitat:
@Manoo1 schrieb am 27. Oktober 2020 um 19:47:00 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:44:24 Uhr:
Welche Deiner Frage wird nicht durch die aktuelle und rechtskundige Information des ADAC beantwortet?
Wieso glaubst Du, dass Du hier im Forum präzisere und besser fundierte Antworten zu den vielen allgemeinen Fragen erhalten wirst?
Weil da eben nicht ins Detail gegangen wird. 70€ sind die Grenze, ob es verfolgt wird. Aber absolut nirgends steht, ob man da nur vom Grundpreis ausgeht oder ob es auch inklusive aller Mahnungskosten die 70€ übersteigen darf. Denn wenn man lange genug wartet wird selbst ein 10€ Knöllchen irgendwann die 70€ Marke sprengen.
Und was Verjährung betrifft, finde ich auch keine Details. Das muss man auch nicht auf Italien beziehen. Wie ist es denn in Deutschland, wenn es verjährt ist, muss man da extra Einspruch erheben oder wird das den Behörden selbst klar, dass sie zuspät dran sind um es weiterverfolgen zu können.
Für was willst du Einspruch erheben? Hast du die Taten denn nun begangen oder nicht?
Zitat:
@Manoo1 schrieb am 27. Oktober 2020 um 19:47:00 Uhr:
Das muss man auch nicht auf Italien beziehen.
Worauf sonst (wenn die Taten in Italien begangen wurden)?
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:15:42 Uhr:
Zitat:
@Manoo1 schrieb am 27. Oktober 2020 um 19:47:00 Uhr:
Das muss man auch nicht auf Italien beziehen.
Worauf sonst (wenn die Taten in Italien begangen wurden)?
Wenn ihr mir hier keine Antwort auf meinen Italienfall liefern könnt, dann eben eine EU gültige Antwort. So unterschiedlich sind unsere judikativen Systeme hier nicht. Die 70€ Grenze bezieht sich aufs ganze EU Ausland nicht nur Italien.
Ey dieses Forum, man bekommt nur noch schnippische Antworten und Antworten am Thema vorbei.
Als ob ich nicht auch schonmal auf Googlesuchergegbnis Nummer 1 beim ADDAC war. Ich habe ganz konkrete Fragen, wenn sich damit zufällig jemand auskennt, dann freut es mich. Alle anderen müssen dazu doch kein Sempf abgeben.
Zitat:
@E97 schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:06:20 Uhr:
Zitat:
@Manoo1 schrieb am 27. Oktober 2020 um 19:47:00 Uhr:
Weil da eben nicht ins Detail gegangen wird. 70€ sind die Grenze, ob es verfolgt wird. Aber absolut nirgends steht, ob man da nur vom Grundpreis ausgeht oder ob es auch inklusive aller Mahnungskosten die 70€ übersteigen darf. Denn wenn man lange genug wartet wird selbst ein 10€ Knöllchen irgendwann die 70€ Marke sprengen.
Und was Verjährung betrifft, finde ich auch keine Details. Das muss man auch nicht auf Italien beziehen. Wie ist es denn in Deutschland, wenn es verjährt ist, muss man da extra Einspruch erheben oder wird das den Behörden selbst klar, dass sie zuspät dran sind um es weiterverfolgen zu können.
Für was willst du Einspruch erheben? Hast du die Taten denn nun begangen oder nicht?
Habe ich doch genau beschreben: Ein Fall ist verjährt, daher nicht mehr gültig. Verjährungsfrist 360 Tage.
Daher Frage: Einspruch anmelden "Es ist verjährt" oder aussitzen.
Bei den anderen Fällen ging der Strafzettel an den Halter, der nicht Fahrer war, und derjenige hat die Taten eben nicht begangen.
Zitat:
@Manoo1 schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:32:29 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:15:42 Uhr:
Worauf sonst (wenn die Taten in Italien begangen wurden)?
Wenn ihr mir hier keine Antwort auf meinen Italienfall liefern könnt, dann eben eine EU gültige Antwort. So unterschiedlich sind unsere judikativen Systeme hier nicht. Die 70€ Grenze bezieht sich aufs ganze EU Ausland nicht nur Italien.
Das ist ja gerade eben nicht der Fall.
Fast alle EU-Mitgliedsstaaten haben den Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt – außer Griechenland, Irland und Italien.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:44:56 Uhr:
Zitat:
@Manoo1 schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:32:29 Uhr:
Wenn ihr mir hier keine Antwort auf meinen Italienfall liefern könnt, dann eben eine EU gültige Antwort. So unterschiedlich sind unsere judikativen Systeme hier nicht. Die 70€ Grenze bezieht sich aufs ganze EU Ausland nicht nur Italien.
Das ist ja gerade eben nicht der Fall.
Fast alle EU-Mitgliedsstaaten haben den Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt – außer Griechenland, Irland und Italien.
Doch genau das ist der Fall. "In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig."
Vergiss die Sache mit den 70,-€. Diesen Weg gehen italienische Behörden nie, da nicht sie dann das Geld bekommen, sondern die deutschen Behörden.
In der Praxis könnte jetzt folgendes passieren (mal unterstellt, Du setzt auf Ignorieren):
-nix
-weitere Schreiben der italienischen Behörden mit steigenden Forderungen..
-Verkauf der Forderung an ein privates Inkasseunternehmen mit weiterem "Schriftverkehr"..
-Risiko (ich kann dir keiser nicht sagen, wie hoch das ist), dass einen diese Altlast innerhald der 5 jährigen Verjährung beim nächsten Besuch in IT auf die Füsse fällt.
Jetzt muss Du entscheiden, ob Du "Zahlen schafft Frieden" verfolgst oder es drauf ankommen läßt.
bye