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3 Wege Finanzierung...Aber Händler existiert nicht mehr?!
Hallo zusammen,
habe dank der Sufu zwar ähnliche Themen gefunden aber leider nicht genau das was ich gesucht habe.
Folgendes Problem:
Ich habe vor knapp 4 Jahren eine Seat Leon über eine 3 Wege Finanzierung gekauft. Im Februar läuft die ganz Geschichte aus und wir kommen zu großen Moment. Natürlich habe ich das verbriefte Rückkaufrecht, aber der Händler welcher mir das ausgehändigt hat gibt es nicht mehr.
Nun habe ich ja trotzdem die Möglichkeit das Fahrzeug "zurück zu geben" wie in der typischen 3 Wege Finanzierung angeboten. Sprich, Schlussrate bezahlen, weiter Finanzieren oder Auto zurück geben.
Mit wurde durch Seat auch bereits mitgeteilt wer jetzt zuständig ist für mich, also welcher Händler.
Nun steht am Ende noch ein Betrag offen welcher den tatsächlichen Wert des Wagen übersteigt. Dank eines Kratzers in Tür, danke an den Unbekannten, und einer großen Schürfwunde an der Front-Lippe, wieder Danke an den Unbekannten, sinkt der Wert des Wagens weiter. Positiv ist, das der Wagen nächstes Jahr im Februar erst 28000 Km. runter haben wird und die Ausstattung nicht die schlechteste war. Anyway. Meine Frage ist nun, muss der neue Händler den Wagen zurück nehmen und mich +- Null aus der Sache kommen lassen wenn ich die Kratzer behebe bzw. wenn nicht, mir diese in Rechnung stellen ohne dabei die Differenz des Wagenwertes zum offen stehenden Betrag zu berrechnen?
Ich hoffe ihr habt die Muße mir zu helfen...
Danke vorab!
Gruß
MrSilverstone
Beste Antwort im Thema
Mit wem hast du einen Vertrag geschlossen, der dir den Rückkaufswert garantiert?
Normalerweise ist nur der ausliefernde Händler dein Vertragspartner, d.h auch nur dieser haftet für die Erfüllung der Rückkaufsvereinbarung, bei Insolvenz des Händelrs guckst du in die Röhre und du musst den Wagen zum vereinbarten Wert ablösen oder weiter finanzieren.
Wenn jedoch Seat Deutschland bzw. die Seat-Bank dir einen anderen Händelr genannt hat und wenn dieser tatsächlich die Verträge des insolventen Kollegen alle übernimmt, dann würde der garantierte Rückkaufswert ( abzgl. Mängel ) weiterhin gelten.
Es kommt also drauf an, was in deinem Vertrag steht und was dir Seat genau zugesagt hat, alles andere ist Spekulation.
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MrSilverstone
Null aus der Sache kommen lassen wenn ich die Kratzer behebe bzw. wenn nicht, mir diese in Rechnung stellen ohne dabei die Differenz des Wagenwertes zum offen stehenden Betrag zu berrechnen?
Ja natrürlich wird das in Rechnung gestellt, denn sonst könntest du das Auto im Schrottzustand ( Bild ) abgeben und auf dein verbrieftes Rückgaberecht pochen, näheres dazu steht in deinem Vertragsunterlagen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von MrSilverstone
Null aus der Sache kommen lassen wenn ich die Kratzer behebe bzw. wenn nicht, mir diese in Rechnung stellen ohne dabei die Differenz des Wagenwertes zum offen stehenden Betrag zu berrechnen?
Ja natrürlich wird das in Rechnung gestellt, denn sonst könntest du das Auto im Schrottzustand ( Bild ) abgeben und auf dein verbrieftes Rückgaberecht pochen, näheres dazu steht in deinem Vertragsunterlagen.
Also wenn SEAT dir einen anderen Händler benennt, dann übernimmt der die Kunden des gestorbenen Händlers und auch dessen Verträge mit dem Inhalt.
Die Beschädigungen sind aber keinesfalls kostenlos, die musst du instandsetzen.
Willst du wieder einen SEAT? Ich würde frühzeitig, den zuständigen Händler kontaktieren. Rechnen lassen, zu welchem Kurs der das Auto abkauft, was unterm Strich rauskommt, wenn Du den zurück gibst. B) Wenn Du einen neuen SEAT oder andere Marke, wenn im Hause des Händlers, abnimmt, was kommt dann raus?
Das gleiche Spiel, wenn dich ein anderes Auto intressiert. Jeder Händler kann deinen SEAT ankaufen und auslösen. Nur zu welchem Preis... Also informiere dich schon jetzt. Ein Bestellwagen kann auch mal 6 Monate dauern! Bei Fremdfabrikaten haben Händler häufig eine Werbeprämie vom Hersteller, um dich rüberzuholen.
BEN
in jedem Falle würde ich die Kratzer selbst beheben lassen, das dürfte Dich günstiger kommen. Wenn die Kratzterreparaturen bei der Rückgabe vom Händler/ Gutachter geschätzt werden, wird vermutlich ein recht hoher Reparaturpreis herauskommen, der dann ja Dir zu Lasten fällt.
Eventuell lohnt sich eine Reparatur über die Vollkasko, falls Du eine hast. Ab ca. 1000€ Reparaturkosten lohnt sich lt. meinem Versicherungsvertreter das begleichen über die Versicherung (wegen Höherstufung/ über die Jahre). Hierfür lege ich aber mal nicht meine Hand ins Feuer.
Danke schon einmal für die flotten Antworten!
@Pepperduster
Ganz so schlimm ist es nicht ;-)
Es handelt sich um einen Garagenwagen der im Grunde genommen in einem guten Zustand ist, bis eben auf die Mutwilligen beschädigungen.
@benprettig
Ich bin natürlich schon am schauen und habe mir Angebote machen lassen. VW macht es ja neuerdings so, das die es nicht mehr so gerne sehen wenn man Konzern intern Seat > VW wechselt, weshalb es keine Prämie gibt. Der hätte den Wagen incl. Kratzer (natürlich berrechnet) für 8500 angekauft und die Differenz auf den neuen geschlagen. Das war nicht schön;-)
Bei Seat habe ich mir gestern ein Angebot machen lassen. Im Endeffekt hatte er mir eine Tageszulassung zum Preis wie der Konfigurator gelassen. Also auch drauf geschlagen.
@All
Mir ist natürlich klar das ich die Kratzer bezahlen muss bzw. negativ den Wert beeinflussen.
Aber mal abgesehen von den Kratzern, sagen wir mal die Kosten 1000 Euro, was ist mit der restlichen Differenz? Fällt die beim Seat Händler welcher mir mitgeteilt wurde durch Seat weg? So verstehe ich zumindest die 3 Wege Geschichte, denn bis auf die Karatzer ist der Wagen Top und hat auch noch weniger auf der Uhr als vereinbart!
Garantiert der Vertrag den Rückkauf zur festgelegten Schlussrate unter Abzug der Schäden? Wenn das so ist, dann wüsste ich, was zu tun ist. Steht jedoch im Vertrag, dass der Wert des Wagens von einem Gutachter geschätzt wird und der unabhängig ermittelte Händler-Einkaufspreis als Berechnungsbasis dient, dann sieht das nicht so gut aus.
Gruß, Wolf.
Mit wem hast du einen Vertrag geschlossen, der dir den Rückkaufswert garantiert?
Normalerweise ist nur der ausliefernde Händler dein Vertragspartner, d.h auch nur dieser haftet für die Erfüllung der Rückkaufsvereinbarung, bei Insolvenz des Händelrs guckst du in die Röhre und du musst den Wagen zum vereinbarten Wert ablösen oder weiter finanzieren.
Wenn jedoch Seat Deutschland bzw. die Seat-Bank dir einen anderen Händelr genannt hat und wenn dieser tatsächlich die Verträge des insolventen Kollegen alle übernimmt, dann würde der garantierte Rückkaufswert ( abzgl. Mängel ) weiterhin gelten.
Es kommt also drauf an, was in deinem Vertrag steht und was dir Seat genau zugesagt hat, alles andere ist Spekulation.
Zitat:
Original geschrieben von Frischling2
Mit wem hast du einen Vertrag geschlossen, der dir den Rückkaufswert garantiert?
Normalerweise ist nur der ausliefernde Händler dein Vertragspartner, d.h auch nur dieser haftet für die Erfüllung der Rückkaufsvereinbarung, bei Insolvenz des Händelrs guckst du in die Röhre und du musst den Wagen zum vereinbarten Wert ablösen oder weiter finanzieren.
Wenn jedoch Seat Deutschland bzw. die Seat-Bank dir einen anderen Händelr genannt hat und wenn dieser tatsächlich die Verträge des insolventen Kollegen alle übernimmt, dann würde der garantierte Rückkaufswert ( abzgl. Mängel ) weiterhin gelten.
Es kommt also drauf an, was in deinem Vertrag steht und was dir Seat genau zugesagt hat, alles andere ist Spekulation.
Also bei BMW, Audi, VW schließt man den Vertrag mit der Bank ab. Der Händler ist nur Vermittler und kassier dafür ein paar Prozente. Bei der 3 Wege Geschichte ist die Schlussrate immer festgelegt. Es kann nur sein das die Rate höher ist als so ein Fahrzeug momentan gehandelt wird. Wir haben auch schon einen VW Golf GTI so finanziert. Allerdings haben wir nach 3 Jahren das Fahrzeug auf den Hof gestellt. Das Auto war ca. 2500 teurer als vergleichbare Fahrzeuge. In dem Fall hat der Händler draufgezahlt, denn er ist verpflichtet das Auto von der Bank zu dem Preis zu übernehmen und dann ist er über 15 Monate noch dort gestanden, bis er einen Käufer dafür gefunden hat.
Das ist natürlich korrekt, aber wenn ich das richtig verstehe bekomme ich vom Händler das verbriefte Rückkaufrecht zum festgelegten Wert X. Seat selber sagt aber doch in der Finanzierung das die 3 Variante das zurück geben des Fahrzeuges ist. Bedeutet dies nur, dass ich das Auto zurück geben darf zu dem Preis welcher mir der Händler X macht. Also das ich die Finanzierung weiterreichen darf? Das würde nämlich nur Sinn machen....Leider. Das würde auch bedeuten das mir der vorgeschlagene Händler von Seat keinen wirklichen Vorteil gegenüber anderen Händler geben kann, oder? Der vorgeschlagene ist nämlich graupig!
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Also bei BMW, Audi, VW schließt man den Vertrag mit der Bank ab. Der Händler ist nur Vermittler und kassier dafür ein paar Prozente. Bei der 3 Wege Geschichte ist die Schlussrate immer festgelegt. Es kann nur sein das die Rate höher ist als so ein Fahrzeug momentan gehandelt wird. Wir haben auch schon einen VW Golf GTI so finanziert. Allerdings haben wir nach 3 Jahren das Fahrzeug auf den Hof gestellt. Das Auto war ca. 2500 teurer als vergleichbare Fahrzeuge. In dem Fall hat der Händler draufgezahlt, denn er ist verpflichtet das Auto von der Bank zu dem Preis zu übernehmen und dann ist er über 15 Monate noch dort gestanden, bis er einen Käufer dafür gefunden hat.
Genauso ist es eben nicht.
So siehts leider aus:
Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus - weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann - sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.
http://www.volkswagen.de/.../finanzierung.html
das Gleiche in grün für SEAT
http://www.seatbank.de/.../autocredit.html
Existiert kein Händler mehr, wird der auch nicht die Schlussrate begleichen. Mit wem man den Vertrag hat, hast Du ja schon erwähnt...
Die Optionen sind doch recht überschaubar:
1.Es gibt einen Rechtsnachfolger des Händlers, dann ab zu dem. Kann mittlerweile auch eine andere Marke sein, egal. Evtl. war der Händler auch Teil einer Gruppe, die dann "haftet".
Recherche hier:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/ einfach in der Suche nachschauen, ob es einen Artikel gibt, in dem ein Nachfolger erwähnt wird
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Oder direkt beim Gericht, daß das Register führt
2.Es gibt keinen Rechtsnachfolger, dann Pech gehabt. Es sei denn, die Bank sieht für diesen Fall vor, daß irgendein anderer Händler einspringt und zu den ursprünglichen Konditionen abrechnet. Und das heißt nicht, "aufgrund ihrer PLZ werden sie jetzt vom AH XYZ betreut"
Sag ich doch: normalerweise schließt man einen Vertrag mit dem Händler und nur dieser haftet, das ist anders als üblicherweise beim Leasing.
Irgendwo war mal zu lesen, dass jemand große Probleme hatte, weil niemand mehr für den Rückkaufswert garantieren wollte, ist allerdings schon länger her.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
So siehts leider aus:
Verbrieftes Rückgaberecht:............
wieder einmal ausführlich und kompetent erläutert
Und der andere Händler wird ja wohl einen Teufel tun, sich die Altlasten des insolventen an den Hals zu hängen. Kunden gern, aber die Rückkaufgarantien übernehmen? Warum, wofür, für welche Gegenleistung? Der TE könnte dann beim "übernehmenden Händler" sein Fahrzeug zum Garantiepreis zurückgeben, kassiert das Geld und sagt zum Anschied dann noch leise "Servus"..... das wird ja wohl keiner im ernst annehmen: SEAT-Händler sind keine Aldi-Filialen.
Also, @TE: mit der Bank ist im Darlehensvertrag vereinbart, wie es läuft X Raten je x.xx Euro, und die y-te Rate als Schlussrate in Höhe von z Euro. Zum Zeitpunkt der y-ten Rate solltest Du also entweder den Wagen entsprechend verkauft haben um die Schlussrate bezahlen zu können, oder aber Du kannst die Forderung der Bank aus einem Lottogewinn, Opas Erbe usw. begleichen. Willst Du das Auto gerne weiterfahren? Dann setze Dich mit der Bank in Verbindung, macht Sie Dir ein Prolongationsangebot, also neue Konditionen nach Ablauf der derzeitigen Finanzierung, kannst Du dort weiterfinanzieren? Frage rechtzeitig nach, und suche ggfs. nach Alternativen.
Vielen vielen Dank an alle!! Ihr habt viel Licht ind Dunkel gebracht.
Ich denke ich werde zum Händler gehen und mir rechtzeitig ein Angebot für einen neuen Wagen machen lassen unter berücksichtigung der Rücknahme des "alten". Mal schauen was dabei rum kommt. Ich denke weiter finanzieren iss nicht, das wird mir zu teuer.