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3 Wege Finanzierung - Unfall - Übernahme des Fahrzeugs

Themenstarteram 15. Februar 2021 um 19:12

Hi zusammen,

kurze Frage und hoffe es kann mir einer helfen.

Ich hatte einen Wildunfall mit Summe X Schaden der repariert wurde. Gekauft wurde das Fahrzeug über eine 3 Wege Finanzierung von Audi mit einer Anzahlung.

Ich wollte das Auto am Ende der Laufzeit eigentlich übernehmen und nicht zurückgeben. Hierzu muss ich Summe X am Ende des Vertrages zahlen. Was ist nun mit dem Schaden der passiert ist? Er ist leider nicht unerheblich und selbst wenn er komplett repariert wurde wird das dem Auto zugeordnet dass er einen Unfall hatte. Könnte ich den Übernahmepreis vom Fahrzeug noch drücken? War da ggf. jemand schon mal erfolgreich?

Danke+Grüße

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11 Antworten

Was sagt das Gutachten? Wurde dem Eigentümer ein merkantiler Minderwert vergütet?

Das Thema wäre im Versicherungsforum ganz gut aufgehoben.

Die TK zahlt den eingetretenen Minderwert nicht. Der Minderwert ist allerdings eingetreten. Aktuell ist die Bank untersichert, da das Auto um den Minderwert weniger wert ist als das vereinbart wurde. Also akzeptiere den Abzug für den Minderwert bei Rückgabe oder kaufe trotz repariertem Schaden zum vereinbarten Restwert.

am 16. Februar 2021 um 5:06

Das ist das Risiko bei einer Finanzierung egal ob Auto oder Waschmaschine, passiert etwas während der Finanzierung hast du den Schaden ohne Gegenwert. Warum sollte dein Händler deinen Wildschaden begleichen, du hast doch für den Wertverlust gesorgt, nicht der Händler.

Kontrollüberlegung: Hättest Du den Wagen nicht finanziert, sondern bar gekauft: wer hätte dann den Schaden?

 

Richtig: Du! Insofern hast du jetzt die Wahl, den Wagen zum vorher festgelegten Preis zu kaufen oder ihn zurückzugeben und für einen eventuellen Minderwert einzustehen.

Zitat:

@PeeGee85 schrieb am 15. Februar 2021 um 20:12:06 Uhr:

Ich wollte das Auto am Ende der Laufzeit eigentlich übernehmen und nicht zurückgeben. Hierzu muss ich Summe X am Ende des Vertrages zahlen. Was ist nun mit dem Schaden der passiert ist? ... Könnte ich den Übernahmepreis vom Fahrzeug noch drücken?

wieso "Übernahmepreis"?

 

bei einer FINANZIERUNG bist Du doch bereits Eigentümer!

(und das Auto dient lediglich als Kreditsicherheit)

 

auf die am Ende fällige Endrate hat dies keinen Einfluss ...

... und es könnte nur bei einer Rückgabe die Bank oder das Autohaus (wer sich zum Rückkauf verpflichtet hat) den Rücknahmepreis drücken!

da dieser ja wohl für die Rückgabe eines unbeschädigten unfallfreien Autos gilt!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 17. Februar 2021 um 12:55:20 Uhr:

bei einer FINANZIERUNG bist Du doch bereits Eigentümer!

(und das Auto dient lediglich als Kreditsicherheit)

Wie kann das Fahrzeug als Kreditsicherheit dienen, ohne dass der Darlehensgeber Eigentümer ist?

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 15:18

Vielen Dank für Antworten. Klingt logisch.

Zitat:

@molchhero schrieb am 17. Februar 2021 um 15:41:44 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 17. Februar 2021 um 12:55:20 Uhr:

bei einer FINANZIERUNG bist Du doch bereits Eigentümer!

(und das Auto dient lediglich als Kreditsicherheit)

Wie kann das Fahrzeug als Kreditsicherheit dienen, ohne dass der Darlehensgeber Eigentümer ist?

Durch eine Sicherungsübereignung.

Mehr dazu hier:

https://de.wikipedia.org/.../...gs%C3%BCbereignung_von_Kraftfahrzeugen

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 17. Februar 2021 um 17:47:19 Uhr:

Zitat:

@molchhero schrieb am 17. Februar 2021 um 15:41:44 Uhr:

 

Wie kann das Fahrzeug als Kreditsicherheit dienen, ohne dass der Darlehensgeber Eigentümer ist?

Durch eine Sicherungsübereignung.

Mehr dazu hier:

https://de.wikipedia.org/.../...gs%C3%BCbereignung_von_Kraftfahrzeugen

Und wer ist dann Eigentümer? :rolleyes:

Der Eigentümer des Fahrzeugs ist dann immer noch der Darlehensnehmer. Ansonsten wäre die Sicherungsübereignung ja vollkommen sinnfrei.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 18. Februar 2021 um 20:04:34 Uhr:

Der Eigentümer des Fahrzeugs ist dann immer noch der Darlehensnehmer. Ansonsten wäre die Sicherungsübereignung ja vollkommen sinnfrei.

Nein. Lies deinen Wikipedia-Artikel doch mal... :rolleyes:

Was wäre denn in deiner "Theorie" der Sinn einer Sicherungsübereignung, welche nichts übereignet? :confused:

Der Darlehensgeber = Sicherungsnehmer wird durch die Sicherungsübereignung Eigentümer (oder verliert es aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes nicht, das Ergebnis ist das gleiche), der Darlehensnehmer = Sicherungsgeber ist nicht der Eigentümer.

Mag sein, dass das nur Treuhandeigentum ist und eventuell der Darlehensnehmer ein dingliches Anwartschaftsrecht hat (wogegen bei einer Ballonfinanzierung einiges spricht). Es mag auch sein, dass dem Sicherungsnehmer im Insolvenzfall "nur" ein Absonderungs-, nicht aber ein Aussonderungsrecht zusteht.

Aber das ändert alles nichts daran, dass der Darlehensgeber Eigentümer ist.

Wie soll das Fahrzeug doch sonst auch als Sicherheit dienen... Ein schuldrechtlicher Anspruch besteht doch schon durch den Darlehensvertrag, da bringt eine schuldrechtliche Absicherung nichts.

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