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30 Km/h zu schnell ! "FS" WEG ???

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 22:06

Hallo,

Wurde in einer 50 Zone mit 80 geblizt abzüglich tolleranz.

Das heißt 30 Km/h zu schnell !

Muss ich meinen Führerschein jetzt abgeben ?

Aus der Probezeit bin ich raus !

Brauche dringend Rat...

Son mist habe voll Angst, da ich den FS beruflich brauche !!!

Beste Antwort im Thema

Tacho oder Meßwert nach Abzug der Toleranz?

Wenn 30 zuviel auf dem Bußgeldbescheid auftauchen würden wären das 60€ Strafe,23,50€ Bearbeitungsgebühr und 3 Bonuspunkte in Flens.

War es 80 laut Tacho und ziehen wir die 3km/h Toleranz plus 5km/h Tachovorlauf ab landen wir bei 23 Netto was 50€ Strafe,23,50 Gebühren und 1Punkt bedeuten.Da man den Tachovorlauf und Ablesefehler schlecht kalkulieren kann solltest du davon ausgehen das eines davon dir blüht.Nur wenn du Netto unter 21km/h zuviel bleibst kommst du ohne Bonuspunkte und Nachschulung davon,wären dann 35€ Vergnügungssteuer.

Aber bei den anderen Möglichkeiten mit Punkten kommt noch die Probezeitverlängerung um 2 Jahre dazu und eine Nachschulung für 250-400€ je nach Region.Diese braucht man nicht absolvieren,nur ist dann der Lappen weg.

Punkte die man übrigens in der Probezeit kassiert werden frühestens nach Ablauf der Probezeit gelöscht.

 

PS:Wenn man Angst um den Führerschein hat sollte man sich an Limits halten,vor allem wenn die Karte noch Druckfrisch ist.

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am 6. Juni 2007 um 22:17

Erst ab 31 km/h heisst es einen Monat laufen mit exakt 30 bist Du gerade noch im grünen Bereich.

Allerdings beim nächsten Blitz über 25 km/h zu schnell bist Du fällig zumindest innerhalb eines Jahres.

Wenn Du 80 lt. Tacho gefahren bist, dann kannst Du schon mal 3-5 km/h Tachovorlauf abziehen. Tachos müssen nämlich D immer etwas vorgehen. Und wenn Du beruflich auf den FS angewiesen bist, dann wird meist die Geldstrafe verdoppelt und kein Fahrverbot ausgesprochen, solange man nicht gerade den Riesenbock geschossen hat.

Zitat:

Tachos müssen nämlich D immer etwas vorgehen.

Falsch, Tachos müssen nicht vorgehen, sie dürfen auch genau anzeigen. Das einzige was sie nicht dürfen ist "nachgehen", also eine geringere Geschwindigkeit anzeigen als wirklich fährst.

MFG

am 6. Juni 2007 um 22:48

Da er ja den Endwert mit abgezogener Tolernz kennt, gehe ich davon aus, dass die 30 km/h zu schnell die amtliche Angabe ist.

*g* geschätzt würde die Frage ja keinen Sinn machen.

Das mit der Verdoppelung der Geldstrafe ohne Fahrverbot ist aber eher die Ausnahme, üblich oder gar Anspruch darauf gibt es nicht - viele Verkehrsrichter sind für die 567574. Aussage mit der Notwendgkeit für den Beruf nicht gar unbedingt noch zu beeindrucken - innerorts über 30 km/h zu schnell ist halt nicht so wenig.

Zitat:

Das mit der Verdoppelung der Geldstrafe ohne Fahrverbot ist aber eher die Ausnahme, üblich oder gar Anspruch darauf gibt es nicht - viele Verkehrsrichter sind für die 567574. Aussage mit der Notwendgkeit für den Beruf nicht gar unbedingt noch zu beeindrucken - innerorts über 30 km/h zu schnell ist halt nicht so wenig.

Würde mich als Richter auch nicht wirklich interessieren. "Freikaufen" würde es bei mir auf keinen Fall geben. Das einzige das richtig zieht (vor allem bei Leuten denen die paar hundert Euro eh egal sind) ist Führerscheinentzug oder Fahrverbot. Finde ich auch eine gerechte Strafe, wer mit 81 km/h (ja, erst ab 31 km/h ist Lappen weg innerhalb) und mehr durch eine Ortschaft fährt hats nicht anders verdient, egal ob jetzt auf Führerschein angewiesen oder nicht. Gleiches Recht für alle sag ich da mal.

MFG

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von DanielW29

Da er ja den Endwert mit abgezogener Tolernz kennt, gehe ich davon aus, dass die 30 km/h zu schnell die amtliche Angabe ist.

*g* geschätzt würde die Frage ja keinen Sinn machen.

Das mit der Verdoppelung der Geldstrafe ohne Fahrverbot ist aber eher die Ausnahme, üblich oder gar Anspruch darauf gibt es nicht - viele Verkehrsrichter sind für die 567574. Aussage mit der Notwendgkeit für den Beruf nicht gar unbedingt noch zu beeindrucken - innerorts über 30 km/h zu schnell ist halt nicht so wenig.

Ganz genau =)

80km/h ist die amtliche angabe inkl. abzug der tolleranz !

also 30 zu viel...

ich brauche mir da also keine sorgen machen wegen FS entzug ja? hab ich ja noch mal glück gehabt.

Was ist mit punkten ?

und wie hoch wäre die geldstrafe ?

Hallo sasa,

mit 30 Km/h innerorts kommst Du gerade um ein Fahrverbot herum. Der Preis dafür liegt glaube(!) ich bei 60€ plus Verwaltungskosten und Auslagen, zuzüglich 3 Punkte in Flensburg.

Ab 31 Km/h innerorts (41 Km/h außerorts) kommt man meines Wissens nur um ein Fahrverbot herum, wenn man in Flensburg unbelastet ist und nachweisen kann, daß man auf den Führerschein angewiesen ist. Dann ist die erhöhte Geldstrafe möglich. Habe ich selbst schon erleben dürfen und bin seitdem sauber und geheilt. Deshalb auch von mir kein erhobener Zeigefinger. Aber es lohnt sich auf jeden Fall die Verkehrsregeln zu respektieren. Geldstrafe zahlen, Punkte kassieren und daraus lernen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel

Würde mich als Richter auch nicht wirklich interessieren. "Freikaufen" würde es bei mir auf keinen Fall geben.

Es geht ja auch nicht um freikaufen. Aber wenn der Verlust des FS die Existenz bedroht (z.B. Jobverlust), dann wird i.d.R. eine Umwandlung der Strafe vorgenommen. Bei Wiederholungstätern oder schweren Verfehlungen sieht es natürlich wieder anders aus.

am 6. Juni 2007 um 23:59

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Es geht ja auch nicht um freikaufen. Aber wenn der Verlust des FS die Existenz bedroht (z.B. Jobverlust), dann wird i.d.R. eine Umwandlung der Strafe vorgenommen. Bei Wiederholungstätern oder schweren Verfehlungen sieht es natürlich wieder anders aus.

War bei mir auch so. Mit nem Leihwagen mit 85 km/h innerhalb. Sollte geben: 200 DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Schreiben vom Chef geholt, ADAC-Rechtschutz eingeschaltet:

Ergebnis: 400 DM, keine Punkte, kein Fahrverbot. Und die Gerichtskosten und meinen Anwalt hat der ADAC bezahlt.

Ging aber nur, weil ich keine Punkte hatte. Und der Richter meinte noch, beim nächsten Mal komme ich um ein Fahrverbot nicht rum.

Gruß Christian

@ Christian74

Hallo,

die Punkte bleiben Dir in jedem Fall erhalten. Das ist ja auch in Ordnung. Da hast Du Dich wohl verschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Zitat:

War bei mir auch so. Mit nem Leihwagen mit 85 km/h innerhalb. Sollte geben: 200 DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Zitat:

Ergebnis: 400 DM, keine Punkte, kein Fahrverbot. Und die Gerichtskosten und meinen Anwalt hat der ADAC bezahlt.

Sowas nennt man dann wohl noch Gerechtigkeit? Wer die tolle Rechtschutzversicherung hat muss seinen Lappen nicht abgeben ..... sehr geil. Wer auf seinen Lappen angewiesen ist weil seine Existenz dadurch gefährdet wäre kriegt halt so lächerliche 100 Euro (die mich auch nicht jucken, bezahl ich, werde dadurch nicht ärmer) mehr Geldstrafe? Mich hat keine alte Sau gefragt ob ich Führerschein brauche oder nicht als mir 2000 der Lappen wegen besoffen autofahren entzogen wurde (ja, macht man nicht, ist aber egal). Ja, ein achsotoller Rechtsanwalt hätte es wohl geradebiegen können, waren nur 1,03 Promille. Zu der Zeit hatte ich aber keine Kohle, klar, wer hat als Lehrling schon Geld um sich für ein paar hundert Euro sowas zu leisten.

Manchmal frag ich mich echt ob in Deutschland wirklich alles und jeder käuflich ist? Bisserle "Bakschisch" und schon ist alles wieder in Ordnung? Irgendwo hörts wirklich auf.............

MFG

Zitat:

Original geschrieben von S4teufel

Manchmal frag ich mich echt ob in Deutschland wirklich alles und jeder käuflich ist? Bisserle "Bakschisch" und schon ist alles wieder in Ordnung? Irgendwo hörts wirklich auf.............

Tja, so ist das eben :(

Mein Schwiegervater ist auch so ein Fall. Notorisch fährt der zu schnell, rast teilweise wie besessen, immer mit Messer zwischen den Zähnen (vielleicht werde ich nach fast 40 Jahren Autofahren auch so... nee glaube nicht *g*)

Dann ist er mit 43 zuviel erwischt worden, Amwalt genommen. Der hat das Meßprotokoll auseinandernehmen wollen und lauter so Dinger... "Bakschisch" halt.

Am Ende warens glaube ich auch 350 Euro und er darf weiter auf Jagd gehen. :mad:

Wenn ich (35 Jahre jünger als er, also Überzeugungsarbeit für langsames Fahren sinnlos, da beratungsresistent gegenüber jüngeren Menschen) ihn dann mal drauf angesprochen hatte von wegen andere gefährden und so, sagte er "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen"

Übrigens: In meinen jetzt 8 Jahren habe ich insgesamt 85 Euro bei 5 Fotosessions (die meisten auf der Autobahn mit 10 km/h zuviel in Baustellen) und keine Punkte auf dem Kerbholz. Ich stehe zu meinen Übertretungen und zahle ohne Murren, weil ich eben zu schnell war. Aber ich sitze im Glashaus und rase ohne Sinn und Verstand mit 43 zuviel durch die Kante... ja nee... iss klar.

Polizei ist für ihn Wegelagerei und nur Abzocke. Und solche Leute kommen dann auch durch :mad:

cheerio

am 7. Juni 2007 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von Schwatzmaul

@ Christian74

Hallo,

die Punkte bleiben Dir in jedem Fall erhalten. Das ist ja auch in Ordnung. Da hast Du Dich wohl verschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Nein, Punkte habe ich keine bekommen. Ganz sicher.

Denn der Richter hat ja den Bußgeldbescheid zurückgenommen.

Und mich dann zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 DM verurteilt. Keine Punkte und kein Fahrverbot.

Und an alle Moralapostel hier: Das Ganze ist 9 Jahre her. Aktuell habe ich 1 Punkt wegen telefonieren am Steuer (im LKW).

Gruß Christian

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