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316i mit eingelegtem 1.Gang rückwärts auf Abschleppwagen gezogen...Nockenwelle defekt?

BMW 3er E46
Themenstarteram 4. Januar 2008 um 20:29

Hallo BMW Gemeinde.

 

Ich frage hier für einen Freund, dem mit seinem 316i Bj. 2003, folgendes passiert ist.

 

Die Funkentriegelung funktionierte nicht mehr. Beim Versuch den Wagen mit dem Schlüssel

am Türschloss aufzuschliessen, brach etwas im Türschloss ab. Der Wagen war nicht zu öffnen.

 

Der Anruf bei seinem Vertragshändler ergab die Antwort "wir haben viel zu tun, rufen sie ein

Abschleppunternehmen an welches den Wagen zu unserer Werkstatt bringen soll". (Es besteht Mobilitätsgarantie)

 

Der Abschlepper kam und zog den Wagen bei eingelegtem 1. Gang rückwärts auf den Abschleppwagen.

Dann brachte er den Wagen zum BMW Vertragshändler und stelle ihn dort ab.

 

Nach einigen Tagen war das Türschloss repariert. Der Händler teilte dies telefonisch mit und meinte aber

dass der Wagen nicht anspringt und die Nockenwelle defekt sei. Dies zu reparieren würde etwa 1500 - 1700€ kosten.

Vor dem Abschleppen lief der Motor wie ein schnurrendes Kätzchen und machte keinerlei Probleme.

 

Meine Frage dazu lautet, was passiert technisch, wenn man den Wagen rückwärts mit eingelegtem Vorwärtsgang

auf einen Abschleppwagen zieht?

 

Der Motor hat ja eine Steuerkette die die Nockenwelle antreibt. Das die Nockenwelle selbst defekt geht glaube ich eher nicht.

Ich kann mir aber evtl. vorstellen das am Nockenwellenantrieb etwas zerstört werden kann.

 

Mittlerweile wurde dies der BMW Hotline geschildert und der sehr freundliche BMW Mann sicherte Unterstützung und Prüfung zu.

(kommenden Montag)

 

Der Händler ist natürlich eine echte Pfeife beim Kundenservice. Wenn man als Kunde einen Notruf abgibt, will man sicher nicht hören

"lassen sie den Wagen zu uns schleppen" sondern eher, "kein Problem wir schicken einen Abschleppwagen".

 

Aber nun zu meiner Frage. (orange)

 

Kann da jemand was nützliches zu sagen?

 

Viele Grüße

Mission Control :)

 

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37 Antworten
am 4. Januar 2008 um 20:43

bei Mobilitätsgarantie ist der Sachverhalt so, daß Du Dich an die Hotline vom BMW wenden mußt, und die sagt Dir dann, was passiert. Der Anruf beim Händler/Werkstatt direkt ist da nicht beinhaltet.

So ist das ja auch beim ADAC: der Anruf hat immer in der Zentrale zu erfolgen, die leiten das dann an Vertragspartner weiter. Ansonsten würden die ja sonst auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Themenstarteram 4. Januar 2008 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

bei Mobilitätsgarantie ist der Sachverhalt so, daß Du Dich an die Hotline vom BMW wenden mußt, und die sagt Dir dann, was passiert. Der Anruf beim Händler/Werkstatt direkt ist da nicht beinhaltet.

 

So ist das ja auch beim ADAC: der Anruf hat immer in der Zentrale zu erfolgen, die leiten das dann an Vertragspartner weiter. Ansonsten würden die ja sonst auf ihren Kosten sitzen bleiben.

 

Da stimme ich dir zu. So ist es auch bei Audi und so hätte ich es auch gemacht.

Die im Nachhinein angerufene BMW Hotline, sicherte mittlerweile telefonisch nachträglich die Mobilitätsgarantie zu.

Das der Abschleppunternehmer als Fachmann falsch gehandelt hat ist auch klar.

Im Streitfall wird ein Gutachter das schnell nachweisen.

Uns stellt sich nur die Frage was technisch kaputt geht oder gehen könnte ,wenn man den Wagen rückwärts mit eingelegtem 1. Gang

auf den Abschleppwagen zieht.

 

LG

Mission Control

Hi,

 

316i bj 2003 hat valvetronik, also wird die nockenwelle elektrisch angetrieben.

Also wenn du den Motor, bzw die Kurbelwelle zwanghaft drehst, dann bleibt jedoch die nockelwelle still. Also wars es mal mit paar Teilen wie Ventile usw.

 

Aber das sind nur meine Vermuttungen!

 

316i ohne valvetronic würden bei so einer auktion nicht kaputt gehen.

 

Weil die Nockenwelle durch die Steuerkette an die Kurbelwelle "angeschlossen" ist. So dreht sich alles was sich drehen sollte.

 

Frag nochmal bei BMW ob ich hier richtig liege.

 

 

MfG Michael

Die Nockenwelle wird nicht elektrisch angetrieben, sondern elektrisch verstellt. Jedoch mag die Führung der Steuerkette es gar nicht wenn sie falschrum gedreht wird

am 5. Januar 2008 um 9:31

Die Nockenwellen, zwei an der Zahl, werden mechanisch über Kette angetrieben. Der Stellwinkel der Nocken für die Öffnungs- und Schließzeiten über einen Hydraulikkolben verstellt (VANOS). Die Valvetronic steuert nicht die Nockenwelle, sondern mittels eines Elektromotors den Ventilhub des Einlassventils über eine Exzenterwelle und Zwischenhebel.

Der Valvetronic dürfte das Rückwärtsziehen wohl eher nix ausgemacht haben, schon eher wie bereits erwähnt dem Kettentrieb, oder aber auch dem VANOS.

Ich kenn wirklich nur ein Fahrzeug, bei dem man den Motor vorwärts und rückwärst hat laufen lassen können, das war glaub ich ein Modell von Lanz *g*

da gibts nur eins: wenn das Gutachten entsprechend ausfällt ==> Abschleppunternehmer verklagen!

am 5. Januar 2008 um 9:58

Da muß man doch den Widerstand beim Ziehen sogar sehen können und trotzdem stands du dabei und hast nichts unternommen ?!

Wenn du als Besitzer nicht selbst dran denkst, daß der Gang raus muß...........

 

Wenn man nicht rein kann, soll jemand kommen der ein Hebevorrichtung hat oder der Wagen bleibt stehen !

 

Ende !

am 5. Januar 2008 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von schlodfeger

Da muß man doch den Widerstand beim Ziehen sogar sehen können und trotzdem stands du dabei und hast nichts unternommen ?!

Wenn du als Besitzer nicht selbst dran denkst, daß der Gang raus muß............

die Tür ging doch aber nicht auf!!!! :confused::confused::confused:

am 5. Januar 2008 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

 

die Tür ging doch aber nicht auf!!!! :confused::confused::confused:

 

Na und ? :D:D

 

Da würde ich lieber das Seitenfenster einhauen !

 

Hätte ich sowieso gemacht und wäre gefahren - deswegen hol ich doch keinen Abschleppwagen, die Seitenscheibe kostet max 100 € !

 

Hat man überhaupt versucht die Beifahrertür aufzusperren ? :D

Zitat:

Original geschrieben von schlodfeger

 

 

Hat man überhaupt versucht die Beifahrertür aufzusperren ? :D

Ohne Schloß???

Ich hätte ja noch den Ersatzschlüssel probiert, aber das bringt dem TE jetzt auch nix.

Die Nockenwelle wurde wahrscheinlich sehr ruckartig bewegt, weil die HA beim Raufziehen teilweise blockiert hat.

Die Nockenwelle hat höchstens ganz vorne am Zahnrad was abbekommen, dann ist sie natürlich auch matt am Ende.

Ich hoffe, dein Spezi bekommt den Schaden vom Abschlepper ersetzt.

Deswegen würde ich gleich mal zum Anwalt rennen. Der kann ihm dann am besten sagen, wie er vorgehen soll. (zwecks Gutachter...)

Sag uns bescheid, wie es weitergeht.

Servus

Floh

Edit: Äh, wie hat der den Wagen wieder vom Laster runter gebracht? Am vorderen Abschlepphaken an einer Laterne angebunden und losgefahren???:D

am 5. Januar 2008 um 10:46

war neulich erst ein Bericht vom Abschleppen im Fernsehn, echt krass, wie rabiat die mit den Fahrzeugen umgehn. Mit eingeschlagenen Rädern, angezogener Handbremse und eingelegtem Gang ziehen die die Autos auf den Laster. Da muß was kaputt gehn. Es interessiert das Abschleppunternehmen halt einfach nicht, das ist das Problem. Hoffe mal, dass ihr den Schaden erstatten bekommt.

Themenstarteram 5. Januar 2008 um 11:35

@ schlodfeger

 

Ich und mein Freund waren nicht dabei. Nur dessen Frau.

Die kennt sich mit der Technik leider nicht so aus und vertraute dem Abschleppunternehmen.

 

 

@ 325Ci-Fahrer

 

Ersatzschlüssel wurde probiert, ging aber auch nicht.

Wie die den Wagen vom Laster herunterbekommen haben weiss der Teufel.

 

@ all

 

Ich werde hier berichten wie es ausgeht. :)

 

 

Danke schon mal für die Beiträge

 

Viele Grüße

MC :)

am 5. Januar 2008 um 12:06

normalerweise steht in den AGBs der Abschleppunternehmen drin, dass Sie nicht für Schäden am Fahrzeug haften....

am 5. Januar 2008 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von schlodfeger

 

Hat man überhaupt versucht die Beifahrertür aufzusperren ? :D

 

Ohne Schloß???

 

Wieso ? Ist da kein Schloß ?

Weiß ich jetzt gar nicht - steig da ja nie ein ! :D

am 5. Januar 2008 um 12:32

Zitat:

Original

geschrieben von John Connor

normalerweise steht in den AGBs der Abschleppunternehmen drin, dass Sie nicht für Schäden am Fahrzeug haften....

Nein, das stimmt nicht. Was da drinsteht, und was rechtlich wirksam ist, sind zwei Paar Stiefel. Sonst könnst Du Dein Auto ja gleich mit dem großen Greifer auf die Ladefläche schmeissen lassen. Unsachtgemäße Handlungen, die für jeden Deppen ersichtlich zur Beschädigung führen, müssen die sehr wohl bezahlen. Wär ja nochmal schöner!

Anders siehts natürlich aus, wenn Schäden auftreten, die mit dem Abschleppen selbst nicht in Verbindung stehe, bzw. nicht vorherzusehen waren, z.B. beim ziehen am Abschlepphaken bricht das Auto aufgrund von Rost oder Unfallschaden in der Mitte auseinander. Für solche Fälle gelten da die Formulierungen in den AGBs. Denn sonst könnte ja jeder seine Rostlaube über eine fingierte Panne von einem Abschlepper vergolden lassen.

In diesem Fall hier sehe ich den Abschlepper ganz klar schadenersatzpflichtig, sofern der Schaden tatsächlich vom Abschleppen herrührt. Das wird ein Gutachter jederzeit feststellen.

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